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   BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19   

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BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19 (https://dejure.org/2020,3030)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19 (https://dejure.org/2020,3030)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 (https://dejure.org/2020,3030)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 888 ZPO, § ... 78 ArbGG, § 575 Abs. 1 ZPO, § 575 Abs. 2, § 551 Abs. 2 Satz 6 ZPO, § 888 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 724 Abs. 1 ZPO, § 750 Abs. 1 ZPO, § 767 ZPO, §§ 887, 888 ZPO, § 275 Abs. 1 BGB, § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB, § 106 GewO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigung im Arbeitsverhältnis als unvertretbare Handlung im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts; Unmöglichkeit als zulässiger Einwand im Zwangsvollstreckungsrecht; Auslegungsquellen für einen Vollstreckungstitel; Bestimmtheitsanforderungen eines auf Beschäftigung ...

  • bag-urteil.com

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater

    Zwangsvollstreckung aus dem Beschäftigungsanspruch

  • rewis.io

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwangsvollstreckungsrecht - Beschäftigungsanspruch; Zwangsvollstreckung

  • rechtsportal.de

    Beschäftigung im Arbeitsverhältnis als unvertretbare Handlung im Sinne des Zwangsvollstreckungsrechts

  • datenbank.nwb.de

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschäftigungsanspruch - und seine Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Beschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vollstreckung von Beschäftigungstiteln - Effektiver Rechtsschutz nach 10 Jahren?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2020, 542
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 21.03.2018 - 10 AZR 560/16

    Vollstreckungsabwehrklage - Beschäftigungstitel - Unmöglichkeit

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Mit Urteil vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) wies der Senat die Vollstreckungsabwehrklage ab.

    Aufgrund des Urteils des Senats vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) stehe jedoch fest, dass sich die Vollstreckungsschuldnerin nicht auf den Einwand der Unmöglichkeit berufen könne.

    Damit ist die titulierte Tätigkeit unmöglich geworden iSv. § 275 Abs. 1 BGB (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 20 ff., BAGE 162, 221) .

    cc) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Vollstreckungsgläubigers nicht aus dem Umstand, dass die Vollstreckungsschuldnerin im Verfahren nach § 767 ZPO wegen des Dolo-agit-Gegenrechts mit dem Einwand der Unmöglichkeit im Ergebnis nicht durchdringen konnte (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 24 ff., BAGE 162, 221) .

    Der Senat ist vielmehr auch hinsichtlich der Vollstreckungsabwehrklage davon ausgegangen, dass die titulierte Tätigkeit unmöglich geworden ist und der Vollstreckungsgläubiger lediglich verlangen kann, ihm eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30 ff., aaO) .

    cc) Der Vollstreckungsgläubiger kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, einer zurückweisenden Entscheidung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO stehe das Urteil des Senats vom 21. März 2018 (- 10 AZR 560/16 - BAGE 162, 221) entgegen.

    (1) Der Senat hat darauf hingewiesen, dass der Vollstreckungsgläubiger von der Vollstreckungsschuldnerin verlangen kann, ihm eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen, wenn sie sich weiterhin auf die Unmöglichkeit der Zuweisung der titulierten Beschäftigung berufen sollte (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 30, BAGE 162, 221) .

    Die Vollstreckungsschuldnerin ist durch den eng gefassten Beschäftigungstitel insbesondere nicht daran gehindert, dem Vollstreckungsgläubiger nach § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB iVm. § 106 GewO eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 34 ff., aaO) .

  • BAG, 15.04.2009 - 3 AZB 93/08

    Zwangsvollstreckung - hinreichende Bestimmtheit eines ausgeurteilten

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    a) Bei der begehrten Beschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der der Schuldner nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195) .

    Das gilt grundsätzlich auch für den Einwand der Unmöglichkeit (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 24 f., BAGE 130, 195; BGH 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11 - Rn. 13; BeckOK ZPO/Stürner Stand 1. Januar 2020 § 888 Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1236) .

    aa) Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, können neben der Entscheidungsformel auch der Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils herangezogen werden (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 42, BAGE 152, 1; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18, BAGE 130, 195; BGH 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 - Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1235) .

