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   BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97   

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BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97 (https://dejure.org/1998,1785)
BAG, Entscheidung vom 02.12.1998 - 7 AZR 644/97 (https://dejure.org/1998,1785)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 (https://dejure.org/1998,1785)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BGB § 620 Abs. 1; ; BGB § 625; ; HRG § 57 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 620 Abs. 1, § 625; HRG § 57a
    Befristetes Arbeitsverhältnis; gerichtlicher Vergleich

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 620 Abs. 1, § 625; HRG § 57a
    Nachträgliche Befristung durch gerichtlichen Vergleich im Kündigungsprozeß: Keine Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei pflichtgemäßer Mitwirkung des Gerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1999, 480
  • BB 1999, 643
  • DB 1999, 693
  • JR 1999, 483
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 09.02.1984 - 2 AZR 402/83

    Wirksamkeit eines auflösend bedingten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich wirksam, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsverfahrens oder eines Feststellungsstreits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung eine Einigung erzielen (BAG Urteile vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 - n.v.).

    Zwar läßt die Protokollnotiz (PKN) Nr. 3 zu Nr. 1 SR 2 y BAT zweckbefristete oder auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse (BAG Urteil vom 9. Februar 1984, aaO) nur unter bestimmten Voraussetzungen zu.

  • LAG Hamm, 27.06.1997 - 5 Sa 2219/96

    Arbeitsrechtliche Beziehung aufgrund eines Vergleiches; Zweckbefristung und

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 5 Sa 2219/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27. Juni 1997 - 5 Sa 2219/96 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 599/96

    Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich wirksam, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsverfahrens oder eines Feststellungsstreits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung eine Einigung erzielen (BAG Urteile vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 - n.v.).
  • BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Dem Gericht als Grundrechtsverpflichteten i. S. des Art. 1 Abs. 3 GG obliegt im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren und damit einen angemessenen Ausgleich der wechselseitigen, grundrechtsgeschützten Interessen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP Nr. 11, 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).
  • BAG, 24.09.1997 - 7 AZR 669/96

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vertretung

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Nach der Senatsrechtsprechung unterliegt die Vereinbarung beider Beendigungstatbestände in gleicher Weise der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (BAG Urteil vom 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - AP Nr. 192 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 24.01.1996 - 7 AZR 496/95

    Nachträgliche Befristung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich wirksam, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsverfahrens oder eines Feststellungsstreits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung eine Einigung erzielen (BAG Urteile vom 9. Februar 1984 - 2 AZR 402/83 - AP Nr. 7 zu § 620 BGB Bedingung; 24. Januar 1996 - 7 AZR 496/95 - AP Nr. 179 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag; 14. Oktober 1997 - 7 AZR 599/96 - n.v.).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 AZR 700/96

    Tarifliche Altersgrenze von 55 Jahren

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Dem Gericht als Grundrechtsverpflichteten i. S. des Art. 1 Abs. 3 GG obliegt im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle die Aufgabe, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen, den staatlichen Kündigungsschutz umgehenden Verlust des Arbeitsplatzes zu bewahren und damit einen angemessenen Ausgleich der wechselseitigen, grundrechtsgeschützten Interessen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (BAG Urteile vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - 11. März 1998 - 7 AZR 700/96 - AP Nr. 11, 12 zu § 1 TVG Tarifverträge: Luftfahrt).
  • BAG, 15.03.1995 - 7 AZR 737/94

    Voraussetzungen für die Befristung von Lektorenverträgen

    Auszug aus BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 644/97
    Dazu zählen auch die Grundsätze der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle (BAG Urteil vom 15. März 1995 - 7 AZR 737/94 - AP Nr. 10 zu § 2 BAT SR 2 y).
  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Schlägt das Arbeitsgericht zur Beendigung des Verfahrens über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses einen Vergleich vor, der eine weitere, allerdings zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist das im Regelfall eine hinreichende Gewähr dafür, dass diese Befristung nicht deswegen gewählt worden ist, um dem Arbeitnehmer grundlos den gesetzlichen Bestandsschutz zu nehmen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156; 26. April 2006 - 7 AZR 366/05 -).
  • BAG, 15.02.2012 - 7 AZR 734/10

    Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs

    Schlägt das Arbeitsgericht zur Beendigung des Verfahrens über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses einen Vergleich vor, der eine weitere, allerdings zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist das im Regelfall eine hinreichende Gewähr dafür, dass diese Befristung nicht deswegen gewählt worden ist, um dem Arbeitnehmer grundlos den gesetzlichen Bestandsschutz zu nehmen (BAG 23. November 2006 - 6 AZR 394/06 - Rn. 55, aaO; 26. April 2006 - 7 AZR 366/05 - Rn. 27, AP TzBfG § 14 Vergleich Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 29; vgl. auch 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - zu 1 b der Gründe, AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156) .

