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   BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95   

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BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 (https://dejure.org/1997,1512)
BAG, Entscheidung vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 (https://dejure.org/1997,1512)
BAG, Entscheidung vom 05. März 1997 - 4 AZR 482/95 (https://dejure.org/1997,1512)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

  • archive.org
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    Eingruppierung: Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 1800
  • NZA-RR 1997, 315 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 22.03.1995 - 4 AZR 30/94

    Eingruppierung in die Frühförderung

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Das Merkmal der besonders schwierigen fachlichen Tätigkeit im Sinne der Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppe Vc BAT Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst haben die Tarifvertragsparteien in der Protokollnotiz Nr. 8 durch konkrete Beispiele erläutert (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 3c der Gründe, zur Protokollerklärung Nr. 6 zu Fallgruppe 5 der Vergütungsgruppe Vc BAT/VKA).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist dann, wenn eines dieser Tätigkeitsbeispiele zutrifft, auch das Merkmal des Oberbegriffs erfüllt (Urteile des Senats vom 5. Juli 1978 - 4 AZR 795/76 - AP Nr. 7 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 29. April 1981 - 4 AZR 1007/78 - AP Nr. 11 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk; vom 12. Dezember 1990 - 4 AZR 306/90 - AP Nr. 1 zu § 12 AVR Diakonisches Werk und vom 22. März 1995, aaO).

    Besonders schwierige fachliche Tätigkeiten einer Erzieherin, die zur Vergütung nach Vergütungsgruppe Vc führen, müssen sich dann sehr deutlich aus der Grund- oder Normaltätigkeit der Erzieherin herausheben (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995, aaO).

    Entscheidend ist vielmehr, daß die Tätigkeit der Klägerin mit lernbehinderten Kindern, die zugleich Behinderten im Sinne des § 39 BSHG zumindest nahe kommen und/oder wesentliche Erziehungsschwierigkeiten aufweisen, was daraus deutlich wird, daß sie Hilfen nach §§ 27 ff. KJHG [SGB VIII] erhalten, der Frühförderung wesentlich behinderter Kinder im Sinne des § 39 BSHG der Sache nach entspricht, die sich aus der Grundtätigkeit eines Erziehers sehr erheblich heraushebt und sich als besonders schwierige fachliche Tätigkeit im Sinne der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 5 BAT darstellt (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1995 - 4 AZR 30/94 - AP Nr. 195 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAGE 45, 121, 126 = AP Nr. 134 zu § 1 TVG Auslegung; BAGE 51, 59, 87 f. = AP Nr. 115 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 734/93

    Betreuung von Kindern in Randzeiten durch Kinderpflegerin

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Die Tätigkeit muß sich zum Beispiel im Hinblick auf das geforderte fachliche Können oder die körperliche oder geistige Belastung gegenüber dem üblichen Maß herausheben (Urteil des Senats vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 734/93 - AP Nr. 189 zu §§ 22, 23 BAT 1975, zu II 4a der Gründe).
  • BAG, 20.03.1991 - 4 AZR 471/90

    Eingruppierung: Gleichstellungsbeauftragte

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteile des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 642/84

    Eingruppierung: Ein mit der Herstellung eines Atlasses beauftragter

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Diesen hat der Senat verstanden als eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten (BAGE 51, 59; 51, 282; 51, 356 = AP Nr. 115, 116 und 120 zu §§ 22, 23 BAT 1975; ständige Rechtsprechung des Senats).
  • BAG, 30.01.1985 - 4 AZR 184/83

    Eingruppierung: Angestellter als Gewerbeaufsichtsbeamter im Sinne des § 139b GewO

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Dabei ist es zwar rechtlich möglich, daß die gesamte Tätigkeit des Angestellten nur einen Arbeitsvorgang bildet, wenn der Aufgabenkreis nicht weiter aufteilbar und nur einer einheitlichen rechtlichen Bewertung zugänglich ist (vgl. Urteile des Senats vom 30. Januar 1985 - 4 AZR 184/83 - AP Nr. 101 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 - BAGE 42, 29 = AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 45/93

    Anforderungen an tarifliche Qualifizierungsmerkmale - Zusammenfassung von

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefaßt werden (vgl. Urteile des Senats vom 20. Oktober 1993 - 4 AZR 45/93 - AP Nr. 172 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 20. März 1991 - 4 AZR 471/90 - AP Nr. 156 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 935/93

