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   BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96   

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BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96 (https://dejure.org/1997,7609)
BAG, Entscheidung vom 05.05.1997 - 5 AZB 36/96 (https://dejure.org/1997,7609)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 1997 - 5 AZB 36/96 (https://dejure.org/1997,7609)
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    Rechtsweg - besonderer Vertreter eines Vereins nach § 30 BGB

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Verfahrensgang

 
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  • RG, 08.10.1917 - VI 131/17

    Begriff des besondere Vereinsvertreters im Sinne der §§ 30, 31 Bürgerliches

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 -NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB , Bd. 1, 3 Aufl. 1993, § 30 Rdn. 2 ff.).

  • RG, 17.01.1940 - II 82/39

    1. Verletzt der Hersteller oder Verkäufer eines Kraftwagens eine allgemeine

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    In dem Bestreben, den bei rechtsgeschäftlichen Vertretern nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB möglichen Entlastungsbeweis auszuschließen und zu einer möglichst umfassenden Haftung des Vereins nach § 31 BGB zu gelangen, hat die Rechtsprechung teilweise auch Prokuristen und sogar Personen ohne Vertretungsmacht - zum Teil als "Innenorgan" bezeichnet - als besondere Vertreter angesehen (RGZ 91, 1, 3; 163, 21; RG JW 1930, 2927, 2930; BGH Urteil vom 27. April 1962 - VI ZR 210/61 - VersR 1962, 664).

    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 -NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB , Bd. 1, 3 Aufl. 1993, § 30 Rdn. 2 ff.).

  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Das reicht zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684 ).
  • BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91

    Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813 , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816 ).
  • BGH, 12.07.1977 - VI ZR 159/75
    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Ferner hat die Rechtsprechung darauf verzichtet, daß die Bestellung von besonderen Vertretern eine Grundlage in der Satzung haben muß; sie hat es ausreichen lassen, wenn gewöhnlich den gesetzlichen Vertretern obliegende Aufgaben den Betreffenden durch "allgemeine Betriebsregelung und Handhabung zur selbständigen und eigenverantwortlichen Erfüllung zugewiesen wurden" (RGZ 91, 1, 3; 163, 21, 30; BGH Urteil vom 12. Juli 1977 - VI ZR 159/75 -NJW 1977, 2259; MünchKomm-Reuter, BGB , Bd. 1, 3 Aufl. 1993, § 30 Rdn. 2 ff.).
  • BAG, 13.07.1995 - 5 AZB 37/94

    Rechtsweg - Geschäftsführer/Gesamtprokurist

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG, Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschloß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 17.10.1990 - 5 AZR 639/89

    Arbeitsgerichtliche Zuständigkeit für arbeitnehmerähnliche Personen

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Jedoch muß der wirtschaftlich Abhängige auch seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BAGE 66, 113, 116 = AP Nr. 9 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 14.01.1997 - 5 AZB 22/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Wahlfeststellung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Das reicht zur Bejahung der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit aus Auch bei Zuständigkeitsfragen ist eine Wahlfeststellung zulässig (BAG Beschlüsse vom 25. Juli 1996 - 5 AZB 5/96 - AP Nr. 28 zu § 5 ArbGG 1979 = EzA § 5 ArbGG 1979 Nr. 15 und vom 14. Januar 1997 - 5 AZB 22/96 - DB 1997, 684 ).
  • BAG, 26.06.1967 - 3 AZR 341/66

    Entscheidung des Feststellungsprozesses - Gerichte für Arbeitssachen - Konkurs -

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Umgekehrt bedeutet dies, daß § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG Personen, denen nur rechtsgeschäftlich Vollmacht erteilt worden ist, nicht erfaßt, und zwar auch dann nicht, wenn diese sehr weit reicht (BAG, Urteil vom 26. Juni 1967 - 3 AZR 341/66 - BAGE 19, 355 = AP Nr. 30 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung; BAG Beschloß vom 13. Juli 1995 - 5 AZB 37/94 - AP Nr. 23 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 2 c der Gründe).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 84/94

    Teilzeitbeschäftigung neben Hauptberuf - Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 05.05.1997 - 5 AZB 36/96
    Es liegt daher nahe, daß der Anstellungsvertrag auch als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist (BAG, Urteil vom 24. Juli 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit; BAG, Urteile vom 1. November 1995 - 5 AZR 84/94 - AP Nr. 45 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 813 , auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, und - 5 AZR 880/94 - AP Nr. 46 zu § 2 BeschFG 1985 = NZA 1996, 816 ).
  • BAG, 01.11.1995 - 5 AZR 880/94

    Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt für Teilzeitnebentätigkeit

  • BGH, 27.04.1962 - VI ZR 210/61
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