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   BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78   

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BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78 (https://dejure.org/1980,912)
BAG, Entscheidung vom 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78 (https://dejure.org/1980,912)
BAG, Entscheidung vom 03. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 (https://dejure.org/1980,912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    § 613a BGB nicht für Heimarbeitsverhältnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsrecht - Betriebsnachfolge - Heimarbeit - Heimarbeitsverhältnis - Anwendbarkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 34, 34
  • NJW 1981, 1399 (Ls.)
  • MDR 1981, 436
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.06.1957 - 2 AZR 84/55

    Gleichstellung des Heimarbeiters - Betriebsarbeiter - Entgeltregelung

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
    Die Klägerinnen haben, wie die Revision auch einräumt, zu dem Beklagten zu 1) nicht in einem Arbeitsverhältnis gestanden, weil Heimarbeiter keine Arbeitnehmer sind (BAG 4, 262 (266) = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung (zu 5 der Gründe)).

    Auch in der Rechtsprechung sind allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechtes nur dann auf Heimarbeitsverhältnisse entsprechend angewandt worden, soweit sich nicht aus den strukturellen Umständen der Heimarbeit etwas anderes ergeben hat (BAG 3, 23 (25 f.) = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 4, 262 (266) = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung (zu 5 der Gründe)).

  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
    Das Vermögen umfaßt das gesamte Aktivvermögen ohne Abzug der Schulden, soweit es realisierbares Vollstreckungsobjekt des Gläubigers sein kann (BGHZ 66, 217 (218 f.) = NJW 1976, 1398 (1399) (zu II der Gründe)).
  • BAG, 20.04.1956 - 1 AZR 476/54
    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
    Auch in der Rechtsprechung sind allgemeine Grundsätze des Arbeitsrechtes nur dann auf Heimarbeitsverhältnisse entsprechend angewandt worden, soweit sich nicht aus den strukturellen Umständen der Heimarbeit etwas anderes ergeben hat (BAG 3, 23 (25 f.) = AP Nr. 6 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAG 4, 262 (266) = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Gleichbehandlung (zu 5 der Gründe)).
  • BAG, 27.09.1974 - 1 ABR 90/73

    Heimarbeiter - Überwiegende Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
    Freilich gelten die als Arbeiter oder Angestellte für einen Betrieb tätigen Heimarbeiter (§ 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BetrVG) dann als Arbeitnehmer des Betriebes, wenn ihre Tätigkeit für den Betrieb im Verhältnis zu ihrer Tätigkeit für andere Betriebe überwiegt (BAG 26, 280 (283 ff.) = AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG 1972 (zu III 2, 3 der Gründe)).
  • BAG, 11.04.1958 - 1 ABR 2/57

    Betriebsratswahl - Frist zur Anfechtung - Bekanntgabe des Wahlergebnisses -

    Auszug aus BAG, 03.07.1980 - 3 AZR 1077/78
    Freilich gelten die als Arbeiter oder Angestellte für einen Betrieb tätigen Heimarbeiter (§ 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2 BetrVG) dann als Arbeitnehmer des Betriebes, wenn ihre Tätigkeit für den Betrieb im Verhältnis zu ihrer Tätigkeit für andere Betriebe überwiegt (BAG 26, 280 (283 ff.) = AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG 1972 (zu III 2, 3 der Gründe)).
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Denn zu den Arbeitnehmern iSd. Richtlinie 77/187 gehören alle Personen, die nach nationalem Recht Kündigungsschutz als Arbeitnehmer haben (vgl. auch BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - AP BGB § 613 a Nr. 178 = EzA BGB § 613 a Nr. 165 und 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - BAGE 34, 34 = AP BGB § 613 a Nr. 23 zum Heimarbeitsverhältnis).
  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 342/14

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Heimarbeiter sind mangels der erforderlichen persönlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer iSd. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - zu I der Gründe; 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - zu I der Gründe, BAGE 34, 34) .

    Es handelt sich nicht um "Scheinselbständige" iSd. Rechtsprechung des Gerichtshofs, sondern mangels Weisungsabhängigkeit um Selbständige (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - zu I der Gründe; 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - zu I der Gründe, BAGE 34, 34) .

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 625/15

    Befristung - Vorbeschäftigung - Heimarbeitsverhältnis

    Auch wenn Heimarbeiter vielfach in die arbeitsrechtlichen Schutzgesetze einbezogen sind, sind sie keine Arbeitnehmer, sondern wegen fehlender Weisungsabhängigkeit Selbständige (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - zu I der Gründe; 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - zu I der Gründe, BAGE 34, 34) .

