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   BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13   

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BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 (https://dejure.org/2015,22267)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 (https://dejure.org/2015,22267)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 (https://dejure.org/2015,22267)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • lexetius.com

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Insolvenz - Verfahrensunterbrechung - unwirksame Zustellung eines Berufungsurteils - Heilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 613a Abs 1 BGB, § 77 Abs 5 BetrVG, § 9 Abs 2 S 1 BetrAVG, § 7 Abs 2 S 1 Nr 1 BetrAVG, § 189 Alt 2 ZPO
    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Insolvenz - Verfahrensunterbrechung - unwirksame Zustellung eines Berufungsurteils - Heilung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 ArbGG, § ... 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 240 Satz 1 ZPO, § 249 Abs. 2 ZPO, § 189 ZPO, § 189 Alt. 2 ZPO, § 187 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 549 Abs. 1 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 81 ZPO, § 117 Abs. 1 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, §§ 115 bis 117 InsO, §§ 86, 87 ZPO, § 240 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 174 Abs. 1, § 45 Satz 1 InsO, § 559 ZPO, § 264 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 613a Abs. 1 BGB, Art. 1 Nr. 5 des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 47 Abs. 7 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 178 Abs. 1 Satz 1, § 179 Abs. 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 254 Abs. 1 Satz 1 InsO

  • Wolters Kluwer

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang hinsichtlich eines Einzelbetriebs; Geltendmachung von Ansprüchen eines Arbeitnehmers aus der betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz des Arbeitgebers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • bag-urteil.com

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • rewis.io

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Insolvenz - Verfahrensunterbrechung - unwirksame Zustellung eines Berufungsurteils - Heilung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang hinsichtlich eines Einzelbetriebs

  • rechtsportal.de

    Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang hinsichtlich eines Einzelbetriebs

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Normative Fortgeltung einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesamtbetriebsvereinbarung - und ihre Fortgeltung nach Betriebsübergang

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Forderungsübergang auf den Pensions-Sicherungs-Verein - und die Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfahrensunterbrechung wegen Insolvenzeröffnung - und die trotzdem erfolgte Zustellung des Urteils

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fortgeltung der bestehenden Betriebsvereinbarungen bei einem Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 151, 302
  • ZIP 2015, 1748
  • ZIP 2015, 68
  • NZA 2015, 1331
  • NZI 2015, 867
  • BB 2015, 2164
  • DB 2015, 2096
  • JR 2017, 546
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats behält eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die in den Betrieben eines abgebenden Unternehmens gilt, bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber in den übertragenen Teilen des Unternehmens ihren Status als Rechtsnormen auch dann, wenn nur ein Betrieb auf diesen übergeht (BAG 18.   September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 102, 356) .

    b) Zu einer normativen Fortgeltung des Inhalts einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung kommt es aus den in der Senatsentscheidung vom 18. September 2002 (- 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356) genannten Gründen aber auch, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben übernommen wird und die in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten beim aufnehmenden Unternehmen nicht normativ ausgestaltet sind.

    Die normative Geltung ihres Regelungsgegenstands ist nicht an die Beibehaltung einer - der Betriebsverfassung ohnehin fremden - "Unternehmensidentität" gebunden (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 102, 356; aA Hergenröder Anm. zu AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 7; Jacobs FS Konzen 2006 S. 345, 350) .

    Den Interessen des übernehmenden Rechtsträgers wird dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass dieser - sofern nicht ohnehin nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB dessen Kollektivrecht zur Anwendung kommt - mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung oder mithilfe der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmöglichkeiten Regelungen treffen kann, durch die der Inhalt der Betriebsvereinbarung unternehmensbezogen angepasst werden kann (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 102, 356) .

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. September 2002 (- 1 ABR 54/01 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 102, 356) darauf hingewiesen, dass die in den subsumierenden Ausführungen des Dritten Senats enthaltene Aussage, eine Gesamtbetriebsvereinbarung habe mit dem Ausscheiden einer Betriebsstätte aus dem Unternehmen ihre Geltung verloren, dort eher beiläufig erfolgt und nicht begründet worden ist.

  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 844/06

    Absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Auf eine Kenntnis des Gerichts von der Insolvenzeröffnung kommt es dabei nicht an (BAG 6. Dezember 2006 - 5 AZR 844/06 - Rn. 8) .

    Zu diesen gehören nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 549 Abs. 1 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO die vom Kläger einzulegende Revision und deren Begründung (BAG 6. Dezember 2006 - 5 AZR 844/06 - Rn. 5) .

