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   BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96   

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https://dejure.org/1997,4282
BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96 (https://dejure.org/1997,4282)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1997 - 10 AZR 781/96 (https://dejure.org/1997,4282)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1997 - 10 AZR 781/96 (https://dejure.org/1997,4282)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Lehrkräften an Fachhochschulen - Sachliche Rechtfertigung der unterschiedlichen Eingruppierung von Lehrkräften mit unterschiedlichem Abschluss - Zweck eines Ausbildungsabschlusses - Einräumung eines Leistungsbestimmungsrechts für das Land als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Dies gilt auch im Arbeitsrecht, soweit kollektive Ordnungs- und Regelungsbereiche vorliegen (vgl. BAG Urteil vom 28. Juli 1992 - 3 AZR 179/92 - BAGE 71, 29, 35 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung).

    Die Vergütung für wissenschaftliche Mitarbeiter in Forschung und Lehre mit Hochschulabschluß ist im Vergütungstarifvertrag zum Bundes-Angestelltentarifvertrag geregelt; die Tarifvertragsparteien des BAT haben damit eine eigenständige kollektive Ordnung geschaffen (vgl. BAGE 71, 29, 35).

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Der Schutzbereich des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287), wird jedoch dann nicht eröffnet, wenn die Vergleichsfälle verschiedenen Ordnungsbereichen angehören und damit in anderen systematischen Gesamtzusammenhängen stehen (vgl. BVerfGE 11, 283, 293; 40, 121, 139) [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74].

    Der allgemeine Gleichheitssatz enthält daher kein verfassungsrechtliches Gebot, ähnliche Sachverhalte in verschiedenen Ordnungsbereichen gleich zu regeln bzw. zu behandeln (vgl. BVerfGE 40, 121, 139 f. [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74], m.w.N.; 75, 78, 107).

  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 156/92

    Bewährungsaufstieg eines Sportlehrers

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Die Tarifvertragsparteien des BAT haben nach Nr. 5 der Vorbemerkung zu allen Vergütungsgruppen die Anwendung der Vergütungsordnung zum BAT für Lehrerarbeitsverhältnisse ausgeschlossen (vgl. BAG Urteil vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 27 zu § 23 a BAT).

    Für tarifgebundene Lehrer führt die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen jedoch zum Ausschluß der Vergütung nach dem BAT (vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26 und 27 zu § 23 a BAT).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Der Schutzbereich des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287), wird jedoch dann nicht eröffnet, wenn die Vergleichsfälle verschiedenen Ordnungsbereichen angehören und damit in anderen systematischen Gesamtzusammenhängen stehen (vgl. BVerfGE 11, 283, 293; 40, 121, 139) [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74].
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Deshalb muß entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts ungeprüft und dahingestellt bleiben, ob es sich bei der Gruppe der Lehrkräfte für besondere Aufgaben nach § 38 FHG NRW und der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Forschung und Lehre mit Hochschulabschluß gemäß § 40 FHG NRW überhaupt um Personengruppen handelt, zwischen denen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die vergütungsrechtliche Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. ob die Zuordnung von Personengruppen zu unterschiedlichen Ordnungssystemen bereits deswegen eine vergütungsrechtlich unterschiedliche Behandlung rechtfertigt (vgl. BVerfGE 84, 348, 359; 85, 176, 186).
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Auch die Gerichte für Arbeitssachen sind nicht befugt, diese alle Lehrkräfte an Fachhochschulen in gleicher Weise betreffende Entscheidung daraufhin zu überprüfen, ob die Beibehaltung der Anspruchsvoraussetzungen des Erlasses sachlich geboten ist oder mit bildungspolitischen Erwägungen in Einklang steht (vgl. BAG Urteile vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 498/92 - und vom 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP Nr. 32 und 44 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).
  • BAG, 06.08.1997 - 10 AZR 638/96

    Eingruppierung einer Schulkindergartenleiterin

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Nach der Entscheidung des Senats vom 6. August 1997 (- 10 AZR 638/96 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) gilt das auch, wenn der Angestellte dieselben Tätigkeiten ausübt, wie der höherqualifizierte und deshalb höher vergütete Angestellte.
  • BAG, 21.10.1992 - 4 AZR 28/92

    Bewährungsaufstieg einer Lehrkraft

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Für tarifgebundene Lehrer führt die Vorbemerkung Nr. 5 zu allen Vergütungsgruppen jedoch zum Ausschluß der Vergütung nach dem BAT (vgl. BAG Urteile vom 21. Oktober 1992 - 4 AZR 28/92 - und - 4 AZR 156/92 - AP Nr. 26 und 27 zu § 23 a BAT).
  • BVerfG, 21.12.1966 - 1 BvR 33/64

    Verfassungsmäßigkeit der Lohnsummensteuer

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Der allgemeine Gleichheitssatz bindet jeden Träger damit allein in seinen Zuständigkeitsbereich (BVerfGE 21, 54, 68; 32, 346, 360; 42, 20, 27; 52, 42, 57; 76, 1, 73; 79, 127, 158).
  • BVerfG, 25.07.1960 - 1 BvL 5/59

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Ofändbarkeit der Angestelltenrente

    Auszug aus BAG, 03.12.1997 - 10 AZR 781/96
    Der Schutzbereich des allgemeinen Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG, wesentlich Gleiches gleich zu behandeln (vgl. dazu BVerfGE 1, 14, 52; 76, 256, 329; 78, 249, 287), wird jedoch dann nicht eröffnet, wenn die Vergleichsfälle verschiedenen Ordnungsbereichen angehören und damit in anderen systematischen Gesamtzusammenhängen stehen (vgl. BVerfGE 11, 283, 293; 40, 121, 139) [BVerfG 18.06.1975 - 1 BvL 4/74].
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 498/92

    Eingruppierung einer Lehrerin nach den Richtlinien der Tarifgemeinschaft

  • BVerfG, 24.07.1968 - 1 BvR 537/65

    Verletzung des Rückwirkungsverbots im Bundesrückerstattungsgesetz

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

  • BAG, 23.02.1988 - 3 AZR 408/86

    Einstandspflicht des Arbeitgebers, der eine Zusatzversorgung durch eine

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

  • BVerfG, 10.03.1976 - 1 BvR 355/67

    Öffentliches Wegeeigentum

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • LAG Köln, 21.08.1996 - 2 Sa 362/96

    Eingruppierung: Gleichbehandlung bei Richtlinien

  • BVerfG, 08.01.1992 - 2 BvL 9/88

    Verfassungsmäßigkeit der Anspruchsbegrenzung für Beamte bei Dienstunfall

  • BVerfG, 18.07.1979 - 2 BvR 488/76

    Zurückweisung eines Anwalts wegen Verstoß gegen kommunalrechtliches

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Es handelt sich um einen Ausbildungsabschluß, der dem Nachweis bestimmter Fertigkeiten und Kenntnisse dient, die für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erforderlich sind und gewährleisten soll, daß der Angestellte über die gewünschte Befähigung verfügt (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 781/96 - nv.).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Es handelt sich um einen Ausbildungsabschluß, der dem Nachweis bestimmter Fertigkeiten und Kenntnisse dient, die für die Ausübung bestimmter Tätigkeiten erforderlich sind und gewährleisten soll, daß der Angestellte über die gewünschte Befähigung verfügt (BAG 3. Dezember 1997 - 10 AZR 781/96 - nv.).
  • LAG Köln, 21.08.1996 - 2 Sa 362/96
    Siehe hierzu die bestätigende Entscheidung des BAG vom 03.12.1997 - 10 AZR 781/96 -.
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