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Der Senat hat in Eingruppierungsstreitigkeiten von Sozialarbeitern/Sozialpädagogen regelmäßig angenommen, daß die gesamte einem Sozialpädagogen übertragene Tätigkeit als einheitlicher Arbeitsvorgang anzusehen sei, da deren Tätigkeit auf ein einheitliches Arbeitsergebnis, nämlich die Betreuung des ihnen zugewiesenen Personenkreises gerichtet sei, sei es in Form der Beratung, der begleitenden oder nachgehenden Fürsorge oder in einer sonstigen Erscheinungsform (vgl. z.B. Urteile des Senats vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 950/93 - und - 4 AZR 935/93 - AP Nr. 10, 9 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter, m.w.N.).
  • BAG, 21.01.1970 - 4 AZR 106/69

    Eingruppierungsstreitigkeiten - Feststellungsantrag - Zinsforderung - Aufeinander

    Auszug aus BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 482/95
    Dies gilt auch für den im Wege der Anschlußberufung von der Klägerin klageerweiternd eingebrachten Feststellungsantrag, soweit er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (BAGE 22, 247, 249 = AP Nr. 30 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 950/93

    Eingruppierung in der Jugendgerichtshilfe

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 16.08.1978 - 4 AZR 33/77

    Nautischer Dienst - Schiffsmaschinentechnischer Dienst - Arbeitsvertragliche

  • BAG, 05.07.1978 - 4 AZR 795/76

    Arbeitsvorgang - Teiltätigkeit - Tatsächliche Abgrenzbarkeit - Einheitliche

  • BAG, 12.12.1990 - 4 AZR 306/90

    Tätigkeit als Sozialarbeiter in einem Nichtsesshaftenheim - Sozialarbeiter, denen

  • BAG, 16.04.1986 - 4 AZR 595/84

    Eingruppierung - Angestellter als Mietzinssachverständiger; als gerichtlicher

  • BAG, 29.04.1981 - 4 AZR 1007/78

    Vergütungsordnung

  • BAG, 10.12.1986 - 4 ABR 20/86

    Eingruppierung von ungelernten Ettikettenschneidern - Zustimmung des Betriebsrats

  • LAG Niedersachsen, 12.05.1995 - 16 Sa 1495/94

    Anspruch auf rückwirkende Höhergruppierung; Vorliegen besonders schwieriger

  • BAG, 14.10.2020 - 4 AZR 252/19

    Eingruppierung einer Erzieherin - Darlegungslast - wertender Vergleich

    So kann im Einzelfall etwa die Betreuung einer Gruppe von Kindern, von denen mindestens die Hälfte "mehr oder weniger starke Erziehungsschwierigkeiten aufweisen", die Annahme besonders schwieriger fachlicher Tätigkeiten im Tarifsinn rechtfertigen (vgl. BAG 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 - zu II 3 c der Gründe) .

    (2) Die Klägerin kann sich nicht auf die Entscheidung des Senats vom 5. März 1997 (- 4 AZR 482/95 -) stützen.

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 688/98

    Eingruppierung - Diplompädagoge in Erziehungsberatungsstelle

    Der Senat hat bei Betreuungstätigkeiten regelmäßig einen einheitlichen Arbeitsvorgang angenommen (vgl. z.B. BAG Urteile vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 -, vom 5. November 1997 - 4 AZR 185/96 - AP Nr. 34, 44 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter; BAG Urteil vom 12. August 1981 - 4 AZR 15/79 - AP Nr. 47 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vgl. auch LAG Hamm Urteil vom 23. November 1994 - 18 Sa 222/93 - ZTR 1995, 316).
  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 871/95

    Erzieherin an einer Allgemeinen Förderschule in Brandenburg

    Zur Eingruppierung einer staatlich anerkannten Erzieherin im Freizeitbereich einer als Ganztagsgrundschule betriebenen Sonderschule für lernbehinderte Kinder in Niedersachsen, vgl. das Urteil des Senats vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter.

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu derjenigen vom 5. März 1997 (- 4 AZR 482/95 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter), auf die die Klägerin verweist und aus der sie ableitet, danach sei es für die Beklagten nicht mehr aussichtsreich, sich ihrer Rechtsverfolgung gegenüber noch zur Wehr zu setzen.

  • LAG Hessen, 14.10.1997 - 9 Sa 955/97

    Eingruppierung einer Erzieherin mit staatlicher Anerkennung

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  • LAG Düsseldorf, 06.06.1997 - 10 Sa 393/97

    Eingruppierung: Sachbearbeiter für Luftaufsicht

    Das Arbeitsgericht hat richtig gesehen, daß die Klage als Eingruppierungsfeststellungsklage nach ständiger Rechtsprechung des BAG zulässig ist (vgl. statt aller BAG Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 - n. v.).

