Rechtsprechung
BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter - Auslegung eines Manteltarifvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte der chemischen Industrie - Kündigung wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten - Einhaltung der Kündigungsfrist
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 622; GG Art. 3 Abs. 1; MTV chemische Industrie vom 1.7.1990 § 11a
Verfassungsmäßigkeit tariflicher Grundkündigungsfrist für Chemiearbeiter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NZA 1993, 995
- BB 1993, 1151
- DB 1993, 1578
Wird zitiert von ... (84) Neu Zitiert selbst (17)
- BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Bei dieser Rechtslage hat das Berufungsgericht zutreffend in eigener Kompetenz geprüft, ob die Regelung des § 11 a Abs. 111 MTV im Vergleich zu der für Angestellte geltenden Fristenregelung des § 11 b Abs. 111 MTV mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 GG vereinbar ist, an den auch die Tarifvertragsparteien uneingeschränkt gebunden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsurteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - EzA § 622 n. F. BGB Nr. 40, zu II 2 a der Gründe).In dem mehrfach erwähnten Urteil vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - EzA, aaO) hat der Senat für den Bereich der Textilindustrie Nordrhein bei einem Arbeiteranteil von 65 % und einem Angestelltenanteil von ca. 35 % der Beschäftigten sowie ganz überwiegender Beschäftigung der Arbeiter in der Produktion die erhöhte personalwirtschaftliche Flexibilität als Sachgrund für die unterschiedlichen Grund-Kündigungsfristen für Arbeiter und Angestellte in jenem Bereich anerkannt.
Die Senatsurteile vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - und - 2 AZR 460/91 - Textilindustrie sowie - 2 AZR 389/91 - Gartenbau -) sowie vom 2. April 1992 (- 2 AZR 516/91 - Bau-Hauptgewerbe) beträfen Tarifverträge für Bereiche, deren Betriebe aus branchenspezifischen Gründen besonderen produkt-, mode-, witterungs- oder saisonbedingten Auftragsschwankungen ausgesetzt seien, wobei einige der einschlägigen Tarifverträge als gewissen Ausgleich für den geringeren Bestandsschutz der von den kurzen Grund-Kündigungsfristen betroffenen Arbeiter nach betriebsbedingter Entlassung im Fall der Wiedereinstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit (Textilindustrie Nordrhein) oder sogar die Wiedereinstellung (Gartenbau, Bau-Hauptgewerbe) vorsähen.
Wie der Senat ferner entschieden hat (Urteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - EzA, aaO, zu II 2 b bb der Gründe), kann das Flexibilitätsargument auch wenn es nur für betriebsbedingte Kündigungen gilt, von den Tarifpartnern im Hinblick auf ein Bedürfnis nach flexibler Personalwirtschaft wegen des Anteils der betriebsbedingten im Vergleich zu den verhaltens- und personenbedingten Kündigungen besonders hoch veranschlagt oder jedenfalls für so ausschlaggebend angesehen worden sein, daß sie eine einheitliche Regelung für sachgemäß erachtet haben.
- BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 231/92
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter in einem Manteltarifvertrag - …
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Für einen rein deklaratorischen Charakter der Übernahme spricht hingegen, wenn einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich übernommen werden oder nur auf sie verwiesen wird (vgl. Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen;… vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 A - AP Nr. 32, aaO und vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - unveröffentlicht).Im Urteil vom 23. September 1992 (- 2 AZR 231/92 - unveröffentlicht) hat der Senat darauf hingewiesen, ein Bedürfnis nach erhöhter personalwirtschaftlicher Flexibilität als Sachgrund für die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten hinsichtlich der Grund-Kündigungsfristen bestehe jedoch nicht generell schon wegen des größeren Umfangs des Einsatzes von Arbeitern in jeder Produktion ohne Rücksicht auf die Verhältnisse in der jeweiligen Branche.
Der MTV Chemie gilt auch für eine einheitliche Branche, so daß nicht etwa gesagt werden kann, die hier aufgezeigten Besonderheiten beträfen nur einen - möglicherweise nicht einmal repräsentativen - Teil der etwa nur von einer Branchenuntergliederung erfaßten Arbeiter (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - unveröffentlicht).
- BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Allerdings wäre dies nicht ausschlaggebend, weil die Tarifpartner Grund- und verlängerte Kündigungsfristen insoweit unterschiedlich, also teils konstitutiv und teils deklaratorisch (vgl. z.B. § 12 BRTV-Bau, einerseits BAG Urteil vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - EzA § 622 n.F. BGB bestimmt - und andererseits BAG Beschluß vom 21. März 1991 - 2 AZR 296/87 B - AP Nr. 30 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hätten regeln können.Die Senatsurteile vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - und - 2 AZR 460/91 - Textilindustrie sowie - 2 AZR 389/91 - Gartenbau -) sowie vom 2. April 1992 (- 2 AZR 516/91 - Bau-Hauptgewerbe) beträfen Tarifverträge für Bereiche, deren Betriebe aus branchenspezifischen Gründen besonderen produkt-, mode-, witterungs- oder saisonbedingten Auftragsschwankungen ausgesetzt seien, wobei einige der einschlägigen Tarifverträge als gewissen Ausgleich für den geringeren Bestandsschutz der von den kurzen Grund-Kündigungsfristen betroffenen Arbeiter nach betriebsbedingter Entlassung im Fall der Wiedereinstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit (Textilindustrie Nordrhein) oder sogar die Wiedereinstellung (Gartenbau, Bau-Hauptgewerbe) vorsähen.
- BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 616/90
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Für einen rein deklaratorischen Charakter der Übernahme spricht hingegen, wenn einschlägige gesetzliche Vorschriften wörtlich oder inhaltlich übernommen werden oder nur auf sie verwiesen wird (vgl. Senatsurteile vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen;… vom 29. August 1991 - 2 AZR 220/91 A - AP Nr. 32, aaO und vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - unveröffentlicht).So hat der Senat im Urteil vom 29. August 1991 (- 2 AZR 72/91 - unveröffentlicht) die pauschale Annahme des Berufungsgerichts, die "Besonderheiten des Baugewerbes" rechtfertigten die Zulässigkeit unterschiedlicher Kündigungsfristen, nicht ausreichen lassen und dazu ausgeführt, werde die Verfassungsmäßigkeit einer Tarifvertragsnorm, auf die der Arbeitgeber seine Kündigung stütze, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer vergleichbaren Gesetzesnorm und unter Hinweis auf deutlich unterschiedliche Kündigungsfristen bezweifelt, dann müsse das Gericht in eine detaillierte Sachprüfung eintreten (so schon Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB, zu II 2 b der Gründe).
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Richtig ist, daß nach den vom Bundesarbeitsgericht anerkannten Grundsätzen zur Tarifauslegung (vgl. dazu Senatsurteil vom 28. Februar 1990 - 2 AZR 426/89 - BAGE 61, 209, 215 = AP Nr. 8 zu § 1 KSchG 1969 Wartezeit, zu II 1 a der Gründe und BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) außer dem Wortlaut, der Erforschung des wirklichen Willens der Tarifpartner und dem Sinn und Zweck der Tarifnorm unter Berücksichtigung ihres Gesamtzusammenhanges bei verbleibenden Zweifeln auch die Tarifgeschichte, eine praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte als Auslegungskriterien herangezogen werden können. - BAG, 18.11.1965 - 2 AZR 92/65
Revisionsgericht - Selbständige Prüfung - Ortsverwaltung einer Gewerkschaft - …
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Insofern ist die Rechtslage nicht anders zu beurteilen, als wenn überhaupt die Rechtmäßigkeit eines Tarifvertrages in Rede steht, was ebenfalls von Amts wegen zu ermitteln ist (vgl. BAGE 7, 153 = AP Nr. 3 zu § 2 TVG; BAG Urteil vom 18. November 1965 - 2 AZR 92/65 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG; siehe auch Germelmann/Matthes/Prütting, ArbGG, § 73 Rz 11;… Grunsky, ArbGG, 6. Aufl., § 73 Rz 9, m.w.N.). - BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91
Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Die Senatsurteile vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - und - 2 AZR 460/91 - Textilindustrie sowie - 2 AZR 389/91 - Gartenbau -) sowie vom 2. April 1992 (- 2 AZR 516/91 - Bau-Hauptgewerbe) beträfen Tarifverträge für Bereiche, deren Betriebe aus branchenspezifischen Gründen besonderen produkt-, mode-, witterungs- oder saisonbedingten Auftragsschwankungen ausgesetzt seien, wobei einige der einschlägigen Tarifverträge als gewissen Ausgleich für den geringeren Bestandsschutz der von den kurzen Grund-Kündigungsfristen betroffenen Arbeiter nach betriebsbedingter Entlassung im Fall der Wiedereinstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit (Textilindustrie Nordrhein) oder sogar die Wiedereinstellung (Gartenbau, Bau-Hauptgewerbe) vorsähen. - BAG, 21.03.1991 - 2 AZR 296/87
Auswirkung der Unvereinbarkeit des § 622 Abs. 2 BGB mit Art. 3 GG
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Allerdings wäre dies nicht ausschlaggebend, weil die Tarifpartner Grund- und verlängerte Kündigungsfristen insoweit unterschiedlich, also teils konstitutiv und teils deklaratorisch (vgl. z.B. § 12 BRTV-Bau, einerseits BAG Urteil vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - EzA § 622 n.F. BGB bestimmt - und andererseits BAG Beschluß vom 21. März 1991 - 2 AZR 296/87 B - AP Nr. 30 zu § 622 BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen) hätten regeln können. - BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 72/91
Tarifliche Grundkündigungsfristen für Bauarbeiter
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
So hat der Senat im Urteil vom 29. August 1991 (- 2 AZR 72/91 - unveröffentlicht) die pauschale Annahme des Berufungsgerichts, die "Besonderheiten des Baugewerbes" rechtfertigten die Zulässigkeit unterschiedlicher Kündigungsfristen, nicht ausreichen lassen und dazu ausgeführt, werde die Verfassungsmäßigkeit einer Tarifvertragsnorm, auf die der Arbeitgeber seine Kündigung stütze, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einer vergleichbaren Gesetzesnorm und unter Hinweis auf deutlich unterschiedliche Kündigungsfristen bezweifelt, dann müsse das Gericht in eine detaillierte Sachprüfung eintreten (so schon Senatsurteil vom 21. März 1991 - 2 AZR 616/90 - AP Nr. 31 zu § 622 BGB, zu II 2 b der Gründe). - BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91
Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter
Auszug aus BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 355/92
Die Senatsurteile vom 23. Januar 1992 (- 2 AZR 470/91 - und - 2 AZR 460/91 - Textilindustrie sowie - 2 AZR 389/91 - Gartenbau -) sowie vom 2. April 1992 (- 2 AZR 516/91 - Bau-Hauptgewerbe) beträfen Tarifverträge für Bereiche, deren Betriebe aus branchenspezifischen Gründen besonderen produkt-, mode-, witterungs- oder saisonbedingten Auftragsschwankungen ausgesetzt seien, wobei einige der einschlägigen Tarifverträge als gewissen Ausgleich für den geringeren Bestandsschutz der von den kurzen Grund-Kündigungsfristen betroffenen Arbeiter nach betriebsbedingter Entlassung im Fall der Wiedereinstellung innerhalb eines bestimmten Zeitraums die Anrechnung der früheren Betriebszugehörigkeit (Textilindustrie Nordrhein) oder sogar die Wiedereinstellung (Gartenbau, Bau-Hauptgewerbe) vorsähen. - BAG, 28.02.1990 - 2 AZR 426/89
Anrechnung früherer Arbeitsverhältnisse - Anwendbarkeit des …
- BAG, 19.12.1958 - 1 AZR 109/58
Innungen des Handwerks - Zuständigkeit für Tarifverträge - Handwerkliche …
- BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83
Kündigungsfristen für Arbeiter
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
- BAG, 29.08.1991 - 2 AZR 220/91
Tarifliche Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 14.06.1955 - 2 AZR 199/55
Arbeitsverhältnis: Unzulässige Befristung, Kettenarbeitsverhältnis
- BAG, 29.03.1957 - 1 AZR 208/55
Ansprüche aus Einzelarbeitsverhältnis - Zuständigkeit der Arbeitsgerichte - …
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
