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   BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87   

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https://dejure.org/1989,1002
BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87 (https://dejure.org/1989,1002)
BAG, Entscheidung vom 05.04.1989 - 5 AZR 495/87 (https://dejure.org/1989,1002)
BAG, Entscheidung vom 05. April 1989 - 5 AZR 495/87 (https://dejure.org/1989,1002)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LohnFG § 1

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    LFZG § 1 Abs. 1, Abs. 2; StGB §§ 11, Abs. 1 Nr. 5, 34, 218, 218a; GG Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2, 4 Abs. 1; RVO § 200f; SGB X § 115 Abs. 1
    Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach Schwangerschaftsabbruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 61, 249
  • ZIP 1989, 1212
  • MDR 1989, 1023
  • NZA 1989, 713
  • FamRZ 1990, 151
  • BB 1988, 2335
  • BB 1989, 1624
  • BB 1989, 1697
  • BB 1989, 2048
  • BB 1989, 776
  • DB 1989, 1522
  • DB 1989, 2490
  • DB 1989, 785
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
    Dahingehende Bedenken greifen jedoch deshalb nicht durch, weil diese Bestimmungen den Anforderungen gerecht werden, die das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1975 (BVerfGE 39, 1 ff.) für eine dem Schutz des ungeborenen Kindes dienende und aus der Sicht der Verfassung nicht zu beanstandende Ausgestaltung der strafrechtlichen Vorschriften über den Schwangerschaftsabbruch aufgestellt hat.

    Das Gesetz erfüllt danach die Voraussetzungen, die das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 25. Februar 1975 für die Zulässigkeit einer Notlagenindikation aufgeführt hat (BVerfGE 39, 1, 49; vgl. insoweit auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Krieger und der Fraktion Die Grünen vom 13. September 1988, BT-Drucks. 11/2907, S. 10).

    Richtig ist, daß das menschliche Leben innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung einen Höchstwert darstellt und daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auch das ungeborene Leben als selbständiges Rechtsgut schützt (BVerfGE 39, 1, 42, 36).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 18/83

    Krankenversicherungsbeitrag - Arbeitgeber - Kürzung - Verfassungswidrige

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
    Aus seiner Entstehungsgeschichte ergibt sich jedoch, daß darunter zu verstehen ist ein im Sinne des § 218 a StGB nicht strafbarer, also erlaubter Schwangerschaftsabbruch (im Ergebnis ebenso Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Oktober 1988, § 1 Rz 160; ferner Kaiser/Dunkel, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 145 sowie Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Stand August 1987, § 1 Rz 44; vgl. weiter BGHZ 86, 240, 245 sowie BSGE 57, 184, 189; anders G. Müller, DB 1986, S. 2667 ff., der auf die strafrechtliche Bedeutung des Begriffs der Rechtswidrigkeit abstellt).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
    Aus seiner Entstehungsgeschichte ergibt sich jedoch, daß darunter zu verstehen ist ein im Sinne des § 218 a StGB nicht strafbarer, also erlaubter Schwangerschaftsabbruch (im Ergebnis ebenso Schmatz/Fischwasser/Geyer/Knorr, Vergütung der Arbeitnehmer bei Krankheit und Mutterschaft, 6. Aufl., Stand Oktober 1988, § 1 Rz 160; ferner Kaiser/Dunkel, Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle, 2. Aufl., § 1 Rz 145 sowie Marienhagen, Lohnfortzahlungsgesetz, Stand August 1987, § 1 Rz 44; vgl. weiter BGHZ 86, 240, 245 sowie BSGE 57, 184, 189; anders G. Müller, DB 1986, S. 2667 ff., der auf die strafrechtliche Bedeutung des Begriffs der Rechtswidrigkeit abstellt).
  • BAG, 15.12.2005 - 2 AZR 462/04

    Mutterschutz bei Totgeburt

    Da sie - zumindest teilweise - arbeitsunfähig krank gewesen wäre, hätte sie deswegen einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gehabt, da der Schwangerschaftsabbruch nach § 3 Abs. 2 Satz 1 EFZG nicht rechtswidrig war (BAG 5. April 1989 - 5 AZR 495/87 -BAGE 61, 249; nachfolgend BVerfG 18. Oktober 1989 - 1 BvR 1013/89 - AP LohnFG § 1 Nr. 84a).
  • BAG, 14.12.1994 - 5 AZR 524/89

    Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch wegen Notlagenindikation

    Die Gesetzesmaterialien ergeben hierzu keine nähere Auskunft (so auch BAG Urteil vom 5. April 1989, BAGE 61, 249, 252 = AP Nr. 84 zu § 1 LohnFG = EzA § 1 LohnFG Nr. 105 mit Anmerkung von Pallasch).

    Ein nicht rechtswidriger Abbruch einer Schwangerschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 Satz 2 LFZG ist jedoch nur anzunehmen, wenn es sich um einen im Sinne des § 218 a StGB nicht strafbaren Schwangerschaftsabbruch handelt (vgl. BAG Urteil vom 5. April 1989, aaO, m. w. N.).

    Dabei bleibt unentschieden, ob insoweit auch ein nach strafrechtsdogmatischer Auffassung rechtmäßiges Handeln vorliegt, d. h., ob die Indikationen des § 218 a StGB als Rechtfertigungsgründe oder nur als Schuldausschließungsgründe (Unrechtsausschließungsgründe, Strafausschließungsgründe) zu werten sind (BAG Urteil vom 5. April 1989, aaO, zu II 3 der Gründe).

  • BVerfG, 18.10.1989 - 1 BvR 1013/89

    Lohnfortzahlung infolge eines Schwangserschaftsabbruchs

    Die Beschwerdeführerin (BeschwF.), ein in der metallverarbeitenden Industrie tätiges Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH, war vom BAG zur Erfüllung eines Anspruchs auf Lohnfortzahlung verurteilt worden (Urteil vom 5.4. 1989 in DB 1989, 1522 [hier: VI (608) 200 d], mit abl.
  • LAG Hamm, 28.09.1988 - 1 Sa 2232/86

    Lohnfortzahlung; Ausländer; Anwendbarkeit; Lohnfortzahlungsgesetz;

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