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   BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58   

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BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58 (https://dejure.org/1960,677)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1960 - 2 AZR 511/58 (https://dejure.org/1960,677)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 (https://dejure.org/1960,677)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beschlossene Rechtsmittelzulassung - Nicht verkündete Rechtsmittelzulassung - Berichtigungsbeschluß - Möglichkeit der Nachholung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 205
  • NJW 1960, 1635
  • MDR 1960, 793
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.04.1956 - 1 AZR 192/55

    Sitzungsniederschrift - Mündliche Eröffnung der Entscheidungsgründe - Negative

    Auszug aus BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
    Fehlt es an der Zulassung im Urteil, dann ist die Berufung eben nicht zugelassen« Nach d er oitzungsniederschrift ist hier der Urteilstenor hin sichtlich der Berufungsfähigkeit des Urteils in derselben form verbündet worden, 'wie er sich auch auf der Urteilsursehrift vorfindet« Da das Urteil in Abwesenheit der Barteien verkündet wurde, erübrigte sich die Mitteilung des wesentlichen Inhalts der Entscheidungsgründe (§ 60 /Bus,- 2 ArbGG) « Daß die Ent sc hei dungs gründe tatsächlich wicht mitget eilt worden sind, ergibt sich aus der negativen Beweiskraft des Protokolls (BAG 2, 358 60/361 /).

    teilstenor zu erfolgen (BAG 2, 358 /f~363 7; BAG AP Dr. 58 zu § 72 ArbGG),.

    Der vorliegende Beschluß, mag er sich auch selbst als Berichtigungsbeschluß nach § 319 ZPO bezeichnen, stellt gegenüber dem abgeschlossenen rechts kräftigen Urteil in Wirklichkeit eine Ergänzung des Urteils dar (BAG 2, 358 £ ~ 362 J).

    Im übrigen kommt in dem begründenden Satz des Beschlusses deutlich zum Ausdruck , daß das Arbeitsgericht die Entscheidung über die Frage der Rechtsmittelzulassung sehr wohl erwogen hatte, eine Urteils erganzung im Sinne des § 321 ZPO somit nicht hat vornehmen wollen , 11115 ) Im übrigen hat der Senat auch noch geprüft, ob der vorliegende Beschluß seine Rechtfertigung vielleicht in einer entsprechenden Anwendung des § 321 ZPO finde« Der Gedanke, daß das Urteil mit seiner Verkündung Rechtsmittelklarheit im Sinne einer Verneinung der Berufungs fähigkeit geschaffen hat, hat aber umfassenden Vorrang« § 321 ZPO hat auch allein solche Fälle im Auge, in welchen das Urteil über einen Punkt nichts aussagt, den es hätte su- oder absprechen müssen« Das ist aber bei der Entscheidung über die Rechtsmittelzulassung nicht der Fall« Ein arbeitsgerichtliches Urteil braucht über die Rechtsmittelzulass'ung nur dann etwas auszusagen, wenn das Rechts mittel eröffnet werden soll« Nichtausspruch der Rechts nittelzulassung bedeutet Nichtzulassung« Eine entsprechende Anwendung des § 321 ZPO wäre danach allenfalls dann in Erwägung zu ziehen, wenn im Urteil die Festsetzung des Streitwertes-unterblieben ist« Unter diesen Umständen brauchte nicht weiter darauf eingegangen zu werden, daß eine Ergänzung nach § 321 ZPO einen Antrag der Partei voraus setzt und daß die Ergänzung des Urteils nur durch Urteil, nicht aber durch Beschluß zu geschehen hat (vgl« BAG 2, 358 gezo Dr" Müller Schilgen Dr« Joachim.

