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   BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83   

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BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83 (https://dejure.org/1985,633)
BAG, Entscheidung vom 05.06.1985 - 4 AZR 533/83 (https://dejure.org/1985,633)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 (https://dejure.org/1985,633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes - Verfahren für den Urlaub, den Lohnausgleich und die Zusatzversorgung im Baugewerbe - Einzug der Beiträge für Zusatzversorgung, Lohnausgleich und Urlaub der Arbeitnehmer des Baugewerbes von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 48, 390
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
    Nur wenn eine Tätigkeit nicht von Abschnitt V erfaßt wird, muß noch auf die allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zurückgegriffen werden, um zu prüfen, ob ein Betrieb des Baugewerbes vorliegt (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

    Bauliche Leistungen in diesem Sinne liegen vor, wenn die Arbeiten dazu beitragen, ein Gebäude oder sonstiges Bauwerk seinem bestimmungsgemäßen Zweck zuzuführen (BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 -, AP Nr. 60 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).

  • BAG, 10.09.1975 - 4 AZR 456/74

    Tarifverträge: Geltungsbereich des RTV-Bau

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
    Demgemäß hat der Senat die Entschädigung für die Klageforderung nach Nr. 1.1 auf DM 17.000,-- und für die Klageforderung nach Nr. 1.2 auf DM 250,-- festgesetzt (vgl. auch das Urteil des Senats vom 10. September 1975 - 4 AZR 456/74 -, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.05.1985 - 4 AZR 516/83

    Anbringung von Leitplanken - Bauliche Leistung - Straßenbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
    Die allgemeinen Merkmale des Abschnitts I des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau, die die Erstellung "Bauten aller Art" betreffen, werden vom Beklagten nicht erfüllt, da unter solchen Bauten Gebäude zu verstehen sind (BAG Urteil vom 8. Mai 1985 - 4 AZR 516/83 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 23.09.1981 - 4 AZR 108/79

    Kabelbau - Kabelverlegung mit Erdarbeiten - Überwiegende Beschäftigung -

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
    Nach der früheren Fassung des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau wurden nur solche Betriebe vom fachlichen Geltungsbereich erfaßt, die einmal im Sinne der einleitenden allgemeinen Tarifnormen Bauten erstellten oder sonstige bauliche Leistungen erbrachten und außerdem Arbeiten ausführten, die in der den allgemeinen Bestimmungen der Tarifnorm folgenden Einzelaufstellung besonders aufgeführt waren (vgl. BAG 36, 211, 214 = AP Nr. 35 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau m. w. N.).
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 642/79

    Wegezeitvergütung - Verpflegungszuschuß - Kraftfahrer - Kraftwagen - Abholen im

    Auszug aus BAG, 05.06.1985 - 4 AZR 533/83
    Mit den im Klammerzusatz zu Abschnitt V Nr. 9 angeführten Arbeiten wird der vorangestellte Begriff der Erdbewegungsarbeiten von den Tarifvertragsparteien damit für den Senat bindend bestimmt (vgl. BAG Urteil vom 28. April 1982 - 4 AZR 642/79 -, AP Nr. 39 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 580/03

    Sozialkassen - Auskunftsklage - Entschädigungshöhe

    Es stellt auch - wie das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung (zB 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - BAGE 48, 390; 25. Juni 2002 - 9 AZR 439/01 - BAGE 102, 1) - bei der Festlegung der Entschädigungshöhe für den Regelfall auf Grund typisierender Betrachtung auf einen bestimmten Prozentsatz der mutmaßlichen Beiträge ab, setzt diesen aber mit 25 vH an.
  • BAG, 27.10.2010 - 10 AZR 351/09

    Sozialkassenverfahren im Baugewerbe - PCB-Sanierung als bauliche Leistung i. S.

    Durch die Beseitigung dieser Schadstoffe kann das Bauwerk wieder seinem bestimmungsgemäßen Zweck zugeführt werden (vgl. Senat 15. November 2000 - 10 AZR 621/99 - zu II 2 d der Gründe; BAG 5. Juli 1985 - 4 AZR 533/83 - BAGE 48, 390) .
  • LAG Hessen, 07.08.2001 - 2 Sa 106/01

    Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als deren Arbeitnehmer;

    Dafür hat der Kläger nicht nur weder dem Grunde noch der Höhe nach auch nur andeutungsweise etwas vorgetragen - soweit er in der Berufungsinstanz bezüglich der Lohnsteuerkarte davon spricht, dass ihm insoweit bereits ein Schaden von rund 10 000, 00 DM entstanden sei, übersieht er schon, dass er insoweit nur die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 5.000,00 DM beantragt hat -, sondern im Gegenteil ist das Entstehen eines Schadens überhaupt durch die Nichtherausgabe der ausgefüllten Papiere und erst recht in der von dem Kläger beantragten absurden Höhe von 40.000,00 DM für die Arbeitsbescheinigung und je 5.000,00 DM für die Lohnsteuerkarte und die Versicherungsbescheinigung völlig ausgeschlossen (BAG, Urt. v. 05.06.1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Die gem. § 61 Abs. 2 ArbGG zu setzende Frist darf nicht kürzer als die Rechtsmittelfrist von einem Monat ab Zustellung des vollständigen Urteils an die Beklagten sein, weil der verurteilten Partei die volle Rechtsmittelfrist zur Überlegung zur Verfügung stehen muss, damit sie sich schlüssig werden kann, ob sie die titulierte Verpflichtung erfüllen, insbesondere das Urteil rechtskräftig werden lassen will, oder ob sie Rechtsmittel einlegen will (BAG, Urt. v. 05.06.1985, aaO.; Germelmann/Matthes/Prütting, a.a.O., § 61, Randnr. 34).

  • BAG, 24.01.1990 - 4 AZR 561/89

    Konkurrenz zwischen Bautarif und Landarbeit (Drainage)

    Nach der Senatsrechtsprechung fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Senatsurteil vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).

    Bei Betrieben, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V des § 1 Abs. 2 der Verfahrenstarifverträge genannte Tätigkeiten ausgeübt werden, ist außerdem seit der Änderung des Geltungsbereiches des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge durch den Tarifvertrag vom 1. März 1980 nicht mehr erforderlich, daß gleichzeitig die allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III erfüllt sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 280/85

    Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils - Einziehung von Beiträgen für

    Der Senat hat schon im Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 -, AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau ausgeführt, daß es geboten und angemessen ist, die Entschädigungssumme nicht in voller Höhe der zu erwartenden Beiträge festzusetzen.

    Im Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau hat der Senat deshalb einen Abschlag von 20 % für angemessen erachtet.

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den betrieblichen Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; BAG Urteil vom 26. April 1989 - 4 AZR 49/89 - AP Nr. 110 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 591/85

    Klassifizierung eines Betriebs als dem "Säurebau" oder dem "Fliesenlegerhandwerk"

    Mit der Aufzählung der nicht vom Geltungsbereich des BRTV-Bau erfaßten Betriebe in § 1 Abs. 2 Abschnitt VII BRTV-Bau bringen die Tarifvertragsparteien zum Ausdruck, daß diese Betriebe, auch wenn sie unter die Merkmale der vorangehenden Abschnitte des § 1 Abs. 2 BRTV-Bau fallen, trotzdem nicht von dessen fachlichem Geltungsbereich erfaßt werden sollen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Der gleiche Gesichtspunkt kommt bei der Festsetzung des Streitwertes einer Klage auf Auskunftserteilung zum Tragen (BAG Urteil vom 5. Juni 1985 - 4 AZR 533/83 - AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau; Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BAG, 28.03.1990 - 4 AZR 615/89

    Darlegungslast und Beweislast für Auskunftsklagen nach den

    Nach der Senatsrechtsprechung fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau sowie Senatsurteile vom 14. Juni 1989 - 4 AZR 200/89 - und vom 24. Januar 1990 - 4 AZR 561/89 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 200/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

    Nach der Senatsrechtsprechung fallen Betriebe, in denen überwiegend in den Beispielen des Abschnitts V genannte Tätigkeiten ausgeführt werden, unter den Geltungsbereich des BRTV-Bau und der insoweit gleichlautenden Verfahrenstarifverträge, ohne daß die Erfordernisse der allgemeinen Merkmale des Abschnitts I bis III zu überprüfen sind (vgl. BAGE 48, 390, 394 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Für die von der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes begehrte Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen für das Baugewerbe ist die Entschädigungssumme nach § 61 Abs. 2 ArbGG in der Regel um 20 vH von dem zu erwartenden Zahlungsanspruch zu kürzen (Bestätigung von BAG Urteil vom 27 August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und von BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau).

