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   BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02   

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https://dejure.org/2003,4090
BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02 (https://dejure.org/2003,4090)
BAG, Entscheidung vom 04.06.2003 - 7 AZR 159/02 (https://dejure.org/2003,4090)
BAG, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 7 AZR 159/02 (https://dejure.org/2003,4090)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Befristung einer erhöhten Arbeitszeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung der Erhöhung der Arbeitszeit eines wissenschaftlichen Referenten; Gebot der unentgeltlichen Amtsführung von Personalratsmitgliedern; Möglichkeit der Befristung einzelner Vertragsbedingungen; Befristung wegen vorübergehenden Mehrbedarf an Arbeitskraft; ...

  • Judicialis

    HmbPersVG § 10; ; HmbPersVG § 48 Abs. 1; ; HmbPersVG § 87 Abs. 1; ; KSchG § 2; ; BGB § 615; ; BGB § 625

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befristungsrecht; Personalvertretungsrecht - Befristung einer erhöhten Arbeitszeit; sachlicher Grund für die Befristung einzelner Vertragsbedingungen; vorübergehender Mehrbedarf; Personalratsamt als unentgeltliches Ehrenamt

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Befristung einzelner Vertragsbedingungen (hier: Erhöhung der Arbeitszeit) ? Erfordernis eines Sachgrunds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 238
  • NZA 2003, 498
  • NZA 2004, 498
  • BB 2004, 500
  • DB 2004, 549
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Hamburg, 18.09.2001 - 2 Sa 32/01

    Befristete Arbeitszeiterhöhung auf Vollzeitbeschäftigung der Tätigkeit als

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 18. September 2001 - 2 Sa 32/01 - aufgehoben.
  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 823/98

    Befristete Erhöhung der Stundenzahl einer Lehrerin

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Das gilt jedenfalls für solche Vertragsbedingungen, die im Fall der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt, und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 - RzK I 9 c Nr. 33, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 - RzK I 9 c Nr. 37, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 13.11.1991 - 7 AZR 469/90

    Pauschalentlohnung; mehrtägige Personalratssitzungen

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Sie dient dazu, die innere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Personalratsmitgliedes bei der Ausübung seines Amtes zu wahren (zu § 46 BPersVG: vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 b der Gründe; zu § 37 BetrVG: BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu II 4 b bb der Gründe).
  • BAG, 24.01.2001 - 7 AZR 208/99

    (Befristetes Arbeitsverhältnis zur Vertretung) vorgehende Entscheidungen

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Das gilt jedenfalls für solche Vertragsbedingungen, die im Fall der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt, und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 - RzK I 9 c Nr. 33, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 - RzK I 9 c Nr. 37, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 29.09.1999 - 7 AZR 205/98

    Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit einer Lehrerin - Umgehung

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Das gilt jedenfalls für solche Vertragsbedingungen, die im Fall der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt, und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (BAG 29. September 1999 - 7 AZR 205/98 - RzK I 9 c Nr. 33, zu 1 der Gründe; 9. August 2000 - 7 AZR 823/98 - RzK I 9 c Nr. 37, zu I der Gründe; 24. Januar 2001 - 7 AZR 208/99 - EzA BGB § 620 Nr. 173, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 05.03.1997 - 7 AZR 581/92

    Kein Freizeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder nach dem

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    Sie dient dazu, die innere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Personalratsmitgliedes bei der Ausübung seines Amtes zu wahren (zu § 46 BPersVG: vgl. BAG 13. November 1991 - 7 AZR 469/90 - AP BPersVG § 46 Nr. 17, zu II 2 b der Gründe; zu § 37 BetrVG: BAG 5. März 1997 - 7 AZR 581/92 - BAGE 85, 224 = AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 123 = EzA BetrVG 1972 § 37 Nr. 136, zu II 4 b bb der Gründe).
  • BAG, 26.08.1998 - 7 AZR 450/97

    Befristung der Arbeitsverhältnisse bei wissenschaftlichen Mitarbeitern einer

    Auszug aus BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 159/02
    bb) Die Arbeitszeiterhöhung des Klägers ist auch nicht vergleichbar mit dem Arbeitsverhältnis eines wissenschaftlichen Mitarbeiters in einer Parlamentsfraktion, das für die Dauer einer Legislaturperiode befristet werden kann (BAG 26. August 1998 - 7 AZR 450/97 - BAGE 89, 316 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 202 = EzA BGB § 620 Nr. 153, zu II 2 c der Gründe).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Das Ehrenamtsprinzip dient dazu, die innere Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Personalratsmitglieds bei der Ausübung seines Amtes zu wahren (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 13; s. a. BAG, Urteil vom 4. Juni 2003 - 7 AZR 159/02 - BAGE 106, 238 m.w.N.).
  • LAG Sachsen, 10.01.2013 - 9 Sa 253/12

    Vorliegen einer fristlosen Kündigung aufgrund des dringenden Verdachts der

    Das gilt jedenfalls für solche Vertragsbedingungen, die im Fall der unbefristeten Vereinbarung dem Änderungskündigungsschutz nach § 2 KSchG unterliegen, weil sie die Arbeitspflicht nach Inhalt und Umfang in einer Weise ändern, die sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkt und damit das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung maßgeblich beeinflussen (vgl. BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 7 AZR 159/02 -, AP Nr. 1 zu § 48 LVG Hamburg).
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