  • BAG, 02.06.1954 - 2 AZR 136/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsmittelstreitwert, Divergenz

    Auszug aus BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
    â- reitwert-Be ruf ung möglich ist; dieserhalb aber soll das urteil nach § 61 Abs« 2 ArbGG Klarheit schaffen (BAG 1, 8 ... 9/10 /) c V.egen dieser Unterschiede ist es nicht gerechtiiihigt - wie dies Stein-Jonas-Schönke, aaO, tun bei r-.o.
  • BGH, 08.03.1956 - III ZR 265/54

    Zulassung der Revision in Urteilsberichtigung

    Auszug aus BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
    Per Senat schließt sich mit seiner Entscheidung der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wie sie in RJY; 1958p 1917 und vorher in BGHZ 20, 188 = LM Nr» 19 zu § 546 ZPO, mit zust, Anm" von Johannsen, zum Ausdruck gelangt ist» Zutreffend weist der Bundesgerichtshof im letzt genannten Urteil auch darauf hin, daß - im Gegensatz zum Pall des § 32CZP0 - die Berichtigung nach § 319 ZPO auch in an derer Besetzung des Gerichts vorgenommen werden kann, was nur sinnvoll ist hei solchen Unrichtigkeiten, die jedermann erkennbar sind.
  • BAG, 07.03.1955 - 2 AZR 523/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nachträgliche Revisionszulassung

    Auszug aus BAG, 05.05.1960 - 2 AZR 511/58
    Da nach der schon in Ziff. I gewürdigten Bedeutung der Rechtskraft ein rechtskräftig gewordenes Urteil nicht nachträglich in eine nicht-rechtskräf tige Entscheidung umgeschaffen werden kann, fehlt es allein schon deswegen an den Voraussetzungen, unter denen eine Urteilserganzung statthaft ist; somit ist der Beschluß aber unbeachtlich und nicht als Entscheidung nach § 319 ZPO anzusehen (PAG 16, 212 21317; in 1931, 1291; PAG in ARS 29, 104- mit zust. Anmerkung von Volkmar; BAG 3, 21 £~22 J7; 2, 358 /3/52 7) .
  • BGH, 14.07.1994 - IX ZR 193/93

    Wirksamkeit eines Berichtigungsbeschlusses

    Allerdings wird derartigen Beschlüssen insoweit nur eingeschränkte Bindungswirkung zuerkannt, als durch sie nachträglich erstmals ein Rechtsmittel zugelassen wird (BGH, Urt. v. 25. September 1958 - VII ZR 104/57, NJW 1958, 1917; BAGE 3, 21, 22; 9, 205, 207 ff; BAG AP § 319 ZPO Nr. 2, 11, 14 und 15; BSG AP § 138 SGG Nr. 1).
  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 25/83
    Die Prüfung der Zulässigkeit wiederum hängt davon ab, ob der die Berufung zulassende Beschluß des Arbeitsgerichts vom 18. Juni 1982 wirksam ist (BAG 9, 205 = AP Nr. M zu § 319 ZPO).

    a) Die unterbliebene RechtsmittelZulassung fällt» wie das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt entschieden hat, nicht unter S 321 ZPO (vgl. BAG aaO; ferner BAG 3» 21 ff. = AP Nr. 1 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205 ff. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).

    Abgesehen davon, daß es schon aus Gründen der Rechtsmittelklarheit nicht vertretbar ist, eine zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Berufungszulassung durch jederzeit mögliche Urteilsberichtigung gemäß ? 319 ZPO nachzuholen (BAG 9, 205 ff. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO), wäre eine solche Berichtigung nur dann zulässig, wenn sich das "Versehen" als offenbares unmittelbar aus dem Gesamtzusammenhang des VerkündungsVorganges oder des Urteilsinhalts ergibt (BAG Urteil vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu ? 319 ZPO; BAG Urteil vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO).