    Soweit das Gericht auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen hat, können auch diese bei der Auslegung des Titels berücksichtigt werden (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - aaO) .

    Es genügt, wenn er das Berufsbild bezeichnet, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 67; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 20, BAGE 130, 195) .

  • BAG, 25.01.2018 - 8 AZR 524/16

    Betriebsübergang - "Betriebsübergangs-Feststellungsklage" - Prozessverwirkung -

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Andererseits erfordern das Rechtsstaatsprinzip und das daraus folgende Gebot effektiven Rechtsschutzes, dass materiell-rechtliche Ansprüche effektiv durchgesetzt werden können (BVerfG 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 - zu C I der Gründe, BVerfGE 85, 337; BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 67) .

    Es genügt, wenn er das Berufsbild bezeichnet, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 67; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 20, BAGE 130, 195) .

  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    aa) Bei der Prüfung, welche Verpflichtungen durch den Vollstreckungstitel festgelegt werden, können neben der Entscheidungsformel auch der Tatbestand und die Entscheidungsgründe des Urteils herangezogen werden (vgl. BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 42, BAGE 152, 1; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 18, BAGE 130, 195; BGH 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 - Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1235) .

    Für den Arbeitgeber muss aus rechtsstaatlichen Gründen erkennbar sein, in welchen Fällen er mit einem Zwangsmittel zu rechnen hat ( BAG 27. Mai 2015 - 5 AZR 88/14 - Rn. 44 , BAGE 152, 1) .

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Dagegen wäre die Frage, ob der Titel hinreichend bestimmt ist, nicht im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern in einer Titelgegenklage in entsprechender Anwendung von § 767 ZPO zu klären gewesen (vgl. BGH 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13 - Rn. 5 ff.; 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - zu B II der Gründe, BGHZ 124, 164; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 767 Rn. 6) .
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Dagegen wäre die Frage, ob der Titel hinreichend bestimmt ist, nicht im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO, sondern in einer Titelgegenklage in entsprechender Anwendung von § 767 ZPO zu klären gewesen (vgl. BGH 19. Dezember 2014 - V ZR 82/13 - Rn. 5 ff.; 18. November 1993 - IX ZR 244/92 - zu B II der Gründe, BGHZ 124, 164; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 767 Rn. 6) .
  • BGH, 19.05.2011 - I ZB 57/10

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Abgabe einer

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    aa) Eine Festsetzung von Zwangsmitteln in einem Vollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO setzt voraus, dass der zu vollstreckende Titel hinreichend bestimmt ist (vgl. BAG 31. Mai 2012 - 3 AZB 29/12 - Rn. 12; BGH 19. Mai 2011 - I ZB 57/10 - Rn. 13, BGHZ 190, 1; MüKoZPO/Gruber 5. Aufl. § 888 Rn. 17; BeckOK ZPO/Stürner Stand 1. Januar 2020 § 888 Rn. 15) .
  • BAG, 07.09.2009 - 3 AZB 19/09

    Zwangsvollstreckung - Entgeltabrechnung - unvertretbare Handlung - Haftbefehl

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch sind nicht ausschließlich im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu berücksichtigen, sondern können auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO zu beachten sein (vgl. zum Erfüllungseinwand BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 20; BGH 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 - Rn. 32; 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - zu II der Gründe, BGHZ 161, 67) .
  • BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 32/04

    Beachtlichkeit des Einwandes der Erfüllung im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Materielle Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Anspruch sind nicht ausschließlich im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO zu berücksichtigen, sondern können auch im Zwangsvollstreckungsverfahren nach §§ 887, 888 ZPO zu beachten sein (vgl. zum Erfüllungseinwand BAG 7. September 2009 - 3 AZB 19/09 - Rn. 20; BGH 23. Juni 2016 - I ZB 5/16 - Rn. 32; 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - zu II der Gründe, BGHZ 161, 67) .
  • BGH, 09.10.2013 - I ZB 51/11

