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   BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13   

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https://dejure.org/2014,40046
BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13 (https://dejure.org/2014,40046)
BAG, Entscheidung vom 03.09.2014 - 5 AZR 109/13 (https://dejure.org/2014,40046)
BAG, Entscheidung vom 03. September 2014 - 5 AZR 109/13 (https://dejure.org/2014,40046)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • openjur.de

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht; Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung; Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 3 Abs 1 TVG, § 3 Abs 3 TVG, § 4 Abs 5 TVG, § 1 TVG
    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • IWW

    § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 3 Abs. 1, Abs. 3 TVG, § 4 Abs. 5 TVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf unverminderte Gewährung einer "übertariflichen Zulage" bei zu niedriger Festsetzung des Tarifentgelts

  • Betriebs-Berater

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Verrechnung von Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt

  • bag-urteil.com

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • rewis.io

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht - Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung - Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt - § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlungsgrundsatz im Arbeitsrecht; Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung; Verrechnung Tarifentgelt mit übertariflichem Gesamtentgelt; § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

  • rechtsportal.de

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf unverminderte Gewährung einer "übertariflichen Zulage" bei zu niedriger Festsetzung des Tarifentgelts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifentgelt plus Zulage - und die spätere Verrechnung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anhaltspunkte für eine als selbständiger Entgeltbestandteil gewährte Zulage müssen sich aus Erhöhungsschreiben ergeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 149, 78
  • NZA 2015, 1083
  • BB 2015, 116
  • DB 2015, 136
  • JR 2016, 555
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 853/08

    Betriebliche Lohngestaltung - Entlohnungsgrundsätze - Theorie der

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 42 mwN, BAGE 135, 13) .

    Sie sind damit die allgemeinen Vorgaben, aus denen sich die Vergütung der Arbeitnehmer des Betriebs in abstrakter Weise ergibt (BAG 22. Juni 2010 - 1 AZR 853/08 - Rn. 21, 23 mwN, BAGE 135, 13) .

  • BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 520/10

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Vertragserfüllung

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bei individuellen Entgeltvereinbarungen anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 18, BAGE 139, 190; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, aaO, jeweils mwN) .

    a) Die Beklagte hat freiwillig, also ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein (zur Nichtanwendbarkeit des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei bloßem Normenvollzug und Vertragserfüllung, vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 21 mwN, BAGE 139, 190) , die Arbeitsentgelte mehrfach kollektiv nach einem generalisierenden Prinzip angehoben.

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Der Gleichbehandlungsgrundsatz beschränkt die Gestaltungsmacht des Arbeitgebers (BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, BAGE 140, 291) .

    Im Bereich der Arbeitsvergütung ist der Gleichbehandlungsgrundsatz unter Beachtung des Grundsatzes der Vertragsfreiheit bei individuellen Entgeltvereinbarungen anwendbar, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 520/10 - Rn. 18, BAGE 139, 190; 25. Januar 2012 - 4 AZR 147/10 - Rn. 57, aaO, jeweils mwN) .

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 17; 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - Rn. 14, BAGE 137, 339, jeweils mwN) .
  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 168/09 - Rn. 17; 13. April 2011 - 10 AZR 88/10 - Rn. 14, BAGE 137, 339, jeweils mwN) .
  • LAG Hessen, 16.11.2012 - 8 Sa 619/12

    Anrechnung einer Zulage

    Auszug aus BAG, 03.09.2014 - 5 AZR 109/13
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 16. November 2012 - 8 Sa 619/12 - aufgehoben.
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 886/12

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 642/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 311/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Im Bereich der Vergütung findet der Grundsatz Anwendung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, BAGE 149, 78; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 19, BAGE 149, 69) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, aaO; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 621/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

    Wäre dies nicht gewollt gewesen, hätte ein redlicher Klauselverwender klargestellt, dass die Erhöhung des vertraglichen Stundenlohns mit einer Verrechnung der Anwesenheitsprämie einhergehen wird bzw. er sich eine Anrechnung der Anwesenheitsprämie auf die Lohnerhöhung vorbehält (ähnlich zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine übertarifliche Vergütung: BAG 23. September 2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 21 mwN; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • BAG, 25.02.2015 - 1 AZR 706/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17; 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33, jeweils mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