Ob die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer komplexen Vertragsverhandlungen andere sachliche Erwägungen für die getroffene Unterscheidung angestellt hatten, die dem Senat möglicherweise verborgen geblieben waren, hat der Senat insbesondere durch Einholung einer Tarifauskunft durch das Berufungsgericht nicht untersuchen lassen (vgl. hierzu aber BAG 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - AP ZPO § 293 Nr. 9; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP ZPO § 293 Nr. 7; BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - AP ZPO § 293 Nr. 5; BAG 18. Dezember 1958 - 2 AZR 24/56 - AP ZPO § 293 Nr. 4; AP ZPO § 293 Nr. 3 unter Hinweis auf BAG 21. März 1958 - 1 AZR 555/56 - AP BGB § 614 Nr. 1; AP ZPO § 293 Nr. 2 unter Hinweis auf BAG 29. November 1957 - 1 AZR 35/56 - AP TVG Ausschlußfristen Nr. 3). - BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 697/92
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Kündigungsfristen für Arbeiter in Tarifverträgen befunden (…vgl. zuletzt Urteile vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 389/91 - AP Nr. 35, aaO = EzA § 622 n.F. BGB Nr. 40;… BAGE 69, 257 = AP, aaO und - 2 AZR 460/91 - AP Nr. 36, aaO = EzA, aaO, Nr. 42;… Urteil vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP Nr. 38, aaO = EzA § 622 n.F. BGB Nr. 43; Urteil vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 - n.v. und Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).aa) Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 4. März 1993 (2 AZR 355/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu II 2 b der Gründe) ausgeführt, bei den Tarifvertragsnormen, die ein Arbeitsverhältnis regeln können, handele es sich nicht um staatliches Gesetzesrecht, sondern um kraft des Tarifvertragsgesetzes von den Tarifvertragsparteien gesetztes autonomes Recht, das als statutarisches Recht nach den Grundsätzen des § 293 ZPO zu behandeln sei (BAGE 4, 37, 39 = AP Nr. 4 zu § 4 TVG Tarifkonkurrenz, mit Anm. von Gumpert;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 51. Aufl., § 293 Rz 4;… Zöller/Geimer, ZPO, 17. Aufl., § 293 Rz 4).
bb) Das Berufungsgericht hätte hier (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1993, aaO, zu II 2 b der Gründe) die Voraussetzungen der Wirksamkeit der Rechtsnorm von sich aus ermitteln müssen, nachdem der Kläger die Verfassungsmäßigkeit der Tarifnorm gerügt hat.
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19
Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …
Ob die Tarifvertragsparteien im Rahmen ihrer komplexen Vertragsverhandlungen andere sachliche Erwägungen für die getroffene Unterscheidung angestellt hatten, die dem Senat möglicherweise verborgen geblieben waren, hat der Senat insbesondere durch Einholung einer Tarifauskunft durch das Berufungsgericht nicht untersuchen lassen (vgl. hierzu aber BAG 16. September 1993 - 2 AZR 697/92 - zu II 4 a der Gründe, AP ZPO § 293 Nr. 9; BAG 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - zu II 2 b der Gründe, AP ZPO § 293 Nr. 7; BAG 25. August 1982 - 4 AZR 1064/79 - AP ZPO § 293 Nr. 5; BAG 18. Dezember 1958 - 2 AZR 24/56 - AP ZPO § 293 Nr. 4; AP ZPO § 293 Nr. 3 unter Hinweis auf BAG 21. März 1958 - 1 AZR 555/56 - AP BGB § 614 Nr. 1; AP ZPO § 293 Nr. 2 unter Hinweis auf BAG 29. November 1957 - 1 AZR 35/56 - zu III der Gründe, AP TVG Ausschlußfristen Nr. 3).
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 120/93
Tarifvertragliche Regelung einer Grundkündigungsfrist - Bedürfnis nach erhöhter …
Der Senat hat bereits in mehreren Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Kündigungsfristen für Arbeiter in Tarifverträgen befunden (…vgl. zuletzt Urteile vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37, aaO;… - 2 AZR 460/91 - AP Nr. 36, aaO;… - 2 AZR 389/91 - AP Nr. 35, aaO, sämtlich zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung der Gerichts vorgesehen…, vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP Nr. 38, aaO; vom 23. September 1992 - 2 AZR 231/92 -, nicht veröffentlicht und Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Der Senat hat im Urteil vom 4. März 1993 (- 2 AZR 355/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) entschieden, werde die Verfassungswidrigkeit tariflicher Kündigungsfristen von einer Partei angesprochen oder vom Gericht bezweifelt, so hätten die Arbeitsgerichte nach den Grundsätzen des § 293 ZPO von Amts wegen die näheren für die unterschiedlichen Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprechen, zu ermitteln.
Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß das Landesarbeitsgericht sich insofern bei der Auswertung der Statistiken zu Unrecht an den Beibringungsgrundsatz gebunden fühlte, obwohl in Anwendung der Senatsrechtsprechung vom 4. März 1993 (- 2 AZR 355/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt) es Sache des Landesarbeitsgerichts gewesen wäre, nachdem die Verfassungswidrigkeit der tariflichen Kündigungsfrist im Streit stand, von sich aus die näheren für die unterschiedlichen Kündigungsfristen maßgeblichen Umstände zu ermitteln.
Insofern liegt der Sachverhalt anders, als in dem dem Rechtsstreit 2 AZR 355/92 zugrundeliegenden Fall, in dem das Tatsachenmaterial vollständig vorgetragen war und nach Auffassung des Senats lediglich eine abschließende Auskunft der Tarifpartner einzuholen war.
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 67/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Sprungrevision
Danach sind auch Verweisungen im Zweifel deklaratorisch, wenn nicht der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteile vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - und vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 24, 40 zu § 622 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961). - LAG Hamm, 10.04.2018 - 9 Sa 497/17
Ablösung des Bezugsrechts auf Hausbrandkohlen durch einen Anspruch auf …
(aaa) Bei den Tarifvertragsnormen, die ein Arbeitsverhältnis regeln können, handelt es sich nicht um staatliches Gesetzesrecht, sondern um kraft des Tarifvertragsgesetzes von den Tarifvertragsparteien gesetztes autonomes Recht, das als statutarisches Recht nach den Grundsätzen des § 293 ZPO zu behandeln ist (BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe; BAG 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 - BAGE 4, 37, 39) .Dem zu Folge hängt die Beurteilung der tariflichen Regelung letztlich nicht von der Frage der Darlegungs- und Beweislast ab; vielmehr haben die Arbeitsgerichte von Amts wegen die näheren für die tarifliche Regelung maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprächen, zu ermitteln, sofern eine Partei oder das Gericht selbst an deren Verfassungsmäßigkeit Zweifel hegt (so für tarifliche Kündigungsfristen BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe) .
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 638/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
Danach sind auch Verweisungen im Zweifel deklaratorisch, wenn nicht der Wille zur Schaffung einer eigenständigen Norm im Tarifvertrag einen hinreichend erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAGE 40, 102 = AP Nr. 133 zu § 1 TVG Auslegung; Urteile vom 28. Januar 1988 - 2 AZR 296/87 - und vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - AP Nr. 24, 40 zu § 622 BGB; vgl. auch BAG Urteil vom 12. November 1964 - 5 AZR 507/63 - AP Nr. 4 zu § 34 SchwBeschG 1961). - BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 605/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
Dabei hat sich der Senat auch bereits mit dem mehrfach geäußerten Argument auseinandergesetzt, das Flexibilitätsbedürfnis gelte nur für betriebsbedingte Kündigungen; er hat dieses Argument nicht gelten lassen, weil die Tarifpartner im Hinblick auf ein Bedürfnis nach flexibler Personalwirtschaft den Anteil an betriebsbedingten im Vergleich zu den verhaltens- und personenbedingten Kündigungen besonders hoch veranschlagt oder jedenfalls für so ausschlaggebend angesehen haben könnten, daß sie eine einheitliche Regelung für sachgemäß erachtet hätten; den Tarifpartnern sei insoweit im Rahmen der ihnen gewährten Tarifautonomie (Artikel 9 Abs. 3 GG) eine sachverständige Beurteilungskompetenz einzuräumen (u. a. Senatsurteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 44, zu II 2 c der Gründe; ferner Urteil vom 16. September 1993 - 2 AZR 120/93 -, n. v., zu II 4 d der Gründe).b) Der Senat hat bisher in mehreren Entscheidungen, die sich mit Kündigungsfristen für Arbeiter in anderen Tarifverträgen befassen (vgl. zusammenfassend im Urteil vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37 zu § 622 BGB), im Anschluß und unter Auswertung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 1990 (…BVerfGE 82, 126 = AP Nr. 28, aaO) entschieden, derartige Produktabhängigkeiten seien als sachlicher Differenzierungsgrund für unterschiedliche Kündigungsfristen von Arbeitern und Angestellten anzuerkennen (…so für die Textilindustrie: Urteile vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 470/91 - AP Nr. 37, aaO, und vom 23. Januar 1992 - 2 AZR 460/91 - AP Nr. 36, aaO, für die Bauindustrie: Urteil vom 2. April 1992 - 2 AZR 516/91 - AP Nr. 38, aaO, und für die chemische Industrie: Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 355/92 - EzA § 622 BGB n. F. Nr. 44).