    Aus diesen Gründen hat der Senat in ständiger Rechtsprechung (BAGE 48, 390, 398 = AP Nr. 67 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bau und Urteil vom 27. August 1986 - 4 AZR 280/85 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) bei der Festsetzung der Entschädigungssumme für den Fall der Nichterfüllung der Auskunftsverpflichtung in der Regel einen Abschlag von 20 v. H. von der von der Klägerin auf der Grundlage der geschätzten vollen Beitragssumme geforderten Entschädigungssumme für angemessen erachtet.

  • BAG, 23.11.1988 - 4 AZR 452/88

    Anspruch auf Auskunft über die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer zur Berechnung

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 593/85

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 07.09.1987 - 14 Sa 57/87

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge im Steinmetzhandwerk und

  • BAG, 14.10.1987 - 4 AZR 228/87

    Zusatzversorgung im Baugewerbe - Auskunftsanspüche der Zusatzversorgungskasse -

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 49/89

    Tarifvertrag: Auslegung - BRTV-Bau

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 341/86
  • BAG, 13.05.2004 - 10 AZR 488/03

    Sozialkassen - Baugewerbe - Tiefbau

  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 585/86

    Qualifizieren der Isolierung von Elektrokabeln als Malertätigkeit oder als

  • BAG, 26.04.1989 - 4 AZR 17/89

    Tarifvertrag: Auslegung - Begriff des Baugewerbes

  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 17/86

    Einordnung von Fassadenverkleidungsarbeiten als Dachdeckergewerbe - Erteilung von

  • BAG, 04.10.1989 - 4 AZR 396/89

    Auskunftsanspruch - Fortgeltung - Umwandlung

  • BAG, 15.11.2000 - 10 AZR 621/99

    Tarifgeltung: VTV - Bekämpfung holzzerstörender Insekten an verbauten Holzteilen

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 343/88

    Anspruch der Einzugsstelle für Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes auf

  • BAG, 28.01.1987 - 4 AZR 150/86

    Tarifvertrag

  • BAG, 22.11.1988 - 1 ABR 6/87

    Tarifzuständigkeit für gemischtes Unternehmen

  • ArbG Wiesbaden, 22.07.2015 - 3 Ca 170/15
  • BAG, 03.12.1986 - 4 AZR 466/86

    Arbeitnehmer mit einer arbeiterrentenversicherungspflichtigen Tätigkeit -

  • BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 640/87

    Auslegung des § 1 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub, den

  • BAG, 14.06.1989 - 4 AZR 201/89

    Tarifkonkurrenz: BRTV-Bau - MTV für die gewerblichen Arbeitnehmer und

  • BAG, 28.09.1988 - 4 AZR 352/88

    Anspruch auf Auskunftserteilung nach den Verfahrenstarifverträgen des Baugewerbes

  • LAG Hessen, 10.08.1990 - 15 Sa 396/89

    Anspruch auf Auskunft der Sozialkassen des Baugewerbes;

  • LAG Hessen, 23.03.1990 - 15 Sa 86/89

    Einordnung von Steinmetzarbeiten als baugewerblich im Sinne des

  • BAG, 20.01.1988 - 4 AZR 492/87

    Überwiegen konstruktiver Arbeiten als Voraussetzung der Einordnung eines Betriebs

  • LAG Hessen, 23.11.1987 - 5 Sa 723/85

    Geltungsbereich der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes

  • BAG, 27.08.1986 - 4 AZR 592/85

    Bindung eines gemeinnützigen Arbeitgebers an den Bundesrahmentarifvertrag für das

  • LAG Hessen, 01.11.1991 - 15 Sa 1490/90

    Unterfallen eines Hotel- und Gaststättenbetriebes als Ganzes unter den

  • LAG Hessen, 16.02.1990 - 15 Sa 365/89

    Betrieblicher Geltungsbereich von Bau-Tarifverträgen; Voraussetzungen für das

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