Rechtsprechung
   BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1294
BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 (https://dejure.org/2000,1294)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 (https://dejure.org/2000,1294)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2000 - 7 ABR 6/99 (https://dejure.org/2000,1294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BetrVG § 40 Abs. 1; ; BetrVG § 65 Abs. 1; ; BetrVG § 78; ; BetrVG § 78 a; ; BetrVG § 23 Abs. 1; ; BetrVG § 103 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung in einem Verfahren nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 40 Abs. 1, § 65 Abs. 1, § 78, § 78a, § 23 Abs. 1, § 103 Abs. 2
    Jugendvertreter: Kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten im Verfahren über Fortbeschäftigungsverlangen nach Beendigung der Berufsausbildung (§ 78a Abs. 4 BetrVG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1178
  • BB 2000, 2052
  • BB 2001, 1357
  • DB 2000, 2280
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG München, 22.09.1998 - 8 TaBV 35/98

    Kostenerstattung: Keine Erstattung der Anwaltsgebühren im Verfahren nach § 78a

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Landesarbeitsgericht München - 8 TaBV 35/98 - Beschluß vom 22. September 1998.

    7 ABR 6/99 8 TaBV 35/98.

    Die Rechtsbeschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts München vom 22. September 1998 - 8 TaBV 35/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 31.01.1990 - 7 ABR 39/89

    Zustimmungsersetzungsverfahren - Kosten des Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Deshalb sind Anwaltskosten, die ein Betriebsratsmitglied aufgrund seiner Beteiligung in einem Verfahren nach § 103 Abs. 2 BetrVG entstanden sind, nicht nach § 40 Abs. 1 BetrVG erstattungsfähig, weil es sich nicht um eine Betriebsratstätigkeit handelt und die in diesem Verfahren zu berücksichtigenden kollektiven Interessen vom Betriebsrat selbst zu wahren sind (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).

    Danach kann eine unzulässige Benachteiligung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung im Vergleich zu den übrigen Arbeitnehmern darin liegen, daß es allein wegen seiner Amtsstellung mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die bei einem sonstigen Arbeitnehmer ohne betriebsverfassungsrechtliches Amt nicht den Arbeitnehmer, sondern den Arbeitgeber treffen würden (BAG 21. Januar 1990 - 7 ABR 39/89 - AP BetrVG 1972 § 103 Nr. 28).

  • BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/98

    Keine Kostentragungspflicht des Arbeitgebers ohne Betriebsratsbeschluß

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Die stillschweigende Hinnahme einer anwaltlichen Tätigkeit ohne ausdrücklichen Beschluß des Betriebsrats löst daher keine Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers aus (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76; zuletzt BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Ein auf § 40 Abs. 1 BetrVG beruhender Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats besteht schon deswegen nicht, weil es an einer entsprechenden Beschlußfassung des Betriebsrats über die Einleitung des vorliegenden Verfahrens gefehlt hat und diese Beschlußfassung nach Abschluß der ersten Instanz nicht mehr nachholbar ist (vgl. BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 AZR 574/94

    Arbeitsverhältnis im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis von Mitgliedern

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Nichts anderes gilt für die Beteiligung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung in einem Beschlußverfahren, das die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluß an den Abschluß der Ausbildung zum Gegenstand hat (vgl. dazu BAG 11. Januar 1995 - 7 AZR 574/94 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 24 = EzA BetrVG 1972 § 78 a Nr. 22, zu II 2 a der Gründe).
  • BAG, 19.04.1989 - 7 ABR 6/88

    Betriebsrat: Sachaufwand - Kosten zur sachgerechten Verteidigung eines

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Deswegen sind bei einem Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ebenso wie bei einem Betriebsratsmitglied die Kosten aus der Hinzuziehung eines Anwalts erstattungsfähig, die zur sachgerechten Verteidigung ihrer Rechtsstellung in einem Ausschlußverfahren nach § 23 Abs. 1 BetrVG erforderlich sind (vgl. BAG 19. April 1989 - 7 ABR 6/88 - BAGE 61, 340 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 29).
  • BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 23/90

    Schulung durch Gewerkschaft; steuerliche Pauschbeträge

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Doch läßt § 400 BGB nach seinem Rechtsgedanken eine Abtretung zu, wenn der Gläubiger der an den Betriebsrat gerichteten Forderung darauf verzichtet, seinen Anspruch gegenüber dem Betriebsrat geltend zu machen und sich dafür dessen Freistellungsanspruch abtreten läßt (st. Rspr. BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41).
  • BAG, 30.03.1994 - 7 ABR 45/93

    Schulung durch gewerkschaftseigenes Unternehmen

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Geht ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Betriebsverfassungsgesetz Zahlungspflichten ein, sind diese Teil der vom Betriebsrat verursachten Kosten, die der Arbeitgeber bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen hat (vgl. BAG 30. März 1994 - 7 ABR 45/93 - BAGE 76, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 42, zu B I 3 der Gründe).
  • BAG, 14.02.1996 - 7 ABR 25/95

    Kosten anwaltlicher Vertretung im Einigungsstellenverfahren

    Auszug aus BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
    Die stillschweigende Hinnahme einer anwaltlichen Tätigkeit ohne ausdrücklichen Beschluß des Betriebsrats löst daher keine Kostenerstattungspflicht des Arbeitgebers aus (vgl. BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - AP BetrVG 1972 § 76 a Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 76; zuletzt BAG 8. März 2000 - 7 ABR 11/98 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02

    Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung

    Ein solcher Beschluß ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 1. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91 mwN; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 11 Rn. 52).

    Dagegen bestehen keine rechtlichen Bedenken; die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlußverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluß, wenn er noch vor Abschluß der ersten Instanz gefaßt wird, geheilt werden (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91; Wiese/Raab GK-BetrVG 8. Aufl. § 33 Rn. 65 f.; Fitting BetrVG 21. Aufl. § 33 Rn. 57).

  • LAG Hamburg, 24.02.2005 - 3 TaBV 11/03

    Heilung der Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses zur Einleitung eines

    Auch wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Beschluss des Betriebsrats nicht rückwirkend eine Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats für die im erstinstanzlichen Rechtszug angefallenen Rechtsanwaltsgebühren schaffen kann (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 91), kann eine Genehmigung einer Prozessführung einschließlich der Einlegung eines Rechtsmittels grundsätzlich noch bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung in der letzten Tatsacheninstanz erfolgen (aA BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4).

    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4, zu B I 2 der Gründe; 01. Oktober 1991 - 1 ABR 81/90 - zu B I 1 der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; Germelmann in Germelmann/Matthies/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Auflage § 11 Rn. 52).

    Gegen eine solche nachträgliche Genehmigung eines bereits eingeleiteten Verfahrens bestehen keine rechtlichen Bedenken; die Unwirksamkeit eines Betriebsratsbeschlusses über die Einleitung eines Beschlussverfahrens und die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann durch einen ordnungsgemäßen späteren Beschluss nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls dann geheilt werden, wenn er noch vor Abschluss der ersten Instanz gefasst wird (BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - EzA § 77 BetrVG 2001 Nr. 4 zu B I 2 b der Gründe; 05. April 2000 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91; Wiese/Raab GK-BetrVG 8. Auflage § 33 Rn. 65 f.; Fitting BetrVG 21. Auflage § 33 Rn. 57).

    cc) Abweichend von der zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 18. Februar 2003 a.a.O.; 05. April 2000 a.a.O.) würde nach Auffassung des Beschwerdegerichts auch ohne die Beschlussfassung vom 17. Juli 2003 der Mangel der nicht ordnungsgemäßen Verfahrenseinleitung wegen der Divergenz zwischen dem Betriebsratsbeschluss und der Antragsfassung und der fehlenden Erteilung einer Prozessvollmacht durch Betriebsratsbeschluss durch den Beschluss des Betriebsrats vom 13. November 2003 geheilt seien, gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 23. September 2003 Beschwerde beim LAG einzureichen und mit der Durchführung des Verfahrens die Rechtsanwaltskanzlei K. M.-K. zu beauftragen (Bl. 210, 211 d. A.).

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass ein solcher Beschluss des Betriebsrats nicht rückwirkend eine Rechtsgrundlage für einen Kostenerstattungsanspruch des Betriebsrats gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG für die im erstinstanzlichen Rechtszug angefallenen Rechtsanwaltsgebühren schaffen kann (vgl. hierzu BAG 05. April 2000 - 7 ABR 6/99 - EzA § 40 BetrVG 1972 Nr. 91, zu B II der Gründe), kann eine Genehmigung einer Prozessführung einschl.

  • BAG, 06.11.2013 - 7 ABR 76/11

    Auszubildende - betriebsverfassungsrechtliche Arbeitnehmereigenschaft

    Ihre Rechte und Pflichten bestehen gegenüber dem Betriebsrat (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 16.01.2009 - 10 TaBV 37/08

    Kostenerstattung im Beschlussverfahren; Anwaltskosten; ordnungsgemäße

    Ein solcher Beschluss ist sowohl zur Verfahrenseinleitung als auch zur wirksamen Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04 - AP BetrVG 1972 § 38 Nr. 30; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 6. Aufl., § 11 Rn. 45 m.w.N.).

    Sowohl die Einleitung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens wie die Beauftragung eines Rechtsanwalts setzt insoweit einen ordnungsgemäßen Beschluss des Betriebsrats voraus (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33; BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 11; BAG, 19.03.2003 - 7 ABR 15/02 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 77; BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 56/04 - AP InsO § 55 Nr. 10 m.w.N.).

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass auch der Auszubildende, der an einem Verfahren nach § 78 a BetrVG beteiligt ist, keinen Kostenerstattungsanspruch hat (BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33).

    Nach Abschluss des Verfahrens 1 BV 26/05 Arbeitsgericht Detmold konnte die fehlende Beschlussfassung des Betriebsrats auch nicht mehr nachgeholt werden (BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 11/78 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 68; BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33).

  • BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

    Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

    Der Abtretung stand weder § 399 BGB (vgl. dazu BGH 27. Februar 1964 - II ZR 179/62 - BGHZ 41, 203 mwN) noch § 400 BGB iVm. § 850 a Nr. 3 ZPO (vgl. dazu BAG 15. Januar 1992 - 7 ABR 23/90 - BAGE 69, 214 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 41, zu B II 1 der Gründe; 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP BetrVG 1972 § 78 a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91, zu B I 1 der Gründe) entgegen.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2011 - 18 LP 14/09

    Jugendvertreter und Auszubildendenvertreter hat im Falle des Obsiegens in einem

    Diese Ansicht werde durch die höchstrichterliche Rechtsprechung sowohl des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht (Beschl. v. 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 - Beschl. v. 31.01.1990 - 1 ABR 39/89) als auch des Bundesverwaltungsgerichts zum Bundespersonalvertretungsgesetz (Beschl. v. 25.02.2004 - 6 P 12/03 -) gestützt.

    Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Mai 2000 - 7 ABR 6/99 - sei so zu interpretieren, dass der Arbeitgeber dann die Kosten zu tragen habe, wenn der Jugend- und Auszubildendenvertreter in den Rechtsmittelinstanzen erfolgreich sei.

    Einer solchen Fallgestaltung sei dadurch Rechnung zu tragen, dass auch dem Betriebsratsmitglied unter denselben Voraussetzungen und in demselben Umfang ein Erstattungsanspruch gegen seinen Arbeitgeber gewährt wird (vgl. zu einem Zustimmungsersetzungsverfahren im Falle einer fristlosen Kündigung: BAG, Beschl. v. 31.01.1990 - 1 ABR 39/89 -, juris Rdnr. 17; zu einem Verfahren nach § 78a Abs. 4 BetrVG, dort aber nicht ausdrücklich als eigenständige Anspruchsgrundlage im engeren Sinne geprüft: BAG, Beschl. v. 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 -, juris Rdnr. 23).

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht - ohne dass dies letztlich entscheidungserheblich war, weil in dem entschiedenen Fall die Situation eines Prozessverlustes bzw. einer Rücknahme des Rechtsmittels in Rede stand - einen seine Weiterbeschäftigung verlangenden Jugend- und Auszubildendenvertreter gleichwohl mit Arbeitnehmern verglichen, "die sich gegen entsprechende Feststellungsklagen des Arbeitgebers auf Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses zu Wehr setzen müssten" (BAG, Beschl. v. 05.04.2000 - 7 ABR 6/99 -, juris Rdnr. 24).

  • BAG, 24.08.2016 - 5 AZR 853/15

    Annahmeverzug - zweistufige Ausschlussfrist - Jugend- und Auszubildendenvertreter

    Hierfür könnte sprechen, dass der betroffene Jugend- und Auszubildendenvertreter, wenn er dem Antrag des Arbeitgebers entgegentritt, sein individualrechtliches Interesse an der Fortsetzung seiner Tätigkeit bei dem Arbeitgeber aufgrund eines Arbeitsverhältnisses wahrnimmt, das infolge seines schriftlichen Weiterbeschäftigungsverlangens entstanden ist, und er ausschließlich zur Wahrung dieses Interesses am Beschlussverfahren zu beteiligen ist (vgl. BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 c der Gründe) .
  • LAG Niedersachsen, 30.08.2022 - 9 Sa 945/21

    Beauftragung eines Rechtsanwalts; erforderliche Kosten des Betriebsrats;

    Daraus könnte geschlussfolgert werden, dass auch die von einem Betriebsratsmitglied für seine Tätigkeit erbrachten Aufwendungen zur Führung von Rechtsstreitigkeiten in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten Kosten der Betriebsratstätigkeit nach § 40 Abs. 1 BetrVG sind (BAG vom 05.04.2000 7 ABR 6/99 Rn. 21; BAG vom 19.04.1989 7 ABR 6/88 Rn. 36).
  • BVerwG, 12.11.2012 - 6 P 1.12

    Auflösungsantrag des öffentlichen Arbeitgebers; Rechtsanwaltskosten des

    Sie verdeutlicht, dass das Auflösungsverfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG nicht einmal das Bestehen einer Mitgliedschaft in der Jugend- und Auszubildendenvertretung bei Einleitung des Beschlussverfahrens voraussetzt (vgl. zum Jugendvertreter in der Betriebsverfassung: BAG, Beschluss vom 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - AP Nr. 33 zu § 78a BetrVG Bl. 1714 R).

    Eine unzulässige Benachteiligung eines Jugendvertreters im Vergleich zu einem Arbeitnehmer ohne personalvertretungsrechtliche Funktionen kann demnach auch darin liegen, dass der Jugendvertreter allein aufgrund seiner Amtsstellung endgültig mit Vermögensaufwendungen belastet wird, die im Falle eines sonstigen Arbeitnehmers in einer im Übrigen vergleichbaren Situation im Ergebnis nicht den Arbeitnehmer, sondern die Dienststelle treffen würden (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2004 a.a.O. S. 23; BAG, Beschluss vom 5. April 2000 a.a.O. Bl. 1714 R, 1715).

    Denn einem sonstigen Arbeitnehmer, der in einem Prozess um die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses vor den Arbeitsgerichten rechtskräftig obsiegt, sind die im ersten Rechtszug entstandenen Anwaltskosten wegen § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG vom Arbeitgeber nicht zu erstatten (vgl. Beschluss vom 25. Februar 2004 a.a.O. S. 24; BAG, Beschluss vom 5. April 2000 a.a.O. Bl. 1715).

  • BAG, 18.01.2012 - 7 ABR 83/10

    Freistellung des Betriebsrats von Rechtsanwaltskosten für Vertretung der Jugend-

    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung ist kein selbständiges Mitwirkungsorgan der Betriebsverfassung (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91) .

    Ihre Rechte und Pflichten bestehen gegenüber dem Betriebsrat, nicht gegenüber dem Arbeitgeber (BAG 5. April 2000 - 7 ABR 6/99 - zu B I 3 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 78a Nr. 33 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 91) .

  • LAG Hessen, 12.10.2006 - 9 TaBV 57/06

    Erforderlichkeit einer Schulungsveranstaltung - Anwendung des

  • BVerwG, 25.02.2004 - 6 P 12.03

    Instanzenzug

  • LAG Nürnberg, 10.10.2006 - 6 TaBV 16/06

    Testeinkäufe - Taschenkontrollen - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats -

  • LAG Düsseldorf, 25.11.2016 - 4 Ta 634/16

    Streitwert; Beschlussverfahren; Zustimmung zur Versetzung; Zustimmung zur

  • LAG Hamm, 15.10.2010 - 10 TaBV 37/10

    Ordnungsgemäße Beschlussfassung des Betriebsrats bei unterlassener Ladung an

  • LAG Hessen, 26.04.2007 - 9 TaBV 182/06

    Gemeinschaftsbetrieb, Jugend- und Auszubildendenvertreter, Leiharbeitnehmer,

  • BVerwG, 06.02.2009 - 6 P 2.09

    Erstattung von Anwaltskosten im Rechtsbeschwerdeverfahren; instanzielle

  • LAG Hamm, 02.10.2009 - 10 TaBV 189/08

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten aus arbeitsgerichtlichem

  • LAG Hamm, 14.08.2009 - 10 TaBV 175/08

    Unbegründeter Ausschließungsantrag des Betriebsrates gegen Betriebsrätin;

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2008 - 6 Sa 187/08

    Ersatz von Rechtsanwaltskosten für ein Betriebsratsmitglied im Zusammenhang mit

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 157/08

    Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung; Schulungskosten; Erforderlichkeit der

  • LAG Hamm, 22.10.2010 - 10 TaBVGa 19/10

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Durchführung von Überstunden; Übergangsmandat

  • LAG Hamm, 26.02.2010 - 10 TaBV 13/09

    Sachaufwand des Betriebsrats; Erforderlichkeit eines PC nebst Zubehör

  • LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die

  • LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 TaBV 71/09

    Anspruch des Betriebsrats auf Eingruppierung einer Arbeitnehmerin und Einholung

  • LAG Hamm, 21.08.2009 - 10 TaBV 33/08

    Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats; PC nebst Zubehör; Internetanschluss;

  • LAG Nürnberg, 05.09.2006 - 6 TaBV 16/06

    Unterlassungsansprüche eines Betriebsrats hinsichtlich Taschenkontrollen und

  • LAG Hamm, 15.07.2011 - 10 TaBV 41/11

    Einigungsstellenbesetzung; offensichtliche Unzuständigkeit; ordnungsgemäßer

  • LAG Hamm, 30.04.2010 - 10 TaBV 93/09

    Mitbestimmung bei der Eingruppierung neu eingestellter Mitarbeiterinnen einer

  • ArbG Berlin, 15.03.2006 - 9 BV 21646/05

    Einigungsgebühr; Interessenausgleich und Sozialplan

  • OVG Sachsen, 01.07.2014 - PL 9 A 675/12

    Prozesskostenhilfeanspruch des Jugendvertreters im personalvertretungsrechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht