Rechtsprechung
BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- IWW
§ 99 Abs. 1 BetrVG, § 99 BetrVG, § 96 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 563 Abs. 3 ZPO, § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG
- bag-urteil.com
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- Betriebs-Berater
Umgruppierungsfragen in der Metall- und Elektroindustrie
- rewis.io
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners - Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (TV ERA Hessen)
- Bundesarbeitsgericht
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners - Entgeltrahmenabkommen für die Hessische Metall- und Elektroindustrie (TV ERA Hessen)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eingruppierung/Umgruppierung; Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - Zustimmungsersetzung; Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- rechtsportal.de
Abgrenzung zwischen Eingruppierung und Umgruppierung in eine tarifliche Vergütungsordnung
- datenbank.nwb.de
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Zustimmungsersetzung - Umgruppierung eines Maschinenbedieners
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umgruppierung eines Arbeitnehmers nach einem Tarifvertrag
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 18.05.2017 - 9 BV 1/17
- LAG Hessen, 29.03.2018 - 5 TaBV 182/17
- BAG, 03.07.2019 - 4 ABR 28/18
Papierfundstellen
- NZA 2021, 290
Wird zitiert von ... (2)
- LAG Rheinland-Pfalz, 05.04.2022 - 6 Sa 378/21
Stellenbeschreibung - tarifliche Eingruppierung - Personalbeurteilung - …
Bei der Ermittlung der dem Arbeitnehmer übertragenen und von ihm auszuführenden Arbeitsaufgabe ist zunächst das Maß der Festlegung von Ablauf und Ausführung der Tätigkeit zu ermitteln (vgl. zum TV ERA Hessen: BAG 03. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 26, zitiert nach juris).Bei mehreren Tätigkeiten ist der zeitliche Umfang der übertragenen und auszuübenden Tätigkeiten - etwa unter Zugrundelegung einer Prognose - relevant, da der TV ERA Rheinland-Pfalz das zeitliche Element bei der tariflich angeordneten Gesamtbetrachtung nicht ausschließt (vgl. zum wortgleichen § 3 TV ERA Hessen: BAG 03. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 32, aaO).
summarischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe, was eine Überprüfung des Vorliegens einzelner, kumulativ zu erfüllender Anforderungsmerkmale, wie erforderliche Ausbildung, Ausmaß an vorgegebenem Handlungsspielraum und Schwierigkeitsgrad der zu erfüllenden Aufgaben, ausschließt (vgl. zum wortgleichen § 3 TV ERA Hessen: BAG 03. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 34, aaO).
Die Betrachtung der verschiedenen tariflichen Kriterien als einzelne, kumulativ zu erfüllende Anforderungsmerkmale entspräche nicht der von den Tarifvertragsparteien festgelegten und von den Gerichten damit anzuwendenden Art und Weise der tariflichen Bewertung einer Tätigkeit (vgl. zum wortgleichen § 3 TV ERA Hessen: BAG 03. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 34, aaO).
Auch wenn ihnen danach nicht die Funktion von Richtbeispielen zukommt, ermöglichen sie doch eine Plausibilitätskontrolle der vorzunehmenden Eingruppierung unter Berücksichtigung der ganzheitlichen Betrachtung (vgl. zum wortgleichen § 3 TV ERA Hessen: BAG 03. Juli 2019 - 4 ABR 28/18 - Rn. 35, aaO).
- ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 BV 166/20 Ergibt die Prüfung des Arbeitgebers, dass es trotz geänderter Tätigkeit bei der bisherigen Zuordnung verbleibt, liegt eine erneute Eingruppierung iSv. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG vor (vgl. BAG, Beschl. v. 03.07.2019 - 4 ABR 28/18; Beschl. v. 12.12.2006 - 1 ABR 13/06; Beschl. v. 18.06.1991 - 1 ABR 53/90).