Rechtsprechung
   BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,808
BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76 (https://dejure.org/1979,808)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1979 - 6 ABR 64/76 (https://dejure.org/1979,808)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1979 - 6 ABR 64/76 (https://dejure.org/1979,808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einzelnes Betriebsratsmitglied - Einleitung eines Beschlußverfahrens - Überprüfung von Beschlüssen - Rechtsstellung des Betriebsratsmitglieds - Betriebsratstätigkeit - Kostenerstattungspflicht - Rücktrittsbeschlüsse

Papierfundstellen

  • BB 1979, 1504
  • DB 1979, 2091
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.11.1973 - 1 ABR 26/73

    Kosten - Schulungsveranstaltung - Bildungsveranstaltung - Betriebsratsarbeit -

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
    Die Antragsbefugnis des Antragstellers ergibt sich daraus, daß er die Erstattung von Aufwendungen geltend macht, die er im Hinblick auf eine von ihm behauptete Betriebsratstätigkeit gemacht hat (BAG 25, 357 ff. = AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972).

    ArbGG 1953; BAG 25, 357 ff.= AP Nr. 6 zu § 37 BetrVG 1972).

  • BAG, 19.05.1978 - 6 ABR 41/75

    Betriebsversammlung - Teilnahme des Arbeitgebers - Leiter der Betriebsversammlung

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
    Es ist nicht ersichtlich und nichts dafür vorgetragen, daß nach einer nachgeholten Anhörung des Betriebsrats von einem anderen Sachverhalt als dem vom Landesarbeitsgericht festgestellten ausgegangen werden müßte (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 19- Hai 1978 - 6 ABR 41/75 - = [demnächst] AP Nr. 2 zu § 43 BetrVG 1972).
  • BAG, 25.04.1978 - 6 ABR 9/75

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts - Betriebsrat - Beratung über vorgeschlagene

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
    Der Senat geht davon aus, daß der gegenwärtig im Amt befindliche Betriebsrat als Funktionsnachfolger des früheren Betriebsrats das Recht hat, die Interessen seines Vorgängers und dessen Mitglieder wahr zunehmen (Beschluß des erkennenden Senats vom 25- April 1978 - 6 ABR 9/75 - = [demnächst] AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972).
  • BAG, 01.06.1976 - 1 ABR 99/74

    Betriebsrat - Delegation der Beteiligungsrechte an Personalausschuß - Personelle

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits wiederholt ausgeführt, daß jedes Betriebsratsmitglied sein Amt in eigener Verantwortung und in Kenntnis seiner Kompetenzen führen muß (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - = AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972 und zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 10/77

    Betriebsrat - Betriebsratsmitglieder - Schulungsveranstaltung - Darlegung der

    Auszug aus BAG, 03.04.1979 - 6 ABR 64/76
    Das Bundesarbeitsgericht hat bereits wiederholt ausgeführt, daß jedes Betriebsratsmitglied sein Amt in eigener Verantwortung und in Kenntnis seiner Kompetenzen führen muß (vgl. Beschluß vom 1. Juni 1976 - 1 ABR 99/74 - = AP Nr. 1 zu § 28 BetrVG 1972 und zuletzt Beschluß vom 21. November 1978 - 6 ABR 10/77 - [demnächst] AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972).
  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 27/01

    Mitbestimmung bei sogenannten Insichbeurlaubungen von Beamten

    Dies hat das Gericht von Amts wegen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu ermitteln (BAG 25. September 1996 - 1 ABR 25/96 - aaO; 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP BetrVG 1972 § 13 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 45; 3. April 1979 - 6 ABR 63/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 16 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 43; Matthes aaO § 83 Rn. 18).
  • BAG, 06.08.1981 - 6 AZR 1086/79

    Abmahnung eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds bei

    Zu berücksichtigen ist hier auch, daß jedes Betriebsratsmitglied unabhängig von der Geschäftsverteilung innerhalb des Betriebsrats sein Amt in eigener Verantwortung zu führen hat (vgl. die Senatsentscheidungen vom 21. November 1978 -- 6 ABR 10/77 -- AP Nr. 35 zu § 37 BetrVG 1972 (zu III. 3. der Gründe) und vom 3. April 1979 -- 6 ABR 64/76 -- AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG.
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

    Durch die Neuwahl eines - auch größeren - Betriebsrats wird dessen Stellung als Antragsteller eines anhängigen Verfahrens nicht berührt (BAG Beschluß vom 25. April 1978 - 6 ABR 9/75 - AP Nr. 11 zu § 80 BetrVG 1972; Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • LAG Berlin, 22.06.1998 - 9 TaBV 3/98

    Einigungsstelle: Prüfung der Zuständigkeit - offensichtliche Unzuständigkeit -

    Bereits die gesetzliche Umschreibung der sachlichen Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates nach der bis 1972 gültigen Fassung des Betriebsverfassungsgesetzes, § 48 BetrVG 52, ist als verunglückt angesehen worden (vgl. LAG Berlin vom 10.09.1979, DB 1979, 2091 mit weiteren Nachweisen).

