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   BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)   

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BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2018 - 10 AZR 155/18 (A) (https://dejure.org/2018,16764)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 139 ZPO, Art. ... 103 Abs. 1 GG, § 62 Abs. 2 ArbGG, §§ 767, 769 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG, § 707 Abs. 1 ZPO, § 719 Abs. 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 4 ArbGG, Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes, § 62 Abs. 1 ArbGG, § 769 ZPO, 769 ZPO, § 769 Abs. 1 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil; Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Abwägung des gegenläufigen Schutzbedürfnisses von Gläubiger und Schuldner

  • bag-urteil.com

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage

  • rewis.io

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage - Darlegungslast

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit im arbeitsgerichtlichen Urteil

  • datenbank.nwb.de

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Vollstreckungsabwehrklage - Darlegungslast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckungsabwehrklage - und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Vollstreckungsabwehrklage - einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.01.2017 - I ZR 64/16

    Rechtmäßige Anordnung einer Zwangshaft aufgrund einer Weigerung zur

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt (Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm 10. Februar 1993 - 17 W 23/92 - zu 3 b aa der Gründe) , hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht (MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann aaO Rn. 17) und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9) .
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2017 - 3 Sa 862/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung; Bestimmung des zuständigen

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Zuständiges "Prozessgericht" iSv. § 769 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist im Streitfall das Bundesarbeitsgericht, weil bei diesem auch die Vollstreckungsgegenklage anhängig ist (vgl. LAG Düsseldorf 16. Juni 2017 - 3 Sa 862/16 - zu II der Gründe; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 3; Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 2) .
  • LAG Köln, 10.07.2013 - 6 Ta 184/13

    Unzulässige sofortige Beschwerde gegen die Versagung einer einstweiligen

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • BAG, 21.09.2016 - 10 ABR 33/15

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Sie hat überdies eingewandt, die Ansprüche seien entfallen, nachdem der Zehnte Senat mit Beschluss vom 21. September 2016 (- 10 ABR 33/15 - BAGE 156, 213) die Unwirksamkeit der ihrer Verurteilung zugrunde liegenden Allgemeinverbindlicherklärung vom 15. Mai 2008 (AVE VTV 2008, BAnz. Nr. 104a vom 15. Juli 2008) des VTV in der im Streitzeitraum geltenden Fassung festgestellt habe.
  • LAG Bremen, 24.06.1996 - 2 Ta 28/96

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • LAG Nürnberg, 07.05.1999 - 7 Ta 89/99

    Zwangsvollstreckung: Vorläufige Einstellung bei Vollstreckungsmaßnahmen aus

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Die Zwangsvollstreckung könne auch gegen Sicherheitsleistung eingestellt oder nur gegen Sicherheitsleistung fortgesetzt werden (LAG Nürnberg 7. Mai 1999 - 7 Ta 89/99 - zu 2 der Gründe; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2) .
  • OLG Hamm, 10.02.1993 - 17 W 23/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die einstweilige Einstellung der

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt (Musielak/Voit/Lackmann ZPO 15. Aufl. § 769 Rn. 3; vgl. auch OLG Hamm 10. Februar 1993 - 17 W 23/92 - zu 3 b aa der Gründe) , hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht (MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann aaO Rn. 17) und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.01.2017 - L 3 KA 87/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Die Einstellung der Zwangsvollstreckung ist ausgeschlossen, wenn für den Antragsteller im Hauptverfahren keinerlei Erfolgsaussichten bestehen (LSG Niedersachsen-Bremen 9. Januar 2017 - L 3 KA 87/16 B ER - zu II 4 a der Gründe mwN; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann 5. Aufl. § 769 Rn. 4; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 76. Aufl. § 769 ZPO Rn. 6; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 769 Rn. 6) .
  • LAG Nürnberg, 05.01.2006 - 6 Ta 255/05

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18
    Es sei nicht erkennbar, aus welchem Sachgrund diese Wertentscheidung bei der Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO durchbrochen werden solle (vgl. LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96 -; - ohne auf die Gesetzesänderung einzugehen - LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 25.02.2022 - 4 Sa 37/22

    Analoge Anwendung des § 769 ZPO bei Vollstreckungsgegenklage wegen nachträglicher

    Dies sieht § 769 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO, nicht aber auf § 769 ZPO (hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe; 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16; LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12; LAG Düsseldorf 31.08.2020 - 4 Sa 480/20, alle juris; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK- ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG Köln 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris; offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

    Der eher versteckt liegende Wertungswiderspruch und Verstoß gegen den Gleichheitssatz ist in der Rechtsprechung bislang nur vereinzelt zutage getreten (vgl. die oben angeführten Entscheidungen) und hat insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mangels eröffneten Rechtsweges kaum Niederschlag gefunden (erwähnt in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)).

