Rechtsprechung
   BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3686
BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 (https://dejure.org/1997,3686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Besondere Vertreter eines Vereins als Organvertreter oder als Arbeitnehmer - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB als Arbeitnehmer nach § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Anwendungsbereich des § 5 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3261
  • NZA 1997, 959
  • NJ 1997, 666
  • BB 1997, 1488
  • JR 1997, 440
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 08.10.1917 - VI 131/17

    Begriff des besondere Vereinsvertreters im Sinne der §§ 30, 31 Bürgerliches

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).

  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 - NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB, Bd. 1, 3. Aufl. 1993, § 30 Rz 2 ff.).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3a der Gründe).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschluß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2c der Gründe).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 35/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816).
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

  • BGH, 27.04.1962 - VI ZR 210/61
  • LAG Sachsen, 05.09.1996 - 9 Ta 113/96

    Arbeitnehmerbegriff - besonderer Vertreter eines Vereins, hier: Geschäftsführer

  • LAG Hamm, 07.03.2013 - 8 Sa 1523/12

    Hauptgeschäftsführer eines eingetragenen Vereins kein Arbeitnehmer -

    Im Gegensatz zu der vom Arbeitsgericht zum Vergleich herangezogenen Vereinssatzung, welche der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.05.1997 (5 AZB 35/96) zugrunde lag, können Rechtsstellung und Vertretungsmacht des Klägers nicht auf eine entsprechende vertragliche Beauftragung und Bevollmächtigung zurückgeführt werden.
  • LAG Hamm, 05.03.2018 - 2 Ta 451/17

    Arbeitsrechtsweg für Kündigungsschutzklage des stellvertretenden Geschäftsführers

    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 Satz 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und damit gestattet (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner  AuA 1997, 411).

  • LAG Berlin, 28.04.2006 - 6 Ta 702/06

    Besonderer Vertreter

    Dies jedenfalls mit Rücksicht auf den Zweck des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, dass die Arbeitgeberseite vor den Arbeitnehmerbeisitzern nicht ihre "Hausstreitigkeiten" auszubreiten braucht (BAG, Urteil vom 27. Oktober 1960 - 5 AZR 578/59 - AP ArbGG 1953 § 5 Nr. 14 zu II 4 d der Gründe), weshalb andererseits die allein im Hinblick auf die haftungsrechtlichen Folgen des § 31 BGB vorgenommene Ausweitung des Kreises der besonderen Vertreter auf die Zuständigkeitsfrage nicht übertragen werden kann (dazu BAG, Beschluss vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 zu II 1 c der Gründe).
  • LAG Hamm, 07.05.2020 - 2 Ta 457/19

    Rechtsweg, Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG; Stellung als besondere Vertreter

    Umgekehrt bedeutet dies, dass § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG auf Personen, denen nur rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt worden ist, nicht anwendbar ist, und zwar auch dann nicht, wenn diese rechtsgeschäftlich erteilte Vollmacht sehr weit reicht (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Köln Beschl. v. 16.9.2013 - 11 Ta 331/12, juris; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Daraus folgt, dass besondere Vertreter eines Vereins im Sinne des § 30 BGB nur dann nicht als Arbeitnehmer im Sinne der Fiktionsregelung des § 5 Abs. 1 S. 3 BGB gelten, wenn die Satzung die Bestellung ausdrücklich und unzweideutig gestattet, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt (vgl. BAG, Beschl. v 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NJW 1997, 3261; LAG Hessen, Beschl. v. 19.01.2007 - 18 Ta 593/06, NZA-RR 2007, 262; Bittner AuA 1997, 411).

    Es reicht nicht aus, wenn der Geschäftsführer in der Satzung - wie vorliegend - nicht als "besonderer Vertreter" erwähnt wird und nur seine Geschäftsführungsbefugnis, nicht aber seine Vertretungsmacht in der Satzung geregelt werden (vgl. BAG, Beschl. v. 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, juris, Rdnr. 22; LAG Köln, Beschl. v. 16.09.2013 - 11 Ta 331/12, juris, Rdnr. 26).

