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   BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13   

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https://dejure.org/2015,48120
BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 (https://dejure.org/2015,48120)
BAG, Entscheidung vom 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 (https://dejure.org/2015,48120)
BAG, Entscheidung vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 (https://dejure.org/2015,48120)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 51 Abs 3 S 3 BetrVG, § 51 Abs 1 S 1 BetrVG, § 47 Abs 3 BetrVG, § 29 Abs 2 S 3 BetrVG
    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Rechtsfolgen der fehlenden Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats; Zeitliche Grenzen der nachträglichen Genehmigung

  • bag-urteil.com

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

  • rewis.io

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Gesamtbetriebsrat; Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens; ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung; nachträgliche Genehmigung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Antrags des Betriebsrats in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einleitung eines Beschlussverfahrens - und die notwendige Beschlussfassung des Gesamtbetriebsrats

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussverfahren - und die hinreichende Bestimmtheit des Antrags

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einladung zur Betriebsratssitzung - und die fehlende Tagesordnung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausscheiden aus dem Betriebsrat

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesamtbetriebsrat - Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens - ordnungsgemäße Beschlussfassung über den Verfahrensgegenstand und die Verfahrensbevollmächtigung - nachträgliche Genehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2016, 912
  • NZA-RR 2016, 256
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 06.12.2006 - 7 ABR 62/05

    Beschlussverfahren - Zulässigkeit des Antrags - Beschlussfassung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Beteiligten über die Rechtmäßigkeit der Beschlussfassung des Betriebsrats zur Einleitung des Verfahrens streiten (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 12) .

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag zu Recht als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 20 mwN) .

    Der Nachweis über die bis zum Zeitpunkt der Prozessentscheidung erfolgte Beschlussfassung kann noch im Rechtsmittelverfahren geführt werden (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 20; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 13, BAGE 116, 192) .

    Stellt sich heraus, dass die Verfahrenseinleitung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das Gericht den Gesamtbetriebsrat im Regelfall auf die Möglichkeit einer Heilung des Verfahrensmangels hinzuweisen und ihm gleichzeitig Gelegenheit zu geben, die fehlende Beschlussfassung nachzuholen oder die fehlerhafte Beschlussfassung zu korrigieren (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 21; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 16, BAGE 116, 192) .

    Dabei kann es die Erteilung entsprechender Hinweise jedenfalls dann für entbehrlich halten, wenn bereits ein anderer Verfahrensbeteiligter auf den Mangel hingewiesen hat (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 21) .

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 a aa der Gründe, BAGE 110, 252) .

    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 252) .

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 84/11

    Beschluss des Betriebsrats - rechtliche Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Gesamtbetriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Antragstellung durch einen Betriebsrat BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Der Gesamtbetriebsrat kann die bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens und die bereits erfolgte Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten allerdings genehmigen (BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Gesamtbetriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. zur Antragstellung durch einen Betriebsrat BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50; 19. Januar 2005 - 7 ABR 24/04 - zu B I 1 der Gründe; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 105, 19) .

    Der Gesamtbetriebsrat kann die bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens und die bereits erfolgte Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten allerdings genehmigen (BAG 6. November 2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50; 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 2 b der Gründe, aaO) .

  • BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 12/05

    Hinzuziehung eines Sachverständigen

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Der Nachweis über die bis zum Zeitpunkt der Prozessentscheidung erfolgte Beschlussfassung kann noch im Rechtsmittelverfahren geführt werden (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 20; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 13, BAGE 116, 192) .

    Stellt sich heraus, dass die Verfahrenseinleitung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das Gericht den Gesamtbetriebsrat im Regelfall auf die Möglichkeit einer Heilung des Verfahrensmangels hinzuweisen und ihm gleichzeitig Gelegenheit zu geben, die fehlende Beschlussfassung nachzuholen oder die fehlerhafte Beschlussfassung zu korrigieren (BAG 6. Dezember 2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 21; 16. November 2005 - 7 ABR 12/05 - Rn. 16, BAGE 116, 192) .

