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   BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76   

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https://dejure.org/1978,2177
BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76 (https://dejure.org/1978,2177)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1978 - 4 AZR 640/76 (https://dejure.org/1978,2177)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1978 - 4 AZR 640/76 (https://dejure.org/1978,2177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Privates Bankgewerbe - Öffentliche Banken - Entgeltfortzahlung - Freistellungsanspruch - Gewerkschaftliche Ämter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1978, 1937
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.11.1976 - 4 AZR 486/75

    Tarifverträge: Auslegung des BRTV Brauerein bezüglich tariflicher

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Dies bestätigt hinsichtlich der Frage der Entgeltszahlung spf licht schon der zur Tarifauslegung in erster Linie heranzuziehende, insoweit auch eindeutige Tarifwortlaut (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1976 - 4 AZR 486/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien, mit weiteren Nachweisen).

    grundsätzlich bei der Tarifauslegung in erster Linie abzustellen ist (vgl. Urteil des Senats vom 10. November 1976 - 4 AZE 486/76 -, AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien, mit weiteren Nachweisen), kann daher die Tarifnorm überhaupt nicht ausgelegt werden.

  • BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52

    Plenargutachten Heuß

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Damit hat das Arbeitsgericht unter Verstoß gegen § 308 Abs. 1 ZPO nicht über den vom Kläger gestellten Klageantrag, sondern über eine abstrakte juristische Einzel frage bzw. ein materielles Anspruchselement in einer den Gerichten grundsätzlich nicht erlaubten Art und gleichsam im Sinne eines Rechtsgutachtens entschieden (vgl. BVerfGE 2, 79 [86] und 4, $58 [$6$]; BGHZ 22, 4$ [47]; Baumbach-Lauterbach, ZPO, 35. Aufl., § 256 2 C; Stein- Jonas, ZPO, 19. Aufl., § 256 II 1 c sowie Thomas-Putzo, ZPO, 9. Aufl., § 256 Anm. I 3 b).
  • BAG, 25.04.1960 - 1 AZR 16/58

    Lohnfortzahlung - Arbeitsverhinderung

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Der Kläger übersieht jedoch, daß § 616 Abs. 1 BGB hinsichtlich der in § 16 MTV Banken erfaßten Lebenssachverhalte dispositiven Charakter hat, so daß insoweit die Tarifvertragsparteien völlige Gestaltungsfreiheit dahin haben, den gesetzlichen Anspruch aus § 616 Abs. 1 BGB auszuschließen, zu erweitern, zu beschränken oder in sonstiger Weise zu modifizieren (vgl. BAG 9, 179 [181] = AP Nr. 23 zu § 616 BGB sowie BAG AP Nr. 35 zu § 616 BGB; Hueck-Nipperdey, aaO, Band I S. 339; Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3 Aufl., Band I S. 622; Wlotzke-Volze in Soergel-Siebert, BGB, 10. Aufl., § 616 Rdnr. 3 sowie Staudinger-Nipperdey-Mohnen, BGB, 11. Aufl., § 616 Rdnr. 63 ff.).
  • BAG, 16.12.1970 - 4 AZR 98/70

    Befugnis des Zivilgerichts - Prozessual wirksame Parteianträge - Klageabweisung -

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Dieser Verstoß des Arbeitsgerichts gegen § 308 Abs. 1 ZPO, den mit Recht die Revision rügt, ist von Amts wegen auch in der Revisionsinstanz zu beachten (vgl. BAG 23, 146 [148] = AP Ur. 1 zu § 308 ZPO mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Bei der materiellrechtlichen Beurteilung ist davon aus zugehen, daß zwischen den Parteien aufgrund beiderseitiger Tarifbindung der Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken in der Passung vom 1. Juli 1974- (MTV Banken) zunächst nach § 3 Abs. 1 TVG, § 4- Abs. 1 Satz 1 TVG unmittelbar und zwingend gegolten und nach dessen Kündigung seine als Tarifrecht außer Kraft getretenen Normen gemäß § 4- Abs. 5 TVG nachwirkend weitergegolten haben (vgl. BAG AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 25.01.1978 - 4 AZR 509/76

    Gehaltstarifvertrag Spielbanken Bayern - Vergütungssysteme - Gehaltstabellen -

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Zutreffend weisen beide Parteien darauf hin, daß angesichts der unklaren Passung von § 16 Abs. 2 MTV Banken hin sichtlich des begünstigten Personehkreises und der insoweit mangelnden Verwertbarkeit sonstiger Auslegungskriterien vorliegend der praktischen Tarifübung eine große rechtliche Bedeutung zukommt (vgl. Urteil des Senats vom 25. Januar 1978 - 4 AZR 509/76 [demnächst] AP Hr. 10 zu § 611 BGB Croupiers, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 446/76