    In der Entscheidung, die letzteren Aspekt ausdrücklich hervorhebt, heißt es ua. (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - zu 1 b der Gründe, AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156) :.

  • LAG Niedersachsen, 06.08.2012 - 8 Sa 501/12

    Befristung des Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG v. 22.02.1984 - 7 AZR 435/82, BAGE 45, 160 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 80 = EzA BGB § 620 Nr. 69; v. 02.12.1998 - 7 AZR 644/97, AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156; v. 24.01.1996 - 7 AZR 496/95, BAGE 82, 101), die der Gesetzgeber bei dem Sachgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG zugrunde gelegt hat (BT-Drucks. 14/4374 S. 19), ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses in einem gerichtlichen Vergleich wirksam, soweit die Parteien darin zur Beendigung eines Kündigungsverfahrens oder eines Feststellungsstreits über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses infolge einer Befristung eine Einigung erzielen (BAG v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, BAGE 120, 251; vgl. zuletzt auch BAG v. 15.02.2012 - 7 AZR 734/10, EzA-SD 2012, Nr. 14, 4 = DB 2012, 1573).

    Schlägt das Arbeitsgericht zur Beendigung des Verfahrens über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses einen Vergleich vor, der eine weitere, allerdings zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist das im Regelfall eine hinreichende Gewähr dafür, dass diese Befristung nicht deswegen gewählt worden ist, um dem Arbeitnehmer grundlos den gesetzlichen Bestandsschutz zu nehmen (BAG v. 15.02.2012 - 7 AZR 734/10, aaO; v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, aaO; v. 26.04.2006 - 7 AZR 366/05, AP TzBfG § 14 Vergleich Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 29; vgl. auch BAG v. 02.12.1998 - 7 AZR 644/97, aaO).

    Der Arbeitgeber muss es daraufhin abgelehnt haben, den Arbeitnehmer entsprechend seiner Forderung zu beschäftigen (BAG v. 02.12.1998 - 7 AZR 644/97, aaO; vgl. auch BAG v. 24.01.1996 - 7 AZR 496/95, BAGE 82, 101 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 179 = EzA BGB § 620 Nr. 139).

  • BAG, 26.04.2006 - 7 AZR 366/05

    Befristung - Gerichtlicher Vergleich - Befristungskontrollklage

    Schlägt das Arbeitsgericht zur Beendigung des Verfahrens über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses einen Vergleich vor, der eine weitere, allerdings zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist das im Regelfall eine hinreichende Gewähr dafür, dass diese Befristung nicht deswegen gewählt worden ist, um dem Arbeitnehmer grundlos den gesetzlichen Bestandsschutz zu nehmen (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156, zu 1 b der Gründe).
  • LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10

    Treuwidrige Berufung auf fehlenden Sachgrund bei Anschlussbefristung aufgrund

    Schlägt das Arbeitsgericht zur Beendigung des Verfahrens über den Bestand eines Arbeitsverhältnisses einen Vergleich vor, der eine weitere, allerdings zeitlich begrenzte Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vorsieht, ist das im Regelfall eine hinreichende Gewähr dafür, dass diese Befristung nicht deswegen gewählt worden ist, um dem Arbeitnehmer grundlos den gesetzlichen Bestandsschutz zu nehmen (BAG, Urteil vom 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - AP HRG § 57 a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156, zu 1 b der Gründe).
  • BAG, 22.10.2003 - 7 AZR 666/02

    Befristeter Arbeitsvertrag - außergerichtlicher Vergleich

    Diese aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitete Schutzpflicht erfüllt das Gericht nicht nur durch ein Urteil, sondern auch im Rahmen der gütlichen Beilegung eines Rechtsstreits (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 644/97 - AP HRG § 57a Nr. 4 = EzA BGB § 620 Nr. 156, zu I b der Gründe mwN).
  • ArbG Cottbus, 13.09.2000 - 6 Ca 2170/00

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses infolge Befristung; Benachteiligung wegen

    Die Befristungskontrolle verfolgt den Zweck, den Arbeitnehmer vor einem grundlosen Verlust seines Arbeitsplatzes zu bewahren und damit einen angemessenen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen der Arbeitsvertragsparteien zu finden (vgl. BAG Urteil vom 2. Dezember 1998, Az. 7 AZR 644/97, AP Nr. 4 zu § 57 a HRG).
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