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   BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09   

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https://dejure.org/2010,6543
BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09 (https://dejure.org/2010,6543)
BAG, Entscheidung vom 03.03.2010 - 4 AZB 23/09 (https://dejure.org/2010,6543)
BAG, Entscheidung vom 03. März 2010 - 4 AZB 23/09 (https://dejure.org/2010,6543)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 72b Abs 1 S 1 ArbGG, § 315 Abs 1 S 2 ZPO
    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung; Voraussetzungen für die wirksame Ersetzung durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden

  • bag-urteil.com

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • rewis.io

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • ra.de
  • rewis.io

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung - Vorliegen eines Verhinderungsgrundes - subjektiver Kenntnisstand des Vorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 72b Abs. 1; ZPO § 315 Abs. 1
    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung; Voraussetzungen für die wirksame Ersetzung durch einen Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit einer Entscheidung bei fehlender Unterschrift eines Richters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Verhinderung eines Richters an der Unterschriftsleistung unter das Urteil

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 133, 285
  • NJW 2010, 2300
  • NZA 2010, 910
  • DB 2010, 2004
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 24.06.2009 - 7 ABN 12/09

    Urteil - Verhinderung - sofortige Beschwerde

    Auszug aus BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09
    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).

    Entfällt der vorübergehende Verhinderungsgrund zB innerhalb einer Woche, etwa wegen einer unmittelbar bevorstehenden Rückkehr des Richters aus dem Urlaub, liegen die Voraussetzungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht vor (so in den Fällen bei BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 10, aaO; BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17/08 - Rn. 5, NZA-RR 2008, 545).

  • BAG, 22.08.2007 - 4 AZN 1225/06

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters an der Unterschriftsleistung

    Auszug aus BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09
    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).

    Er hat für seine Entscheidung, von der Ausnahmeregelung des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO Gebrauch zu machen, sowohl die zum Zeitpunkt der Unterschriftsreife bestehende Verhinderung zu überprüfen, als auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Prognose der weiter andauernden Verhinderung für mindestens eine weitere Woche zu erstellen; soweit sich der Senat in seiner Entscheidung vom 22. August 2007 (- 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, aaO) insoweit für einen zweiwöchigen Zeitraum ausgesprochen hat, hält er daran aus Gründen der Rechtseinheitlichkeit im Hinblick auf die oa.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 6 PB 17.08

    Abfassung des zweitinstanzlichen Beschlusses; Unterschrift der ehrenamtlichen

    Auszug aus BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09
    Entfällt der vorübergehende Verhinderungsgrund zB innerhalb einer Woche, etwa wegen einer unmittelbar bevorstehenden Rückkehr des Richters aus dem Urlaub, liegen die Voraussetzungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht vor (so in den Fällen bei BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 10, aaO; BVerwG 9. Juli 2008 - 6 PB 17/08 - Rn. 5, NZA-RR 2008, 545).
  • BAG, 17.08.1999 - 3 AZR 526/97

    Verspätete Urteilsabsetzung - Unterschriftsersetzung durch Verhinderungsvermerk

    Auszug aus BAG, 03.03.2010 - 4 AZB 23/09
    So reicht eine kurzfristige Ortsabwesenheit hierfür nicht aus (BAG 22. August 2007 - 4 AZN 1225/06 - Rn. 10, AP ZPO § 315 Nr. 1 = EzA ArbGG 1979 § 72b Nr. 3; 17. August 1999 - 3 AZR 526/97 - AP ZPO § 551 Nr. 51 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 2), selbst wenn das Abwarten auf die Beendigung der Ortsabwesenheit dazu führte, dass die Fünf-Monats-Frist des § 72b ArbGG nicht eingehalten werden kann (BAG 24. Juni 2009 - 7 ABN 12/09 - Rn. 7, NZA-RR 2009, 553, 554).
  • BGH, 21.01.2016 - I ZR 90/14

    Deltamethrin II - Aufhebung des Urteils im Revisionsverfahren bei fehlender

    Fehlt die Angabe des Verhinderungsgrundes, entfaltet der Verhinderungsvermerk die Wirkungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nur, wenn tatsächlich ein Verhinderungsgrund vorliegt (BGH, Urteil vom 14. November 1978 - 1 StR 448/78, NJW 1979, 663; BGH, NJW 1980, 1849, 1850; BAG, NJW 2010, 2300).
  • BAG, 26.10.2023 - 8 AZB 18/23

    Sofortige Beschwerde - Anforderungen an die Begründung

    Wird die sofortige Beschwerde - wie hier - darauf gestützt, dass die Unterschrift eines Richters mangels Vorliegens der Voraussetzungen des § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht durch einen Verhinderungsvermerk hätte ersetzt werden dürfen und die Fünfmonatsfrist deswegen versäumt sei, hat der Beschwerdeführer dies im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden, notwendig begrenzten Mittel substantiiert darzustellen (vgl. BAG 3. März 2010 - 4 AZB 23/09 - Rn. 8, BAGE 133, 285) .
  • LAG München, 02.02.2011 - 11 Sa 343/08

    Nichtigkeitsklage

    bb) Da der Ablauf der Amtszeit des ehrenamtlichen Richters nicht nur zu einer kurzfristigen Verhinderung des Beisitzers, sondern zu einer dauerhaften Verhinderung führte, bestehen an der wirksamen Ersetzung der richterlichen Unterschrift durch den Verhinderungsvermerk des Vorsitzenden gem. § 315 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch insoweit keine Bedenken (vgl. BAG, B. v. 03.03.2010, 4 AZB 23/09, zit. n. Juris).

    Maßgebend ist dabei der subjektive Kenntnisstand des Vorsitzenden (vgl. BAG, B. v. 03.03.2010, aaO), ausgehend von dem Zeitpunkt, zu dem die Unterschriftsleistung des an der Entscheidung mitwirkenden Richters hätte vorgenommen werden können.

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