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BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 62/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Parteiidentität - vollmachtsloser Prozeßvertreter
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auferlegung der Berufungskosten dem Anwalt als vollmachtlosen Verteter; Voraussetzungen eines vollmachtlosen Vertreters im Sinne der Zivilprozessordnung; Pflicht zur Klärung der Parteiidentität durch das Prozessgericht; Bestimmtheit der richterlichen Frist zur Vorlage ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 89
Prozeßrecht - Parteiidentität; vollmachtsloser Prozessvertreter; Kosten der vorläufigen Zulassung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 13.11.2001 - 20 Ca 166/01
- LAG Baden-Württemberg, 09.09.2002 - 15 Sa 136/01
- BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 62/02
Papierfundstellen
- NZA 2003, 628
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 22.05.1996 - 24 W 18/96
Auszug aus BAG, 04.02.2003 - 2 AZB 62/02
Fehlt es dagegen an einer Partei, so ist die Klage als unzulässig abzuweisen und über die Kosten des Rechtsstreits - diese sind nicht identisch mit den von § 89 Abs. 1 Satz 3 ZPO erfaßten Kosten, die dem Gegner durch die Zulassung entstanden sind - ist nach dem Verursacherprinzip zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 - MDR 1997, 303 mit i. c. ablehnender Anm. Zimmermann/Damrau).Vielmehr hätte in diesem - von § 89 ZPO nicht erfaßten - Fall die Frage der Verursachung geklärt werden müssen (vgl. OLG Frankfurt 22. Mai 1996 - 24 W 18/96 - MDR 1997, 303 m. zahlr. wN).
- BAG, 18.07.2005 - 3 AZB 65/04
Kostentragungspflicht des Prozessbevollmächtigten
Im Übrigen regelt die Bestimmung nicht die Kostentragungspflicht, sondern lediglich die Pflicht, die dem Gegner durch die vorläufige Zulassung entstandenen Kosten zu tragen (vgl. BAG 4. Februar 2003 - 2 AZB 62/02 - AP ZPO § 89 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 89 Nr. 1).