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   BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15   

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BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
BAG, Entscheidung vom 02.11.2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
BAG, Entscheidung vom 02. November 2016 - 10 AZR 596/15 (https://dejure.org/2016,37174)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 611 Abs 1 BGB, § 106 S 1 GewO, § 241 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB
    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Weisungsrecht - Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • hensche.de

    Krankheit, Weisungsrecht, Abmahnung

  • bag-urteil.com

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Krank zum Personalgespräch

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Muss ein langfristig erkrankter Arbeitnehmer zu einem Personalgespräch erscheinen?

  • Betriebs-Berater

    Anordnung eines Personalgesprächs während der Arbeitsunfähigkeit nur im Ausnahmefall möglich

  • rewis.io

    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Weisungsrecht - Personalgespräch - Entfernung der Abmahnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (61)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Krank zum Personalgespräch?

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Wer krank ist, muss nicht zum Personalgespräch

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • faz.net (Kurzinformation)

    Muss ich zum Personalgespräch, wenn ich krank bin?

  • zeit.de (Pressebericht, 02.11.2016)

    Keine Pflicht zu Personalgespräch im Krankheitsfall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsunfähig - und die Aufforderung zum Personalgespräch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Personalgespräch - und die bestehende Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer sind regelmäßig nicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch im Betrieb verpflichtet

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weisungsrecht - Arbeitsunfähigkeit - Teilnahme an einem Personalgespräch - dringender betrieblicher Anlass

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Personalgespräch mit krankem Arbeitnehmer? - Krankgeschriebene Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, im Betrieb zu erscheinen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Krank ist krank

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Kranke Arbeitnehmer nicht zum Personalgespräch verpflichtet

  • esche.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • weka.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch mit erkranktem Arbeitnehmer - Keine Abmahnung gegenüber erkranktem Arbeitnehmer

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Muss ich zum Personalgespräch erscheinen, auch wenn ich krankgeschrieben bin?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Während einer Krankheit müssen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht an einem Personalgespräch teilnehmen

  • haerlein.de (Pressemitteilung)

    Müssen Arbeitnehmer während einer Arbeitsunfähigkeit der Vorladung des Arbeitgebers zu einem Personalgespräch Folge leisten?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähige Arbeitnehmer i.d.R. nicht z. Teilnahme am Personalgespräch im Betrieb verpflichtet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Muss ein Arbeitnehmer trotz Arbeitsunfähigkeit zum Gespräch im Betrieb erscheinen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer muss bei Krankheit nicht zum Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung wegen Nichterscheinens zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erkrankte Arbeitnehmer müssen nicht an Personalgesprächen teilnehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Teilnahme am Personalgespräch während einer Erkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgesprächen während der Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Personalgespräch bei Krankheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kranke Mitarbeiter dürfen Mitarbeitergespräche absagen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitnehmer während der Krankschreibung zum Personalgespräch erscheinen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Muss der Arbeitnehmer während der Krankheit zum Personalgespräch erscheinen?

  • lutzabel.com (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit - Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme am Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verpflichtung des arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmers zur Teilnahme an einem Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Während Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich keine Teilnahme am Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Grundsätzlich keine Pflicht zum Personalgespräch während Arbeitsunfähigkeit

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Teilnahme eines arbeitsunfähigen Arbeitnehmers an einem Personalgespräch

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Krank ist krank - das gilt auch für ein Personalgespräch mit dem Arbeitgeber

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.11.2016)

    Schutz für kranke Mitarbeiter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einladung zum Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Keine Pflicht zur Teilnahme am Personalgespräch bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

  • tw-law.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch während Krankschreibung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    BAG bestätigt: Kranke müssen nicht zum Personalgespräch

  • esche.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • arbeitsrecht-weltweit.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähig zum Personalgespräch?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Personalgespräch bei Arbeitsunfähigkeit

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit: Keine Pflicht zur Teilnahme an Personalgesprächen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Muss ein Arbeitnehmer bei Krankheit zum Gespräch kommen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Pflicht zum Personalgespräch bei Krankheit?

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Teilnahme an einem Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen nicht am Personalgespräch teilnehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall nicht zur Teilnahme an Personalgesprächen im Betrieb verpflichtet - Keine Anwesenheitspflicht während der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    BGB § 242 ; BGB § 1004 Abs. 1
    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

Besprechungen u.ä. (4)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit: Weisungsrecht des Arbeitgebers?