  • BAG, 17.01.2002 - 2 AZR 719/00

    Kündigungsschutz - Organ - Werkleiter eines gemeindlichen Eigenbetriebes

    Entsprechend wird auch der besondere Vertreter eines rechtsfähigen Vereins nach § 30 BGB als Organ iSd. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG angesehen (APS/Biebl § 14 KSchG Rn. 6; KR-Rost aaO § 14 KSchG Rn. 12; so auch zu § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG BAG 5. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 21; siehe auch 11. April 1997 - 5 AZB 32/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 47 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 23; 15. Oktober 1997 - 5 AZB 32/97 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 39 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 26; LAG Frankfurt am Main 15. Juni 1990 - 15 Sa 1578/89 - ZTR 1991, 79 [Leitsätze]).
  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

    Nach ihrer soziologischen Typik sind die von ihr geleisteten Dienste denen eines Arbeitnehmers vergleichbar (vgl. BAG 5. Mai 1997 - 5 AZB 35/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 31 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 21), da auch die freie Mitarbeit für Rundfunkanstalten zu einer organisatorischen Eingliederung führt.
  • LAG Hessen, 19.01.2007 - 18 Ta 593/06

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Kündigungsschutzklage eines

    Andererseits bedeutet aber diese formstrenge Zuordnung, dass lediglich rechtsgeschäftlich bevollmächtigte Personen nicht unter die Fiktion des § 5 Abs. 1, S. 3 ArbGG fallen, selbst dann nicht, wenn die rechtsgeschäftliche Vollmacht weit gezogen ist (vgl. BAG vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96).

    Soweit das BAG (vom 05.05.1997 - Az.: 5 AZB 35/96) entschieden hat, dass ein besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB ein Organstellung innehat, wenn die Satzung die Bestellung unzweideutig gestattet, ist dieser Fall nicht vergleichbar, da es sich bei der vereinsrechtlichen Vorschrift um einen besonderen gesetzlichen Vertretungstatbestand handelt.

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 300/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

    c) Der Kläger galt auch nicht als Arbeitnehmer des beklagten Landesbildungszentrums - hier Beklagter zu 2. -, weil er durch § 12 Satz 4 der Satzung des Landesbildungszentrums des ... e. V. (Bl. 53 d. A.) als bestellter besonderer Vertreter nach § 30 Satz 1 BGB zu den organschaftlichen Vertretern i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG gehörte (vgl. BAG vom 05.09.1997 - 5 AZB 35/96 - EzA Nr. 21 zu § 5 ArbGG ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - 9 Sa 296/07

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers - Inanspruchnahme von Personal

    Es handelt sich somit um eine Fiktion (BAG 5, 5.1997 -5 AZB 35/96-EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 21).
  • LAG Hamm, 13.06.2007 - 2 Ta 80/07

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für die Kündigung des

    Es kommt darauf an, ob der Kläger kraft Satzung zur Vertretung der Beklagten berufen war (BAG vom 11.04.1997 - 5 AZB 32/96, NZA 1997, 902 und vom 05.05.1997 - 5 AZB 35/96, NZA 1997, 959).
  • LAG Köln, 16.09.2013 - 11 Ta 331/12

    Prüfung der sachlichen vor der örtlichen Zuständigkeit

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.12.2011 - 4 Ta 142/11

    Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - besondere Vertreter i.S.v. § 30

  • LAG Sachsen, 18.03.2015 - 4 Ta 237/14

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten für eine

  • LAG Düsseldorf, 12.12.1997 - 11 Sa 1584/97

    Kündigung: Anwendbarkeit von § 14 Abs. 1 Nr. 1 auf den Geschäftsführer einer

  • LAG Niedersachsen, 04.02.2002 - 17 Ta 429/01

    Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen; Geschäftsführer

  • LAG Hamm, 31.05.2013 - 2 Ta 560/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Geschäftsführerin einer Ltd. eröffnet -

  • LAG Düsseldorf, 18.11.2004 - 15 Ta 608/04

    Anstellung als Mitglied der Betriebsleitung der Altenheime und Pflegeheime

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht