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   BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21   

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https://dejure.org/2021,48653
BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21 (https://dejure.org/2021,48653)
BAG, Entscheidung vom 02.12.2021 - 3 AZR 212/21 (https://dejure.org/2021,48653)
BAG, Entscheidung vom 02. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 (https://dejure.org/2021,48653)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - Ausschlussklausel

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1b Abs 1 S 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 S 1 BetrAVG, § 2a Abs 1 BetrAVG, § 4a Abs 3 BetrAVG, § 30f Abs 1 S 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - Ausschlussklausel

  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründung bei mehreren Streitgegenständen; Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs nach § 4a Abs. 3 BetrAVG; Unverfallbare Anwartschaft bei Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis auch für die Hinterbliebenenversorgung; Gebot der Bestimmtheit und ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - Ausschlussklausel

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - Ausschlussklausel

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - Ausschlussklausel

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revision bei mehreren Streitgegenständen - und die Revisionsbegründung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Witwenrente - und der vorzeitig ausgeschiedene Arbeitnehmer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Witwenrente in der betriebliche Altersversorgung - und die Auslegung der Versorgungsordnung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Witwenrente bei Hochzeit nach vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Versorgungsordnung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Versorgungsausgleich - Betriebliche Altersversorgung: Auslegung einer Versorgungsordnung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wirksamkeit von Ausschlüssen bei der Witwenrente

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Auslegung einer Versorgungsordnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung: BAG zur Auslegung einer Versorgungsordnung - Versorgungsregelungen zum Ausschluss einer Hinterbliebenenversorgung müssen hinreichend klar gefasst sein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Betriebsvereinbarung; Auslegung; Ausschlussklausel

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Betriebsvereinbarung; Auslegung; Ausschlussklausel

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 352
  • FamRZ 2022, 520
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (36)

  • BAG, 15.10.2013 - 3 AZR 653/11

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    (2) Soweit der Senat in ähnlichen Konstellationen abweichend entschieden hat (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 25; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 46 ff., BAGE 134, 89) , ändert dies am Auslegungsergebnis nichts.

    Nach dem gefundenen Ergebnis kommt es nicht auf die vom Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Senats zu der Frage an, ob die Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung auf Ehen, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind, mit § 1b Abs. 1 BetrAVG, vereinbar ist (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 27; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe) .

    Ebenso ist es unerheblich, dass ein Verstoß gegen das Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Benachteiligung wegen des Alters oder des Geschlechts nach §§ 1, 3 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1 AGG bei einer anderweitigen Regelung ausscheidet (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 28 ff.) .

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 212/54

    Betriebliche Altersversorgung: Versorgungsvertrag bezüglich des Angestellten und

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Auch der Arbeitgeber als Leistungsversprechender will im Zweifel jede Witwe/jeden Witwer begünstigen, also auch die aus einer etwaigen späteren Ehe Hinterbliebenen (vgl. BAG 4. August 1955 - 2 AZR 212/54 - zu II der Gründe, BAGE 2, 101) .

    Nur so erhält der Arbeitnehmer die gewünschte Sicherheit und Beruhigung für die Zukunft (vgl. BAG 4. August 1955 - 2 AZR 212/54 - zu II der Gründe, aaO) .

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    (2) Soweit der Senat in ähnlichen Konstellationen abweichend entschieden hat (vgl. BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 25; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 46 ff., BAGE 134, 89) , ändert dies am Auslegungsergebnis nichts.

    Nach dem gefundenen Ergebnis kommt es nicht auf die vom Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Senats zu der Frage an, ob die Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung auf Ehen, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind, mit § 1b Abs. 1 BetrAVG, vereinbar ist (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 27; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe) .

  • BAG, 13.07.2021 - 3 AZR 298/20

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtschuld - Invalidität

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Anspruchsgegner ist in einem solchen Fall nach der Rechtsprechung des Senats auch die Unterstützungskasse (BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 24 mwN) .

    Sie ist aus dem arbeitsrechtlichen Grundverhältnis verpflichtet, als Gesamtschuldnerin die geschuldete Versorgung zu leisten (vgl. BAG 13. Juli 2021 - 3 AZR 298/20 - Rn. 17 und 24) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Fehlt sie zu einem Streitgegenstand, ist das Rechtsmittel insoweit unzulässig (BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20, B AGE 165, 168; 21. März 2018 - 5 AZR 2/17 - Rn. 12) .

    Fehlt es insoweit an einer eigenständigen Begründung, ist das Rechtsmittel hinsichtlich des betreffenden Streitgegenstands unzulässig (vgl. BAG 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 20 mwN, BAGE 165, 168) .