  • BAG, 09.07.2013 - 1 ABR 17/12

    Unbestimmter Leistungsantrag im Beschlussverfahren - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Die Prüfung, welche Maßnahmen der Schuldner vorzunehmen oder zu unterlassen hat, darf grundsätzlich nicht in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (BAG 9. Juli 2013 - 1 ABR 17/12 - Rn. 14) .
  • BAG, 22.05.2012 - 1 ABR 11/11

    Mitgliederwerbung einer nicht tariffähigen Koalition

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Dessen Aufgabe ist es zu klären, ob der Schuldner einer Verpflichtung nachgekommen ist, und nicht, wie diese aussieht (BAG 22. Mai 2012 - 1 ABR 11/11 - Rn. 15, BAGE 141, 360) .
  • BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92

    Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Die Einhaltung dieser nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • LAG Düsseldorf, 27.02.2013 - 4 TaBV 99/12

    Verpflichtungsbegehren des Gesamtbetriebsrats bzgl. der Veranlassung des

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Auf die Rechtsbeschwerde des Gesamtbetriebsrats wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 27. Februar 2013 - 4 TaBV 99/12 - aufgehoben.
  • BAG, 22.01.2014 - 7 AS 6/13

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung

    Auszug aus BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 61/13
    Die Einhaltung dieser nach § 51 Abs. 2 Satz 3 BetrVG auch für den Gesamtbetriebsrat geltenden Vorschriften ist wesentlich für die Wirksamkeit eines in der Sitzung gefassten Beschlusses (BAG 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 10. Oktober 2007 - 7 ABR 51/06 - Rn. 12, BAGE 124, 188; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17; 28. Oktober 1992 - 7 ABR 14/92 - zu B II 2 a der Gründe) .
  • BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 201/05

    Betriebsrat - Beschluss - Tagesordnung - Verwirkung

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

  • BAG, 03.08.1999 - 1 ABR 30/98

    Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache

  • BAG, 02.10.2007 - 1 ABR 79/06

    Antragsänderung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

  • BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04

    Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied

  • BAG, 29.04.2015 - 7 ABR 102/12

    Betriebsrat - Hilfspersonen - Kommunikationsbeauftragte

  • GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2/83

    Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Nicht erforderlich ist, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32 mwN; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 30, BAGE 148, 26) .
  • BAG, 25.04.2017 - 1 ABR 46/15

    Technische Überwachungseinrichtung - Persönlichkeitsrecht

    Jedenfalls durch den im Verlauf des erstinstanzlichen Verfahrens gefassten Beschluss vom 1. August 2012 wurde die Einleitung des Beschlussverfahrens mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand sowie die Beauftragung des Verfahrensbevollmächtigten noch innerhalb des erstinstanzlichen Verfahrens genehmigt (vgl. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 25 mwN) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21

    Corona - einstweilige Verfügung - Informationsmittel - Kommunikationsmittel -

    Insofern ist nicht erforderlich, dass alle Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen (BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 32).
  • LAG Düsseldorf, 19.08.2021 - 5 TaBV 33/20

    Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds; grobe Amtspflichtverletzung

    Die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts bedürfen eines ordnungsgemäßen Beschlusses des Betriebsrats (vgl. für den Gesamtbetriebsrat BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 24, juris).

    Das Gericht hat den Mangel der Legitimation des gesetzlichen Vertreters nach § 56 Abs. 1 ZPO von Amts wegen und den Mangel der Prozessvollmacht nach § 88 Abs. 2 ZPO auf Rüge zu berücksichtigen (vgl. wiederum BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - a.a.O.).

    Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. für den Gesamtbetriebsrat: BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - a.a.O.; für den Betriebsrat: BAG v. 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 - Rn. 50, juris).

    Der Betriebsrat kann die bereits erfolgte Einleitung eines Beschlussverfahrens und die bereits erfolgte Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten allerdings genehmigen (BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - und v. 06.11.2013 - 7 ABR 84/11 - jeweils a.a.O.).

    Die Genehmigung durch eine nachträgliche Beschlussfassung ist bis zum Ergehen einer Prozessentscheidung, durch die der Antrag zu Recht als unzulässig abgewiesen wird, möglich (BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - a.a.O.; BAG v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 - Rn. 20, juris).

    Der Nachweis über die bis zum Zeitpunkt der Prozessentscheidung erfolgte Beschlussfassung kann noch im Rechtsmittelverfahren geführt werden (BAG v. 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - und v. 06.12.2006 - 7 ABR 62/05 - jeweils a.a.O.).

