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   BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19   

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BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19 (https://dejure.org/2019,41614)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2019 - 9 AZR 95/19 (https://dejure.org/2019,41614)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2019 - 9 AZR 95/19 (https://dejure.org/2019,41614)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung seiner Regelarbeitszeit; Tariflicher Referenzzeitraum für die Berechnung der tariflichen Regelarbeitszeit; Unschädliche Zuvielforderung bezüglich tariflicher Vorgaben; Wirksame Übermittlung eines ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • Betriebs-Berater

    Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten nach Tarifvertrag

  • dgbrechtsschutz.de PDF

    Endlich ein Durchbruch für Teilzeitbeschäftigte im Einzelhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilzeitrecht - Teilzeit; Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 125 ; BGB § 145 ; BGB § 157
    Tariflicher Anspruch eines Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung seiner Regelarbeitszeit

  • datenbank.nwb.de

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilzeit - und der Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klage auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Teilzeit - Anspruch auf Erhöhung der Regelarbeitszeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Endlich ein Durchbruch für Teilzeitbeschäftigte im Einzelhandel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 672
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 356/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Weigert sich der Arbeitgeber die Zustimmung zu erteilen, obwohl er nach § 3 Abs. 7 Satz 1 MTV dazu verpflichtet ist, gilt seine auf die Änderung des Arbeitsvertrags zielende Willenserklärung mit Rechtskraft der klagestattgebenden Entscheidung gemäß § 894 ZPO als abgegeben (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 12) .

    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; siehe ferner 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 48) zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Bestimmung des § 3 Abs. 7 Satz 3 MTV, der zufolge "bei der Berechnung ... die Monate November und Dezember ... nicht berücksichtigt" werden, nicht auf die Lage des Referenzzeitraums auswirkt, der mit einem Arbeitstag beginnt und 17 Wochen später endet (§ 3 Abs. 7 Satz 1 MTV) .

    Die Wortfolge "zusammenhängend 17 Wochen ... gearbeitet" spricht vielmehr dafür, dass der zusammenhängende Referenzzeitraum maßgebend sein soll (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 20) .

    Die Entscheidung des Senats, in der er erstmals zu der Auslegung des § 3 Abs. 7 MTV Stellung genommen hat, datiert aus dem Jahr 2006 (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 18 ff.) .

    Dabei ist unschädlich, dass der Kläger nicht in jeder einzelnen der zu berücksichtigenden Arbeitswochen - so in der KW 35, 37 und 39 - Überstunden im tarifvertraglich verlangten Umfang geleistet hat (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 19 ff.) .

    Der Teilzeitbeschäftigte will mit der Geltendmachung regelmäßig die Arbeitszeitmehrstunden in der Höhe vertraglich absichern, die dem Durchschnitt der tatsächlich geleisteten Arbeit im Referenzzeitraum entsprechen (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 49) .

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 355/06

    Tariflicher Arbeitszeitverlängerungsanspruch - Auslegung des § 3 Abs 7 MTV

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Das Landesarbeitsgericht ist im Anschluss an die Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; siehe ferner 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 48) zu Recht davon ausgegangen, dass sich die Bestimmung des § 3 Abs. 7 Satz 3 MTV, der zufolge "bei der Berechnung ... die Monate November und Dezember ... nicht berücksichtigt" werden, nicht auf die Lage des Referenzzeitraums auswirkt, der mit einem Arbeitstag beginnt und 17 Wochen später endet (§ 3 Abs. 7 Satz 1 MTV) .

    Die Wortfolge "zusammenhängend 17 Wochen ... gearbeitet" spricht vielmehr dafür, dass der zusammenhängende Referenzzeitraum maßgebend sein soll (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 18; 19. Dezember 2006 - 9 AZR 356/06 - Rn. 20) .

    Die Nichtberücksichtigung der Monate November und Dezember ist tariflich vorgegeben und dient dem Interesse des Arbeitgebers, dass diese typischerweise mit Mehrarbeit verbundenen Monate nicht in die Berechnung des maßgebenden Verhältnisses von geleisteter zu geschuldeter Arbeit einfließen (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 355/06 - Rn. 26) .

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    aa) Bei dem Telefax vom 26. Februar 2018 handelt es sich um eine atypische rechtsgeschäftsähnliche Handlung (vgl. zur Rechtsnatur eines Geltendmachungsschreibens BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - unter II 2 b der Gründe, BAGE 96, 28) .

    Dass sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers dazu eines Telefax bediente, ist trotz der tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform unschädlich (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 66, BAGE 113, 343 unter Hinweis auf BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - unter II 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 28) .

  • BAG, 25.06.2014 - 5 AZR 556/13

    Vergütung Teilzeitbeschäftigter - Einzelhandel NRW

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Der MTV lässt sowohl eine Teilzeitbeschäftigung mit einer monats- als auch eine Teilzeitbeschäftigung mit einer wochenbezogenen Arbeitszeit zu (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 16) .

