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   BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95   

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BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95 (https://dejure.org/1996,1585)
BAG, Entscheidung vom 04.09.1996 - 4 AZR 177/95 (https://dejure.org/1996,1585)
BAG, Entscheidung vom 04. September 1996 - 4 AZR 177/95 (https://dejure.org/1996,1585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Jugendnotdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung: Sozialpädagoge/Sozialarbeiter im Jugendhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1996, 2696
  • NZA-RR 1997, 191
  • NZA-RR 1997, 192 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 29.09.1993 - 4 AZR 690/92

    Eingruppierung und Berufsbild eines Sozialarbeiters - Anforderungen der

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Darauf hat der Senat in seinem Urteil vom 29. September 1993 (- 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter) bereits hingewiesen.

    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., 1994, S. 4 und 8 ff.).

    Trifft eines dieser Tätigkeitsbeispiele zu, ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (z.B. Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP, aaO).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 8/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter im Nichtseßhaftenheim

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    IVb BAT eingruppiert sind (Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter für einen Sozialarbeiter im Bereich "sozialpädagogisch betreutes Wohnen" entschieden.

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 14.06.1995 - 4 AZR 271/94

    Eingruppierung im Bereich "Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen"

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Ziel der sozialen Arbeit ist es insbesondere, Benachteiligungen der Klientel im gesellschaftlichen Leben auszugleichen, Belastungen zu mindern und ihre eigenen Kräfte zum Zwecke der Problembewältigung zu stärken (vgl. Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin", 5. Aufl., 1986, S. 2 und 7 ff.; Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 31 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin (BA)", 2. Aufl., 1994, S. 4 und 8 ff.).

    IVa Fallgruppe 15, 16 BAT/VKA (Senatsurteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter für einen Sozialarbeiter im Bereich "sozialpädagogisch betreutes Wohnen" entschieden.

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (z.B. Senatsurteil vom 29. Januar 1986 - 4 AZR 465/84 - BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Sie muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Art oder der Größe des Aufgabengebietes sowie aus der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 90 ff. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; Senatsurteil vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP, aaO).

  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (z.B. Urteil vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 644/93

    Sachbearbeiter für private Vertragsangelegenheiten

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Anschließend sind die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen zu prüfen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Senatsurteil vom 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP Nr. 36 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP Nr. 183 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dabei genügt eine pauschale Überprüfung, soweit die Parteien die Tätigkeit der Kläger als unstreitig ansehen und die Beklagte Tätigkeitsmerkmale als erfüllt erachtet (vgl. z.B. Senatsurteil vom 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP Nr. 91 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Senatsurteil vom 17. August 1994 - 4 AZR 644/93 - AP, aaO).

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 951/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiter mit staatlicher Anerkennung

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeiter/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialarbeiter/Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Senatsurteile vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 10, 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Damit waren die Kläger in dem Bereich Jugendhilfe tätig, der den wohl wichtigsten und umfangreichsten Teilbereich der Aufgaben und Tätigkeiten darstellt, die ein Sozialarbeiter üblicherweise ausfüllt (vgl. Blätter zur Berufskunde, Band 2, IV A 30 "Diplom-Sozialpädagoge/Diplom-Sozialpädagogin, Diplom-Sozialarbeiter/Diplom-Sozialarbeiterin, 5. Aufl., 1986, S. 2 ff.; Senatsurteil vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter als Leiter eines Jugendhauses

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    IVa Fallgruppe 15 der Vergütungsgruppen für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst eingruppiert ist, was der Senat in seinem Urteil vom 12. Juni 1996 - 4 AZR 94/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, bestätigt hat.
  • BAG, 23.08.1995 - 4 AZR 341/94

    Eingruppierung - Sozialarbeiter

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    An dieser Auffassung hat der Senat in dem Urteil vom 23. August 1995 - 4 AZR 341/94 - AP Nr. 20 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter betreffend Sozialarbeiter in der Betreuung von Kontingentflüchtlingen, Asylbewerbern und Obdachlosen ausdrücklich festgehalten.
  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 45/94

    Eingruppierung eines Erziehers mit staatlicher Anerkennung - Beschäftigung in

    Auszug aus BAG, 04.09.1996 - 4 AZR 177/95
    Das hat der Senat in seinen Urteilen vom 1. März 1995 - 4 AZR 8/94 - AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter und - 4 AZR 45/94 -, n.v., für Sozialarbeiter in Nichtseßhaftenheimen und in seinem Urteil vom 14. Juni 1995 - 4 AZR 271/94 - AP Nr. 17 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter für einen Sozialarbeiter im Bereich "sozialpädagogisch betreutes Wohnen" entschieden.
  • LAG Köln, 30.11.1994 - 2 Sa 1308/93

    Anforderungen an die tarifgerechte Eingruppierung eines Sozialarbeiters;