    Verbandsklage - Feststellungsklage - Zulässigkeit - Mehrgliedrige Tarifverträge -

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Abgese hen davon haben die Tarifvertragsparteien bei Zweifeln über die Auslegung tariflicher Normen immer die Möglichkeit der Erhebung einer entsprechenden Verbandsklage, deren sich auch die Gewerkschaft HBV, der der Kläger angehört, vorliegend hätte bedienen können (vgl. Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 9 TVG 19Ö9, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 29.09.1976 - 4 AZR 381/75

    Tarifverträge - Papierindustrie - Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen -

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Etwas anderes würde allenfalls dann gelten, wenn die Satzungen der am Abschluß des MTV Banken beteiligten Gewerkschaften bzw. wenigstens die Satzung der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen, der der Kläger als Mitglied angehört, ihrerseits näher bestimmen würden, was im Sinne des innergewerkschaftlichen Satzungsrechts unter einem "in verantwortlicher leitender Stellung" ehrenamtlich tätigen Gewerkschaftsmitglied zu verstehen ist, denn dann könnte seitens der Tarifvertragsparteien auf den entsprechen den Begriff der gewerkschaftlichen Satzungen zurückgegriffen worden sein (vgl. Urteil des Senats vom 22. März 1978 - 4 AZE 612/76 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk vorgesehen, im Anschluß an BAG AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Papierindustrie mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 02.03.1956 - 1 AZR 107/55

    Dienstordnungen - Außer Kraft treten - Tarifordnung

    Auszug aus BAG, 05.04.1978 - 4 AZR 640/76
    Abgese hen davon haben die Tarifvertragsparteien bei Zweifeln über die Auslegung tariflicher Normen immer die Möglichkeit der Erhebung einer entsprechenden Verbandsklage, deren sich auch die Gewerkschaft HBV, der der Kläger angehört, vorliegend hätte bedienen können (vgl. Urteil des Senats vom 28. September 1977 - 4 AZR 446/76 -, [demnächst] AP Nr. 1 zu § 9 TVG 19Ö9, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 147/85

    Definition gewerkschaftlicher Mandatsträger - Freistellung von Mandatsträgern -

    Auch der Hinweis der Beklagten auf das Senatsurteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 640/76 - (AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken) geht fehl, da nach dem damals vom Senat zu beurteilenden Tarifvertrag der Freistellungsanspruch sich ausdrücklich auf Inhaber gewerkschaftlicher Ämter in "verantwortlich leitender Stellung" beschränkte.
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 426/84
    Auch der Hinweis der Beklagten auf das Senatsurteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 640/76 - (AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken) geht fehl, da nach dem damals vom Senat zu beurteilenden Tarifvertrag der Freistellungsanspruch sich ausdrücklich auf Inhaber gewerkschaftlicher Ämter in "verantwortlich leitender Stellung" beschränkte.
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 134/84

    Verfassungsmäßigkeit der Besetzung der Bundesarbeitsgerichte mit Rücksicht auf

    Hierbei kann offenbleiben, ob er am 7. Dezember 1981 das Merkmal der verantwortlich leitenden Stellung nach der Vorschrift des § 16 Nr. 2 MTV Banken erfüllte, da nach der Senatsrechtsprechung zu dieser Vorschrift in den Fällen des § 16 Nr. 2 MTV Banken nur ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit besteht (vgl. BAG Urteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 640/76 -, AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 11.09.1985 - 4 AZR 57/85

    Bezahlter Freistellungsanspruch für die Teilnahme an Sitzungen des

    Das könnte im Anschluß an das Senatsurteil vom 5. April 1978 - 4 AZR 46/76 - (AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken) dafür sprechen, daß in den Fällen der Abs. 3 und 4 des § 14 MTV Einzelhandel NW nur ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit besteht.
  • BAG, 17.07.1978 - 4 AZR 370/78

    Divergenzrevision - Abweichende Entscheidungen - Rechtsnorm

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß ohnehin aufgrund der Eigenständigkeit eines jeden Tarifvertrages grundsätzlich andere Tarifverträge zur Tarifauslegung nicht herangezogen werden dürfen; etwas anderes kann ausnahmsweise allenfalls dann gelten, wenn zwischen Tarifverträgen erkennbar und nach dem ersichtlichen Willen der Tarifvertragsparteien eine rechtliche oder tatsächliche Beziehung besteht (vgl. Urteile des Senats vom 3. Mai 1978 AZR 731/76 -, zur Veröffentlichung im Nachschlagewerk sowie in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt, und 5- April 1978 AZR 64o/76 [demnächst] AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken, sowie Hueck-Nipperdey, aaO, S. 359).
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