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BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Einordnung in eine bestimmte Vergütungsgruppe - Entscheidende Tätigkeitsmerkmale zur Einordnung eines Abteilungspflegers in eine bestimmte Vergütungsgruppe - Beachtlichkeit von Arbeitsvorgängen bei der Beurteilung der Einordnung eines Arbeitnehmers in eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 24.09.1986 - 33 Ca 20/86
- LAG Berlin, 17.02.1987 - 8 Sa 94/86
- BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62
Angestelltenversicherung
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 18, 38, 46; 33, 367, 384; 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]. - BAG, 04.02.1981 - 4 AZR 967/78
Realschullehrerin - Anteil der nebenberuflichen Beschäftigung - Einstellung in …
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Die im vorliegenden Fall maßgebenden tariflichen Vorschriften verstoßen nicht gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG, an den auch die Tarifvertragsparteien gebunden sind (vgl. BAGE 35, 43, 47 [BAG 04.02.1981 - 4 AZR 967/78] = AP Nr. 45 zu § 242 BGB Gleichbehandlung). - BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51
Südweststaat
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 18, 38, 46; 33, 367, 384; 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62].
- BVerfG, 16.05.1961 - 2 BvF 1/60
Spinnweber-Zusatzsteuer
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 18, 38, 46; 33, 367, 384; 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]. - BVerfG, 27.05.1964 - 1 BvL 4/59
Verfassungswidrigkeit des § 69 Nr. 1 AVAVG a.F.
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 18, 38, 46; 33, 367, 384; 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62]. - BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Wenn in den Fallgruppen 3 und 4 von unterstellten Pflegepersonen die Rede ist, kann sich dies nach dem für die Tarifauslegung maßgebenden Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung) nur auf die in den einzelnen Fallgruppen genannten Bereiche beziehen. - BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71
Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter
Auszug aus BAG, 04.11.1987 - 4 AZR 309/87
Der Gleichheitssatz ist nur dann verletzt, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonstwie einleuchtender Grund für die tarifvertragliche Differenzierung nicht finden läßt, die getroffene Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 1, 14, 52; 12, 341, 348; 18, 38, 46; 33, 367, 384; 24, 220, 228) [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62].