    Anspruch eines Mieters von Werbeflächen auf Entfernung fremder Werbetafeln von

    Auszug aus BAG, 05.02.2020 - 10 AZB 31/19
    Das gilt grundsätzlich auch für den Einwand der Unmöglichkeit (BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 24 f., BAGE 130, 195; BGH 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11 - Rn. 13; BeckOK ZPO/Stürner Stand 1. Januar 2020 § 888 Rn. 18; Ahmad/Horcher NZA 2018, 1234, 1236) .
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

  • BGH, 23.06.2016 - I ZB 5/16

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung der Verurteilung eines Verwalters

  • LAG Düsseldorf, 09.08.2019 - 13 Ta 402/18

    Vollstreckung eines Titels auf Beschäftigung eines gekündigten Arbeitnehmers

  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

  • BAG, 31.05.2012 - 3 AZB 29/12

    Zwangsvollstreckung - Prozessvergleich - Übertragung einer Direktversicherung

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 334/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Sie betreffen die - ungewollte - Unmöglichkeit der Beschäftigung, die während des Bestands des Arbeitsverhältnisses aufgrund äußerer Umstände eintritt (zB Nichtbeschäftigung eines Maschinenbedieners bei einem Defekt der Produktionsmaschine; vgl. zur Unmöglichkeit der Beschäftigung und den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 16 ff.) , nicht aber die vorliegend maßgebliche Frage, ob dem Arbeitnehmer - von Beginn des Arbeitsverhältnisses an - die essentiell erforderlichen, vorhandenen oder jedenfalls beschaffbaren Arbeitsmittel bereitzustellen sind.
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Daraus ergibt sich, dass die objektive oder subjektive Unmöglichkeit der Handlung die Anordnung eines Zwangsmittels ausschließt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - I ZB 46/08, NJW-RR 2009, 443 Rn. 13; Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, GRUR 2009, 794 Rn. 20 = WRP 2009, 996 - Auskunft über Tintenpatronen; Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 51/11, juris Rn. 13; Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20, GRUR 2020, 1348 Rn. 45; BAG, NZA 2020, 542 Rn. 17).
  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 16/20

    Bestimmtheit einer Beschäftigungsklage

    Einzelheiten hinsichtlich der Art der Beschäftigung oder der sonstigen Arbeitsbedingungen muss der Klageantrag daher nicht enthalten (vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 24 mwN; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - aaO; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19 f., BAGE 130, 195) .

    Weitere Angaben sind im Klageantrag nicht erforderlich (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 24; 25. Januar 2018 - 8 AZR 524/16 - Rn. 67; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 19 f., BAGE 130, 195; zu dem Umfang der Arbeitszeit BAG 2. November 2016 - 10 AZR 419/15 - Rn. 11 ff.; zu der Lage der Arbeitszeit BAG 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 - Rn. 27 ff., BAGE 148, 16) .

  • LAG Köln, 04.06.2021 - 5 Ta 71/21

    Durchsetzung des Teilzeitanspruchs während der Elternzeit im Wege der

    Hinzu kommt, dass der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung des BAG durch einen eng gefassten Beschäftigungstitel nicht gehindert ist, dem Arbeitnehmer nach § 611 Abs. 1, § 315 Abs. 1 BGB i.V. mit § 106 GewO eine andere vertragsgemäße Beschäftigung zuzuweisen (BAG 05.02.2020 - 10 AZB 31/19; 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).
  • LAG Köln, 02.09.2020 - 5 Sa 14/20

    Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung eines Stammarbeitnehmers wegen

    Es genügt, wenn er das Berufsbild bezeichnet, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, oder sich in vergleichbarer Weise ergibt, worin die Tätigkeit bestehen soll (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19).
  • BAG, 28.02.2023 - 8 AZB 17/22

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Zwangsvollstreckung - Unmöglichkeit der

    a) Bei der begehrten Weiterbeschäftigung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, zu der die Schuldnerin nach § 888 ZPO durch Zwangsgeld und Zwangshaft angehalten werden kann (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 14; 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - Rn. 13, BAGE 130, 195) .

    aa) Dem steht nicht entgegen, dass im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 888 ZPO zu prüfen ist, ob die zu vollstreckende Handlung unmöglich geworden ist (vgl. BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17) .