    Die Anrechnung ist grundsätzlich möglich, wenn dem Arbeitnehmer nicht vertraglich ein selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt worden ist (vgl. BAG 19. April 2012 - 6 AZR 691/10 - Rn. 35 mwN, BAGE 141, 207; vgl. auch 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    a) Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien ein Entgelt, das sich aus einem Tarifentgelt und einer Zulage zusammensetzt, und erweist sich später das Tarifentgelt aus Rechtsgründen als zu niedrig angesetzt, besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistung der unverminderten Zulage neben dem erhöhten Tarifentgelt nur dann, wenn die Zulage als selbständiger, anrechnungsfester Bestandteil der Gesamtvergütung vereinbart ist (vgl. BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 12, BAGE 149, 78) .
  • BAG, 25.02.2015 - 5 AZR 847/13

    Pausengewährung - Annahmeverzug - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

    Die Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats führt allerdings nicht dazu, dass sich individualrechtliche Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer ergäben, die zuvor noch nicht bestanden haben (BAG 11. Januar 2011 - 1 AZR 310/09 - Rn. 33; 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 17, jeweils mwN) .
  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 352/14

    Eingruppierung einer Diplom-Sportlehrerin nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien

    Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nach ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Verkehrskreise verstanden werden, wobei die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders zugrunde zu legen sind (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 316/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

    Im Bereich der Vergütung findet der Grundsatz Anwendung, wenn Arbeitsentgelte durch eine betriebliche Einheitsregelung generell angehoben werden und der Arbeitgeber die Leistungen nach einem bestimmten erkennbaren und generalisierenden Prinzip gewährt, indem er bestimmte Voraussetzungen oder Zwecke festlegt (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, BAGE 149, 78; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 19, BAGE 149, 69) .

    Der benachteiligte Arbeitnehmer hat Anspruch auf die vorenthaltene Leistung (BAG 3. September 2014 - 5 AZR 109/13 - Rn. 22, aaO; 3. September 2014 - 5 AZR 6/13 - Rn. 18, aaO) .

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 314/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 315/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 319/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 312/15

    Anspruch auf Gehaltserhöhung - Bandbreitenregelung - betriebliche Übung

  • BAG, 11.10.2017 - 5 AZR 622/16

    Mindestlohn - Anwesenheitsprämie

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2015 - 5 BV 250/14

    Betriebliche Mitbestimmung im Hinblick auf die Dynamisierung der Arbeitsentgelte;

  • LAG Niedersachsen, 09.09.2015 - 2 Sa 918/14

    AGB-Kontrolle; Eingruppierung; Eingruppierungserlass; Korrigierende

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1152/15

    Streit um formwirksamen Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Düsseldorf, 02.10.2018 - 11 Sa 543/18

    Ergänzende Vertragsauslegung bei Auslaufen eines in Bezug genommenen

  • LAG Köln, 02.02.2015 - 2 Sa 762/14

    Eingruppierungsgewinn, Anrechnung Zulage

  • LAG Düsseldorf, 11.05.2016 - 12 Sa 1151/15

    Formwirksamer Abschluss eines Entgeltrahmentarifvertrags

  • LAG Hamm, 18.02.2015 - 3 Sa 1092/14
  • ArbG Düsseldorf, 01.12.2017 - 14 Ca 4491/17

    Echte Direktionsrechtserweiterung, Allgemeine Geschäftsbedingung, Grenze,

  • LAG Hessen, 08.09.2015 - 8 Sa 1778/14

    Gehaltserhöhung - Anspruch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.03.2016 - 2 Sa 1777/15

    Tariflicher Branchenzuschlag bei Leiharbeitnehmern

  • ArbG Düsseldorf, 29.01.2016 - 14 Ca 4636/15

    Angleichung der Vergütung an die Vergütung eines vergleichbaren Beamten bei der

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