Rechtsprechung
BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
- IWW
§ 256 Abs. 1 ZPO, § ... 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG, §§ 1, 7 Abs. 1 AGG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 4 Abs. 1 TzBfG, § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG, Richtlinie 97/81/EG, § 75 Abs. 1 BetrVG, § 63 Abs. 1 SGB VI, § 159 Satz 1 SGB VI, 3 Abs. 2, § 7 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 1 AGG, § 3 AGG, § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- bag-urteil.com
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pro-rata-temporis-Grundsatz in der betrieblichen Altersversorgung bei unterschiedlichen Arbeitszeitvolumina des Rentenanwärters
- datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung - Teilzeitarbeitnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Teilzeitarbeitnehmer - Benachteiligung - Beschäftigungsgrad - gespaltene Rentenformel - Endgehaltsbezug
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 2020, 1245
Wird zitiert von ... (9)
- BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 108/22
Vergütung - Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten
cc) Das Verbot der Diskriminierung gilt auch, wenn sich die Ungleichbehandlung lediglich mittelbar ergibt (vgl. BAG 23. März 2021 - 3 AZR 24/20 - Rn. 11; 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37; 19. Dezember 2018 - 10 AZR 231/18 - Rn. 48 mwN, BAGE 165, 1; aA MüKoBGB/Müller-Glöge 9. Aufl. TzBfG § 4 Rn. 16) . - BAG, 11.11.2020 - 10 AZR 185/20
Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten bei der Vergütung?
Ob auch eine mittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts iSv. § 3 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes gegeben ist, weil sich die zu beurteilenden Tarifnormen auf einen signifikant höheren Anteil von Personen eines Geschlechts im Vergleich zu Personen des anderen Geschlechts ungünstig auswirken, hat der Senat nicht zu beurteilen (vgl. zu dieser Frage EuGH 3. Oktober 2019 - C-274/18 - [Schuch-Ghannadan] Rn. 45 mwN; BVerfG 26. Mai 2020 - 1 BvL 5/18 - Rn. 68 f., BVerfGE 153, 358; BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 69) . - BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Schließlich haben Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch Entgeltcharakter (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 48) .
- BAG, 23.03.2021 - 3 AZR 24/20
Höhe einer betrieblichen Altersversorgung - Auswirkung von Teilzeitbeschäftigung
Eine Ungleichbehandlung wegen Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die Dauer der Arbeitszeit das Kriterium darstellt, an das die Differenzierung hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsbedingungen anknüpft (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37; 22. Oktober 2019 - 9 AZR 71/19 - Rn. 24; 26. Januar 2017 - 6 AZR 450/15 - Rn. 29) .Ein Arbeitnehmer, der Teilzeitarbeit leistet, kann nicht die gleiche Vergütung verlangen wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 38; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 24 mwN; 28. Mai 2013 - 3 AZR 266/11 - Rn. 23 mwN) .
Vielmehr ist es zulässig, solche Leistungen anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39; 21. Januar 2020 - 3 AZR 565/18 - Rn. 28; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 25 mwN) .
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 41 mwN) .
Dies erlaubt es, Kürzungen des erreichbaren Versorgungsniveaus nach den Verhältnissen während der Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses vorzunehmen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 42 mwN; 19. April 2016 - 3 AZR 526/14 - Rn. 41) .
- LAG München, 17.03.2022 - 7 Sa 588/21
Betriebliche Altersversorgung
Eine solche Regelung verstößt weder gegen das Verbot der Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer in § 4 Abs. 1 Satz 1 TzBfG noch gegen § 75 Abs. 1 BetrVG (vgl. BAG,19.05.2015 - 3 AZR 770/13; vgl. zum Ganzen BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18).a) Nach § 3 Abs. 2 AGG ist eine mittelbare Benachteiligung gegeben, wenn dem An schein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes - ua. wegen des Geschlechts - gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich (vgl. BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18; 28.05.2013 - 3 AZR 266/11).
Es fehlt daher an einer Benachteiligung iSd. § 3 AGG (vgl. BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 480/18; 28.05.2013 - 3 AZR 266/11).
- ArbG Lübeck, 08.12.2020 - 3 Ca 1941/20
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung des Teilzeitfaktors - Widerruflichkeit …
Die Berücksichtigung lediglich eines Fünfjahreszeitraums zur Berechnung des Teilzeitfaktors der betrieblichen Altersversorgung ist jedenfalls dann gleichheitswidrig, wenn im Rahmen der Gesamtversorgung keine auf den Teilzeitfaktor angepasste Berechnung der abzuziehenden gesetzlichen oder anderweitigen Altersrente erfolgt (entgegen BAG 27. September 1983 - 3 AZR 297/81 - unter II.3. der Gründe; vgl. aber BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39 ff. sowie 3. November 1998 - 3 AZR 432/97 - unter I.2.b) 2. Absatz der Gründe)(unter A.II.1.b) der Gründe).(Rn.42).Dies gilt auch, wenn sich dies lediglich mittelbar ergibt (BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 37, juris).
Entsprechende Leistungen sind anteilig nach dem Beschäftigungsumfang im Vergleich zu einem Vollzeitarbeitnehmer mit gleicher Dauer der Betriebszugehörigkeit zu erbringen (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 39, juris).
Die Prüfung der sachlichen Rechtfertigung der unterschiedlichen Behandlung hat sich am Zweck der Leistung zu orientieren (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 41, juris).
- BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 406/21
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
Denn typischerweise bezieht der außertariflich Beschäftigte ein höheres Entgelt, und die Betriebsparteien können typisieren und pauschalieren (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 59 mwN) . - BAG, 25.01.2022 - 3 AZR 345/21
Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
Denn typischerweise bezieht der außertariflich Beschäftigte ein höheres Entgelt, und die Betriebsparteien können typisieren und pauschalieren (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 59 mwN) . - BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19
Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"
Schließlich haben Leistungen der betrieblichen Altersversorgung auch Entgeltcharakter (vgl. BAG 3. Juni 2020 - 3 AZR 480/18 - Rn. 48) .