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BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 202/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Lösung vom Wettbewerbsverbot im Rahmen eines Vergleichs anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Außendienstmitarbeiters durch Zustimmung zur Konkurrenztätigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Krefeld, 18.10.1984 - 5 Ca 1349/84
- LAG Düsseldorf, 18.01.1985 - 4 Sa 1732/84
- BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 202/85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 18.11.1967 - 3 AZR 471/66
Karenzentschädigung - Wettbewerbsabrede - Wettbewerbsbeschränkung - …
Auszug aus BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 202/85
Bereits in seiner Entscheidung vom 18. November 1967 - 3 AZR 471/66 - (BAG 20, 162 = AP Nr. 21 zu § 74 HGB, zu II 2 c der Gründe) hat der Senat in einer Vereinbarung, durch die die Konkurrenztätigkeit eines Angestellten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses von der vorherigen Zustimmung durch den früheren Arbeitgeber abhängig gemacht worden war, ein bedingtes Wettbewerbsverbot gesehen, weil der Arbeitgeber danach allein durch die Erteilung oder Versagung seiner Zustimmung über seine Pflicht zur Entschädigungszahlung verfügen konnte. - BAG, 19.01.1978 - 3 AZR 573/77
Rechtswirkungen eines bedingten Wettbewerbsverbots
Auszug aus BAG, 04.06.1985 - 3 AZR 202/85
Das hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung angenommen (vgl. BAG 30, 23 = AP Nr. 36 zu § 74 HGB, zu II 1 a der Gründe m.w.N.).