    Die vorliegende Fallgestaltung unterscheidet sich insofern von derjenigen, die der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Februar 2020 zugrunde lag, in der die Beschäftigungsmöglichkeit aufgrund einer europaweiten Umstrukturierung des Konzerns entfallen war, die nicht vom Willen der Vertragsarbeitgeberin abhängig war (- 10 AZB 31/19 -; vgl. auch LAG Hamm 6. Dezember 2021 - 12 Ta 378/21 -) .

  • BAG, 01.06.2022 - 5 AZR 407/21

    Beschäftigungsanspruch - rechtliche Unmöglichkeit - widersprüchliches Verhalten

    Die titulierte Beschäftigung ist dem beklagten Land nicht unmöglich (geworden) iSd. § 275 Abs. 1 BGB (vgl. zu einem solchen Einwand BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 18; 21. März 2018 - 10 AZR 560/16 - Rn. 20 ff., BAGE 162, 221) .

    Der von der Rechtsprechung entwickelte Beschäftigungsanspruch ist vielmehr gemäß § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wenn die Beschäftigung dem Arbeitgeber unmöglich ist (vgl. - zur tatsächlichen Unmöglichkeit der Beschäftigung - BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 17 f. mwN) .

  • LAG Hamm, 15.05.2023 - 18 Sa 1195/22

    Rechtsmittel des Schuldners gegen die Zwangsvollstreckung; Einstellung der

    Der (Weiter)Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers wird allein durch die Titulierung nicht in der Weise konkretisiert, dass der Arbeitgeber ihn nur noch durch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit dem im Urteilstenor beschriebenen Inhalt erfüllen könnte ( im Anschluss an BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19, Beschluss vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).

    Das gilt anerkanntermaßen im Verfahren der Zwangsvollstreckung, wenn der Schuldner sich mit den materiellen Einwänden der Erfüllung oder Unmöglichkeit ( vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit dieser materiellen Einwendungen BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19; Hessisches LAG, Beschluss vom 03.08.2021 - 10 Ta 56/21; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 Ta 22/05 ) gegen gerichtliche Beschlüsse nach § 887 ZPO ( vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004 - IXa ZB 32/04 ) und § 888 ZPO ( vgl. BAG, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 AZB 19/09; Hessisches LAG, Beschluss vom 02.11.2018 - 10 Ta 329/18 ) wendet.

    Der vertragliche Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers wird allein durch die Titulierung nicht in der Weise konkretisiert, dass der Arbeitgeber ihn nur noch durch die Zuweisung eines Arbeitsplatzes mit dem im Urteilstenor beschriebenen Inhalt erfüllen könnte ( dazu und zum Folgenden: BAG, Beschluss vom 05.02.2020 - 10 AZB 31/19, Beschluss vom 21.03.2018 - 10 AZR 560/16).

  • BAG, 10.11.2021 - 5 AZR 335/21

    Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel - AGB-Kontrolle

    Sie betreffen die - ungewollte - Unmöglichkeit der Beschäftigung, die während des Bestands des Arbeitsverhältnisses aufgrund äußerer Umstände eintritt (zB Nichtbeschäftigung eines Maschinenbedieners bei einem Defekt der Produktionsmaschine; vgl. zur Unmöglichkeit der Beschäftigung und den Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - Rn. 16 ff.) , nicht aber die vorliegend maßgebliche Frage, ob dem Arbeitnehmer - von Beginn des Arbeitsverhältnisses an - die essentiell erforderlichen, vorhandenen oder jedenfalls beschaffbaren Arbeitsmittel bereitzustellen sind.
  • LAG Hessen, 30.12.2020 - 8 Ta 342/20

    Vollstreckungstitel als Grundlage der Zwangsvollstreckung Erfüllungseinwand des

    Soweit das Gericht davon Gebrauch gemacht hat, sind diese Unterlagen deshalb als Teil des vollstreckbaren Titels zu betrachten und können zur Auslegung herangezogen werden (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - NZA 2020, 542 ff.; BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917 ff.) .

