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   BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85   

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BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85 (https://dejure.org/1988,1918)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1988 - 8 AZR 484/85 (https://dejure.org/1988,1918)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1988 - 8 AZR 484/85 (https://dejure.org/1988,1918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz des gesamten Unfallschaden, soweit der Anspruch nicht auf öffentliche Versicherungsträger übergegangen ist - Möglichkeit weiterer Schadensfolgen - Gerichtliche Feststellbarkeit künftigen nicht ersatzfähigen immateriellen Schadens - Feststellungsinteresse bei ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 831, §§ 276 Abs. 1, 618, 823 Abs. 1, 823 Abs. 2, 847 Abs. 1; StGB § 230; RVO §§ 539, 547, 548, 636, 637
    Schädigung eines Arbeitnehmers nach unsachgemäßer Bedienung eines vom Arbeitgeber ausgeliehenen Gerätes durch vom Verleiher gestelltes Bedienungspersonal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 340
  • BB 1988, 2391
  • DB 1989, 131
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 23.02.1978 - 3 AZR 695/76

    Haftungsausschluß - Betriebsangehöriger in demselben Betrieb - Weisungsbefugnis -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Dies gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 Abs. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu I 1 der Gründe; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung: BVerfG Beschluß vom 7. November 1972 - 1 BvL 4/71, 17/71, 10/72 -, - I BvR 355/71 - BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO).

    Eine solche liegt vor, wenn die Tätigkeit betriebsbezogen ist, d. h. den Zwecken des Betriebs dient (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu II 4 a der Gründe).

    Aus dem Weisungsrecht der Firma Q folgte auch, daß der Beklagte zu 1) deren Fürsorge (§ 618 BGB) beanspruchen konnte (BAGE 25, 514, 522 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO, zu II 5 e der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu II 4 c der Gründe).

  • BAG, 15.02.1974 - 2 AZR 57/73

    Haftungsausschluß - Betriebsangehörige - Arbeitnehmer verschiedener Betriebe -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Daran ändert nichts, daß der Beklagte zu 2) den Beklagten zu 1) jederzeit hätte abziehen und durch einen anderen Arbeitnehmer hätte ersetzen können (vgl. BAGE 25, 514, 521 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO, zu II 5 c der Gründe).

    Aus dem Weisungsrecht der Firma Q folgte auch, daß der Beklagte zu 1) deren Fürsorge (§ 618 BGB) beanspruchen konnte (BAGE 25, 514, 522 = AP Nr. 7 zu § 637 RVO, zu II 5 e der Gründe; BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu II 4 c der Gründe).

  • BGH, 25.01.1972 - VI ZR 20/71

    Feststellungsinteresse für Klage auf Feststellung von zukünftigen Schäden

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Voraussetzung für seine Zulässigkeit wäre, daß weitere Schadensfolgen möglich sind (BGH Urteil vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 - Versicherungsrecht 1974, 248; BGH Urteil vom 25. Januar 1972 - VI ZR 20/71 - Versicherungsrecht 1972, 459; siehe auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 256 Anm. 3 E; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 256 Rz 8, jeweils mit weiteren Nachweisen), und daß für diese die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintreten muß.
  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 51/72

    Schutzbedürftiges Interesse - Verletzungsfolgen - Zukünftige Verletzungsfolgen -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Voraussetzung für seine Zulässigkeit wäre, daß weitere Schadensfolgen möglich sind (BGH Urteil vom 30. Oktober 1973 - VI ZR 51/72 - Versicherungsrecht 1974, 248; BGH Urteil vom 25. Januar 1972 - VI ZR 20/71 - Versicherungsrecht 1972, 459; siehe auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 46. Aufl. 1988, § 256 Anm. 3 E; Zöller/Stephan, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 256 Rz 8, jeweils mit weiteren Nachweisen), und daß für diese die gesetzliche Unfallversicherung nicht eintreten muß.
  • BAG, 13.04.1983 - 7 AZR 650/79

    Betriebsfremder Schädiger - Unfallversicherung - Unfallbetrieb - Haftung

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Er wurde dort wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebs tätig, weil er der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers des Unfallbetriebs unterlag und dessen Fürsorge beanspruchen konnte (vgl. dazu BAGE 42, 194, 197 f. [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Januar 1985 - 3 AZR 59/82 - AP Nr. 16 zu § 637 RVO, zu II 1 b der Gründe).
  • BGH, 16.05.1983 - III ZR 78/82

    Amtspflichten Zivildienstleistender

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Ist ein Arbeitnehmer jedoch mehreren Weisungszuständigkeiten untergeordnet, so ist maßgeblich, in wessen Weisungszuständigkeit das rechtswidrige Verhalten fällt (vgl. MünchKomm-Mertens, aaO; BGH Urteil vom 16. Mai 1983 - III ZR 78/82 - JZ 1983, 764).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Dies gilt auch für den Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 Abs. 1 BGB (vgl. BAG Urteil vom 23. Februar 1978 - 3 AZR 695/76 - AP Nr. 9 zu § 637 RVO, zu I 1 der Gründe; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung: BVerfG Beschluß vom 7. November 1972 - 1 BvL 4/71, 17/71, 10/72 -, - I BvR 355/71 - BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO).
  • BGH, 02.12.1966 - VI ZR 88/66

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schmerzensgeld - Ausgleichsfunktion und

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Auch der künftige nicht ersatzfähige immaterielle Schaden wäre gegenwärtig nur dann gerichtlich feststellbar, wenn eine nicht eben entfernt liegende Möglichkeit bestünde, daß weitere, bisher noch nicht erkennbare und in Rechnung zu stellende Leiden auftreten (vgl. BGH Urteil vom 2. Dezember 1966 - VI ZR 88/66 - VersR 1967, 256).
  • BAG, 15.01.1985 - 3 AZR 59/82

    Arbeitsunfall - Sorgfaltspflichtverletzung - Unfallversicherung -

    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Er wurde dort wie ein Arbeitnehmer des Unfallbetriebs tätig, weil er der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers des Unfallbetriebs unterlag und dessen Fürsorge beanspruchen konnte (vgl. dazu BAGE 42, 194, 197 f. [BAG 13.04.1983 - 7 AZR 650/79] = AP Nr. 13 zu § 637 RVO, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 15. Januar 1985 - 3 AZR 59/82 - AP Nr. 16 zu § 637 RVO, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 1210/79
    Auszug aus BAG, 05.05.1988 - 8 AZR 484/85
    Zwar ist diese Fallgestaltung bei einem echten Leiharbeitsverhältnis möglich (vgl. BAG Urteil vom 27. Mai 1983 - 7 AZR 1210/79 - EzAÜG, Bd. 2, Nr. 126; MünchKomm-Mertens, 2. Aufl., § 831 Rz 36; Soergel/Zeuner, BGB, 11. Aufl., § 831 Rz 22) und dann die Regel, wenn Arbeitnehmer einem anderen Arbeitgeber dergestalt überlassen werden, daß sie voll in seinen Betrieb oder seine sonstige Arbeitsorganisation einbezogen sind und damit bei ihrer Arbeitsleistung nicht mehr den Weisungen und der Aufsicht des Überlassenden unterliegen.
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 47/13

    Grundsätze des gestörten Gesamtschuldverhältnisses; Zuordnung des Unfalls und

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, dass auch die Streithelferin gegenüber dem ihr zur Arbeitsleistung überlassenen R. - jedenfalls gemäß § 618 BGB - verpflichtet war, die zur Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit erforderlichen Schutzvorkehrungen zu treffen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten (vgl. BAGE 25, 514, 522; 131, 18 Rn. 23 ff.; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.; Henssler/Willemsen/Kalb/Krause, Arbeitsrecht, 6. Aufl., § 618 BGB Rn. 6, 9; Erman/Belling, BGB, 14. Aufl., § 618 Rn. 1, 5; s. auch § 11 Abs. 6 S. 1 AÜG sowie Art. 8 RL 91/383/EWG über die Verbesserung des Gesundheitsschutzes).

