Rechtsprechung
   BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,584
BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 (https://dejure.org/2002,584)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 (https://dejure.org/2002,584)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 (https://dejure.org/2002,584)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf behindertengerechte Dauer und Lage der Arbeitszeit

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Behinderungsgerechte Dauer und Lage der Arbeitszeit - Befreiung von Mehrarbeit und Nachtarbeit nach § 124 SGB IX

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Durchführung eines Schlichtungsverfahrens als Zulässigkeitsvoraussetzung; Freistellung von Mehr- und Nachtarbeit unter Berufung auf eine Schwerbehinderteneigenschaft ; Unzulässige Mehrarbeit; Arbeitsrechtliche Begriffsverwendung der Mehrarbeit; Überbeanspruchung der ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Befreiung von Mehrarbeit nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf behindertengerechte Dauer und Lage der Arbeitszeit

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    SGB IX § 81; ; SGB... IX § 124; ; SchwbG § 31 aF; ; SchwbG § 14 aF; ; SchwbG § 46 aF; ; ArbZG § 3; ; ArbZG § 6; ; Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Anlage 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte behinderter Menschen - Befreiung von Mehrarbeit auf Verlangen des schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 124 SGB IX; Begriff der Mehrarbeit; Anspruch auf behindertengerechte Dauer und Lage der Arbeitszeit nach § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befreiung von Mehrarbeit auf Verlangen des schwerbehinderten Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freistellung schwerbehinderter Menschen von Mehrarbeit und Nachtarbeit

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Besteht in einem Betrieb kein Betriebsrat, kann der Arbeitgeber allein bestimmen, ob Betriebsferien eingeführt werden. Individuelle Urlaubswünsche von Arbeitnehmern müssen bei wirksam eingeführten Betriebsferien hinter den Belangen des Unternehmens zurücks

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nur acht Stunden täglich Arbeitszeit für Behinderte // Aber kein Anspruch auf Befreiung von Nachtarbeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 104, 73
  • MDR 2003, 1059
  • NZA 2004, 1219
  • BB 2003, 1960
  • DB 2004, 1621
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 13.05.1992 - 5 AZR 437/91

    Vergütungsansprüche eines arbeitsunfähigen Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF ist Schutzgesetz im Sinn des § 823 Abs. 2 BGB (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - EzA SchwbG 1986 § 14 Nr. 3).

    Daneben konkretisiert die Norm die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem schwerbehinderten Menschen (BAG 13. Mai 1992 - 5 AZR 437/91 - aaO).

  • BAG, 08.11.1989 - 5 AZR 642/88

    Mehrarbeit für Schwerbehinderte

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Das Bundesarbeitsgericht ist deshalb im Rahmen von § 46 SchwbG aF und § 3 AZO aF davon ausgegangen, daß Mehrarbeit iSd. Schwerbehindertengesetzes diejenige Arbeit sei, die über die normale gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden werktäglich hinausgehe (BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221).

    (4) Der Grundsatz des Acht-Stunden-Tages dient auch der Rechtsklarheit, da die betrieblichen und tarifvertraglichen Arbeitszeitmodelle keinen allgemeingültigen Maßstab für den Begriff der Mehrarbeit liefern können (BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - BAGE 63, 221).

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Bei dieser Feststellung ist auf die Belange des Arbeitgebers angemessen Rücksicht zu nehmen (Großmann in Großmann/Schimanski/Dopatka/Spiolek/Steinbrück SchwbG aaO, § 14 Rn. 306; zum gleichlautenden § 12 SchwbG aF: BAG 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109).
  • BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90

    Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Der schwerbehinderte Mensch hatte daher bereits nach altem Recht im bestehenden Arbeitsverhältnis einen klagbaren Anspruch darauf, im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten so beschäftigt zu werden, daß er entsprechend seiner Vorbildung und seinem Gesundheitszustand seine Fähigkeiten und Kenntnisse möglichst voll verwerten und weiterentwickeln kann (vgl. BAG 10. Juli 1991 - 5 AZR 383/90 - BAGE 68, 141 mwN).
  • LAG Hessen, 26.04.2001 - 5 Sa 1070/00

    Arbeitszeit: Schwerbehinderte - Mehrarbeit - Leistungsverweigerungsrecht -

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 26. April 2001 - 5 Sa 1070/2000-teilweise aufgehoben.
  • BAG, 12.11.1980 - 4 AZR 779/78