    Auch die Streichung des Wortes "nur" im Gesetzestext ist daher eher Ausdruck einer Erweiterung der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates als deren Einengung (vgl. LAG Berlin vom 10.09.1979, DB 1979, 2091 mit ausführlichen Nachweisen).

  • BAG, 18.10.1988 - 1 ABR 31/87

    Verfahrenszuständigkeit

    Erwächst damit die Beteiligtenstellung in einem anhängigen Beschlußverfahren einer Person oder Stelle kraft materiellen Betriebsverfassungsrechts, ohne daß es auf eine darauf gerichtete Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts ankommt, so ist diese kraft Gesetzes eingetretene Beteiligung auch noch im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenso zu beachten, wie nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die an einem Verfahren nach materiellem Recht beteiligten Personen und Stellen auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen "zu beteiligen" sind, was nichts anderes bedeutet, als daß ihre materiell-rechtlich begründete Beteiligtenstellung noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP Nr. 26 zu § 76 BetrVG).
  • LAG Hamm, 18.07.2007 - 10 TaBV 71/07

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäße

    Eine Überprüfung der sachlichen Zweckmäßigkeit von Betriebsratsbeschlüssen ist ausgeschlossen; Betriebsratsbeschlüsse können nur auf ihre Rechtmäßigkeit hin gerichtlich überprüft werden (BAG, Beschluss vom 03.04.1979 - AP BetrVG 1972 § 13 Nr. 1; Fitting, a.a.O., § 33 Rz. 50 m.w.N.).
  • BAG, 16.10.1986 - 6 ABR 2/85

    Übernahme von Kosten des Betriebsrates bei Hinzuziehung eines nicht

    Der Betriebsrat ist nur nicht befugt, auf Kosten des Arbeitgebers offensichtlich aussichtslose und unbegründete Rechtsstreitigkeiten zu führen (vgl. BAGE 26, 376, 382 = AP Nr. 6 zu § 20 BetrVG 1972, zu III 3, 4 der Gründe; BAGE 31, 93, 97 = AP, aaO; BAG Beschluß vom 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG 1972).
  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98

    Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der jeweils im Amt befindliche Betriebsrat Funktionsnachfolger des früheren Betriebsrats (BAG 3. April 1979 - 6 ABR 64/76 - AP BetrVG 1972 § 13 Nr. 1 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 45 zu II 3 b der Gründe mwN).
  • ArbG Stuttgart, 29.04.2008 - 12 BV 109/07

    Mitbestimmungsvereinbarung der Porsche Holding wirksam

    Das Bundesarbeitsgericht hat regelmäßig die Antragsbefugnis an § 83 Abs. 3 ArbGG über die Beteiligung von Personen und Stellen am Beschlussverfahren gemessen - zum Teil aber auch unmittelbar aus § 10 hergeleitet (BAG 9, 9. 1975 AP ArbGG 1953 § 83 Nr. 6) - und ausgesprochen, dass "beteiligt und damit antragsberechtigt nur derjenige sei, der nach materiellem Recht, insbesondere nach dem Betriebsverfassungsgesetz und den dazu ergangenen Rechtsverordnungen, im konkreten Falle durch die begehrte Entscheidung unmittelbar betroffen wird" und zwar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen oder mitbestimmungsrechtlichen Stellung (BAG 15.8. 1978 AP BetrVG 1972 § 47 Nr. 3; 3.4. 1979 AP BetrVG 1972 § 13 Nr. 1).
  • LAG Düsseldorf, 21.02.1997 - 10 TaBV 95/96

    Betriebsrat: Anspruch auf Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die dem

    Denn jedes Betriebsratsmitglied muß sein Amt in eigener Verantwortung und in Kenntnis seiner Kompetenzen führen (BAG Beschluß v. 3.4.1979 - 6 ABR 64/76 - EzA § 40 BetrVG 1972.
  • LAG Niedersachsen, 29.01.2007 - 6 TaBV 66/05

    Erstattungsanspruch nach § 40 Abs 1 BetrVG

  • LAG Hamm, 06.02.1980 - 3 TaBV 79/79

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die während der Betriebswahlen aufgewandt

  • BVerwG, 26.11.1992 - 6 P 14.91

    Bedeutung der zum Rücktritt des Personalrats führenden Motive für die Wirksamkeit

  • BAG, 11.12.1987 - 7 ABR 76/86

    Kostenerstattung für ein zeitweiliges Ersatzmitglied im Betriebsrat

  • LAG Hessen, 28.01.2002 - 9 TaBVGa 6/02

    Abbruch einer Betriebsratswahl wegen fehlender Wählerliste im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht