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   BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20   

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https://dejure.org/2020,43409
BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
BAG, Entscheidung vom 03.12.2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 (https://dejure.org/2020,43409)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • Wolters Kluwer

    Rechtsweg und Verfahrensart für einen von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten geltend gemachten Anspruch; Analoge Anwendung einer gesetzlichen Vorschrift

  • bag-urteil.com

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson

  • rewis.io

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • Betriebs-Berater

    Zur Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte einer Vertrauensperson

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Statthafte Verfahrensart für den Antrag einer Vertrauensperson auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsweg und Verfahrensart für einen von der Vertrauensperson der Schwerbehinderten geltend gemachten Anspruch

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensart - Schwerbehindertenvertretung - Entfernung von Unterlagen aus der Personalakte der Vertrauensperson - Streitgegenstandsbegriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 411
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    b) Über den Antrag ist vorliegend nicht deshalb nach § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG im Beschlussverfahren zu entscheiden, weil sich die Vertrauensperson zur Begründung ihres Antrags auch auf das Behinderungsverbot nach § 179 Abs. 2 SGB IX beruft, das die Schwerbehindertenvertretung und ihre Tätigkeit schützt und damit kollektiven Charakter hat (vgl. zu § 78 Satz 1 BetrVG BAG 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 34) .

    Liegt hingegen eine Mehrheit von Streitgegenständen vor, ist für jeden Streitgegenstand die Verfahrensart gesondert zu prüfen (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 31; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; vgl. zur Rechtswegzuständigkeit BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .

    Es liegt damit eine Anspruchskonkurrenz - und keine objektive Anspruchshäufung - vor (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung bei einem Betriebsratsmitglied BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 32; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 48) .

  • BAG, 30.03.2010 - 7 AZB 32/09

    Kosten der Schwerbehindertenvertretung - Verfahrensart

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20; 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .

    Eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten wäre systemwidrig (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 10, BAGE 134, 51) .

    Das Gesetz enthält daher insoweit eine planwidrige Regelungslücke (BAG 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 11, BAGE 134, 51) .

  • BAG, 09.09.2015 - 7 ABR 69/13

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Liegt hingegen eine Mehrheit von Streitgegenständen vor, ist für jeden Streitgegenstand die Verfahrensart gesondert zu prüfen (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 31; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; vgl. zur Rechtswegzuständigkeit BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .

    Es liegt damit eine Anspruchskonkurrenz - und keine objektive Anspruchshäufung - vor (vgl. zu einer vergleichbaren Fallgestaltung bei einem Betriebsratsmitglied BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 32; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 48) .

  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Dies gilt unabhängig davon, ob die Schwerbehindertenvertretung in einem Betrieb der Privatwirtschaft oder in einer Dienststelle, für die Personalvertretungsrecht gilt , gebildet wurde (vgl. BAG 11. November 2003 - 7 AZB 40/03 - zu II 1 b der Gründe) .
  • BGH, 27.11.2013 - III ZB 59/13

    Rechtswegeröffnung: Verweigerung der Einsicht in BAFin-Akten und des

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Liegt hingegen eine Mehrheit von Streitgegenständen vor, ist für jeden Streitgegenstand die Verfahrensart gesondert zu prüfen (BAG 9. September 2015 - 7 ABR 69/13 - Rn. 31; 4. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 - Rn. 47; vgl. zur Rechtswegzuständigkeit BGH 27. November 2013 - III ZB 59/13 - Rn. 14 mwN, BGHZ 199, 159) .
  • BAG, 08.12.2010 - 7 ABR 69/09

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Nach dem für den Zivil- und Arbeitsgerichtsprozess einschließlich des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens geltenden sog. zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den konkret gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2010 - 7 ABR 69/09 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.05.2020 - 25 Ta 41/20

    Verfahrensart bei Abmahnung der Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2020 - 25 Ta 41/20 - aufgehoben.
  • BAG, 11.11.2009 - 7 ABR 26/08

    Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch Wahlvorstand

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 26.09.2018 - 7 ABR 77/16

    Gesamtbetriebsrat - Freistellung - Auswahlentscheidung

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die gesetzessprachlich erfassten Fälle (BAG 26. September 2018 - 7 ABR 77/16 - Rn. 39; 11. November 2009 - 7 ABR 26/08 - Rn. 22, BAGE 132, 232; 29. September 2004 - 1 ABR 39/03 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 112, 100) .
  • BAG, 15.06.2017 - 7 AZB 56/16

    Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen - kirchlicher Arbeitgeber -

    Auszug aus BAG, 03.12.2020 - 7 AZB 57/20
    Diese kollektivrechtlichen Angelegenheiten der Schwerbehindertenvertretungen hat der Gesetzgeber durch § 2a Abs. 1 Nr. 3a ArbGG hinsichtlich des Rechtswegs und der Verfahrensart betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten gleichgestellt und für Streitigkeiten hierüber die ausschließliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren angeordnet (BAG 15. Juni 2017 - 7 AZB 56/16 - Rn. 20; 30. März 2010 - 7 AZB 32/09 - Rn. 9, BAGE 134, 51) .
  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 39/03

    Mitbestimmung bei Versetzungen im Gemeinschaftsbetrieb

  • BAG, 16.12.2021 - 6 AZR 154/21

    Kündigungsschutzklage - Berufungsinstanz - Klageänderung

    Ausgehend vom zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff, der sich aus Klageantrag und Klagegrund zusammensetzt (vgl. BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25; 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21 mwN) , ist Gegenstand und Ziel einer Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die mit der Klage angegriffene Kündigung zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Termin nicht aufgelöst worden ist.
  • BAG, 27.04.2021 - 9 AZR 662/19

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - arbeitsrechtlicher

    Dabei handelt es sich nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff (vgl. BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25) um unterschiedliche Streitgegenstände (vgl. BAG 25. März 2021 - 6 AZR 41/20 - Rn. 17) .
  • BAG, 01.03.2022 - 9 AZB 38/21

    Streitwertfestsetzung - Kündigungsschutz und Annahmeverzugslohn

    Ob und inwieweit eine Identität der Streitgegenstände vorliegt, ist deshalb nicht allein nach dem zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff des Zivilprozessrechts (vgl. dazu BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 - Rn. 25) , sondern auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bewerten (vgl. zu § 5 ZPO BGH 28. September 2017 - V ZB 63/16 - Rn. 12) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21

    Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit -

    Eine analoge Anwendung auf in § 179 SGB IX kommt in Betracht, allerdings beschränkt auf bestimmte Regelungen mit kollektivem Charakter, für die ansonsten eine gesetzliche Regelung zu Rechtsweg und Verfahrensart fehlen würde (vgl. BAG, 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20, juris Rn 14ff).
  • ArbG Heilbronn, 18.03.2021 - 7 BV 2/20

    Kostenübernahme - Fortbildungsveranstaltung - Schwerbehindertenvertretung -

    Der Streit über den Antrag Ziffer 2 dreht sich vielmehr um eine Angelegenheit nach § 179 SGB IX. Für diesen Streit trifft § 2a ArbGG keine Regelung (BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 -, Rn. 15).

    Dementsprechend ist eine Erstreckung der Regelung in § 2a Abs. 1 Nr. 3a, Abs. 2 ArbGG auf diese Angelegenheiten konsequenterweise unterblieben, zumal eine Eröffnung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens für derartige individualrechtliche Streitigkeiten systemwidrig wäre (BAG 3. Dezember 2020 - 7 AZB 57/20 -, Rn. 21).

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