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   BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85   

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https://dejure.org/1986,6919
BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85 (https://dejure.org/1986,6919)
BAG, Entscheidung vom 03.09.1986 - 5 AZR 648/85 (https://dejure.org/1986,6919)
BAG, Entscheidung vom 03. September 1986 - 5 AZR 648/85 (https://dejure.org/1986,6919)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusage einer Vergütung nach bestimmter Vergütungsgruppe - Anwendung einer inzwischen aufgekündigten Vergütungsordnung - Zur Auslegung der Willenserklärung des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Die Auslegung der einzelvertraglichen Zusage vom 22. Juni 1981 kann in der Revision nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungsregeln verstoßen hat (BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).

    Das bedeutet, daß nicht nur auf den Wortlaut abzustellen ist, sondern alle Begleitumstände zu würdigen sind, die dafür von Bedeutung sind, was ein Beteiligter mit seiner Erklärung sagen wollte (BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 -, aaO).

    Das bedeutet, daß nicht nur auf den Wortlaut abzustellen ist, sondern alle Begleitumstände zu würdigen sind, die für die Frage, welchen Willen der Beteiligte bei seiner Erklärung gehabt hat, von Bedeutung sind (BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 -, aaO).

  • BAG, 20.08.1980 - 5 AZR 759/78

    Lohnfortzahlung - Ausgleichsquittung - Verzicht auf Lohnfortzahlung - Bedeutung

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Deshalb muß sich nach dem Wortlaut und den Begleitumständen klar ergeben, daß und in welchem Umfang der Arbeitnehmer ihm bekannte oder mögliche Ansprüche aufgibt (BAG Urteil vom 20. August 1980 - 5 AZR 759/78 - AP Nr. 3 zu § 9 LohnFG m.w.N.).
  • BAG, 06.04.1977 - 4 AZR 723/75

    Tarifvertrag - Landwirtschaftliche Sachbearbeiter - Tätigkeitsmerkmale

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Es ist aber zulässig, im Bewußtsein dieser Rechtslage die Anwendung eines inzwischen aufgekündigten Tarifvertrages ausdrücklich zu vereinbaren mit der Folge, daß die tarifliche Vergütungsordnung als Vertragsrecht zwischen den Parteien fortgilt (BAG Urteil vom 6. April 1977 - 4 AZR 723/75 - AP Nr. 96 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 474/76

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf tarifrechtlich unwirksame Bestimmungen

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    IV b MTA ergibt sich nämlich nur aus ihren Eingruppierungsrichtlinien, die keinen normativen Charakter haben und im Einzelfall vereinbart werden müssen (BAG Urteil vom 7. Dezember 1977 - 4 AZR 474/76 - AP Nr. 9 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 09.09.1981 - 4 AZN 213/81

    Übertarifliche Vergütung - Nebenabrede

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Die Zustimmung des Klägers zur zugesagten Vergütung bedurfte auch nicht der Schriftform, weil es sich nicht um eine formbedürftige Nebenabrede handelt (vgl. § 4 MTA sowie BAG Beschluß vom 9. September 1981 - 4 AZN 213/81 - AP Nr. 7 zu § 4 BAT).
  • BAG, 17.02.1966 - 2 AZR 162/65

    Auslegung von Willenserklärungen - Ermittlung der Begleitumstände - Willen der

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Die Auslegung der einzelvertraglichen Zusage vom 22. Juni 1981 kann in der Revision nur daraufhin nachgeprüft werden, ob das Berufungsgericht gegen die Auslegungsregeln der §§ 133, 157 BGB, gegen Gesetze der Logik oder gegen allgemeine Erfahrungsregeln verstoßen hat (BAG Urteil vom 17. Februar 1966 - 2 AZR 162/65 - AP Nr. 30 zu § 133 BGB; BAG Urteil vom 27. August 1970 - 2 AZR 519/69 - BAG 22, 424, 426 = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 21.04.1982 - 4 AZR 671/79

    Änderungskündigung

    Auszug aus BAG, 03.09.1986 - 5 AZR 648/85
    Diese Vertragsgestaltung ist aber nicht zwingend, denn der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes kann auch - wie hier - eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe zusagen, so daß sich dann im Einzelfall ein arbeitsvertraglicher Anspruch hierauf ergibt (BAG Urteil vom 21. April 1982 - 4 AZR 671/79 - BAG 38, 291 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn).
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