    Der Faktor, mittels dessen die monatsbezogene Regelarbeitszeit, die die Parteien vereinbart haben, in die wochenbezogene Regelarbeitszeit umzurechnen ist, beträgt gerundet 4, 347 (vgl. BAG 25. Juni 2014 - 5 AZR 556/13 - Rn. 19 ff.) .

  • BAG, 11.12.2018 - 9 AZR 298/18

    Elternteilzeit - Präklusionswirkung der Ablehnung

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Bei Leistungsklagen ergibt sich das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist (vgl. BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 19, BAGE 164, 307) .

    Die erstrebte Fiktion der Abgabe der Annahmeerklärung nach § 894 Satz 1 ZPO soll zum Abschluss eines Vertrags führen, der rückwirkend Rechte und Pflichten begründet (BAG 11. Dezember 2018 - 9 AZR 298/18 - Rn. 24, BAGE 164, 307) .

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 51/04

    Arbeitnehmerähnliche Person - Gebührenbeauftragte

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Dass sich der Prozessbevollmächtigte des Klägers dazu eines Telefax bediente, ist trotz der tarifvertraglich vorgeschriebenen Schriftform unschädlich (vgl. BAG 15. Februar 2005 - 9 AZR 51/04 - Rn. 66, BAGE 113, 343 unter Hinweis auf BAG 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - unter II 2 b bb der Gründe, BAGE 96, 28) .
  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 398/14

    Übergangsversorgung - Kabinenpersonal - Altersbefristung

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Wenn die Tarifvertragsparteien in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Tarifnorm unverändert in einen neuen Tarifvertrag übernehmen, ist dies ein Indiz dafür, dass sie an dem Regelungsgehalt, den die Rechtsprechung der Bestimmung beimisst, festhalten wollen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 9 AZR 398/14 - Rn. 22) .
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Das Revisionsgericht kann nur überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, es dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und ob es den Tatsachenstoff vollständig verwertet hat (vgl. BAG 18. Oktober 2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 15) .
  • BAG, 16.04.2013 - 9 AZR 731/11

    Ausschlussfrist - Betriebsübergang - Urlaubsabgeltung

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Der Gläubiger kommt seiner tarifvertraglichen Obliegenheit, seine Ansprüche binnen einer bestimmten Frist dem Vertragspartner gegenüber geltend zu machen, auch ohne die Bezifferung der Forderung nach, wenn dem Schuldner die Höhe bekannt oder diese ohne Weiteres errechenbar ist und die schriftliche Geltendmachung erkennbar davon ausgeht (vgl. BAG 16. April 2013 - 9 AZR 731/11 - Rn. 21, BAGE 145, 8) .
  • BAG, 18.09.2018 - 9 AZR 162/18

    Mindestlohn - arbeitsvertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 95/19
    Der Verstoß gegen das Transparenzgebot hat die Gesamtnichtigkeit der Klausel zur Folge (vgl. im Einzelnen BAG 18. September 2018 - 9 AZR 162/18 - Rn. 36, BAGE 163, 282) .
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

  • BAG, 19.06.2018 - 9 AZR 564/17

    Tarifbegriff "wegen Erreichung der Altersgrenze"

  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 474/16

    Theaterbetriebszulage für einen Betriebstechniker

  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

  • BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 368/16

    Teilzeitbegehren - Ablehnung - Schriftform

  • LAG Düsseldorf, 13.02.2019 - 12 Sa 905/18

    Anspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit im Geltungsbereich des MTV Einzelhandel NRW

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Eine in Kenntnis der Rechtsprechung erfolgte unveränderte Übernahme einer Tarifregelung in einen neuen Tarifvertrag kann zwar ein Indiz dafür sein, dass die Tarifvertragsparteien an dem Regelungsgehalt, den die Rechtsprechung der Bestimmung beimisst, festhalten wollen (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 95/19 - Rn. 34; 26. April 2017 - 4 AZR 331/16 - Rn. 21) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 34/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung der 2014 geschlossenen

    Im Gegensatz zu einer den Anspruch ganz oder teilweise allein durch Zeitablauf ausschließenden Regelung des materiellen Rechts, die den Verlust einer materiell-rechtlichen Anspruchsposition zur Folge hat (materiell-rechtliche Ausschlussfrist), geht nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 PrüfvV 2014 der Anspruch auf die weitere Vergütung nicht allein wegen des Fristablaufs unter (zu Begriff und Wirkung materiell-rechtlicher Ausschlussfristen vgl BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1 = juris RdNr 35; BGH vom 29.4.2020 - VIII ZR 355/18 - NJW 2020, 1947, RdNr 21; BGH vom 1.9.2020 - EnVR 104/18 - WM 2021, 96, RdNr 16 mwN; BVerwG vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 = juris RdNr 16 mwN; BAG vom 3.12.2019 - 9 AZR 95/19 - AP Nr. 107 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel = juris RdNr 42) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 24/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Im Gegensatz zu einer den Anspruch ganz oder teilweise allein durch Zeitablauf ausschließenden Regelung des materiellen Rechts, die den Verlust einer materiell-rechtlichen Anspruchsposition zur Folge hat (materiell-rechtliche Ausschlussfrist), geht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014 der Anspruch auf die weitere Vergütung nicht allein wegen des Fristablaufs unter (zu Begriff und Wirkung materiell-rechtlicher Ausschlussfristen vgl BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1, RdNr 35; BGH vom 29.4.2020 - VIII ZR 355/18 - NJW 2020, 1947, RdNr 21; BGH vom 1.9.2020 - EnVR 104/18 - WM 2021, 96, RdNr 16 mwN; BVerwG vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 = juris RdNr 16 mwN; BAG vom 3.12.2019 - 9 AZR 95/19 - AP Nr. 107 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel = juris RdNr 42) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 32/20 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - materielle Präklusion durch die 2014