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Pflicht zum Personalgespräch: Krank ist krank - auch für Personalgespräche

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erreichbarkeit bei Arbeitsunfähigkeit

  • bblaw.com (Entscheidungsbesprechung)

    Teilnahme an einem Personalgespräch während der Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 157, 153
  • NJW 2016, 28
  • NJW 2017, 906
  • ZIP 2016, 95
  • MDR 2017, 284
  • NZA 2017, 183
  • BB 2017, 243
  • BB 2017, 700
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 757/14

    Auslegung eines gerichtlichen Vergleichs - Fälligkeit einer Forderung -

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    aa) Die Auslegung der Einladungsschreiben, bei denen es sich um atypische Willenserklärungen der Beklagten handelt, kann in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob das Berufungsgericht Auslegungsregeln verletzt, gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen, wesentliche Tatsachen unberücksichtigt gelassen oder eine gebotene Auslegung unterlassen hat (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 14 mwN) .

    Ihm waren sowohl der Fristablauf als auch die über den 31. Dezember 2013 hinaus bestehende Arbeitsunfähigkeit bekannt (zur Berücksichtigung der Interessenlage bzw. der [einseitigen] Vorstellungen einer Partei im Rahmen der Auslegung vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 757/14 - Rn. 22) .

  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 954/12

    Umstellung der Reihenfolge der Hilfsanträge im Revisionsverfahren - Gutschrift

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Als derartige Tätigkeit kann zum Beispiel das vorherige Anlegen einer arbeitgeberseitig vorgeschriebenen Dienstkleidung oder das Unterlassen des Tragens bestimmter privater Kleidungsstücke anzusehen sein (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 27 mwN) .

    Dazu zählen die Arbeitspflicht als Hauptleistungspflicht (zu diesem Begriff vgl. BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28) sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenleistungspflichten, die der Arbeitspflicht nahekommen oder sogar Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht sind und ausschließlich den Interessen des Arbeitgebers dienen (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 606/08

    Abmahnung - Weisungsrecht

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Das beinhaltet die Berechtigung, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen in einem der oben genannten Bereiche vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17) .

    (3) Darüber hinaus bewirkt die besondere persönliche Bindung der Vertragspartner im Arbeitsverhältnis (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zu II 2 a der Gründe, BAGE 81, 15) für beide Parteien des arbeitsvertraglichen Schuldverhältnisses nach § 241 Abs. 1 BGB eine nicht abschließend aufzählbare, je nach den Umständen näher zu bestimmende Vielzahl von Pflichten, deren Erfüllung unumgänglich ist, um den Austausch der Hauptleistungen sinnvoll zu ermöglichen (vgl. BAG 23. Juni 2009 - 2 AZR 606/08 - Rn. 17) .

  • BGH, 13.11.2012 - XI ZR 145/12

    Engeltklauseln für Pfändungsschutzkonten

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Sie zielen auf die Verwirklichung des Leistungserfolgs, indem sie der Erhaltung der Leistungsmöglichkeit, der Vorbereitung, Unterstützung, Förderung und ordnungsgemäßen Durchführung sowie der Sicherung der Hauptleistung dienen (dazu allgemein BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28; Jauernig/Mansel BGB 16. Aufl. § 241 Rn. 9; Bamberger/Roth/Sutschet BGB 3. Aufl. § 241 Rn. 14; Staudinger/Olzen [2015] § 241 BGB Rn. 147 ff.; ErfK/Preis 16. Aufl. § 611 BGB Rn. 707 ff.) .

    Dazu zählen die Arbeitspflicht als Hauptleistungspflicht (zu diesem Begriff vgl. BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28) sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenleistungspflichten, die der Arbeitspflicht nahekommen oder sogar Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht sind und ausschließlich den Interessen des Arbeitgebers dienen (vgl. dazu BAG 19. März 2014 - 5 AZR 954/12 - Rn. 18) .

  • BAG, 23.01.2008 - 5 AZR 393/07

    Vergütungsansprüche bei Freistellung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht mehr ausüben kann oder nicht mehr ausüben sollte, weil die Heilung der Krankheit nach ärztlicher Prognose verhindert oder verzögert würde (BAG 23. Januar 2008 - 5 AZR 393/07 - Rn. 19) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZR 643/14

    Schuldrechtlicher Tarifvertrag - nichttariflicher sonstiger Vertrag - Auslegung

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Von diesem Grundsatz hat das Bundesarbeitsgericht allerdings insbesondere aus prozessökonomischen Gründen Ausnahmen zugelassen, wenn - wie hier - der geänderte Sachantrag auf einen in der Berufungsinstanz festgestellten oder von den Parteien übereinstimmend vorgetragenen Sachverhalt gestützt wird, sich das rechtliche Prüfprogramm nicht wesentlich ändert und die Verfahrensrechte der anderen Partei durch eine Sachentscheidung nicht verkürzt werden (vgl. BAG 23. Juni 2016 - 8 AZR 643/14 - Rn. 39 mwN) .
  • BAG, 13.08.2009 - 6 AZR 330/08

    Beschäftigungsanspruch leistungsgeminderter Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Diese bezieht sich auf alle schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 45) und schließt insbesondere die Verpflichtung ein, Erfüllungshindernisse zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 09.04.2014 - 10 AZR 637/13

    Beschäftigungsanspruch - Nachtdienstuntauglichkeit

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Hier liegt keine (Teil-)Arbeitsunfähigkeit vor (vgl. BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 24, BAGE 148, 16) .
  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    Diese bezieht sich auf alle schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers (BAG 21. Mai 2015 - 6 AZR 254/14 - Rn. 45) und schließt insbesondere die Verpflichtung ein, Erfüllungshindernisse zu beseitigen und dem anderen Teil den angestrebten Leistungserfolg zukommen zu lassen (BAG 13. August 2009 - 6 AZR 330/08 - Rn. 31, BAGE 131, 325) .
  • BAG, 30.01.1976 - 2 AZR 518/74

    Krankheit - Anzeigepflicht - Pflicht zur unverzüglichen Anzeige der

    Auszug aus BAG, 02.11.2016 - 10 AZR 596/15
    (1) Nach dieser Maßgabe darf der Arbeitgeber den erkrankten Arbeitnehmer etwa anweisen, mit ihm ein kurzes Personalgespräch zu führen, wenn der Arbeitnehmer über Informationen zu wichtigen betrieblichen Abläufen oder Vorgängen verfügt, ohne deren Weitergabe dem Arbeitgeber die Fortführung der Geschäfte erheblich erschwert oder gar unmöglich würde (vgl. BAG 30. Januar 1976 - 2 AZR 518/74 - zu 4 der Gründe) .
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 37/91

    Arbeitsentgelt bei Wiedereingliederung

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 433/06

    Verlagerung einer Betriebsabteilung - Wirksamkeit von Versetzungen

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.07.2015 - 6 Sa 2276/14

    Nichtteilnahme an Personalgespräch - Abmahnung

  • BAG, 24.09.2014 - 5 AZR 611/12

    Wiedereingliederungsverhältnis - Anspruch auf Vergütung - Annahmeverzug -

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 355/12

    Vergütung von Fahrzeiten - auswärtige Arbeitsstelle - Auslösung

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat der Arbeitgeber bei der Ausübung der ihm verbleibenden Weisungsrechte wegen der latenten Gefahr einer Beeinträchtigung des Genesungsprozesses die Erteilung von Weisungen auf dringende betriebliche Anlässe zu beschränken und sich bzgl. der Art und Weise, der Häufigkeit und der Dauer der Inanspruchnahme (zB für Personalgespräche) am wohlverstandenen Interesse des Arbeitnehmers zu orientieren (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 ff., BAGE 157, 153) .
  • BAG, 11.06.2020 - 2 AZR 442/19

    Schwerbehinderte Menschen - außerordentliche Kündigung

    (b) Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist eine Kontaktaufnahme mit dem Arbeitnehmer aus Gründen der Rücksichtnahme auf dessen Genesungsprozesses nur begrenzt zulässig (zur Ausübung des Weisungsrechts BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) .

    (c) Das Landesarbeitsgericht beruft sich in diesem Zusammenhang zu Unrecht auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 2016 (- 10 AZR 596/15 - BAGE 157, 153) .

    Ist kein derartiger Anlass gegeben, hat der Arbeitgeber jegliche Weisung während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu unterlassen (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32 f., aaO) .

    Dies kommt nur in Betracht, wenn die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und nicht bis nach der Genesung zugewartet werden kann (vgl. BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 34, aaO) .

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 47/17

    Versetzung von Nachtschicht in Wechselschicht - Betriebliches

    Gleiches gilt für die bisher sehr allgemeine Behauptung des Klägers zu Nachteilen bei seiner Suchttherapie (vgl. zu solchen Erwägungen auch BAG 2. November 2016 - 10 AZR 596/15 - Rn. 32, BAGE 157, 153) und seinen im Hinblick auf den gegenläufigen Vortrag der Beklagten bisher wenig substanziierten Vortrag zu finanziellen Einbußen durch den Wegfall von Zuschlägen und Zulagen.
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