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BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitsvertragsbruch - Urlaubsanspruch - Urlaubsabgeltungsanspruch - Rechtsmißbräuchliche Geltendmachung
Verfahrensgang
- LAG München, 07.06.1961 - 2 Sa 583/61
- BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
Papierfundstellen
- DB 1962, 1180
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.10.1958 - 4 AZR 34/55
Urlaubsanspruch - Fristlose Entlassung - Eigenes Verschulden - …
Auszug aus BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
Das von der Revision angezogene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8, Oktober 1958 - 4 AZR 34/55 - BAG 6, 297 3 8.2«, Die Geltendmachung dieses Urlaubsabgeltungsanspruches kann jedoch auch nach bayerischem Urlaubsrecht wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein (BAG 6, 297 Z3oo/ = AP Uro 1 zu Art. 0 7 UrlaubsG Bayern; vgl auch BAG AP Ir«, 4 zu § 5 UrlaubsG NRW mit weiteren Nachweisen)«, Ein Rechtsmißbrauch kann im Palle eines Arbeitsvertragsbruches des Arbeitnehmers bei dem völligen Zurücktreten des Pürsorgepflichtgedankens bei der gesetzlichen Urlaubsregelung in Bayern allerdings nur dann an genommen werden, wenn sich nach Prüfung der gesamten Verhältnisse ergibt, daß der Arbeitnehmer unter für den Arbeitgeber ganz besonders schwerwiegenden Umständen die Arbeit niedergelegt hat (vgl«, für den Pall der fristlosen Entlassung: BAG AP Nr" 1 zu § 12 UrlaubsG Schlesw Hol st ein) o.
- BAG, 03.06.1954 - 2 AZR 121/54
Arbeitsgerichtsverfahren: Vorliegen einer Divergenz, Fristbeginn nach § 74 Abs. 3 …
Auszug aus BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
/2985 299.7 = AP Nr, 1 zu Art o 7 UrlaubsG Bayern - "beruht" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo BAG 1, 18 /2o7 = AP Nro 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4, 349 Z35o7 = AP Nro 51 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 7, 246 4 9 7 = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr, 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf den Rechtssätzen" daß nach bayerischem Urlaubsrecht der Urlaubsanspruch Teil der Arbeitsbedingungen und des Entgelts sei; die vom Arbeitnehmer selbst verschuldete fristlose Entlassung führe daher nicht ohne weiteres zum Erlöschen des Urlaubsanspruches, Die Geltendmachung eines Urlaubs abgeltungsanspruches könne aber auch nach dem bayerischen Urlaubsgesetz wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein. - BAG, 19.10.1957 - 4 AZR 418/57
Verwirkung des Klageanspruchs - Abweisung der Klage - Divergenz - Klagabweisende …
Auszug aus BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
/2985 299.7 = AP Nr, 1 zu Art o 7 UrlaubsG Bayern - "beruht" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo BAG 1, 18 /2o7 = AP Nro 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4, 349 Z35o7 = AP Nro 51 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 7, 246 4 9 7 = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr, 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf den Rechtssätzen" daß nach bayerischem Urlaubsrecht der Urlaubsanspruch Teil der Arbeitsbedingungen und des Entgelts sei; die vom Arbeitnehmer selbst verschuldete fristlose Entlassung führe daher nicht ohne weiteres zum Erlöschen des Urlaubsanspruches, Die Geltendmachung eines Urlaubs abgeltungsanspruches könne aber auch nach dem bayerischen Urlaubsgesetz wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein. - BAG, 19.02.1959 - 2 AZR 515/55
Divergenz - Text der Entscheidungsgründe - Veröffentlichung in der Fachpresse
Auszug aus BAG, 05.07.1962 - 5 AZR 378/61
/2985 299.7 = AP Nr, 1 zu Art o 7 UrlaubsG Bayern - "beruht" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vglo BAG 1, 18 /2o7 = AP Nro 4 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 4, 349 Z35o7 = AP Nro 51 zu § 72 ArbGG 1953; BAG 7, 246 4 9 7 = AP Nr, 4 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision; BAG AP Nr, 1 zu § 72 ArbGG 1953 Divergenzrevision) auf den Rechtssätzen" daß nach bayerischem Urlaubsrecht der Urlaubsanspruch Teil der Arbeitsbedingungen und des Entgelts sei; die vom Arbeitnehmer selbst verschuldete fristlose Entlassung führe daher nicht ohne weiteres zum Erlöschen des Urlaubsanspruches, Die Geltendmachung eines Urlaubs abgeltungsanspruches könne aber auch nach dem bayerischen Urlaubsgesetz wegen Verstoßes gegen den das gesamte Recht beherrschenden Grundsatz von Treu und Glauben rechtsmißbräuchlich sein.