    Schadensersatzanspruch für schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG idF vom 26. August 1986 bzw. nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der dem Arbeitnehmer entgangenen Vergütung ein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung (dazu Senat 23. Januar 2001 -9AZR 287/99-BAGE 97, 23) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF (dazu BAG 12. November 1980 -4AZR 779/78 -BAGE 34, 250) eine Schadenersatzpflicht in Betracht.
  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Es kommt damit nicht darauf an, ob Bereitschaftsdienste Arbeitszeiten sind (hierzu EuGH 3, Oktober 2000 - C-303/98 - EuGHE I 2000, 7997; 3. Juli 2003 - C-241/99 - Arbeit und Recht 2001, 355).
  • BAG, 22.06.1988 - 5 AZR 526/87

    Krankengeld - Teilzeit - Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Nach der gesetzlichen Regelung tritt die Rechtsfolge der Freistellung bei Erfüllung der Arbeitnehmeranspruchsvoraussetzungen allein mit dem Verlangen des schwerbehinderten Menschen ein (ebenso zu § 16 Abs. 1 BErzGG: BAG 22. Juni 1988 - 5 AZR 526/87 - BAGE 59, 62).
  • BAG, 07.02.1996 - 10 AZR 225/95
    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Die Parteien haben daher ein Wahlrecht, ob sie die Schlichtungsstelle anrufen oder sogleich vor dem Arbeitsgericht Klage erheben wollen (BAG 7. Februar 1996 - 10 AZR 225/95 - nv.).
  • BAG, 23.01.2001 - 9 AZR 287/99

    Behindertengerechte Beschäftigung

    Auszug aus BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 462/01
    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die Beschäftigung eines schwerbehinderten Menschen nach § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG idF vom 26. August 1986 bzw. nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu ermöglichen, kommt wegen der dem Arbeitnehmer entgangenen Vergütung ein Schadenersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung (dazu Senat 23. Januar 2001 -9AZR 287/99-BAGE 97, 23) sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX bzw. vorher § 14 Abs. 2 Satz 1 SchwbG aF (dazu BAG 12. November 1980 -4AZR 779/78 -BAGE 34, 250) eine Schadenersatzpflicht in Betracht.
  • BAG, 24.03.1998 - 9 AZR 172/97

    Anspruch auf Unterlassung einer Arbeitszeitregelung; Lage von Ruhezeiten nach der

  • EuGH, 03.07.2001 - C-241/99

    CIG

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 176/06

    Schwerbehinderter Arbeitnehmer - Freistellung von Mehrarbeit

    Damit ist den Arbeitsvertragsparteien ein Wahlrecht eingeräumt, ob sie die Schlichtungsstelle anrufen oder sogleich vor dem Arbeitsgericht Klage erheben wollen (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).

    Hierzu reicht es aus, wenn nur ein Teil des bestehenden Rechtsverhältnisses streitig ist und die gerichtliche Klärung geeignet ist, diesen Streit zu klären (st. Rspr. vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).

    Eine solche Beschränkung lässt sich dem Wortlaut des Gesetzes nicht entnehmen und dient auch nicht dem Interesse des Arbeitgebers, dem ansonsten eine längerfristige Personalplanung und Dienstplangestaltung unmöglich wäre, zumal § 124 SGB IX keine Erklärungsfrist vorsieht (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).

    Dem hat sich der Senat (Urteil vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73) mit ausführlicher Begründung auch zum Begriff der "Mehrarbeit" iSd. § 124 SGB IX (in Kraft seit 1. Juli 2001) angeschlossen und als normale Arbeitszeit gemäß § 3 Satz 1 ArbZG eine solche von werktäglich acht Stunden angesehen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats (3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73) ist jede über acht Stunden hinausgehende werktägliche Arbeitszeit Mehrarbeit iSd. § 124 SGB IX (vgl. B II 2 der Gründe).

    Nach der Regelung des § 124 SGB IX tritt die Rechtsfolge der Freistellung bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung allein mit dem Zugang des Verlangens des schwerbehinderten Menschen ein (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 589/15

    Mehrarbeitszuschläge - Teilzeitarbeit - Auslegung eines Haustarifvertrags

    (2) Demgegenüber wird in der Rechtsprechung verschiedentlich Mehrarbeit "nach dem arbeitsrechtlichen Sprachgebrauch" bzw. "nach der herkömmlichen arbeitsrechtlichen Begriffsverwendung" nicht auf individuelle Vereinbarungen bezogen, sondern als die Arbeit angesehen, die über die gesetzliche Arbeitszeit hinausgeht (vgl. BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa (1) der Gründe, BAGE 104, 73) .

    Dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch für den in § 124 SGB IX (vgl. 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 104, 73) und in § 37 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2 BetrVG (vgl. BAG 7. Februar 1985 - 6 AZR 370/82 -) verwendeten Begriff "Mehrarbeit".

