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   BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13   

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BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13 (https://dejure.org/2015,22374)
BAG, Entscheidung vom 05.05.2015 - 1 AZR 764/13 (https://dejure.org/2015,22374)
BAG, Entscheidung vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 (https://dejure.org/2015,22374)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Insolvenz - Verfahrensunterbrechung - unwirksame Zustellung eines Berufungsurteils - Heilung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang - Insolvenz - Verfahrensunterbrechung - unwirksame Zustellung eines Berufungsurteils - Heilung

  • IWW

    § 74 Abs. 1 ArbGG, § ... 74 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 240 Satz 1 ZPO, § 249 Abs. 2 ZPO, § 189 ZPO, § 189 Alt. 2 ZPO, § 187 ZPO, § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 72 Abs. 5 ArbGG, § 549 Abs. 1 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 81 ZPO, § 117 Abs. 1 InsO, § 80 Abs. 1 InsO, §§ 115 bis 117 InsO, §§ 86, 87 ZPO, § 240 ZPO, § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 BetrAVG, § 1b BetrAVG, § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG, § 174 Abs. 1, § 45 Satz 1 InsO, § 559 ZPO, § 264 ZPO, § 264 Nr. 3 ZPO, § 613a Abs. 1 BGB, Art. 1 Nr. 5 des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB, § 47 Abs. 7 BetrVG, § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 77 Abs. 5 BetrVG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 178 Abs. 1 Satz 1, § 179 Abs. 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 259 Abs. 1 Satz 2 InsO, § 254 Abs. 1 Satz 1 InsO

  • Wolters Kluwer
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  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (29)

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    a) Nach der Rechtsprechung des Senats behält eine Gesamtbetriebsvereinbarung, die in den Betrieben eines abgebenden Unternehmens gilt, bei einem die Betriebsidentität wahrenden Übergang auf einen bisher betriebslosen Betriebserwerber in den übertragenen Teilen des Unternehmens ihren Status als Rechtsnormen auch dann, wenn nur ein Betrieb auf diesen übergeht (BAG 18.   September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b der Gründe, BAGE 102, 356) .

    b) Zu einer normativen Fortgeltung des Inhalts einer Gesamtbetriebsvereinbarung als Einzelbetriebsvereinbarung kommt es aus den in der Senatsentscheidung vom 18. September 2002 (- 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356) genannten Gründen aber auch, wenn ein Betrieb unter Wahrung seiner Identität von einem Unternehmen mit mehreren Betrieben übernommen wird und die in der Gesamtbetriebsvereinbarung geregelten Rechte und Pflichten beim aufnehmenden Unternehmen nicht normativ ausgestaltet sind.

    Die normative Geltung ihres Regelungsgegenstands ist nicht an die Beibehaltung einer - der Betriebsverfassung ohnehin fremden - "Unternehmensidentität" gebunden (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b bb der Gründe, BAGE 102, 356; aA Hergenröder Anm. zu AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 7; Jacobs FS Konzen 2006 S. 345, 350) .

    Den Interessen des übernehmenden Rechtsträgers wird dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass dieser - sofern nicht ohnehin nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB dessen Kollektivrecht zur Anwendung kommt - mit der zuständigen Arbeitnehmervertretung oder mithilfe der im Betriebsverfassungsgesetz vorgesehenen Konfliktlösungsmöglichkeiten Regelungen treffen kann, durch die der Inhalt der Betriebsvereinbarung unternehmensbezogen angepasst werden kann (BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - zu B III 2 b cc (2) der Gründe, BAGE 102, 356) .

    Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 18. September 2002 (- 1 ABR 54/01 - zu B III 3 der Gründe, BAGE 102, 356) darauf hingewiesen, dass die in den subsumierenden Ausführungen des Dritten Senats enthaltene Aussage, eine Gesamtbetriebsvereinbarung habe mit dem Ausscheiden einer Betriebsstätte aus dem Unternehmen ihre Geltung verloren, dort eher beiläufig erfolgt und nicht begründet worden ist.

  • BAG, 06.12.2006 - 5 AZR 844/06

    Absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Auf eine Kenntnis des Gerichts von der Insolvenzeröffnung kommt es dabei nicht an (BAG 6. Dezember 2006 - 5 AZR 844/06 - Rn. 8) .

    Zu diesen gehören nach § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 549 Abs. 1 Satz 1, § 551 Abs. 2 Satz 1 ZPO die vom Kläger einzulegende Revision und deren Begründung (BAG 6. Dezember 2006 - 5 AZR 844/06 - Rn. 5) .