  • BAG, 14.12.1977 - 4 AZR 467/76

    Gesamttätigkeit - Arbeitsvorgänge - Beurteilung von Rechtsfragen -

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

  • BAG, 18.11.1975 - 4 AZR 595/74

    Eingruppierung: Begriff der "besonders verantwortungsvollen Tätigkeit"

  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

  • BAG, 01.03.1995 - 4 AZR 985/93

    Eingruppierung: Sozialarbeiterin mit staatl. Anerkennung

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 445/88

    Eingruppierung: Programmierer für Speiseversorgung in einer Universitätsklinik

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 12.11.1986 - 4 AZR 718/85

    Eingruppierung: Sachverständiger für Daktyloskopie bei einem Polizeipräsidium

  • BAG, 24.10.1984 - 4 AZR 518/82

    Eingruppierung: Schlüssigkeit der Klage - Darlegungs- und Beweislast -

  • LAG Köln, 24.11.1994 - 6 Sa 869/93
  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 20/08

    Eingruppierung eines "Polizei-Sozialbetreuers" - Heraushebung durch besondere

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. zB 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - mwN, AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 30).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 319/95

    Eingruppierung: Kfz-Prüfer bei der Staatlichen Technischen Überwachung

    Ihre Rechtsauffassung ist daher unbeachtlich (vgl. Senatsurteile vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 680/95

    Eingruppierung einer Sozialarbeiter-Ausbildungsleiterin

    Das Tätigkeitsmerkmal bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auf die fachliche Qualifikation des Angestellten (vgl. z.B. Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    IVb Fallgruppe 16 herauhebt (vgl. BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - aaO, m.w.N.).

  • BAG, 13.09.2006 - 4 AZR 236/05

    Eingruppierung: Angestellter in einem Haus der Offenen Tür

    Insbesondere zählt auch die vom Kläger als eingruppierungsrechtlich besonders hochwertig angesehene Beratung von Personen in besonders gefährdeten Lebenssituationen wie suizidgefährdeten Menschen zu den - schwierigen - Aufgaben des Sozialpädagogen, wie der Senat mehrfach für Tätigkeiten von - organisatorisch anders eingegliederten - Sozialpädagogen mit vergleichbarem Aufgabenbereich entschieden hat (zB 1. März 1995 - 4 AZR 985/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Arbeiterwohlfahrt Nr. 2; 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP BAT §§ 22, 23 Sozialarbeiter Nr. 30).
  • BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 711/95

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen in psychiatrischem Wohnheim

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 8. Februar 1995 - 4 AZR 922/93 - AP Nr. 12 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).

    Diese muß sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit beziehen und kann sich aus der Bedeutung oder der Größe des Aufgabengebietes sowie der Tragweite für den innerdienstlichen Bereich und für die Allgemeinheit ergeben (vgl. BAGE 51, 59, 94 = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 29. September 1993 - 4 AZR 690/92 -, aaO; BAG Urteil vom 12. Februar 1997 - 4 AZR 324/95 -, n.v.; BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, jeweils m.w.N.).

  • BAG, 23.10.1996 - 4 AZR 235/95

    Eingruppierung: Sozialarbeiter in der Bundeswehr

    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, die gesamte diesen übertragene Tätigkeit sei als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. Urteile vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 951/93 - AP Nr. 10 und 11 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 -, aaO, mit weiteren Nachweisen) ist aber nur die Zusammenfassung tatsächlich trennbarer Tätigkeiten ausgeschlossen.

  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 99/97

    Eingruppierung - Angestellte in der Außensicherung einer Strafvollzugsanstalt

    Deshalb sind zunächst die Voraussetzungen der Ausgangsfallgruppe zu prüfen und im Anschluß daran die weiteren Merkmale der darauf aufbauenden höheren Vergütungsgruppen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BAG Urteil vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 - AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 2 Sa 155/12

    Eingruppierung einer Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung in die

    Im gleichen Sinne hat das BAG im Urteil vom 04.09.1996 - 4 AZR 177/95 - geurteilt und angenommen, dass Betreuungsaufgaben eines Sozialarbeiters in einem Jugendhaus einen großen Arbeitsvorgang darstellen, der nicht in Einzelfälle untergliedert werden könne.
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 320/95
    Ihre Rechtsauffassung ist daher unbeachtlich (vgl. Senatsurteile vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 18.12.1996 - 4 AZR 318/95
    Ihre Rechtsauffassung ist daher unbeachtlich (vgl. Senatsurteile vom 4. September 1996 - 4 AZR 177/95 -;, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen; vom 14. Dezember 1977 - 4 AZR 467/76 - AP Nr. 4 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.1997 - 7 (9) Sa 494/95

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters; Anspruch eines Sozialarbeiters nach

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 94/95
  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 22.05.2015 - AS 4/15

    Eingruppierung; Zustimmungsersetzung

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