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    c) Die in der Revision geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die insoweit maßgebenden Vorschriften der Insolvenzordnung dar, der die aus § 559 ZPO folgende Unzulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz nicht entgegen steht (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 14; BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 22, BGHZ 195, 233) .
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Diese bedarf keines sie rechtfertigenden Grundes (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310) und bewirkt die Schließung des Versorgungswerks für neu eintretende Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Auf die im Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 485/83 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 50, 62) geäußerte Rechtsauffassung kann sich die Beklagte dazu nicht berufen.
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Damit fehlt es für diese Arbeitnehmergruppe an einer Rechtsgrundlage für die Entstehung eines Anspruchs auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 67) .
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    c) Die in der Revision geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die insoweit maßgebenden Vorschriften der Insolvenzordnung dar, der die aus § 559 ZPO folgende Unzulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz nicht entgegen steht (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 14; BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 22, BGHZ 195, 233) .
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.).
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 763/13
    Erforderlich ist außerdem, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 46) .
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • BGH, 11.10.1988 - X ZB 16/88

    Prozeßvollmacht im Konkurs des Auftraggebers

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

  • BGH, 12.03.2015 - III ZR 207/14

    Zustellungsmangel: Heilung der Unwirksamkeit einer - demnächstigen - Zustellung

  • BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren -Aufnahme des

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 86/86

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme trotz Aussetzung des Verfahrens

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

  • LAG Köln, 27.06.2013 - 6 Sa 151/13

    Weitergeltung einer Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang

  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    Erst die Eigenverwaltung im eröffneten Insolvenzverfahren bewirkt die Unterbrechung nach § 240 Satz 1 ZPO (vgl. BAG 22. August 2017 - 1 AZR 546/15 (A) - Rn. 12; 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 16, BAGE 151, 302; BGH 7. Dezember 2006 - V ZB 93/06 - Rn. 6) .
  • BAG, 12.06.2019 - 1 AZR 154/17

    Anwendung transformierter Normen bei mehreren Betriebsübergängen

    Damit fehlt es für diese Arbeitnehmergruppe an einer Rechtsgrundlage für die Entstehung eines Anspruchs auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 56 mwN, BAGE 151, 302) .
  • BAG, 13.08.2019 - 1 AZR 213/18

    Tarifvorrang - Öffnungsklausel

    Bei einer identitätswahrenden Übertragung eines Betriebs auf einen anderen Rechtsträger und dessen unveränderter Fortführung durch den Erwerber gelten die bestehenden Betriebsvereinbarungen unverändert normativ fort (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 47 mwN, BAGE 151, 302) .

    Das gilt selbst dann, wenn nur ein Betrieb auf diesen übergeht (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 102, 356) oder ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben übernommen wird und die in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten beim aufnehmenden Unternehmen nicht normativ ausgestaltet sind (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 46, aaO) .

  • BAG, 20.09.2016 - 3 AZR 77/15

    Betriebliche Altersversorgung - Wirksamkeit einer Versorgungszusage -

    Mit dem Erwerb des Anspruchs gegen den Träger verliert der Versorgungsberechtigte damit seinen Anspruch gegen den Schuldner in dem Umfang, in dem der Pensions-Sicherungs-Verein nach § 7 BetrAVG einstandspflichtig ist (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 39, BAGE 151, 302; 24. Januar 2006 - 3 AZR 484/04 - Rn. 22; 9. November 1999 - 3 AZR 361/98 - zu B IV 1 der Gründe; 12. April 1983 - 3 AZR 607/80 - zu 2 der Gründe, BAGE 42, 188) .
  • ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17

    Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung

    Zu der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen die bisher in der übergehenden Einheit bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ihren normativen Charakter behalten, verhält sich § 613a Abs. 1 BGB nicht (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

    Damit fehlt es für diese Arbeitnehmergruppe an einer Rechtsgrundlage für die Entstehung eines Anspruchs auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

    Bei diesen ist zum Schutz des Betriebserwerbers keine Ausnahme von der normativen Fortgeltung geboten (vgl. BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 zu Gesamtbetriebsvereinbarungen).

    Bei einer identitätswahrenden Übertragung nur eines Betriebs auf einen anderen Rechtsträger und dessen unveränderter Fortführung durch den Erwerber gelten die bestehenden Betriebsvereinbarungen unverändert normativ fort (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13; Fitting § 1 BetrVG Rn. 143; § 77 BetrVG Rn. 174).

    Zu der vorgelagerten Frage, unter welchen Voraussetzungen die bisher in der übergehenden Einheit bestehenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen ihren normativen Charakter behalten, verhält sich § 613a Abs. 1 BGB nicht (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 763/13).

  • BAG, 25.02.2020 - 1 ABR 39/18

    Konzernbetriebsvereinbarung - Share Deal

    Der Inhalt einer zwischen Konzernobergesellschaft und Konzernbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarung tritt - wie der einer Gesamtbetriebsvereinbarung (vgl. dazu BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 50, BAGE 151, 302)  - als gleichermaßen im Betrieb geltendes Regelwerk neben die in den erfassten betrieblichen Einheiten geltenden Einzel- und Gesamtbetriebsvereinbarungen.
  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 201/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

    Auch Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang iSd. § 613a Abs. 1 BGB als Einzelbetriebsvereinbarung fort, wenn - wie hier - die Identität des Betriebs gewahrt bleibt (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 45 f. mwN, BAGE 151, 302) .
  • BAG, 19.09.2023 - 1 AZR 281/22

    Betriebsübergang - Nachwirkung von Kollektivnormen

    Das ist auch der Fall, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben übernommen wird und die in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten beim aufnehmenden Unternehmen nicht normativ ausgestaltet sind (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 46 ff., BAGE 151, 302) .
  • BAG, 24.01.2017 - 1 ABR 24/15

    Durchführung einer Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

    Nach der Rechtsprechung des Senats gilt eine in den Betrieben eines abgebenden Unternehmens geltende Gesamtbetriebsvereinbarung bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber in dem übertragenen Teil des Unternehmens als Betriebsvereinbarung auch dann fort, wenn nur ein Betrieb auf diesen übergeht (ausf. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 45 ff. mwN, BAGE 151, 302) .

    Dieses Nebeneinander bleibt bestehen, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität auf einen anderen Rechtsträger übertragen wird (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 50 mwN, BAGE 151, 302) .

    Auch der Wegfall des Gesamtbetriebsrats führt nicht zur Beendigung der normativen Wirkung von ihm geschlossener Vereinbarungen (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 51, 53 mwN, BAGE 151, 302) .

  • LAG Düsseldorf, 06.07.2018 - 6 TaBV 4/18

    Fortgeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Ausscheiden des Unternehmens

    Diese Ansicht hält im Wesentlichen die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur normativen Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen bei einem die Betriebsidentität wahrenden Betriebsübergang (grundlegend BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - juris; ebenso BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 - und BAG v. 24.01.2017 - 1 ABR 24/15 - Rn. 14, beide juris) für übertragbar.

    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wirkt eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die in den Betrieben eines abgebenden Unternehmens gilt, bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber auch dann normativ fort, wenn nur ein Betrieb übergeht (BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 45, juris; BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - juris).

    Auch insoweit gibt es keinen Unterschied zur Rechtslage bei der Gesamtbetriebsvereinbarung, die unabhängig vom Fortbestehen der ursprünglichen Unternehmensidentität gilt (vgl. hierzu BAG v. 05.05.2015 - 1 AZR 763/13 - Rn. 50, juris, und BAG v. 18.09.2002 - 1 ABR 54/01 - juris, dort unter Rn. 54).

  • BVerwG, 05.05.2022 - 10 C 4.21

    Berufungszulassung trotz Verfahrensunterbrechung

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16

    Betriebsübergang

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 91/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 19.03.2019 - 3 AZR 369/17

    Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - mehrfache Ablösung

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.01.2018 - 7 Sa 1076/17

    Ablösende Betriebsvereinbarung - arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel Auslegung

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

  • LAG Hamm, 27.06.2018 - 4 Sa 1521/17

    Schriftform; Paraphe; betriebsbedingte Kündigung; Betriebsschließung; greifbare

  • LAG Hamburg, 13.05.2020 - 7 Sa 146/19

    Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17

    Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 210/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.05.2018 - 5 Sa 54/18

    Betriebsvereinbarung - Betriebsübergang

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 255/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 294/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17

    Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 7 Sa 23/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang - Anspruch auf

  • LAG Hamburg, 05.02.2020 - 7 Sa 89/19

    Betriebsübergang - Sozialplanabfindung - Betriebszugehörigkeit - normative

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 516/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hamburg, 04.09.2019 - 6 Sa 19/19

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen Betriebsübergang und Anspruch

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
  • LAG Hamburg, 22.06.2020 - 5 Sa 44/19

    Geltungsreichweite eines Sozialplans; Auslegung des normativen Teils eines

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 515/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 215/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 221/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 234/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

  • LAG Hamburg, 20.02.2020 - 8 Sa 147/19

    Geltungsreichweite eines Sozialplans Sozialplangeltung bei betriebsbedingter

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2018 - 6 Sa 288/17

    Betriebsübergang, kollektivrechtliche Normen, Betriebsvereinbarung, Aufhebung,

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