Rechtsprechung
BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer; gesetzliche Vertretung des Freistaats Sachsen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Grundschullehrers auf Gewährung von Altersteilzeit; Prozessvertretung des Landes Sachsen; Entscheidung des Landes nach billigem Ermessen; Vereinbarungen des Landes mit einer Gewerkschaft zur Arbeitsplatzsicherung; Koalitionsvereinbarung zugunsten Dritter; ...
- datenbank.flsp.de
Pflichtstunden - Altersteilzeitanspruch sächsischer Grundschullehrer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 26.07.2001 - 8 Sa 1017/00
- BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 559/01
Papierfundstellen
- NZA 2004, 624 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 17.01.2006 - 9 AZR 226/05
Beschäftigungsanspruch - Schulleitung - vorübergehende Übertragung - …
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 der auf der Grundlage des Vertretungsgesetzes vom 20. Februar 1997 (SächsGVBl. S. 108) erlassenen Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Vertretung des Freistaates Sachsen in gerichtlichen Verfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Dezember 1999 (SächsGVBl. 2000 S. 2) wird der beklagte Freistaat vor den Arbeitsgerichten durch das Landesamt für Finanzen und seine Außenstellen vertreten (vgl. Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 559/01 - NZA 2004, 624, nur Orientierungssätze veröffentlicht). - BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03
Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ
Es gehört zum klassischen, nach Art. 9 Abs. 3 GG geschützten Aufgabenfeld der Koalitionen, auch Arbeitsplätze zu sichern (Senat 3. Dezember 2002 - 9 AZR 559/01 - BAG 28. Juni 2001 - 6 AZR 114/00 - BAGE 98, 175). - BAG, 19.07.2005 - 3 AZR 472/04
Betriebliche Altersversorgung - Festlegung der Rentenhöhe
Die gegenteilige Ansicht würde dem Arbeitnehmer einen Erfüllungsanspruch auf Leistungen geben, der die bestehende Vertragsgrundlage überstiege (vgl. BAG 3. Dezember 2002 - 9 AZR 559/01 -, zu A II 2 a dd (3) der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.2018 - 5 Sa 482/17
Neubescheidungsklage - Leistungsprämie an freigestelltes Personalratsmitglied
Dem öffentlichen Arbeitgeber steht in diesen Fällen ebenso wie dem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ein von der Verfassung gewährter Beurteilungsspielraum zu, der nur beschränkt gerichtlicher Kontrolle unterliegt (vgl. BAG 03.12.2002 - 9 AZR 559/01 - Rn. 61 mwN).Das unterscheidet die Billigkeitskontrolle im Rahmen des Zivilrechts von der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle (vgl. BAG 03.12.2002 - 9 AZR 559/01 - Rn. 61;… LAG Rheinland-Pfalz 29.09.2011 - 10 Sa 314/11 - Rn. 37).
- BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03
Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen
Doch selbst wenn man mit der Entscheidung des Neunten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 3. Dezember 2002 (- 9 AZR 559/01 -) annähme, dass die Gerichte für Arbeitssachen entgegen der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle selbst eine Überprüfung der Gründe nach § 315 Abs. 3 BGB vornehmen müssten, führt dies zu keinem anderen Ergebnis. - ArbG Magdeburg, 09.08.2007 - 6 Ca 944/07
Die AiP-Zeit ist im Einzelfall als Berufserfahrung anzurechnen
Sind sie nicht gewahrt, wird die Bestimmung gemäß § 315 III 2 BGB durch das Gericht getroffen; das unterscheidet die zivilrechtliche Billigkeitskontrolle von der verwaltungsgerichtlichen Ermessenskontrolle (BAG v. 03.12.2002 - 9 AZR 559/01 -, juris, Rn 61; Soergel-Wolf;… BGB, 12. Auflage, § 315, Rn 48, 51).