  • BAG, 11.12.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung in den Entscheidungsgründen

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung ergebe sich auch für Außenstehende, daß das Rechtsmittel zugelassen, diese Entscheidung aber versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - BAGE 9, 205 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - BAGE 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 25.06.1986 - 4 AZR 206/85

    Urteilstenor - Tenor des Urteils - Rechtssicherheit - Zulassung der Revision -

    Daher folgt der Senat der bisher schon sowohl vom Bundesarbeitsgericht als auch vom Bundesgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung, wonach - wie vorliegend geschehen - auch die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen rechtlich möglich und ausreichend ist (vgl. BAGE 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.Westfalen; BAGE 9, 205, 208 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BGHZ 20, 188, 189; Grunsky, ArbGG, 4. Aufl., § 72 Rz 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 44. Aufl., § 546 Anm. 2 C b; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 19. Aufl., § 546 VI 3 a, mit weiteren Nachweisen).

    Voraussetzung dafür, daß die Zulassung der Revision in den Entscheidungsgründen wirksam und ausreichend ist, ist freilich im arbeitsgerichtlichen Verfahren, daß auch sie bei der Urteilsverkündung mitverkündet worden ist (vgl. das schon genannte Urteil BAG 9, 205, 207 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO und 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO).

  • BAG, 19.06.1998 - 6 AZB 48/97

    Zulassung der Berufung - Anfrage wegen Divergenz

    Grundsätzlich sei es auch nicht zulässig, die zwar beschlossene, aber versehentlich nicht verkündete Rechtsmittelzulassung durch Berichtigungsbeschluß gemäß § 319 ZPO nachzuholen, es sei denn, daß sich aus dem Urteil selbst oder aus den Umständen bei Verkündung auch für Außenstehende ergebe, daß das Rechtsmittel zugelassen, aber diese Entscheidung versehentlich nicht verkündet wurde (BAG Urteile vom 5. Mai 1960 - 2 AZR 511/58 - AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; vom 9. März 1968 - 5 AZR 252/67 - AP Nr. 14 zu § 319 ZPO; vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/68 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; vom 19. Januar 1973 - 2 AZR 551/72 - BAGE 25, 9 = AP Nr. 2 zu § 566 ZPO; vom 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO; Beschluß vom 21. März 1974 - 1 ABR 19/74 - AP Nr. 13 zu § 92 ArbGG 1953; Urteile vom 24. März 1982 - 5 AZR 1183/79 - n.v.; vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - n.v.; Beschluß vom 21. März 1986 - 5 AZB 19/85 - n.v.; Urteile vom 2. April 1986 - 2 AZR 288/85 - n.v.; vom 25. Juni 1986 - 4 AZR 206/85 - BAGE 52, 242 = AP Nr. 122 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Beschluß vom 19. August 1986 - 4 AZB 15/86 - BAGE 52, 375 = AP Nr. 20 zu § 319 ZPO; Urteil vom 30. September 1987 - 4 AZR 233/87 - BAGE 56, 179 = AP Nr. 33 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 02.04.1986 - 2 AZR 288/85

    Statthaftigkeit der Revision

    § 318 ZPO darf nach herrschender Meinung nur in den Fällen der Unstimmigkeit zwischen Willen und Erklärung durchbrochen werden, bei denen die Unrichtigkeit der niedergelegten Erklärung offenbar ist, d.h. sich selbst für den Außenstehenden aus dem Zusammenhang des Urteils oder aus den Vorgängen bei Erlaß und Verkündung ohne weiteres ergibt (BGHZ 20, 188, 192; BGHZ 78, 22 [BGH 08.07.1980 - VI ZR 176/78] = AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BAG 22, 53, 56 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205, 208 ff. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).

    Enthält das Urteil keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision, so wird damit ausgesprochen, daß die Revision nicht zugelassen werde (ständige Rechtsprechung: BAG 9, 205, 209 f. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BAG vom 26. September 1980 - 7 AZR 338/80 - AP Nr. 1 zu § 321 ZPO 1977, zu 2 der Gründe; zuletzt BAG Urteil vom 19. November 1985 - 1 AZR 1154/79 - nicht veröffentlicht); BGHZ 44, 395, 397) [BGH 02.02.1966 - VIII ZR 76/64].