    Dabei kann dahingestellt werden, ob sich dieser Anspruch aus einer unmittelbaren Anwendung der genannten Bestimmungen (sowohl BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 44; ArbR-BGB/Friedrich, § 618 Rz. 12; Soergel/Kraft, BGB, 12. Auflage, § 618 Rz. 3), einer analogen Anwendung (so Henssler/Willemsen/Kalb/Krause, Arbeitsrecht, 6. Aufl., § 618 BGB Rn. 9) oder aus der Verletzung des zwischen der Streithelferin als Entleiherin und der S. Personaldienstleistung GmbH & Co. KG als Verleiher abgeschlossenen Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten des R. als Leiharbeitnehmer (so Staudinger/Oetker, BGB, Neubearbeitung 2011, § 618 Rz. 95; MünchKommBGB/Henssler, 6. Aufl., § 618 Rn. 25) ergibt.

    Demgegenüber wären die Entleiher auf Grund der sie treffenden Fürsorgepflicht (vgl. BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.) - insbesondere der Pflicht, die Arbeit in den Unternehmen durch Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften unfallsicher auszugestalten (vgl. bereits BT-Drucks. 3/758 S. 60) - und infolge der Eingliederung der Leiharbeitnehmer in ihr Unternehmen (vgl. BAGE 25, 514, 520; 77, 102, 110; 144, 222 Rn. 13) bei einer Verneinung der Haftungsbeschränkung einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 141/13

    Arbeitsunfall eines entliehenen Arbeitnehmers: Bindung der Zivilgerichte an die

    Demgegenüber wären die Entleiher auf Grund der sie treffenden Fürsorgepflicht (vgl. BAGE 25, 514, 522; BAG, NZA 1989, 340, 341; NZA-RR 2010, 123 Rn. 43 f.) - insbesondere der Pflicht, die Arbeit in den Unternehmen durch Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften unfallsicher auszugestalten (vgl. bereits BT-Drucks. 3/758 S. 60) - und infolge der Eingliederung der Leiharbeitnehmer in ihr Unternehmen (vgl. BAGE 25, 514, 520; 77, 102, 110; 144, 222 Rn. 13) bei einer Verneinung der Haftungsbeschränkung einem erheblichen Haftungsrisiko ausgesetzt.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97

    Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

    Zwar konnte sie die Tätigkeit des Baggerführers aufgrund ihrer Stellung als dessen Arbeitgeberin allgemein beschränken oder untersagen, so daß sie ihre Eigenschaft als Geschäftsherrin nicht vollkommen und gegenüber jedermann verlor (vgl. hierzu BGH VersR 1968, 779, 780 = BB 1968, 809, 810; BAG DB 1989, 131, 132).
  • LAG München, 10.12.1999 - 10 Sa 501/99

    Nebentätigkeit: tariflicher Ausschluss von Nebentätigkeiten für

    Der Antrag kann jedoch insoweit als Antrag auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für eine zukünftigen Schaden ausgelegt werden, für den ein Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zu bejahen ist (vgl. BGH BB 1991, 2476 ; BGH BB 1991, 1670 ; BAG v. 5.5.1985 - 8 AZR 484/85 - AP Nr. 2 zu § 831 BGB ).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 247/92
    Ein (echtes) Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn der Taxifahrer von seinem Arbeitgeber gelegentlich zur Arbeitsleistung an einen anderen Unternehmer überlassen wird (vgl. nur BAG Urteil 5. Mai 1988 - 8 AZR 484/85 - AP Nr. 2 zu § 831 BGB, zu B II 3 a der Gründe; Becker/Wulfgramm, AÜG, 3. Aufl., Einleitung Rz 22 ff., Art. 1 § 1 Rz 30; Heinze, ZfA 1976, 183; Sandmann/Marschall, AÜG, Stand: November 1991, Einleitung Anm. 8, 14; Schaub, a.a.O., § 120 I 1, S. 918 f.).
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 22 U 83/93

    Eingliederung eines Kranführers in fremden Betrieb

    Diese eigenverantwortliche Tätigkeit des Bekl. zu 2 hat nicht zur Folge, daß sich an seiner grundsätzlichen Eingliederung in den Betrieb der Firma H bei Ausführung der Kranarbeiten etwas ändert (vgl. hierzu BAG, Urt. v. 5.5. 1988 - 8 AZR 484/85).
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