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   BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20   

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https://dejure.org/2020,43409
BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • bag-urteil.com

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson

  • rewis.io

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • Betriebs-Berater

    Zur Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte einer Vertrauensperson

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Statthafte Verfahrensart für den Antrag einer Vertrauensperson auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg und Verfahrensart für einen von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten geltend gemachten Anspruch

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 411
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Ausgehend vom zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff, der sich aus Klageantrag und Klagegrund zusammensetzt (vgl. BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21 mwN) , ist Gegenstand und Ziel einer Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die mit der Klage angegriffene Kündigung zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist.
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher

    Dabei handelt es sich nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (vgl. BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25) um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 17) .
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21

    Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn

    Ob und inwieweit eine Identität der Streitgegenstände vorliegt, ist deshalb nicht allein nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff des Zivilprozessrechts (vgl. dazu BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25) , sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (vgl. zu § 5 ZPO BGH 28. September 2017 - V ZB 63/16 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit -

    Eine analoge Anwendung auf in § 179 SGB IX kommt in Betracht, allerdings beschränkt auf bestimmte Regelungen mit kollektivem Charakter, für die ansonsten eine gesetzliche Regelung zu Rechtsweg und Verfahrensart fehlen würde (vgl. BAG, 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20, juris Rn 14ff).
  • ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20

    Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung -

    Der Streit über den Antrag Ziffer 2 dreht sich vielmehr um eine Angelegenheit nach § 179 SGB IX. Für diesen Streit trifft § 2a ArbGG keine Regelung (BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 -, Rn. 15).

    Dementsprechend ist eine Erstreckung der Regelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG auf diese Angelegenheiten konsequenterweise unterblieben, zumal eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten systemwidrig wäre (BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 -, Rn. 21).

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