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   BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81   

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https://dejure.org/1983,17236
BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81 (https://dejure.org/1983,17236)
BAG, Entscheidung vom 04.05.1983 - 5 AZR 108/81 (https://dejure.org/1983,17236)
BAG, Entscheidung vom 04. Mai 1983 - 5 AZR 108/81 (https://dejure.org/1983,17236)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.12.1972 - 5 AZR 317/72

    Erfüllung der Fürsorgepflicht - Finanzieller Aufwand - Zumutbar in

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    2. Da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluß einer solchen zusätzlichen Unfallversicherung mangelt, kann der Anspruch der Beklagten nur aus der allgemeinen, das Arbeitsverhältnis durchdringenden Fürsorgepflicht des klagenden Landes hergeleitet werden (vgl. BAG Urteil vom 1. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 18. Dezember 1972 - 5 AZR 317/72 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 390 m. w. N. der Literatur).

    Der erkennende Senat hat zudem darauf hingewiesen, daß die Kostenbelastung des Arbeitgebers bei der Erfüllung der Fürsorgepflicht, soweit diese mit finanziellem Aufwand verbunden ist, so gering wie möglich zu halten ist (BAG Urteil vom 18. Dezember 1972 - 5 AZR 317/72 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht mit zust. Anm. von Meisel).

  • BSG, 27.11.1980 - 8a RU 18/79

    Auslandsunfall - Erfüllung der betrieblichen Aufgaben - Tod nach der Verhaftung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Dabei hat die sozial gerieht liehe Rechtsprechung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gerade für den Fall der Dienstreisen im Ausland erweitert und hierbei die besonderen gefahrenerhöhenden Momente, die mit einem Auslandsaufenthalt verbunden sind, berücksichtigt (vgl. BSG Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 Nr. 7 zu § 548 RVO; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 548 RVO; Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 18/79 - SozR 2200 Nr. 2 zu § 762 RVO).

    Gefahren, die gerade durch den Aufenthalt im Ausland begründet werden, begründen auch den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz (vgl. zuletzt BSG Urteil vom 27. November 1980, aaO).

  • BAG, 22.03.1968 - 1 AZR 392/67

    Kraftfahrzeugkaskoversicherung - KFZ-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Eine aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers hervorgehende Verpflichtung zur Einrichtung eines zusätzlichen, d. h. über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Versicherungsschutzes zur Abwendung von Schäden bzw. Schadenersatzansprüchen Dritter hat das Bundesarbeitsgericht bisher verneint (vgl. BAG 20, 352, 357 = AP Nr. 2 zu § 67 VVG, zu 3 der Gründe mit Anm. v. Weitnauer, für die Frage der Rechtspflicht, eine Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung abzuschließen).
  • BSG, 30.11.1972 - 2 RU 19/70
    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Das Bundessozialgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung in Durchbrechung dieses sogenannten Territorialprinzips die bei einem inländischen Arbeitgeber Beschäftigten dem Schutz der deutschen Sozialversicherung auch dann unterstellt, wenn sie im Interesse des Unternehmers zu einer bestimmten Tätigkeit entsandt werden, die keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung hat (BSGE 17, 173, 177; 35, 70, 72; 40, 57, 58; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 4 b) .
  • BSG, 23.06.1977 - 2 RU 15/77

    Versicherungsschutz - Dienstreise - Weg zur Einnahme einer Mahlzeit

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Dabei hat die sozial gerieht liehe Rechtsprechung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gerade für den Fall der Dienstreisen im Ausland erweitert und hierbei die besonderen gefahrenerhöhenden Momente, die mit einem Auslandsaufenthalt verbunden sind, berücksichtigt (vgl. BSG Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 Nr. 7 zu § 548 RVO; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 548 RVO; Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 18/79 - SozR 2200 Nr. 2 zu § 762 RVO).
  • BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64

    Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers -

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    2. Da es an einer ausdrücklichen gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluß einer solchen zusätzlichen Unfallversicherung mangelt, kann der Anspruch der Beklagten nur aus der allgemeinen, das Arbeitsverhältnis durchdringenden Fürsorgepflicht des klagenden Landes hergeleitet werden (vgl. BAG Urteil vom 1. Juli 1965 - 5 AZR 264/64 - AP Nr. 75 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht, zu 2 der Gründe, m. w. N.; Urteil vom 18. Dezember 1972 - 5 AZR 317/72 - AP Nr. 81 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. I, S. 390 m. w. N. der Literatur).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Das Bundessozialgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung in Durchbrechung dieses sogenannten Territorialprinzips die bei einem inländischen Arbeitgeber Beschäftigten dem Schutz der deutschen Sozialversicherung auch dann unterstellt, wenn sie im Interesse des Unternehmers zu einer bestimmten Tätigkeit entsandt werden, die keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung hat (BSGE 17, 173, 177; 35, 70, 72; 40, 57, 58; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 4 b) .
  • BSG, 13.02.1975 - 8 RU 86/74

    Versicherungsschutz - Unfallversicherung - Dienstreise - Eigenwirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Dabei hat die sozial gerieht liehe Rechtsprechung den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gerade für den Fall der Dienstreisen im Ausland erweitert und hierbei die besonderen gefahrenerhöhenden Momente, die mit einem Auslandsaufenthalt verbunden sind, berücksichtigt (vgl. BSG Urteil vom 13. Februar 1975 - 8 RU 86/74 - SozR 2200 Nr. 7 zu § 548 RVO; Urteil vom 23. Juni 1977 - 2 RU 15/77 - SozR 2200 Nr. 33 zu § 548 RVO; Urteil vom 27. November 1980 - 8a RU 18/79 - SozR 2200 Nr. 2 zu § 762 RVO).
  • BSG, 11.06.1975 - 2 RU 4/73

    Gesetzliche Unterfallversicherung bei Entsendung ins Ausland

    Auszug aus BAG, 04.05.1983 - 5 AZR 108/81
    Das Bundessozialgericht hat jedoch in ständiger Rechtsprechung in Durchbrechung dieses sogenannten Territorialprinzips die bei einem inländischen Arbeitgeber Beschäftigten dem Schutz der deutschen Sozialversicherung auch dann unterstellt, wenn sie im Interesse des Unternehmers zu einer bestimmten Tätigkeit entsandt werden, die keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung hat (BSGE 17, 173, 177; 35, 70, 72; 40, 57, 58; Lauterbach, Unfallversicherung, § 539 Anm. 4 b) .
  • BSG, 19.12.2013 - B 2 U 14/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Ausland -

    Allerdings ist bislang nicht entschieden, ob der Beschäftigte von seinem Arbeitgeber den - über die schlichte Information über fehlenden Versicherungsschutz deutlich hinausgehenden - Abschluss einer Auslandsunfallversicherung zur Abdeckung der aus der Arbeitstätigkeit erwachsenden Risiken aus § 618 Abs. 1 BGB oder der Fürsorgepflicht verlangen kann (ablehnend für den Abschluss einer Kfz-Kaskoversicherung BAG Urteil vom 22.3.1968 - 1 AZR 392/67 - BAGE 20, 352, 357; ebenso ablehnend für eine über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz hinausgehende private Gruppenversicherung für ein Auslandsgastspiel BAG Urteil vom 4.5.1983 - 5 AZR 108/81 - juris RdNr 14; vgl auch LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 31.8.2009 - 5 Sa 702/08 - juris RdNr 62 zur Unzulässigkeit der Arbeitsverweigerung des Arbeitnehmers bei Unklarheiten über eine vorhandene soziale Sicherung im Ausland) .
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