    Das gilt grundsätzlich auch für den Einwand der Unmöglichkeit (BAG 5. Februar 2020 - 10 AZB 31/19 - NZA 2020, 542 ff. m.w.N.; vgl. hierzu auch BAG 15. April 2009 - 3 AZB 93/08 - NZA 2009, 917 ff.; BGH 6. Juni 2013 - I ZB 56/12 - NJW-RR 2013, 1336 f.; BGH 5. November 2004 - IXa ZB 32/04 - NJW 2005, 367 ff.) .

  • ArbG Köln, 05.03.2024 - 10 Ca 1441/20

    Vollstreckbarkeit, Weiterbeschäftigungstitel

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

  • LAG Hessen, 03.08.2021 - 10 Ta 56/21

    Beachtlichkeit der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO Unterschied zwischen

  • LAG Hamm, 08.02.2023 - 12 Ta 233/22

    Hinreichende Bestimmtheit der Verurteilung zur Abrechnung gem. § 108 GewO

  • LAG Hessen, 05.09.2022 - 10 Ta 328/22

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung der Weiterbeschäftigung; Unmöglichkeit der

  • LAG Hessen, 01.09.2022 - 10 Ta 286/22

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Rahmen der Vollstreckung der

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 - 8 Sa 427/19

    Unzulässiger Feststellungsantrag - Versetzung einer schwerbehinderter

  • ArbG Düsseldorf, 15.04.2021 - 10 Ca 6305/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist einer

  • LAG Hessen, 16.02.2021 - 10 Ta 350/20

    1. Die Einwendung der Unmöglichkeit ist auch in dem Verfahren nach § 888 ZPO zu

  • ArbG Düsseldorf, 15.04.2021 - 10 Ca 6309/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist einer

  • ArbG Kassel, 07.02.2023 - 2 Ca 302/21
  • ArbG Düsseldorf, 15.04.2021 - 10 Ca 6307/20

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist einer

  • LAG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Sa 67/19

    Auslegung des Tarifvertrages für befristete Programmmitarbeit (TV PM) -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2020 - 8 Sa 411/19

    Kündigung - Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Kündigungserklärung - Schriftform

  • ArbG Kassel, 06.07.2022 - 2 Ca 302/21
  • LAG Hessen, 26.05.2023 - 10 Ta 55/23

    Erfüllungseinwand bei Zwangsvollstreckung eines Weiterbeschäftigungstitels;

  • LAG Hessen, 14.01.2021 - 10 Ta 357/20

    1. Macht der Arbeitgeber geltend, ihm sei es unmöglich geworden, den Arbeitnehmer

  • LAG Köln, 14.06.2022 - 4 Sa 735/21

    Schadensersatzanspruch; Maßregelungsverbot; entgangene Provision; Beschäftigung

  • LAG Nürnberg, 14.12.2022 - 4 Sa 132/22

    Titelgegenklage - Bestimmtheit - Vergleich - Freistellungsvereinbarung unter

  • LAG Hessen, 18.12.2020 - 10 Ta 312/20

    1. Die Zwangsvollstreckung wegen einer nicht vertretbaren Handlung i.S. von § 888

  • ArbG Köln, 13.07.2023 - 8 Ca 922/23

    Erschütterung Beweiswert Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Abgrenzung und

  • LAG Hessen, 20.06.2023 - 10 Ta 24/23

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels auf Beschäftigung; Vollstreckung eines

  • LAG Köln, 15.10.2020 - 11 Ta 126/19
  • LAG Hessen, 06.01.2023 - 3 Sa 1677/21

    Hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags; Bestimmtheit des Streitgegenstands;

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