  • BGH, 31.10.2012 - III ZR 204/12

    Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    c) Die in der Revision geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die insoweit maßgebenden Vorschriften der Insolvenzordnung dar, der die aus § 559 ZPO folgende Unzulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz nicht entgegen steht (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 14; BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 22, BGHZ 195, 233) .
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Auf die im Urteil des Dritten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1985 (- 3 AZR 485/83 - zu B III 1 der Gründe, BAGE 50, 62) geäußerte Rechtsauffassung kann sich die Beklagte dazu nicht berufen.
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Diese bedarf keines sie rechtfertigenden Grundes (BAG 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - zu II 1 der Gründe, BAGE 91, 310) und bewirkt die Schließung des Versorgungswerks für neu eintretende Arbeitnehmer mit Ablauf der Kündigungsfrist.
  • BAG, 19.03.2014 - 5 AZR 299/13

    Transferarbeitsverhältnis - Vergütungspflicht

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    c) Die in der Revision geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die insoweit maßgebenden Vorschriften der Insolvenzordnung dar, der die aus § 559 ZPO folgende Unzulässigkeit einer Klageänderung in der Revisionsinstanz nicht entgegen steht (BAG 19. März 2014 - 5 AZR 299/13 (F) - Rn. 14; BGH 31. Oktober 2012 - III ZR 204/12 - Rn. 22, BGHZ 195, 233) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Damit fehlt es für diese Arbeitnehmergruppe an einer Rechtsgrundlage für die Entstehung eines Anspruchs auf die in der Betriebsvereinbarung geregelten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung (BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 196/09 - Rn. 67) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.).
  • BGH, 19.05.2011 - IX ZR 222/08

    Insolvenzverfahren: Aufrechnungsbefugnis trotz Erlasses der aufgerechneten

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .
  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

    Auszug aus BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 764/13
    Erforderlich ist außerdem, dass berechtigte Interessen der gegnerischen Partei nicht beeinträchtigt werden (BAG 18. November 2014 - 1 AZR 257/13 - Rn. 46) .
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

  • BAG, 19.07.1957 - 1 AZR 420/54

    Umorganisation der Polizei - Land Nordrhein-Westfalen - Polizeiausschüsse -

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BAG, 28.05.2014 - 5 AZR 423/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (equal pay)

  • BGH, 11.10.1988 - X ZB 16/88

    Prozeßvollmacht im Konkurs des Auftraggebers

  • BAG, 18.07.2007 - 5 AZR 848/06

    Vorläufiges Berufsverbot eines Rechtsanwalts

  • BGH, 12.03.2015 - III ZR 207/14

    Zustellungsmangel: Heilung der Unwirksamkeit einer - demnächstigen - Zustellung

  • BAG, 28.08.2013 - 5 AZN 426/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Unterbrechung durch Insolvenzverfahren -Aufnahme des

  • BFH, 06.05.2014 - GrS 2/13

    Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende

  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 518/08

    Prozessstandschaft für die Bundesagentur - Annahmeverzug

  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

  • BGH, 21.03.2013 - VII ZB 13/12

    Kostenfestsetzung: Unwirksamkeit des Kostenfestsetzungsbeschlusses bei fehlender

  • LAG Köln, 27.06.2013 - 6 Sa 318/13

    Einzelbetriebsvereinbarung und Gesamtbetriebsvereinbarung im Fall eines

  • BGH, 05.11.1987 - III ZR 86/86

    Wirksamkeit einer Revisionsrücknahme trotz Aussetzung des Verfahrens

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu

  • BGH, 07.12.2006 - V ZB 93/06

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Anordnung der Eigenverwaltung

  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

  • BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 659/08

    Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen - Verwirkung

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 864/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8).

    Die erneut geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die Vorschriften der Insolvenzordnung dar (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 40) .

    Gegen die Umstellung des Klageantrags hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen erhoben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 42) .

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .

    Auch die übrigen Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen vor (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 38, 39).

    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 39; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.) .

    Damit hat der Kläger bei seinem Eintritt bei der Beklagten eine Zusage auf Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der GBV 87 erworben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 44 f.) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 865/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8).

    Die erneut geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die Vorschriften der Insolvenzordnung dar (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 40) .

    Gegen die Umstellung des Klageantrags hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen erhoben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 42) .

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .

    Auch die übrigen Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen vor (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 38, 39).

    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 39; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.) .

    Damit hat der Kläger bei seinem Eintritt bei der Beklagten eine Zusage auf Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der GBV 87 erworben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 44 f.) .

  • LAG Köln, 10.05.2016 - 12 Sa 866/15

    Rechtsfolgen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens nach Wirksamwerden der

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8).

    Die erneut geänderte Antragsfassung stellt nur eine verfahrensrechtlich gebotene Anpassung an die Vorschriften der Insolvenzordnung dar (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 40) .

    Gegen die Umstellung des Klageantrags hat die Beklagte in der mündlichen Verhandlung keine Einwendungen erhoben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 42) .

    Insolvenzforderungen können daher nur noch in Höhe der vereinbarten Quoten durchgesetzt werden (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 67; BGH 19. Mai 2011 - IX ZR 222/08 - Rn. 8) .

    Auch die übrigen Voraussetzungen einer gewillkürten Prozessstandschaft liegen vor (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 38, 39).

    Wird die nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangene Forderung gerichtlich festgestellt, entfaltet eine solche Entscheidung zugleich Bindungswirkung in Bezug auf den gegen den Träger der Insolvenzsicherung gerichteten Anspruch des Arbeitnehmers nach § 7 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG (BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 39; 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 18 f.) .

    Damit hat der Kläger bei seinem Eintritt bei der Beklagten eine Zusage auf Gewährung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe der GBV 87 erworben (vgl. BAG 5. Mai 2015 - 1 AZR 764/13 - Rn. 44 f.) .

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