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17
Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der …
(aaa) Bei den Tarifvertragsnormen, die ein Arbeitsverhältnis regeln können, handelt es sich nicht um staatliches Gesetzesrecht, sondern um kraft des Tarifvertragsgesetzes von den Tarifvertragsparteien gesetztes autonomes Recht, das als statutarisches Recht nach den Grundsätzen des § 293 ZPO zu behandeln ist (BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe; BAG 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 - BAGE 4, 37, 39) .Dem zu Folge hängt die Beurteilung der tariflichen Regelung letztlich nicht von der Frage der Darlegungs- und Beweislast ab; vielmehr haben die Arbeitsgerichte von Amts wegen die näheren für die tarifliche Regelung maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprächen, zu ermitteln, sofern eine Partei oder das Gericht selbst an deren Verfassungsmäßigkeit Zweifel hegt (so für tarifliche Kündigungsfristen BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe) .
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1477/17
Ruhrbergbau; Angestellter; Hausbrandkohlen; Tonne auf Attest; Umstellung auf …
(aaa) Bei den Tarifvertragsnormen, die ein Arbeitsverhältnis regeln können, handelt es sich nicht um staatliches Gesetzesrecht, sondern um kraft des Tarifvertragsgesetzes von den Tarifvertragsparteien gesetztes autonomes Recht, das als statutarisches Recht nach den Grundsätzen des § 293 ZPO zu behandeln ist (BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe; BAG 29. März 1957 - 1 AZR 208/55 - BAGE 4, 37, 39) .Dem zu Folge hängt die Beurteilung der tariflichen Regelung letztlich nicht von der Frage der Darlegungs- und Beweislast ab; vielmehr haben die Arbeitsgerichte von Amts wegen die näheren für die tarifliche Regelung maßgeblichen Umstände, die für und gegen eine Verfassungswidrigkeit sprächen, zu ermitteln, sofern eine Partei oder das Gericht selbst an deren Verfassungsmäßigkeit Zweifel hegt (so für tarifliche Kündigungsfristen BAG 04. März 1993 - 2 AZR 355/92 - NZA 1993, 995, 996 zu II. 2. b) der Gründe) .
- BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 308/93
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter
- BAG, 13.11.2012 - 9 AZR 64/11
Tarifvertraglicher Ausschluss der Abgeltung tariflichen Mehrurlaubs bei …
- LAG Hamm, 13.06.2019 - 9 Sa 1260/17
Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig
- LAG Hamm, 09.10.2018 - 9 Sa 656/17
Parallelverfahren zu LAG Hamm v. 25.09.2018 9 Sa 559/17
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1449/17
Umwandlung von Hausbrandkohle in Energiebeihilfe rechtmäßig
- BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93
Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr
- LAG Hamm, 25.09.2018 - 9 Sa 559/17
Kein Günstigkeitsvergleich bei einander ablösenden Tarifverträgen
- BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 728/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall : 80 % oder 100 %
- LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1144/17
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung; Ablösungsprinzip bei zwei …
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 545/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 740/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 456/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 09.03.1995 - 2 AZR 510/94
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter; Kündigungsregelungen bei der …
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 127/98
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %?
- BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 633/93
Tarifliche Arbeiterkündigungsfrist (Grundfrist)
- BAG, 12.04.2000 - 5 AZR 228/98
Verbandsklage; Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %; Geltung der …
- LAG Berlin, 16.03.1995 - 14 Sa 159/94
Kündigungsfrist: - Ablösung der tariflichen Regelung durch § 622 Abs. 2 BGB
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 26/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Brandenburg, 08.08.1994 - 6 Sa 437/94
Streitigkeit über die ordentliche Kündigungsfrist; Anwendbarkeit des …
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 115/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 10.02.1999 - 5 AZR 698/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 416/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 144/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 324/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%
- BAG, 21.10.1998 - 5 AZR 92/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 727/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 769/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 365/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 351/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 443/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80% oder 100%
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 462/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 305/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 15/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19
Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 426/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 270/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 619/99
Kündigungsfrist - Friseurhandwerk
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 257/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall/ 80 % oder 100 %
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 620/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Baden-Württemberg, 13.10.1997 - 15 Sa 91/97
Eigenständige tarifliche Regelung im konstitutiven Sinne, die die gesetzliche …
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 25/98
Entgeltfortzahlung in Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Düsseldorf, 16.06.1997 - 18 Sa 410/97
Entgeltfortzahlung: konstitutive Wirkung eines Haustarifvertrags
- BAG, 01.07.1998 - 5 AZR 621/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: 80 % oder 100 %
- LAG Baden-Württemberg, 12.01.1998 - 15 Sa 105/97
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- LAG Baden-Württemberg, 22.12.1997 - 15 Sa 103/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle
- LAG Schleswig-Holstein, 02.07.1999 - 6 Sa 308/98
Anspruch auf Zahlung von Urlaubsentgelt eines gewerblichen Arbeitnehmers und …
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 614/96
- LAG Köln, 02.02.1995 - 10 Sa 1071/94
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Betriebsstillegung
- LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 924/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton- …
- BAG, 25.11.1998 - 5 AZR 450/98
Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV für Landarbeiter in Bayern
- BAG, 29.10.1998 - 2 AZR 683/97
Kurze Kündigungsfristen für Systemgastronomie
- BAG, 26.08.1998 - 5 AZR 123/98
Entgeltsfortzahlung für den Krankheitsfall
- LAG Baden-Württemberg, 03.11.1997 - 15 Sa 69/97
Verweisung auf gesetzliche Vorschriften in Tarifverträgen im Bereich der …
- LAG Düsseldorf, 01.10.1997 - 17 Sa 1044/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV Gerüstbau
- LAG Berlin, 21.02.1995 - 3 Sa 100/94
Kündigungsfrist: tariflich geregelte ordentlichen Kündigung
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 490/98
- ArbG Freiburg, 13.12.1996 - 9 Ca 677/96
Höhe des Anspruchs auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Anspruch auf 100 %-ige …
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 366/98
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 272/98
- LAG Düsseldorf, 17.12.1997 - 17 Sa 1406/97
Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTV Großhandel NRW
- LAG Düsseldorf, 17.12.1997 - 17 (18) Sa 1406/97
Tarifliche Regelung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Absenkung auf 80 % …
- LAG Köln, 10.03.1995 - 12 Sa 1196/94
Kündigungsfrist: Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter - Gleichbehandlung
- LAG Hessen, 30.09.2008 - 4 TaBV 81/08
Musterverfahren zur Überführung der Arbeitnehmer der Lufthansa Technik AG in den …
- BAG, 11.11.1998 - 5 AZR 271/98
- BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 615/96
- LAG Schleswig-Holstein, 21.12.1998 - 5 Sa 75/98
Anrechnung von Kuren auf den Urlaub
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 577/98
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 464/98
- BAG, 07.04.1993 - 2 AZR 408/92
Verlängerte Kündigungsfristen für ältere Arbeiter - Anforderungen an die …
- LAG Hessen, 07.04.1999 - 2 Sa 1117/95
Tarifliche Eingruppierung; Ausgleichzahlung; Verstoß gegen Gleichheitssatz
- BAG, 16.12.1998 - 5 AZR 463/98
- LAG Hessen, 01.12.1993 - 2 Sa 297/93
Wirksamkeit einer tariflich geregelten Kündigungsfrist; Verstoß gegen das …
- LAG Hessen, 17.03.1999 - 2 Sa 416/98
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Mehrflugstundenvergütung; Gleichheitssatz
- ArbG Lüneburg, 22.10.2001 - 4 Ca 1567/01
Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung, aus der sich die gesetzlichen Abzüge …