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   BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04   

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https://dejure.org/2006,1431
BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05.04.2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
BAG, Entscheidung vom 05. April 2006 - 3 AZB 61/04 (https://dejure.org/2006,1431)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens im Prozesskostenhilfeverfahren; Einordnung arbeitsrechtlicher Bestandsstreitigkeiten als "persönlichen Angelegenheiten" im Sinne des § 1360a Abs. 4 BGB; Ablehnung der Vorschusspflicht des Ehegatten wegen Unbilligkeit und ...

  • Judicialis

    ZPO § 115 Abs. 1; ; ZPO § ... 115 Abs. 2; ; ZPO § 117; ; ZPO § 118; ; ZPO § 574; ; ArbGG § 11a Abs. 3; ; ArbGG § 78; ; SGB XII § 82; ; SGB XII § 85; ; SGB XII § 86; ; SGB XII § 90; ; SGB XII § 96; ; BGB § 242; ; BGB § 1356 Abs. 2; ; BGB § 1360; ; BGB § 1360a Abs. 4; ; BGB § 1363 Abs. 2; ; BGB § 1364; ; LPartG § 5; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung von Ehegatteneinkommen bei der Prozesskostenhilfe nur aufgrund abschließender gesetzlicher Regelung - Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen Ehegatten - arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit als persönliche Angelegenheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Prozesskostenhilfe

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Prozesskostenhilfe - PKH: In welchem Umfang ist das Ehegatteneinkommen zu berücksichtigen ?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 117, 344
  • MDR 2006, 1307
  • NZA 2006, 694
  • FamRZ 2006, 1117
  • DB 2006, 1440
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Wird dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so ist auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG 27. Februar 1985 - GS 1/84 - BAGE 48, 122, 138).

    Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (BAG 27. Februar 1985 aaO 130 ff.).

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Eine Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung (§ 574 Abs. 2 Nr. 1 iVm. Abs. 3 Satz 1 ZPO) kommt - auch im Falle des § 554 Abs. 1 Nr. 1 ZPO - nur in Betracht, wenn es um Fragen des Verfahrens der Prozesskostenhilfe oder der persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen ihrer Bewilligung geht (BGH 21. November 2002 - V ZB 40/02 - NJW 2003, 1126).
  • BGH, 18.12.1959 - IV ZR 145/59

    Prozeßkostenvorschuß unter Ehegatten

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    "Persönliche Angelegenheiten" sind insbesondere Ansprüche auf vermögenswerte Leistungen, die entweder ihre Wurzel in der Lebensgemeinschaft der Ehegatten haben (BGH 18. Dezember 1959 - IV ZR 145/59 - BGHZ 31, 384) oder wenn der Rechtsfall eine genügend enge Verbindung zur Person des betreffenden Ehegatten hat.
  • BGH, 30.01.1964 - VII ZR 5/63

    Schiedsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Dabei ist die richtige Einordnung jeweils nur für bestimmte engere Fallgruppen möglich (BGH 30. Januar 1964 - VII ZR 5/63 - BGHZ 41, 104).
  • BVerfG, 10.07.1984 - 1 BvL 44/80

    Verfassungswidrigkeit des § 139 AFG

    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Diese Bestimmung, die bei grundsätzlicher Anspruchsberechtigung beider Eheleute nur einen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe zugestand, hat das Bundesverfassungsgericht wegen Benachteiligung gegenüber eheähnlichen Gemeinschaften für grundgesetzwidrig und daher nichtig erachtet (BVerfG 10. Juli 1984 - 1 BvL 44/80 - BVerfGE 67, 186 ff.).
  • LAG Köln, 13.06.1985 - 10 Sa 326/85
    Auszug aus BAG, 05.04.2006 - 3 AZB 61/04
    Bestandsstreitigkeiten als "persönliche Angelegenheiten" iSv. § 1360a Abs. 4 BGB zu verstehen, verstößt entgegen der Ansicht einiger Landesarbeitsgerichte (zB LAG Köln 7. Juni 1985 - 10 Sa 326/85 - LAGE ZPO § 115 Nr. 12) nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG.
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 168/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ablehnung von Prozesskostenhilfe - Verletzung des

    Dies gilt hinsichtlich der Ehefrau, weil - wie das BSG bereits entschieden hat (BSG vom 7.2.1994 - 9/9a RVg 4/92 - SozR 3-1750 § 115 Nr. 1; s auch BAG vom 5.4.2006 - 3 AZB 61/04 - BAGE 117, 344 ff) - dem Kläger nur ein in seinem Vermögen befindlicher vorhandener und realisierbarer Anspruch aus § 1360a Abs. 4 BGB hätte entgegengehalten werden können.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.12.2023 - 12 Ta 960/23

    Prozesskostenvorschuss

    Ein solcher Prozesskostenvorschussanspruch gehört zum Vermögen der um Prozesskostenhilfe nachsuchenden Partei, wie es nach der Regelung in § 115 Absatz 3 ZPO im Rahmen des Zumutbaren vorrangig vor Prozesskostenhilfe für die Kosten der Rechtsverfolgung einzusetzen ist (vgl. BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 8).

    Werde dem Arbeitnehmer diese Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung durch Arbeitsleistung genommen, so sei auch seine Würde als Mensch betroffen (BAG, 5. April 2006 - 3 AZB 61/04, juris Rn 9).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.06.2009 - 26 Ta 788/09

    Prozesskostenvorschussanspruch für volljährige Kinder

    Keinem Hilfsbedürftigen ist zuzumuten, vor Beginn seines Rechtsstreits einen weiteren, unsicheren Prozess um den Prozesskostenvorschuss zu führen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 3 der Gründe).

    Bei Bestandsstreitigkeiten handelt es sich wegen der Bedeutung des Arbeitsverhältnisses für die Würde des Arbeitnehmers und seine Persönlichkeitsentfaltung (§ 242 BGB iVm. Art. 1 und 2 GG) um persönliche Angelegenheiten, die über den Streit im Rahmen eines bloßen schuldrechtlichen Austauschverhältnisses hinausweisen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 2 der Gründe).

    Keinem Hilfsbedürftigen ist zuzumuten, vor Beginn seines Rechtsstreits einen weiteren, unsicheren Prozess um den Prozesskostenvorschuss zu führen (vgl. BAG 5. April 2006 - 3 AZB 61/04 - AP Nr. 3 zu § 115 ZPO = NZA 2006, 694 = EzA § 115 ZPO 2002 Nr. 1, zu IV 3 der Gründe).

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