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   BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80   

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BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80 (https://dejure.org/1987,932)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1987 - 8 AZR 487/80 (https://dejure.org/1987,932)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1987 - 8 AZR 487/80 (https://dejure.org/1987,932)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 95
  • NJW 1988, 990
  • NZA 1988, 259 (Ls.)
  • BB 1987, 1805
  • BB 1988, 844
  • JR 1988, 308
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84

    Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    Erkennt nach Erledigung der Hauptsache eine Partei ihre von der Gegenpartei geltend gemachte Kostentragungspflicht an, sind ihr ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (Anschluß an BGH, Beschluß vom 3. Juni 1985, JZ 1985, 853 f.).

    Unterwirft sie sich in dieser Weise freiwillig dem gegen sie geltend gemachten Kostenanspruch, so ist dies bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO zu berücksichtigen mit der Folge, daß ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (ebenso Zöller/Vollkommer, ZPO, 14. Aufl., § 91 a Rz 25; BGH JZ 1985, 853 f.).

  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 487/80

    Beschränkung der Schadenshaftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    Im Revisionsverfahren, in dem die Klägerin ihre Klageansprüche weiterverfolgt hat, hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluß vom 12. Februar 1985 (BAGE 49, 1 ff. [BAG 12.02.1985 - 3 AZR 487/80] = AP Nr. 86 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers) nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts wegen grundsätzlicher Bedeutung folgende Fragen vorgelegt:.
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    Allerdings wird nach Auffassung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs und des Großen Senats des Bundessozialgerichts durch die Vorlage eine der Rechtshängigkeit ähnliche Lage geschaffen (vgl. BGHZ 13, 265, 270; BSGE 54, 223, 225).
  • BSG, 15.12.1982 - GS 2/80

    Verpflichtungsklage; Leistungsklage; Ablehnungsbescheid;

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    Allerdings wird nach Auffassung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs und des Großen Senats des Bundessozialgerichts durch die Vorlage eine der Rechtshängigkeit ähnliche Lage geschaffen (vgl. BGHZ 13, 265, 270; BSGE 54, 223, 225).
  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    a) Die Zuständigkeit des Großen Senats erschöpft sich in einer Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (§ 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 138 Abs. 1 GVG; BAGE 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979, zu 3 der Gründe; BGH MDR 1986, 337).
  • BGH, 07.11.1985 - GSSt 1/85

    Lockspitzel Rauschgifteinfuhr - §§ 136 f StPO aF

    Auszug aus BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80
    a) Die Zuständigkeit des Großen Senats erschöpft sich in einer Entscheidung über die vorgelegte Rechtsfrage (§ 45 Abs. 3 Satz 3 ArbGG in Verb. mit § 138 Abs. 1 GVG; BAGE 44, 211 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979, zu 3 der Gründe; BGH MDR 1986, 337).
  • BGH, 21.03.2006 - VI ZR 77/05

    Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens nach übereinstimmender

    Der Beklagten sind ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen, die auf den erledigten Teil entfallen und die sie anerkannt hat (§ 91 a Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 307 ZPO entsprechend; vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 1985 - II ZR 248/84 - JZ 1985, 853, 854; BAG, Beschluss vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - NJW 1988, 990; vom 11. September 2003 - 6 AZR 457/02 - NJW 2004, 533; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25. Aufl., § 91 a Rdnr. 22; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 91 a Rdnr. 20; Saenger/Gierl, ZPO, § 91 a Rdnr. 46; MünchKomm-ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91 a Rdnr. 58; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 91 a Rdnr. 36 zu FN 125).
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 741/87

    Gebotene Erweiterung der Haftungsbeschränkung zugunsten des Arbeitnehmers über

    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat die in diesem Beschluß an ihn gerichtete Frage Nr. 1, auf die es hier ankommt, nicht beantworten können, nachdem seine Zuständigkeit entfallen war (vgl. BAGE 56, 95 = AP Nr. 11 zu § 45 ArbGG 1979).
  • BSG, 26.03.1992 - 7 RAr 104/90

    Rechtsschutzinteresse an einer Kostengrundentscheidung nach schriftsätzlichem

    Unterwirft sich ein Beteiligter in dieser Weise freiwillig dem gegen ihn geltend gemachten Kostenanspruch, ist dies bei der Kostenentscheidung nach § 193 Abs. 1 Halbs 2 SGG zu berücksichtigen mit der Folge, daß ihm in Anwendung des über § 202 SGG heranzuziehenden Grundgedankens des § 307 Zivilprozeßordnung ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (vgl insoweit auch BGH JZ 1985, 853 f; BAGE 56, 95, 97).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt).
  • BAG, 11.09.2003 - 6 AZR 457/02

    Kostenanerkenntnis nach Erledigung der Hauptsache

    Das hat zur Folge, daß ihr entsprechend § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen sind (BAG 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - BAGE 56, 95; BGH 3. Juni 1985 - II ZR 248/84 - MDR 1985, 914).
  • LAG Düsseldorf, 04.12.2003 - 11 Sa 1507/03

    Zustimmung des Arbeitgebers zur Verringerung der Arbeitszeit nach § 8 Abs. 4 S. 1

    Bei dieser Ermessensentscheidung ist im Wesentlichen darauf abzustellen, ob die Klage mutmaßlich Erfolg gehabt hätte (BAG 04.09.1987 - 8 AZR 487/80 - EzA § 91 a ZPO Nr. 5; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl. 2003, § 91 a Rdz. 24).
  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 165/92

    Anerkenntnis: Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

    Erkennt jedoch eine Partei ihre von der Gegenpartei geltend gemachte Kostentragungspflicht an, so ist dies bei der Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO zu berücksichtigen mit der Folge, daß ihr in Anwendung des Grundgedankens des § 307 ZPO ohne weitere Sachprüfung die Kosten aufzuerlegen sind (BAGE 56, 95, 97 = AP Nr. 11 zu § 45 ArbGG 1979, zu B I der Gründe).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 20/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 332/81

    Abändernde Betriebsvereinbarung - Mitwirkungskompetenz des Betriebsrates bei

    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vorgelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG München, 21.06.2001 - 11 W 1701/01

    Übereinstimmende Erledigung der Hauptsache und Anerkenntnis des Kostenantrags;

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  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 105/82

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 187/81

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Jubiläumszuwendung - Zusage

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 189/81

    Wirkung von abändernden Betriebsvereinbarungen - Gewährung von

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 93/82

    Jubiläumsgeld und Arbeitsbefreiung am Jubiläumstag - Zuständigkeit des

  • BAG, 21.01.1993 - 6 AZR 203/92

    Übereinstimmende Erledigungserklärung eines Rechtsstreits in der Hauptsache -

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
  • OLG Frankfurt, 22.11.1998 - 12 W 209/98
  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
  • BPatG, 29.06.2005 - 3 Ni 14/04
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