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    "Anwärter" kann - mangels Definition in der BV Altersversorgung - auch ein ehemaliger Mitarbeiter sein (vgl. BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 137/19 - Rn. 64: "Arbeitnehmer oder mit einer unverfallbaren Anwartschaft ausgeschiedene ehemalige Arbeitnehmer"; BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 122/18 - Rn. 71, BAGE 169, 72) .
  • BAG, 26.02.2020 - 4 AZR 48/19

    Tarifvertrag - Ausgestaltung durch Dritte - Normenklarheit

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Das folgt aus dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BAG 26. Februar 2020 - 4 AZR 48/19 - Rn. 38 mwN, BAGE 170, 56; 14. März 2019 - 6 AZR 339/18 - Rn. 34 mwN) .
  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 150/18

    Hinterbliebenenversorgung - Mindestehedauer - unangemessene Benachteiligung

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Dies fügt sich darin ein, dass die Hinterbliebenenversorgung iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG akzessorisch als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet ist und sich das Rechtsverhältnis zwischen Hinterbliebenen und Arbeitgeber ab Eintritt des Versorgungsfalls "Tod" nach den ursprünglichen Rechtsbeziehungen zwischen dem Verstorbenen und dem Arbeitgeber bestimmt (BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 150/18 - Rn. 46, BAGE 165, 345) .
  • BAG, 26.06.2019 - 5 AZR 452/18

    Pauschalvergütung von Überstunden durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Die in einer Betriebsvereinbarung enthaltenen Normen (§ 77 Abs. 4 Satz 1 BetrVG) müssen diesem Gebot genügen (vgl. BAG 26. Juni 2019 - 5 AZR 452/18 - Rn. 22, BAGE 167, 158; 26. Mai 2009 - 1 ABR 12/08 - Rn. 17; 11. Dezember 2018 - 1 ABR 12/17 - Rn. 18 mwN, BAGE 164, 239) .
  • BAG, 09.03.2021 - 9 AZR 323/20

    Urlaubsabgeltungsanspruch - vertragliche Ausschlussfristen

    Auszug aus BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21
    Diese ausdrücklichen Ausschlusstatbestände für die Witwen-/Witwerversorgung zeigen im Umkehrschluss, dass weitere Ausnahmen für die Witwen-/Witwerversorgung nicht gewollt waren (vgl. zum Umkehrschluss BAG 9. März 2021 - 9 AZR 323/20 - Rn. 21; 21. Juli 2020 - 3 AZR 142/16 - Rn. 81, BAGE 171, 307) .
  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 137/19

    Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 730/19

    Gesamtzusage - Gleichbehandlungsgrundsatz - AGB-Recht

  • BAG, 19.02.2019 - 3 AZR 198/18

    Hinterbliebenenversorgung - Spätehenklausel

  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

  • BVerfG, 01.03.2010 - 1 BvR 2584/06

    Ausschluss einer sogenannten nachgeheirateten Witwe von Witwenrente eines

  • BAG, 31.07.2018 - 3 AZR 731/16

    Hinterbliebenenversorgung - Wegfall durch Tarifregelung

  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 339/18

    Abgrenzung der Anwendungsbereiche des § 26b und des § 27b TVÜ-AVH

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20

    Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz

  • BAG, 08.12.2020 - 3 ABR 44/19

    Betriebsvereinbarung - Altersversorgung - Teilkündigung

  • BSG, 01.02.2017 - B 5 R 312/16 B

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nicht ehelichen Partners;

  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 56/14

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage durch eine

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

  • BAG, 11.12.2018 - 1 ABR 12/17

    Betriebsvereinbarung - allgemeines Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer

  • BAG, 26.05.2009 - 1 ABR 12/08

    Unbestimmter Sozialplan

  • BAG, 17.10.2012 - 5 AZR 697/11

    Wirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Entgeltregelung für Kraftfahrer -

  • BAG, 21.02.2017 - 3 AZR 297/15

    Hinterbliebenenversorgung - AGB-Kontrolle

  • BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 224/20

    Fehlende Verkündung eines Urteils - formelle und materielle Rechtskraft

  • LAG Bremen, 14.01.2021 - 2 Sa 123/19

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur Altersversorgung Risikobegrenzung und

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 239/17

    Betriebliche Altersversorgung - Energiebeihilfe - feste Altersgrenze

  • BAG, 21.03.2018 - 5 AZR 2/17

    Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Arbeitsbereitschaft - Überstunden-,

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 120/16

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub in Form von halben

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 1/23

    Betriebsrente - Anhebung der Regelaltersgrenze

    bb) Ist der Arbeitnehmer jedoch vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes am 1. Januar 2008 mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden, bleibt die erst nach dem Ausscheiden erfolgte Anhebung der Regelaltersgrenze bei der Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach §§ 2, 2a BetrAVG wegen des Festschreibeeffekts nach § 2a Abs. 1 BetrAVG unberücksichtigt (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 30; 19. März 2019 - 3 AZR 201/17 - Rn. 95, BAGE 166, 136; 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 20 f.; ebenso Diller/Beck DB 2012, 2398, 2399; HWK/Schipp 10. Aufl. § 2a BetrAVG Rn. 3; Walddörfer/Wilhelm BB 2012, 3137, 3138).

