Rechtsprechung
BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
- IWW
BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag
- Judicialis
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag; Befristeter Arbeitsvertrag eines Bundesligatrainers; Objektive Umgehung kündigungsrechtlicher Vorschriften ; Interesse des Arbeitnehmers als Sachgrund für die Vereinbarung ; Umfang der gerichtlichen Befristungskontrolle ; Verstoß ...
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 620 (Befristeter Arbeitsvertrag)
Befristungsrecht - Auflösende Bedingung im Zeitvertrag eines Bundesligatrainers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auflösende Bedingung im Arbeitsvertrag eines Bundesliga-Fußballtrainers
Besprechungen u.ä.
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
BGB § 620
Interesse des Arbeitnehmers an der Vereinbarung einer auflösenden Bedingung in einem Arbeitsvertrag als rechtfertigender sachlicher Grund
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 07.02.2001 - 39 Ca 23036/00
- LAG Berlin, 18.06.2001 - 9 Sa 755/01
- BAG, 04.12.2002 - 7 AZR 492/01
Papierfundstellen
- BAGE 104, 110
- NZA 2003, 611
- BB 2003, 1072
- DB 2003, 2016
Wird zitiert von ... (7)
- ArbG Köln, 19.10.2017 - 11 Ca 4400/17
Wirksamkeit befristeter Arbeitsverträge von Fußballspielern?
Die Befristung lässt sich zwar nicht allein mit der Höhe der Gehälter oder dem besonderen Renommee der Spieler rechtfertigen (vgl. zu einem Trainer BAG 4, 12.2002, AP BGB § 620 Bedingung Nr. 28). - LAG Nürnberg, 28.03.2006 - 7 Sa 405/05
Befristeter Arbeitsvertrag mit Profifußballer - Treuwidrige Berufung auf das …
§ 162 Abs. 1 BGB ist auch bei einer Vertragsregelung mit Beendigungswirkung anwendbar (BAG Urteil vom 04.12.2002, BAGE 104, 110). - LAG Düsseldorf, 20.11.2008 - 11 SaGa 23/08
Wirksamkeit einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag eines Fußballspielers über …
(1.)Zwar hat das BAG (Urteil vom 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1) klargestellt, dass eine auflösende Bedingung in einem Arbeitsvertrag grundsätzlich zulässig sei, wenn es einen rechtfertigenden Sachgrund für die Bedingung gäbe.(3.)Bei der vom BAG geforderten Gesamtwürdigung zum Vorliegen des Sachgrundes (BAG 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - EzA § 620 BGB 2002 Nr. 1) ist daher das wirtschaftliche Interesse des Vereins als deutlich vorrangig vor dem Interesse des Verfügungsklägers zu bewerten.
- LAG Köln, 14.05.2003 - 8 Sa 16/03
Berufssportler, Handgeld, Sonderzahlung, Auslegung, auflösende Bedingung, …
Zur Stützung seiner Rechtsauffassung verweist der Kläger auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - (AP § 620 BGB Bedingung Nr. 28).Auch der Hinweis des Klägers auf das zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 04.12.2002 - 7 AZR 492/01 - hilft insoweit nicht weiter.
- ArbG Köln, 31.01.2005 - 1 Ca 9541/04
Wirksamkeit einer Befristung wegen der Deckung eines vorübergehenden …
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist nach allgemeiner Auffassung der Abschluss des befristeten Vertrages (vgl. nur BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 492/01 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 28.; 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - EzA § 620 BGB Nr. 147; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - EzA 620 BGB Nr. 127) . - LAG Köln, 16.05.2008 - 11 Sa 20/08
Abgrenzung Arbeitsverhältnis/Praktiumsverhältnis
Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Wirksamkeit einer Befristungsvereinbarung ist nach allgemeiner Auffassung der Abschluss des befristeten Vertrages (vgl. nur BAG 4. Dezember 2002 - 7 AZR 492/01 - AP § 620 BGB Bedingung Nr. 28.; 24. September 1997 - 7 AZR 669/96 - EzA § 620 BGB Nr. 147; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - EzA 620 BGB Nr. 127) . - LAG Hamburg, 07.09.2005 - 5 Sa 41/05
Überführung von Arbeitnehmern in Beschäftigungsgesellschaft zur …
Auch bei Anwendung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften auf das Vertragsverhältnis der Parteien ergibt sich nichts anderes: Eine auflösende Bedingung kann gemäß § 21 TzBfG - wie das Arbeitsgericht zu Recht ausführt - unter den gleichen Bedingungen vereinbart werden wie eine Befristung mit Sachgrund (BAG vom 4. Dezember 2002 - 7 AZR 492/01 - AP Nr. 28 zu § 620 BGB Bedingung).