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   BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06   

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https://dejure.org/2008,2271
BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06 (https://dejure.org/2008,2271)
BAG, Entscheidung vom 03.04.2008 - 2 AZR 720/06 (https://dejure.org/2008,2271)
BAG, Entscheidung vom 03. April 2008 - 2 AZR 720/06 (https://dejure.org/2008,2271)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Kündigungsschutzklage; Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Auflösungsantrages eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess nach Rücknahme der Berufung eines in erster Instanz unterlegenen Arbeitgebers im Berufungsverfahren

  • bag-urteil.com

    Kündigungsschutzklage - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

  • Betriebs-Berater

    Kündigungsschutzklage und Auflösungsantrag

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    KSchG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 9
    Kündigungsrecht - Auflösungsantrag des Arbeitnehmers; Antragstellung erst in 2. Instanz nach Obsiegen in 1. Instanz und Berufungseinlegung durch den beklagten Arbeitgeber; Rücknahme der Berufung in der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht und ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsschutzklage: Auflösungsantrag des Arbeitnehmers erst in 2. Instanz nach Obsiegen in der 1. Instanz ? Bei Rücknahme der Berufung des Arbeitgebers wird Auflösungsantrag unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozessführung - Berufungsinstanz: Auflösungsantrag des ArbN bei Berufungsrücknahme des ArbG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 126, 226
  • NJW 2008, 2605
  • MDR 2008, 1166
  • NZA 2008, 1258
  • DB 2008, 1636
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2006 - III ZB 123/05

    Zurücknahme der Berufung nach Verkündung eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
    Die Wirkungen der unselbständigen Anschlussberufung entfallen ohne Weiteres mit der Rücknahme des Hauptrechtsmittels (BGH 30. März 2006 - III ZB 123/05 -NJW 2006, 2124).
  • LAG Bremen, 29.06.2006 - 3 Sa 222/05

    Entscheidung über erstmalig gestellten Auflösungsantrag des Arbeitnehmers nach

    Auszug aus BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 29. Juni 2006 - 3 Sa 222/05 - aufgehoben.
  • BGH, 07.02.2007 - XII ZB 175/06

    Kosten der unselbständigen Anschlussberufung nach Berufungsrücknahme

    Auszug aus BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
    In solchen Fällen ist eine Kostenaufteilung nach dem Wert der Berufung und der unselbständigen Anschlussberufung gerechtfertigt (BGH 7. Februar 2007 - XII ZB 175/06 - MDR 2007, 788).
  • BAG, 23.06.1993 - 2 AZR 56/93

    Kündigungsschutzprozeß; beiderseitiger Auflösungsantrag; Beschwer

    Auszug aus BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
    Sie konnte eine Berufung mit dem Ziel, einen Auflösungsantrag zu stellen, nicht einlegen, weil sie nicht beschwert gewesen wäre (vgl. die allgemeine Auffassung: BAG 23. Juni 1993 - 2 AZR 56/93 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 23 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 30; KR-Spilger 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 97; APS-Biebl 3. Aufl. § 9 KSchG Rn. 103; ErfK/Kiel 8. Aufl. § 9 KSchG Rn. 39; v. Hoyningen-Huene/Linck 14. Aufl. § 9 KSchG Rn. 32; Löwisch/Spinner KSchG 9. Aufl. § 9 Rn. 23; AnwK-ArbR/Eylert § 9 KSchG Rn. 56; Thüsing/Laux/Lembke-Arnold KSchG § 9 Rn. 23; HWK-Pods/Thies 2. Aufl. § 9 KSchG Rn. 8).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus BAG, 03.04.2008 - 2 AZR 720/06
    Auch der Bundesgerichtshof stellt in ähnlichen Prozesslagen die auf Grund der Berufungsrücknahme eintretende Rechtskraft des zunächst angefochtenen Urteils in den Vordergrund (BGH 25. September 2007 - X ZR 60/06 - BGHZ 173, 374).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 241/12

    Auflösungsantrag des Arbeitnehmers

    Zwar konnte der Kläger, der durch das Teilurteil des Arbeitsgerichts nicht beschwert war, den Auflösungsantrag nur im Rahmen einer - nach § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG ausnahmsweise noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz zulässigen - Anschlussberufung anbringen (vgl. BAG 3. April 2008 - 2 AZR 720/06 - Rn. 11, BAGE 126, 226) .
  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 Sa 559/17

    Tatkündigung; Verdachtskündigung; Beweiswürdigung; Unerreichbarkeit eines

    Die der Zulässigkeit des Anschlussrechtsmittels nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist eigentlich entgegenstehende Regelung des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO wird durch die spezialgesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG verdrängt und auch eine Zurückweisung zur Begründung des Antrags neu eingebrachten Sachvorbringens nach § 67 ArbGG kommt insoweit nicht in Betracht (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 13; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 720/06, juris, Rz. 11; ebenso Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Auflage, Rn. 2094).
  • LAG Düsseldorf, 03.07.2018 - 3 Sa 553/17

    Parteibeitritt im Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung; Zulässigkeit;

    Die der Zulässigkeit des Anschlussrechtsmittels nach Ablauf der Berufungserwiderungsfrist eigentlich entgegenstehende Regelung des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO wird durch die spezialgesetzliche Regelung des § 9 Abs. 1 Satz 3 KSchG verdrängt und auch eine Zurückweisung zur Begründung des Antrags neu eingebrachten Sachvorbringens nach § 67 ArbGG kommt nicht in Betracht (BAG vom 11.07.2013 - 2 AZR 241/12, juris, Rz. 13; BAG vom 03.04.2008 - 2 AZR 720/06, juris, Rz. 11; ebenso Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 11. Auflage, Rn. 2094).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.03.2020 - 6 Sa 28/19

    Kündigung, Auflösungsantrag des Arbeitgebers, Auflösungsgrund, Täuschung,

    Dem steht die von der Klägerin angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 03.04.2008 (2 AZR 720/06) nicht entgegen.
  • LAG Köln, 13.04.2011 - 9 Sa 1539/10

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Fehlende Beschwer mangels Möglichkeit zur

    Diese Möglichkeit bestand jedoch nicht, weil die Beklagten keine Berufung eingelegt haben (vgl. dazu: BAG, Urteil vom 3. April 2008 - 2 AZR 720/06 - ).
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