  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Diese Beurteilung des Senats stimmt auch mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts überein, wonach sogar im Wege eines Berichtigungsbeschlusses nach § 319 ZPO die Zulassung der Revision dann nachholbar ist, wenn sich aus dem Urteil selbst oder den Vorgängen bei seiner Verkündung - wie vorliegend - ergibt, daß sie vom Berufungsgericht beabsichtigt war (vgl. BAGE 9, 205, 207 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO sowie die Urteile des Senats vom 4. Juni 1969 - 4 AZR 418/69 - AP Nr. 15 zu § 319 ZPO und 23. Mai 1973 - 4 AZR 364/72 - AP Nr. 17 zu § 319 ZPO m. w. N.).
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 15/86

    Urteilsverkündung - Verkündung eines Urteils - Arbeitsgerichtliches Verfahren -

    § 318 ZPO darf nach herrschender Meinung nur in den Fällen der Unstimmigkeit zwischen Willen und Erklärung durchbrochen werden, bei denen die Unrichtigkeit der niedergelegten Erklärung offenbar ist, d. h. sich selbst für den Außenstehenden aus dem Zusammenhang des Urteils oder aus den Vorgängen bei Erlaß und Verkündung ohne weiteres ergibt (BGHZ 20, 188, 192; BGHZ 78, 22 r AP Nr. 19 zu § 319 ZPO; BAG 22, 5 3, 56 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO; BAG 9, 205, 208 ff. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO).
  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 451/82

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Beschränkung eines Rechtsmittels

    Die Beschränkung eines Rechtsmittels muß nicht in der verkündeten Urteilsformel enthalten sein, sondern kann sich auch aus den Entscheidungsgründen ergeben (BAG 3, 146, 147 = AP Nr. 6 zu § 1 HausarbTagsG Nordrh.-Westfalen; BAG 7, 290, 294 = AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers, zu I 1 der Gründe; BAG 9, 205, 208 f. = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; BAG Urteil vom 15. Dezember 1983 - 6 AZR 604/80 -, unveröffentlicht, zu 1 a der Gründe; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 42. Aufl., § 546 Anm. 2 C 1 a, b; Grunsky, SAE 1977, 310; Stein/Jonas, ZPO, 20. Aufl., § 546 Rz 20; Thomas/Putzo, ZPO, 12. Aufl., § 546 Anm. 5 b; Zöller, ZPO, 13. Aufl., § 546 III 11 d, e).
  • BAG, 21.03.1974 - 1 ABR 19/74

    Rechtsbeschwerde - Divergenz - Beschlußformel des Landesarbeitsgerichts -

    Bei dieser Sach- und Rechtslage brauchte der Senat nicht zu prüfen, ob eine Berichtigung der Beschlußformel nach § 519 ZPO hier überhaupt rechtens hätte erfolgen können (vgl. BAG 9, 205 = AP Nr. 4 zu § 319 ZPO; AP Nr. 14 zu § 519 ZPO; BAG 22, 53 = AP Nr. 15 zu § 319 ZPO); sie ist nicht erfolgt.
  • BAG, 11.12.1964 - 1 AZR 55/64

    Sitzungsprotokoll - Nachweis der Fälschung - Beweis - Protokollberichtigung -

  • BAG, 21.03.1986 - 5 AZB 19/85
  • BAG, 19.08.1986 - 4 AZB 16/86
  • BGH, 18.06.1963 - VI ZR 303/62
  • BAG, 06.01.1967 - 3 AZR 429/66

    Revisionszulassung - Ergänzungsurteil

  • LAG München, 18.09.1986 - 7 Sa 196/86

    Anspruch auf Gewährung eines Essenszuschuss eines Angestellten im öffentlichen

  • BSG, 23.10.1962 - 9 RV 214/62

    Zulässigkeit der Berufung bei Vorliegen eines wesentlichen Verfahrensmangels -

  • BGH, 28.12.1961 - VIII ZR 198/60

    Rechtsmittel

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