    d) Im Gegensatz zu einer den Anspruch ganz oder teilweise allein durch Zeitablauf ausschließenden Regelung des materiellen Rechts, die den Verlust einer materiell-rechtlichen Anspruchsposition zur Folge hat (materiell-rechtliche Ausschlussfrist), geht nach § 7 Abs. 2 Satz 2 bis 4 PrüfvV 2014 der Anspruch auf die weitere Vergütung nicht allein wegen des Fristablaufs unter (zu Begriff und Wirkung materiell-rechtlicher Ausschlussfristen vgl BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1, RdNr 35; BGH vom 29.4.2020 - VIII ZR 355/18 - NJW 2020, 1947, RdNr 21; BGH vom 1.9.2020 - EnVR 104/18 - WM 2021, 96, RdNr 16 mwN; BVerwG vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 = juris RdNr 16 mwN; BAG vom 3.12.2019 - 9 AZR 95/19 - AP Nr. 107 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel = juris RdNr 42) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 37/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Im Gegensatz zu einer den Anspruch ganz oder teilweise allein durch Zeitablauf ausschließenden Regelung des materiellen Rechts, die den Verlust einer materiell-rechtlichen Anspruchsposition zur Folge hat (materiell-rechtliche Ausschlussfrist), geht nach § 7 Abs. 5 Satz 1 bis 4 PrüfvV 2016 der Anspruch auf die weitere Vergütung nicht allein wegen des Fristablaufs unter (zu Begriff und Wirkung materiell-rechtlicher Ausschlussfristen vgl BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1 = juris RdNr 35; BGH vom 29.4.2020 - VIII ZR 355/18 - NJW 2020, 1947, RdNr 21; BGH vom 1.9.2020 - EnVR 104/18 - WM 2021, 96, RdNr 16 mwN; BVerwG vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 = juris RdNr 16 mwN; BAG vom 3.12.2019 - 9 AZR 95/19 - AP Nr. 107 zu § 1 TVG - Tarifverträge: Einzelhandel = juris RdNr 42) .
  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 196/20

    Eingruppierung - Bestimmung von Arbeitsvorgängen

    Eine in Kenntnis der Rechtsprechung erfolgte unveränderte Übernahme einer Tarifregelung in einen neuen Tarifvertrag kann zwar ein Indiz dafür sein, dass die Tarifvertragsparteien an dem Regelungsgehalt, den die Rechtsprechung der Bestimmung beimisst, festhalten wollen (BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 95/19 - Rn. 34; 26. April 2017 - 4 AZR 331/16 - Rn. 21) .
  • BSG, 18.05.2021 - B 1 KR 39/20 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Im Gegensatz zu einer den Anspruch ganz oder teilweise allein durch Zeitablauf ausschließenden Regelung des materiellen Rechts, die den Verlust einer materiell-rechtlichen Anspruchsposition zur Folge hat (materiell-rechtliche Ausschlussfrist), geht nach § 7 Abs. 5 Satz 1 und 2 PrüfvV 2014 der Anspruch auf die weitere Vergütung nicht allein wegen des Fristablaufs unter (zu Begriff und Wirkung materiell-rechtlicher Ausschlussfristen vgl BSG vom 13.11.2012 - B 1 KR 27/11 R - BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1 = juris RdNr 35; BGH vom 29.4.2020 - VIII ZR 355/18 - NJW 2020, 1947, RdNr 21; BGH vom 1.9.2020 - EnVR 104/18 - WM 2021, 96, RdNr 16 mwN; BVerwG vom 22.10.1993 - 6 C 10/92 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 111 = juris RdNr 16 mwN; BAG vom 3.12.2019 - 9 AZR 95/19 - AP Nr. 107 zu § 1 Tarifvertragsgesetz Tarifverträge: Einzelhandel = juris RdNr 42) .
  • ArbG Kiel, 16.03.2021 - 3 Ca 1775 öD b/20

    Pflegezulage bei Tätigkeit in Ambulanz

    Eine konkrete Bezifferung ist jedenfalls dann nicht notwendig, wenn der Schuldner die Höhe ohne Weiteres ermitteln kann und die Geltendmachung davon ausgeht (vgl. etwa BAG 3. Dezember 2019 - 9 AZR 95/19 - Rn. 48).
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