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 859/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

    rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung - geladen waren (ua. BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 32; 15. April 2014 - 1 ABR 2/13 (B) - Rn. 25, BAGE 148, 26; 22. Januar 2014 - 7 AS 6/13 - Rn. 7; 24. Mai 2006 - 7 AZR 201/05 - Rn. 17) .
  • BAG, 27.07.2016 - 7 ABR 16/14

    Hinreichende Bestimmtheit des Antrags - gerichtliche Hinweispflicht

    Ob er die titulierte Verpflichtung erfüllt hat, ist erforderlichenfalls im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 48; 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 - zu B II 1 c aa der Gründe, BAGE 110, 252) .
  • LAG Köln, 23.04.2021 - 9 TaBV 9/21

    Zuständigkeit der Einigungsstelle für Betriebsvereinbarung hinsichtlich mobilen

    Vielmehr ist es ausreichend, wenn, wie hier, der Gegenstand, über den in dem Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet sind (BAG, Beschluss vom 29. April 2004 - 1 ABR 30/02 -, BAGE 110, 252-276, Rn. 90; BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 29, juris).

    Innerhalb des so abgesteckten Rahmens verfügen der Betriebsratsvorsitzende und der von ihm beauftrage Verfahrensbevollmächtigte bei der Antragstellung über den Handlungsspielraum, den sie benötigen um unmittelbar auf gerichtliche Hinweise zu reagieren, Anträge zu präzisieren, zu ändern, zu erweitern oder auch zurückzunehmen, ohne hierzu jeweils einen Beschluss des Betriebsratsgremiums herbeiführen zu müssen (BAG, Beschluss vom 04. November 2015 - 7 ABR 61/13 -, Rn. 29, juris).

  • BAG, 18.05.2016 - 7 ABR 81/13

    Antrag auf Ausschließung eines Betriebsratsmitglieds aus dem Betriebsrat -

    Unschädlich ist es außerdem, wenn eine Änderung des Lebenssachverhalts allein in einer für Inhalt und Umfang des Streitstoffs folgenlosen Rechts- oder Funktionsnachfolge besteht (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 61/13 - Rn. 20) .
  • LAG Hamburg, 26.04.2017 - 6 TaBV 13/16

    Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch bei Abtretung -

    Ist die Beschlussfassung unterblieben oder fehlerhaft, ist der für den Betriebsrat gestellte Antrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Orientierungssatz 1 und Rn. 25).

    Bestreitet der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Beschlussfassung, hat der Betriebsrat die Tatsachen vorzutragen, aus denen das Zustandekommen des Beschlusses folgt (BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 26).

    Stellt sich heraus, dass die Verfahrenseinleitung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, hat das Gericht dem Betriebsrat im Regelfall auf die Möglichkeit einer Heilung des Verfahrensmangels hinzuweisen und ihm gleichzeitig Gelegenheit zu geben, die fehlende Beschlussfassung nachzuholen oder die fehlerhafte Beschlussfassung zu korrigieren (BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn. 26).

    Hat ein Arbeitgeber aber in dem rechtskräftig abgeschlossenen Vorverfahren die Ordnungsmäßigkeit des Betriebsratsbeschlusses zur Verfahrenseinleitung nicht bestritten, kann er ein "pauschales Bestreiten" in einem Folgeverfahren über die Kosten der anwaltlichen Vertretung und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem ein etwaig fehlerhafter Beschluss nicht mehr heilbar wäre (BAG 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - juris Rn 41), nicht mehr nachholen.

  • LAG Hamm, 14.10.2016 - 13 TaBVGa 8/16

    Die portugiesischen Arbeitnehmer können bei der Firma DURA Automotive am Samstag

    Nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( zuletzt 04.11.2015 - 7 ABR 61/13 - AP BetrVG 1972 § 29 Nr. 10) ist ein für den Betriebsrat gestellter Antrag als unzulässig abzuweisen, wenn keine wirksame Beschlussfassung zur Verfahrenseinleitung und zur Beauftragung eines Verfahrensbevollmächtigten feststellbar ist, wobei insoweit eine Genehmigung bis zum Ergehen einer negativen Prozessentscheidung möglich ist.
  • LAG Hessen, 05.02.2024 - 5 TaBVGa 15/24
  • BAG, 29.09.2020 - 1 ABR 23/19

    Betriebsrat - Einblick in Bruttoentgeltlisten - monatliche Einsicht

  • LAG Baden-Württemberg, 05.12.2018 - 10 TaBV 1/18

    Beschlussfassung des Betriebsrats - Amtsunfähigkeit - Selbstzusammentrittsrecht -

  • LAG Köln, 20.07.2018 - 9 TaBV 74/17

    Rechtsanwaltskosten; Inhalt des Freistellungsanspruchs aus § 40 Abs. 1 BetrVG ;

  • LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 71/16

    Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung

  • LAG Hessen, 14.02.2019 - 16 TaBVGa 24/19

    Auch der Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von den Seminar-,

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.05.2019 - 5 TaBV 9/18

    Betriebsrat, Gehaltslisten, Einsichtnahme, monatlich, regelmäßig

  • ArbG Chemnitz, 16.04.2021 - 3 BVGa 2/21

    Corona-Selbsttest während Arbeitszeit - Mitbestimmungsrecht

  • LAG Nürnberg, 13.06.2017 - 7 TaBV 80/16

    Einleitung Beschlussverfahren - Betriebsratsbeschluss - Heilung

  • LAG Saarland, 18.01.2017 - 1 TaBV 1/16

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Zielvereinbarung - Nachwirkung

  • LAG Nürnberg, 23.11.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 858/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • BAG, 27.04.2017 - 8 AZR 860/15

    Übergang iSd. Richtlinie 2001/23/EG - Übergang iSv. § 613a BGB - Erwerb von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2016 - 21 Sa 1544/15

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren - Einbeziehung einer

  • LAG Hamburg, 27.11.2019 - 5 TaBV 11/19

    Bestellung des Vorsitzenden einer Einigungsstelle - schlichtes "Nein"

  • LAG Düsseldorf, 19.02.2019 - 3 TaBV 112/16

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlussverfahren; Prüfkompetenz bei

  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 10 TaBV 1537/17

    Konzernbetriebsrat - konstituierender Beschluss - Gemeinschaftsunternehmen -

  • LAG Düsseldorf, 22.03.2023 - 12 TaBV 29/22

    Einreichung eines Schriftsatzes durch Syndikusrechtsanwältin per beA zulässig;

  • LAG Baden-Württemberg, 08.12.2022 - 4 TaBV 7/22

    Einigungsstelle - offensichtliche Unzuständigkeit - Betriebsvereinbarung -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.06.2016 - 21 Sa 142/16

    Massenentlassung - Stellungnahme des Betriebsrats

  • LAG Nürnberg, 27.09.2023 - 2 TaBV 8/23

    Kostenfreistellungsverfahren - Betriebsratsbeschluss - rückwirkende Genehmigung

  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 33.21

    Verletzung von Beteiligungsrechten des GVPA bei Erlassen über die Gewährung von

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 TaBV 7/20

    Betriebsrat - Mitbestimmungsrecht - mitbestimmungspflichtiges Verhalten im

  • LAG Nürnberg, 20.09.2023 - 2 TaBV 2/23

    Tarifeinheit - Mehrheitsfeststellung - Umgruppierung - Unterrichtungspflicht -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2019 - 3 TaBV 1/19

    Dienstkleidung - Namensschild - Mitbestimmungsrecht - Betriebsrat - Zuständigkeit

  • LAG Hessen, 05.08.2019 - 16 TaBV 50/19

    Voraussetzungen ordnungsgemäßer Beschlüsse des Betriebsrats

  • LAG Hessen, 21.08.2017 - 16 TaBV 302/16

    § 40 Abs. 1 BetrVG, § 288 Abs. 2 BGB

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 9 Sa 484/16

    Kündigungsschutzverfahren - Streitgegenstand

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2016 - 5 TaBV 26/15

    Gemeinsamer Betrieb - nicht hinreichend bestimmter Antrag

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2019 - 4 TaBV 19/19

    Betriebsrat; Freistellungswahl; getrennte Wahlgänge; abweichende Regelungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.07.2016 - 15 Sa 605/16

    Massenentlassungen im Bereich der Fluggastabfertigung

  • ArbG Köln, 11.12.2019 - 19 BVGa 20/19
  • ArbG München, 15.10.2019 - 26 BV 510/18

    Ermessensfehler, Beschlussverfahren, Gesamtbetriebsvereinbarung, Gefahrenabwehr

  • ArbG Erfurt, 13.08.2021 - 7 BV 26/20

    Arbeitszeitenverlängerung mit Teilzeitbeschäftigten ohne Betriebsratszustimmung

  • KAG Hamburg, 20.09.2018 - I MAVO 3/18
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