Rechtsprechung
BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 359/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auslegung von Tarifverträgen - Zulage für Beschäftigungstherapeuten - Unterscheidung der Arbeit mit Geisteskranke und geistig Behinderten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 12.12.1984 - 4 Ca 1979/84
- LAG Köln, 12.04.1985 - 9 Sa 157/85
- BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 359/85
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 207/80
Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen - Zulage - Angestellter Chemiker - …
Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 359/85
Daraus ist aber zu entnehmen, daß eine Gefahrenzulage nur in den tariflich ausdrücklich geregelten Fällen und in der vorgesehenen Höhe bezahlt werden soll (vgl. auch BAG vom 18. Januar 1983 - 3 AZR 207/80 - AP Nr. 6 zu § 33 BAT). - BAG, 09.03.1983 - 4 AZR 61/80
Einschlägige Lehrabschlußprüfung - Tarifauslegung - Öffentlicher Dienst - …
Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 4 AZR 359/85
Dazu kommt es in erster Linie auf den Wortlaut an, wobei über den Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm mitzuberücksichtigen ist, soweit das in der Tarifnorm seinen Ausdruck gefunden hat (vgl. BAG 42, 86; 46, 308 = AP Nr. 128, 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 503/01
Gefahrenzulage - Erzieher in einer kinder- und jugendpsychiatrischen Station …
Wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts bereits mit Urteil vom 3. September 1986 (- 4 AZR 359/85 - nv.) entschieden hat, kann den Tarifbestimmungen nicht entnommen werden, daß allen Angestellten für sämtliche als besonders gefährlich anzusehende Arbeiten eine Zulage zustehen soll.Wenn dann die Tarifvertragsparteien nur einen bestimmten Sachverhalt regeln, kann daraus kein Anspruch für ähnliche Sachverhalte hergeleitet werden (vgl. BAG 3. September 1986 - 4 AZR 359/85 - nv.).
- BAG, 18.03.1987 - 4 AZR 274/86
Eingruppierung: Begriff der beschützenden Werkstatt i.S. von § 54 SchwbG
Dabei kann dahinstehen, ob das Landesarbeitsgericht mit Recht nicht zwischen der Beschäftigung geistig kranker Patienten und geistig behinderter Patienten unterschieden hat (vgl. BAG Urteil vom 3. September 1986 - 4 AZR 359/85 - nicht veröffentlicht). - LAG Berlin, 06.02.2001 - 5 Sa 1511/00
Voraussetzungen für die Gewährung einer Gefahrenzulage; Nicht allen Angestellten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Berlin, 12.04.1995 - 10 Sa 136/94
Arbeitsentgelt: "Gefahrenzulage" - Voraussetzungen
Der Kläger betreut in der Werkstatt Buchbinderei/Druckerei des Krankenhauses Sp. in seiner Gruppe zu mindestens 2/3 "geisteskranke" Patienten, also Kranke, die in ihrer geistigen Tätigkeit gestört sind (vgl. hierzu BAG vom 3.9.1986 - 4 AZR 359/85 -). - LAG Schleswig-Holstein, 21.04.1988 - 6 Sa 90/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar