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   BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00   

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https://dejure.org/2001,910
BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 (https://dejure.org/2001,910)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2001 - 2 AZR 159/00 (https://dejure.org/2001,910)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2001 - 2 AZR 159/00 (https://dejure.org/2001,910)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Außerordentliche Kündigung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung - Wichtiger Grund - Zuverlässigkeit - Redlichkeit - Vertrauen des Arbeitgebers - Fehlverhalten - Offenbarungspflicht - Vollmacht - Zurückweisung

  • Judicialis

    BGB § 626

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerordentliche Kündigung; vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Umstände als wichtiger Grund im Sinne des § 626 BGB; unverzügliche Zurückweisung der Kündigung mangels Vorlage einer Originalvollmacht; Personalratsbeteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung: Rückgriff auf vor Vertragsbeginn liegende Umstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vorvertragliches Fehlverhalten - außerordentliche Kündigung?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 162
  • NZA 2001, 954
  • BB 2001, 1640
  • DB 2001, 2052
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende, dem Arbeitgeber bei der Einstellung nicht bekannte Umstände oder Ereignisse können das Vertrauen des Arbeitgebers in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstören und deshalb einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (vgl. BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401).

    Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende Ereignisse oder Umstände können eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sofern sie das Arbeitsverhältnis erheblich beeinträchtigen, und dem Kündigenden nicht schon bei Vertragsschluß bekannt waren (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401).

    Durch ein solches Fehlverhalten zerstört der Arbeitnehmer das Vertrauen in seine Zuverlässigkeit und Redlichkeit, auf die es gerade bei leitenden Angestellten entscheidend ankommt (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401, 408).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beklagte infolge der nicht offenbarten Buchungsverlagerungen geschädigt worden ist, wofür aber - im Hinblick auf die zu niedrig kalkulierten Beitragssätze - schon der erste Anschein spricht (vgl. BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401, 410).

  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Da die Entscheidungsgründe nur eine kurze Zusammenfassung der tragenden Erwägungen enthalten sollen (§ 313 Abs. 3 ZPO), ist davon auszugehen, daß das Landesarbeitsgericht diese für die Interessenabwägung bedeutsamen Gesichtspunkte berücksichtigt hat (vgl. BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179, zu II 1 b ee der Gründe).

    Es wäre nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast nunmehr Sache der Klägerin gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten sie die Personalratsanhörung für fehlerhaft hält, wobei auch ein völliges oder teilweises Bestreiten mit Nichtwissen wegen fehlender eigener Wahrnehmung möglich und zulässig ist (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 47, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 47).

    Es wäre nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast nunmehr Sache der Klägerin gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten sie die Personalratsanhörung für fehlerhaft hält, wobei auch ein völliges oder teilweises Bestreiten mit Nichtwissen wegen fehlender eigener Wahrnehmung möglich und zulässig ist (BAG 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB § 626 nF Nr. 179, zu II 2 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 47, zu B II 1 der Gründe).

  • LAG Sachsen-Anhalt, 26.01.2000 - 10 (7) Sa 805/98

    Fristlose verhaltensbedingte Kündigung; Erschütterung des Vertrauensverhältnisses

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    2 AZR 159/00 10 (7) Sa 805/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 26. Januar 2000 - 10 (7) Sa 805/98 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

  • BAG, 30.05.1978 - 2 AZR 633/76

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Bevollmächtigter des Arbeitgebers - Vorlage

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe; 31. August 1979 - 7 AZR 674/77 - AP BGB § 174 Nr. 3 = EzA BGB § 174 Nr. 3, zu II 1 a der Gründe; jeweils mwN; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 31.08.1979 - 7 AZR 674/77

    Rechtsanwalt - Außergerichtliche Vollmacht - Berechtigung zu Rechtsgeschäften -

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe; 31. August 1979 - 7 AZR 674/77 - AP BGB § 174 Nr. 3 = EzA BGB § 174 Nr. 3, zu II 1 a der Gründe; jeweils mwN; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

    Kündigung wegen Tötung von Versuchsaffen und unerlaubter privater Affenhaltung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Innerhalb welcher Zeitspanne der Erklärungsempfänger das Rechtsgeschäft wegen der fehlenden Bevollmächtigung zurückweisen muß, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (BAG 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2, zu II 2 a der Gründe; 31. August 1979 - 7 AZR 674/77 - AP BGB § 174 Nr. 3 = EzA BGB § 174 Nr. 3, zu II 1 a der Gründe; jeweils mwN; 11. März 1999 - 2 AZR 427/98 - AP BGB § 626 Nr. 150 = EzA BGB § 626 nF Nr. 177).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 47).
  • BAG, 16.09.1993 - 2 AZR 267/93

    Ordentliche Kündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Eine Kündigung ist danach nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).
  • BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 913/98

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
    Eine Kündigung ist danach nicht erst dann unwirksam, wenn eine Unterrichtung ganz unterblieben ist, sondern schon dann, wenn der Arbeitgeber seiner Unterrichtungspflicht nicht richtig, insbesondere nicht ausführlich genug nachkommt (BAG 16. September 1993 - 2 AZR 267/93 - BAGE 74, 185, 194 f.; 17. Februar 2000 - 2 AZR 913/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 113 = EzA BetrVG 1972 § 102 Nr. 103).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

  • BAG, 08.12.2011 - 6 AZR 354/10

    Kündigung - Vollmacht - unverzügliche Zurückweisung - Ausbildungsverhältnis

    bb) Die Zurückweisung einer Kündigungserklärung ist nach diesen Grundsätzen nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ohne das Vorliegen besonderer Umstände des Einzelfalls nicht mehr unverzüglich iSd. § 174 Satz 1 BGB (vgl. BAG 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 Nr. 171 = EzA BGB § 626 nF Nr. 187: sieben Arbeitstage nicht mehr unverzüglich; BAG 14. April 201 1- 6 AZR 727/09 - Rn. 21, EzA BGB 2002 § 174 Nr. 6 und 30. Mai 1978 - 2 AZR 633/76 - AP BGB § 174 Nr. 2 = EzA BGB § 174 Nr. 2: fünf Arbeitstage noch unverzüglich; vgl. auch Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 123 Rn. 33; KR/Friedrich 9. Aufl. § 13 KSchG Rn. 344) .
  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auch wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang keine ausdrücklichen Ausführungen zur langjährigen Beschäftigung des Klägers beim Beklagten gemacht hat, ist davon auszugehen, dass es diesen Umstand gleichwohl in seine Erwägungen einbezogen hat, weil es die Beschäftigungsdauer im Tatbestand zur Kenntnis genommen hat (5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 nF Nr. 171 = EzA B § 626 Nr. 187; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB 626 nF Nr. 179).
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Maßgeblich dafür, ob sie unverzüglich erfolgte, ist ihr Zugang beim Erklärungsempfänger (vgl. BAG 8. Dezember 2011 - 6 AZR 354/10 - Rn. 33, BAGE 140, 64; 5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - zu B II 2 b der Gründe) .
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