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   BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92   

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https://dejure.org/1993,485
BAG, 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 (https://dejure.org/1993,485)
BAG, Entscheidung vom 03.03.1993 - 5 AZR 182/92 (https://dejure.org/1993,485)
BAG, Entscheidung vom 03. März 1993 - 5 AZR 182/92 (https://dejure.org/1993,485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gegen Arbeitgeber auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses auf dem vom Arbeitgeber verwendeten Firmenbogen - Anforderungen an äußere Form eines Arbeitszeugnisses - Bedeutung der im Geschäftsleben ...

  • archive.org

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Zeugnis gehört auf Geschäftspapier!

  • arbeitszeugnis.com (Leitsatz)

    Arbeitszeugnis - Zeugnisform

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitszeugnis muss auf Geschäftspapier in einheitlicher Maschinenschrift ausgestellt werden - Äußere Form des Arbeitszeugnisses muss "gehörig" sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2197
  • NZA 1993, 697
  • BB 1993, 1439
  • DB 1993, 1624
  • JR 1993, 528
 
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Wird zitiert von ... (33)

  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Sie kann darauf beruhen, dass das Zeugnis Wissenserklärungen des Arbeitgebers zum Verhalten oder der Leistung des Arbeitnehmers enthält, von denen er nur dann abrücken kann, wenn ihm nachträglich Umstände bekannt werden, die eine abweichende Beurteilung rechtfertigen (vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).
  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 261/04

    Erwähnung der Elternzeit im Arbeitszeugnis

    b) Als Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers und Entscheidungsgrundlage für die Personalauswahl künftiger Arbeitgeber muss das Zeugnis inhaltlich wahr und zugleich von verständigem Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer getragen sein und darf dessen weiteres Fortkommen nicht ungerechtfertigt erschweren ("zweiseitige Zielsetzung", vgl. BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).

    Der Grundsatz der Zeugniswahrheit wird nämlich ergänzt durch das Verbot, das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers ungerechtfertigt zu erschweren (BAG 3. März 1993 - 5 AZR 182/92 - AP BGB § 630 Nr. 20 = EzA BGB § 630 Nr. 17).

  • LAG Hamm, 27.02.1997 - 4 Sa 1691/96

    Inhalt und Form eines qualifizierten Zeugnisses - Definition der Begriffe

    Es bestehen im Grundsatz keine Bedenken, wenn der Briefkopf mit Schreibmaschine oder Personalcomputer selbst gestaltet ist ( BAG vom 03.03.1993, EzA § 630 BGB Nr. 17 = NZA 1993, 697).
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