    Heimarbeiter sind mangels der erforderlichen persönlichen Abhängigkeit keine Arbeitnehmer iSd. allgemeinen Arbeitnehmerbegriffs (BAG 24. März 1998 - 9 AZR 218/97 - zu I der Gründe; 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - zu I der Gründe, BAGE 34, 34) .

  • BAG, 31.01.1985 - 2 AZR 530/83

    Unwirksamkeit der Kündigung wegen Betriebsübergangs

    Der Geltungsbereich des § 613 a Abs. 1 BGB alter und neuer Fassung erstreckt sich vielmehr nach unbestrittener Auffassung nicht nur auf Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis durch das KSchG gegen Kündigungen geschützt ist (vgl. Heinze, DB 1980, 205, 209; Seiter, aaO, S. 50; Willemsen, aaO, S. 414; BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 800/76 - AP Nr. 11 zu § 613 a BGB, vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 275/78 - AP Nr. 21 zu § 613 a BGB und vom 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - BAG 34, 34 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB mit insoweit zust. Anm. von Bernert).

    Daraus wäre nur dann nicht die Rechtsfolge einer unwirksamen Kündigung wegen objektiver Umgehung des § 613 a Abs. 1 BGB herzuleiten, wenn der Schutz des § 613 a BGB für Arbeitnehmer, die (noch) keinen allgemeinen Kündigungsschutz genießen, lediglich eine vom Gesetzgeber in Kauf genommene letztlich unsystematische und überflüssige "Nebenfolge" (so BAG Urteil vom 3. Juli 1980, aaO) wäre, oder wenn diesen Arbeitnehmern bei einer Kündigung wegen des Betriebsüberganges die nach § 613 a BGB vorausgesetzte Schutzbedürftigkeit fehlen würde (so Berkowsky, aaO, S. 2685).

  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 218/97

    Heimarbeitsverhältnis und Betriebsübergang

    § 613 a BGB ist auf Heimarbeitsverhältnisse weder unmittelbar noch entsprechend anzuwenden (Bestätigung von BAG Urteil vom 3. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 - BAGE 34, 43 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 1980 (- 3 AZR 1077/78 - BAGE 34, 34 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB) eine entsprechende Anwendung von § 613 a BGB auf Heimarbeitsverhältnisse abgelehnt.

  • BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 577/90

    Annahmeverzug und Betriebsübergang

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 [BAG 17.01.1980 - 3 AZR 160/79] = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; KR-Wolf , 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.1996 - 15 Sa 147/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ausschluss von Heimarbeitern -

    Eine entsprechende Anwendung ist dann von der Rechtsprechung bejaht worden, soweit sich nicht aus den strukturellen Umständen der Heimarbeit etwas anderes ergibt (vgl. BAG, Urteil vom 03. Juli 1980 - 3 AZR 1077/78 -, BAGE 34, 34 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB ).
  • LAG Düsseldorf, 30.01.1997 - 13 Sa 1639/96

    Betriebsübergang: Anwendbarkeit von § 613a BGB auf Heimarbeitsverhältnisse

    Vorlage zur Überprüfung der Entscheidung 3 AZR 1077/78 vom 03.07.1980.
  • ArbG Hamm, 06.07.2010 - 1 Ca 580/10

    Sondervergütung, RTV Glaserhandwerk NW, Ausschlussfrist, Betriebsübergang.

    Dies entspricht dem Zweck des § 613 a BGB, der unter anderem darin besteht, eine Regelung der Haftung des alten und neuen Betriebsinhabers zu schaffen (vgl. BAGE 32, 326, 331 = AP Nr. 18 zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; 34, 34, 36 = AP Nr. 23. zu § 613 a BGB, zu II 2 der Gründe; BAG Urteil vom 11. November 1986 - 3 AZR 179/85 - AP Nr. 60 zu § 613 a BGB, zu II 1 der Gründe; KR-Wolf, 3. Auflage, § 613 a BGB Rz 3).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 320/88

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer KG durch Bestellung zum

    Diese Vorschrift gilt nur für Arbeitsverhältnisse, wie sich bereits eindeutig aus ihrem Wortlaut ergibt (BAGE 34, 34, 36 = AP Nr. 23 zu § 613 a BGB, zu I der Gründe; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 118 I 4, S. 780; ders. in Münch-Komm, 2. Aufl., § 613 a BGB Rz 4; Schwerdtner, Festschrift für Gerhard Müller, 1981, S. 563; Seiter, AR-Blattei (D) Betriebsinhaberwechsel I, B IV 4 a; Soergel/Kraft, BGB, 11. Aufl., § 613 Rz 10, 20).
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