    Auch insoweit gilt allerdings, dass bei einem Ausscheiden im Jahre 1998 - wie vorliegend - aufgrund der Veränderungssperre und des Festschreibeeffekts noch auf das 65. Lebensjahr abzustellen ist (§ 2a Abs. 1 BetrAVG; vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 30; 20. Februar 2018 - 3 AZR 239/17 - Rn. 19 ff.).

    So hat der Senat zuletzt in der Entscheidung vom 2. Dezember 2021 (- 3 AZR 212/21 - Rn. 30) zur Berechnung der fortbestehenden Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahre 1999 - also ebenfalls vor Inkrafttreten des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes - ausgeführt, es sei "aufgrund der Veränderungssperre und des Festschreibeeffekts noch auf das 65. Lebensjahr abzustellen (§ 2a Abs. 1 BetrAVG)".

  • BAG, 20.06.2023 - 3 AZR 221/22

    Teilzeitbeschäftigung - endgehaltsbezogene Zusage

    Betriebsvereinbarungen sind einer ergänzenden Auslegung allerdings nur dann zugänglich, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht kommt oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar ist, welche Regelung die Betriebspartner getroffen hätten, wenn sie die Lücke erkannt hätten (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 56) .
  • BAG, 23.03.2023 - 1 ABR 43/18

    Unternehmensmitbestimmung in der Societas Europaea (SE)

    a) Entsprechend den für innerstaatliche Kollektivvereinbarungen geltenden Vorgaben könnte eine ergänzende Auslegung allenfalls dann in Betracht kommen, wenn entweder nach zwingendem höherrangigen Recht nur eine Regelung zur Lückenschließung in Betracht käme oder wenn bei mehreren Regelungsmöglichkeiten zuverlässig feststellbar wäre, welche Regelung getroffen worden wäre, wäre die Lücke erkannt worden (vgl. BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 56 mwN; 23. April 2013 - 3 AZR 23/11 - Rn. 29 mwN) .
  • BAG, 21.11.2023 - 3 AZR 14/23

    Invalidenrente - Ausscheiden aus dem Dienst

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 472/21

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung

    bb) Die GBV 2014 ist dahin auszulegen, dass sie die GBV 95 auch wirksam rückwirkend bestätigend in Kraft setzt (vgl. zur Auslegung von Betriebsvereinbarungen: BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32) .
  • LAG Düsseldorf, 02.08.2023 - 12 TaBV 46/22

    Personelle Einzelmaßnahme; Personalfragebögen; Beurteilungsgrundsätze

    Der Annahme einer Mindestbesetzungsstärke abgeleitet aus der BV 0272003 steht zudem das Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit entgegen, an das auch die Betriebsparteien über § 75 Abs. 1 BetrVG gebunden sind (BAG 02.12.2021 - 3 AZR 212/21, juris Rn. 33).
  • BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 420/21

    Betriebliche Altersversorgung - Übergangszuschuss - Verjährung

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32; 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 30) .
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 457/21

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

    Das folgt aus dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 33 mwN) .
  • ArbG Mannheim, 21.02.2024 - 2 Ca 192/23

    Entgelterhöhung - Strukturerhöhung - Inflationsausgleichsprämie -

    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (st. Rspr., vgl. nur BAG 21. November 2023 - 3 AZR 14/23 - Rn. 10, juris; BAG 12. Oktober 2022 - 10 AZR 496/21 - Rn. 20, juris; BAG 8. März 2022 - 3 AZR 420/21 - Rn. 24, juris; 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 32, juris; BAG 7. Dezember 2021 - 1 AZR 562/20 - Rn. 14, juris).
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 42/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

    Das folgt aus dem Gebot der Bestimmtheit und Normenklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (BAG 2. Dezember 2021 - 3 AZR 212/21 - Rn. 33 mwN) .
  • BAG, 15.11.2022 - 3 AZR 211/22

    Betriebliche Altersversorgung - Tarifauslegung - Energiekostenrabatt

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