    Dieser ist eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellen (vgl. statt aller BAG Urteil vom 05.03.1997 -4 AZR 482/95 - n. v.).

  • BAG, 05.11.1997 - 4 AZR 178/96

    Bewährungsaufstieg - Anrechnung von Dienstzeiten bei anderen Arbeitgebern

    b) Bei der Tätigkeit von Erziehern geht der Senat regelmäßig von einem einzigen großen Arbeitsvorgang aus, insbesondere kann z.B. die erzieherisch-pädagogische Arbeit in einer Gruppe nicht in unterschiedliche Arbeitsvorgänge aufgespalten werden (vgl. z.B. Urteile vom 17. Januar 1996 - 4 AZR 602/94 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG: Arbeiterwohlfahrt, m.w.N.; vom 6. März 1996 - 4 AZR 801/94 - n.v., m.w.N.; vom 26. März 1997 - 4 AZR 489/95 - AP Nr. 223 zu §§ 22, 23 BAT 1975; vom 5. März 1997 - 4 AZR 482/95 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter = NZA-RR 1997, 315, insoweit nur Leitsatz veröffentlicht).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.2003 - 3 Sa 34/02

    Familienhelferin - Eingruppierung

    Tatsächlich trennbare Tätigkeiten mit unterschiedlicher Wertigkeit können jedoch nicht zu einem Arbeitsvorgang zusammengefasst werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG, Urteil vom 05. März 1997 - 4 AZR 482/95 - AP Nr. 34 zu §§ 22, 23 BAT Sozialarbeiter).
  • LAG Sachsen, 09.09.1997 - 5 Sa 240/97

    Erforderlicher zeitlicher Umfang einer die Tätigkeitsmerkmale einer

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  • ArbG Essen, 17.05.2018 - 1 Ca 2600/17
    Die Frage der Erfüllung des Oberbegriffs hat jedoch die Maßstäbe der genannten Beispiele zu berücksichtigten (BAG vom 22.3.1994 - 4 AZR 30/94 - beck-online; BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 - beck-online).

    Es geht mithin um ein erwartetes, gegenüber dem üblichen Maß deutlich herausragendes fachliches Können oder eine besondere körperliche oder geistige Belastung (BAG vom 26.10.1994 - 4 AZR 734/93 - BAG vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -).

  • LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 Sa 495/05

    Korrigierende Rückgruppierung - Erzieherin - Waldkindergartengruppe

    Wird kein Tätigkeitsbeispiel erfüllt, ist auf den allgemeinen Begriff zurückzugreifen, wobei dann aber dessen Bestimmung von den Maßstäben der Beispielstatbestände aus zu erfolgen hat; die Tarifvertragsparteien haben mit den Beispielen Maß und Richtung für die Auslegung des allgemeinen Begriffs vorgegeben (BAG, Urteil vom 22.03.1995 - 4 AZR 30/94 - BAG, Urteil vom 05.03.1997 - 4 AZR 482/95 -, zitiert nach Juris).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2010 - 5 Sa 1494/09

    Eingruppierung einer Erzieherin; Tätigkeit als Lehrerin oder pädagogische

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2010 - 13 Sa 2835/09

    Tarifliche Eingruppierung als Diplom-Medizinpädagogin

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/22

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 14 Sa 2456/09

    Eingruppierung einer Diplom-Medizinpädagogin nach dem BAT-O bzw. TV-Charité

  • BAG, 08.09.1999 - 4 AZR 689/98

    Eingruppierung eines Diplompädagogen - Beschäftigung als Sozialpädagoge in

  • LAG Hamm, 20.12.2000 - 18 Sa 1962/99

    Heraushebung einer Tätigkeit durch die besondere Schwierigkeit und Bedeutung;

  • LAG Hamm, 04.11.1999 - 4 Sa 379/99
  • LAG Hessen, 11.11.1997 - 9 Sa 611/97

    Anspruch auf Einstufung in eine bestimmte tarifvertragliche Vergütungsgruppe;

  • LAG Hessen, 31.03.1998 - 9 Sa 2005/97

    Eingruppierungsfestellungsklage einer Diplom-Sozialarbeiterin mit staatlicher

  • LAG Hessen, 05.02.2003 - 2/1/2 Sa 1261/01

    Einstufung des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Rahmen des BAT

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