    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers im Verhältnis zum Schuldner in den Vordergrund stellt, hat der Schuldner sein Schutzbedürfnis darzulegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft zu machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BGH 4. Januar 2017 - I ZR 64/16 - Rn. 9; 4. Mai 2016 - I ZR 64/16 - Rn. 9; BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A) mwN).

  • LAG Düsseldorf, 31.08.2020 - 4 Sa 480/20

    Vorläufiger Weiterbeschäftigungsanspruch; Folgekündigung mit Freistellung

    Bestreitet der Arbeitgeber den vom Arbeitsgericht ausgeurteilten vorläufigen Weiterbeschäftigungsanspruch im Rechtsmittel auch unter Hinweis auf eine nach Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz ausgesprochene Folgekündigung, bedarf es insoweit für die Einstellung der Zwangsvollstreckung nicht der Glaubhaftmachung eines unersetzbaren Nachteils (offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A)).

    Denn dies sieht § 767 Abs. 1 ZPO nicht vor und § 62 Abs. 1 Satz 3 ArbGG verweist insoweit ausdrücklich nur auf die Fälle der §§ 707 und 719 ZPO (wohl hM, vgl. LAG Nürnberg 07.05.1999 - 7 Ta 89/99 zu 2 der Gründe; 29.02.2016 - 7 Ta 17/16 Rn. 16; LAG Sachsen-Anhalt 25.09.2002 - 8 Sa 344/02, Rn. 12, alle juris; AR/Heider 8. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 9; GK-ArbGG/Vossen Stand Dezember 2015 § 62 Rn. 39; GMP/Schleusener 9. Aufl. § 62 Rn. 50; Düwell/Lipke/Dreher 4. Aufl. § 62 Rn. 24; ErfK/Koch 18. Aufl. § 62 ArbGG Rn. 2; aA LAG Nürnberg 5. Januar 2006 - 6 Ta 255/05 - zu II 2 der Gründe; LAG Bremen 24. Juni 1996 - 2 Ta 28/96; LAG L. 10. Juli 2013 - 6 Ta 184/13 - zu II der Gründe mwN, alle juris; offen gelassen in BAG 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A), juris Rn. 11).

  • LAG Hamm, 06.12.2021 - 12 Ta 378/21

    Vorläufige Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; Unmöglichkeit

    Zudem bedarf es der Prüfung des streitigen Einwandes der Unmöglichkeit im Verfahren nach § 888 ZPO nicht, weil die Schuldnerin entweder Berufung einlegen und die Einstellung der Zwangsvollstreckung nach § 62 Abs. 1 S. 3 ArbGG i.V.m §§ 719, 707 ZPO beantragen oder alternativ Vollstreckungsgegenklage nach §§ 767, 769 ZPO erheben kann ( zu § 767 ZPO vgl. BAG, 05.06.2018 - 10 AZR 155/18 (A )).
  • LAG Köln, 11.09.2020 - 9 TaBV 24/20

    Vollstreckungsabwehrklage im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren -

    Da das Gesetz die Interessen des Gläubigers, hier des Betriebsrats, im Verhältnis zum Schuldner, hier der Arbeitgeberin, in den Vordergrund stellt, muss der Schuldner sein Schutzbedürfnis darlegen und nach § 769 Abs. 1 Satz 3 ZPO glaubhaft machen, dass es in angemessenem Verhältnis zu den Aussichten des in der Hauptsache eingeleiteten Rechtsstreits steht und das Interesse des Gläubigers an der Durchführung der Zwangsvollstreckung überwiegt (BAG, Beschluss vom 05. Juni 2018 - 10 AZR 155/18 (A) -, Rn. 15, juris).
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