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Versäumt es der Arbeitgeber schuldhaft, die behinderungsgerechte Beschäftigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers nach § 81 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 5 SGB IX zu ermöglichen, hat der Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch in Höhe der ihm entgangenen Vergütung nach § 280 Abs. 1 BGB sowie aus § 823 Abs. 2 BGB iVm. § 81 Abs. 4 Satz 1 SGB IX (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73).
  • BAG, 27.07.2021 - 9 AZR 448/20

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von als

    Dies hat zur Folge, dass der schwerbehinderte bzw. einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Arbeitnehmer, der - wie der Kläger - ein entsprechendes Verlangen geäußert hat, die Leistung von Mehrarbeit nicht schuldet und vom Arbeitgeber ihn zu Mehrarbeit herangezogen werden darf (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 c der Gründe, BAGE 104, 73) .

    b) Mehrarbeit ist jede über gesetzliche regelmäßige Arbeitszeit des § 3 Satz 1 ArbZG hinausgehende Arbeitszeit (BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 20; grundlegend 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 104, 73) .

    Diese beläuft sich auf werktäglich acht Stunden (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 2 b der Gründe, aaO) .

    c) Die individuell vereinbarte oder tarifliche regelmäßige Wochen- oder Monatsarbeitszeit bleibt bei der Bestimmung der Mehrarbeit iSv. § 207 SGB IX ebenso außer Betracht wie die Möglichkeit, die Arbeitszeit nach § 3 Satz 2 ArbZG auf bis zu zehn Stunden täglich zu verlängern (vgl. zu § 124 SGB IX aF BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa (2) und (3) der Gründe, BAGE 104, 73) .

    Nur so wird gewährleistet, dass dem schwerbehinderten Menschen ausreichend Zeit für die Teilhabe an der Gesellschaft bleibt, insbesondere für die notwendigen täglich zu verrichtenden Angelegenheiten wie Einkaufen, Behördengänge etc. Ein Bezug auf vom Werktag unabhängige tarifliche oder sonst im Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeitregelungen würde dem nicht gerecht (vgl. zu § 124 SGB IX aF BAG 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - Rn. 21 mwN; 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa der Gründe, BAGE 104, 73; zu § 46 SchwbG aF und § 3 AZO aF BAG 8. November 1989 - 5 AZR 642/88 - zu II der Gründe, BAGE 63, 221) .

    Für die Abweisung des global gefassten Hauptantrags kommt es damit nicht darauf an, ob es sich bei den konkret angeordneten Bereitschaftszeiten um Arbeitszeit iSd. Arbeitszeitgesetzes handelt (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 2 b der Gründe, BAGE 104, 73) .

    Die Vorschrift begründet einen einklagbaren Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers oder eines diesem Gleichgestellten, nicht (mehr) zu Rufbereitschaftsdiensten eingeteilt zu werden, wenn er diese wegen seiner Behinderung nicht ausüben kann (vgl. zur Nachtarbeit BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 104, 73) .

  • LAG Köln, 24.05.2016 - 12 Sa 677/13

    Telearbeit; leidensgerechte Beschäftigung

    Bei dieser Feststellung ist auch auf ihre Belange angemessen Rücksicht zu nehmen (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73; 4. Mai 1962 - 1 AZR 128/61 - BAGE 13, 109) .
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Eine einheitliche Definition des gesetzlichen Begriffs der Mehrarbeit oder ein Verständnis dieses Begriffes im Sinne einer Festlegung auf eine bestimmte tägliche oder wöchentliche Stundenzahl hat der Gesetzgeber in § 124 SGB IX in Kenntnis der unterschiedlichen Ausgestaltungen der regelmäßigen Arbeitszeit bewusst unterlassen (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2008 - BVerwG 2 B 59.07 - juris Rn. 8; BAG, Urteile vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73, Rn. 47 und vom 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - NZA 2007, 446, Rn. 21; Lachwitz/Schellhorn/Welti, a.a.O., § 124, Rn. 12; Deinert/.

    Für Arbeiter und Angestellte ist die für diese Beschäftigtengruppe geltende Vorschrift des § 3 Satz 1 ArbZG heranzuziehen (vgl. BAG, Urteile vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - BAGE 104, 73 und vom 21. November 2006 - 9 AZR 176/06 - NZA 2007, 446 f.).

  • LAG Hamm, 30.03.2006 - 8 Sa 1992/04

    Schwerbehinderung, Mehrarbeit, Rufbereitschaft, Dienstplan, billiges Ermessen

    (2) In Übereinstimmung mit der den Parteien bekannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urt. v. 03.12.2003 - 9 AZR 462/01 - AP § 124 SGB IX Nr. 1) knüpft die Vorschrift des § 124 SGB IX an die gesetzliche Arbeitszeit von acht Stunden an.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2020 - 8 Sa 438/19

    Anspruch des schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Freistellung von Mehrarbeit -

    Er kann zB tarifvertraglich eine andere Bedeutung haben als in dem einen oder dem anderen Gesetz (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa 1 der Gründe; Deinert/Welti 2. Aufl. StichwortKommentar Behindertenrecht - Mehrarbeit Rn. 3).

    Dementsprechend stellt auch die Verlängerung der Arbeitszeit nach § 3 Satz 1 ArbZG auf bis zu zehn Stunden täglich Mehrarbeit iSd. § 207 SGB IX nF dar, weil der Acht-Stunden-Tag überschritten wird (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa 2 und 3 der Gründe; Düwell in: Grobys/Panzer-Heemeier 3. Auflage, Edition 13 2020 StichwortKommentar Arbeitsrecht, Schwerbehinderung Rn. 12, beck-online).

    Dem würde ein Bezug auf tarifliche oder sonst im Arbeitsverhältnis geltende Arbeitszeitregelungen nicht gerecht (BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 462/01 - zu A II 1 b aa 2 der Gründe; ErfKo/Rolfs 20. Aufl. SGB IX § 207 Rn. 1; BeckOK SozR/Brose 57. Ed. 1.6.2020 SGB IX § 207 Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2006 - 9 S 1119/06

    Der Schwerbehinderte hat das Recht zur Verweigerung von Mehrarbeit.

    Mehrarbeit im Sinne des § 124 SGB IX ist jede über acht Stunden werktäglich hinausgehende Arbeitszeit (so BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 -, BAGE 104, 73).

    Aus § 81 Abs. 4 Ziff. 4 SGB IX ergibt sich auch insoweit ein Anspruch des schwerbehinderten Menschen gegenüber seinem Arbeitgeber auf behindertengerechte Gestaltung der Arbeitszeit, dessen Erfüllung allerdings dem Arbeitgeber zumutbar sein muss und nicht unverhältnismäßig sein darf (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 a.a.O.).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2022 - 2 Sa 2/21

    Schwerbehinderung - Wochenenddienst - unzulässige Mehrarbeit -

    Der Anspruch setzt voraus, dass die Behinderung des Klägers eine Arbeitszeit erfordert, die so gestaltet ist, dass Wochenenddienste ausgeschlossen sind (vgl. BAG, Urteil vom 03.12.2002 - 9 AZR 462/01 - Rn. 63, juris).
  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 737/07

    Straßenbahnfahrer - Lenkzeitunterbrechung

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.06.2005 - 3 Sa 30/05

    schwerbehindert, Schadensersatzanspruch, Nichtbeschäftigung, Fürsorgepflicht,

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 322/19

    Stichtagsregelung für Sonderzahlung in AVR Caritas

  • BVerwG, 30.01.2008 - 2 B 59.07

    Keine Revisionszulassung - 42-Stundenwoche gilt in Hessen auch für

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.08.2015 - 5 Sa 87/15

    Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitarbeit, Mehrarbeit, Überstunden,

  • BAG, 13.03.2007 - 9 AZR 588/06

    Vertragsänderung - Vorbehaltserklärung

  • VGH Hessen, 13.03.2007 - 1 UE 2040/06

    Regelmäßige Arbeitszeit schwerbehinderter Beamter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2013 - 8 Sa 238/13

    Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit - § 9 ALTV II

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 6 Sa 289/05

    Europarichtlinie und Arbeitszeitgesetz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.02.2013 - 8 Sa 512/12

    Beschäftigungsanspruch schwerbehinderter Arbeitnehmer - Umgestaltung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.02.2005 - 4 Sa 900/04

    Keine Verpflichtung zur Nachtarbeit eines Schwerbehinderten, der durch Arztattest

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.06.2008 - 10 Sa 699/07

    Schadenersatzanspruch wegen Nichtzuweisung eines behindertengerechten

  • VG Düsseldorf, 20.08.2014 - 13 L 982/14

    Schwerbehinderung ; Dienstunfähigkeit; Ermessen ; Integrationsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.07.2005 - 11 Sa 253/05

    Schadenersatz bei vorgezogenem Rentenbezug

  • LAG Köln, 18.06.2020 - 8 Sa 27/18

    Annahmeverzug, Schadenersatz; leidensgerechte Beschäftigung

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 938/07

    Straßenbahnfahrer; Lenkzeitunterbrechung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.08.2011 - 3 Sa 140/11

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Teilhabe an einer

  • VG Freiburg, 23.02.2016 - 5 K 774/14

    Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung bei Bewerbung um einen höheren

  • ArbG Cottbus, 27.03.2007 - 8 Ca 1410/06

    Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des entgangenen Arbeitsverdienstes bei

  • VG Stuttgart, 23.01.2006 - 11 K 10.06

    Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen Kündigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht