Rechtsprechung
   BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,19484
BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83 (https://dejure.org/1984,19484)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1984 - 2 AZR 282/83 (https://dejure.org/1984,19484)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1984 - 2 AZR 282/83 (https://dejure.org/1984,19484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,19484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 25.01.1980 - 7 AZR 69/78

    Befristung - Haushaltsmittel / Drittmittelfinanzierung

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Wie sich aus der Verweisung auf die Begründung des Arbeitsgerichts ergibt, hat das Landesarbeitsgericht angenommen, diesen Grundsatz den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), vom 25. Januar 1980 (7 AZR 69/78 - AP Nr. 52, aaO), vom 19. August 1.981 (BAG 36, 179 = AP Nr. 59, aaO) und vom 30. September 1981 (BAG 36, 229 = AP Nr. 61, aaO) entnehmen zu können.

    Grundlegend ist vielmehr das Urteil vom 29. August 1979 (aaO), dessen Bedeutung der erkennende Senat bereits in dem vom Arbeitsgericht erwähnten, aber nicht ausgewerteten Urteil vom I1. Januar 1982 (BAG 37, 283) näher dargestellt hat und dessen Grundsätze nach dem Urteil des Siebten Senates vom 25. Januar 1980 (aaO) auch im Bereich der sogenannten Drittmittelfinanzierung im Hochschulbereich anzuwenden sind.

    Bei der Drittmittelfinanzierung kommt es nach dem Urteil des Siebten Senates vom 25. Januar 1980 (aaO) entscheidend darauf an, ob sowohl die Universität durch ihren Vorschlag als auch das für die Drittmittelfinanzierung zuständige haushaltsrechtliche Organ sich gerade mit den Verhältnissen einer konkreten Haus haltsstelle befaßt und über die Einrichtung und die Dauer eines konkreten Arbeitsplatzes entschieden hat.

    Die Vorschrift -msetzt insoweit nur für die Befristung eines konkreten Arbeitsverhältnisses eine Höchstdauer (BAG Urteil vom 25. Januar 1980 - 7 AZR 69/78 - AP Nr. 52 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag und das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senates vom 26. Mai 1983 - 2 AZR 39/81 -).

  • BAG, 29.08.1979 - 4 AZR 863/77

    Befristung - Rechtsfortbildung sowie Haushaltsmittel als sachlicher Grund

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Wie sich aus der Verweisung auf die Begründung des Arbeitsgerichts ergibt, hat das Landesarbeitsgericht angenommen, diesen Grundsatz den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), vom 25. Januar 1980 (7 AZR 69/78 - AP Nr. 52, aaO), vom 19. August 1.981 (BAG 36, 179 = AP Nr. 59, aaO) und vom 30. September 1981 (BAG 36, 229 = AP Nr. 61, aaO) entnehmen zu können.

    Grundlegend ist vielmehr das Urteil vom 29. August 1979 (aaO), dessen Bedeutung der erkennende Senat bereits in dem vom Arbeitsgericht erwähnten, aber nicht ausgewerteten Urteil vom I1. Januar 1982 (BAG 37, 283) näher dargestellt hat und dessen Grundsätze nach dem Urteil des Siebten Senates vom 25. Januar 1980 (aaO) auch im Bereich der sogenannten Drittmittelfinanzierung im Hochschulbereich anzuwenden sind.

  • BAG, 19.08.1981 - 7 AZR 280/79

    Befristeter Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Wie sich aus der Verweisung auf die Begründung des Arbeitsgerichts ergibt, hat das Landesarbeitsgericht angenommen, diesen Grundsatz den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), vom 25. Januar 1980 (7 AZR 69/78 - AP Nr. 52, aaO), vom 19. August 1.981 (BAG 36, 179 = AP Nr. 59, aaO) und vom 30. September 1981 (BAG 36, 229 = AP Nr. 61, aaO) entnehmen zu können.
  • BAG, 30.09.1981 - 7 AZR 789/78

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Wie sich aus der Verweisung auf die Begründung des Arbeitsgerichts ergibt, hat das Landesarbeitsgericht angenommen, diesen Grundsatz den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 29. August 1979 (BAG 32, 85 = AP Nr. 50 zu 5 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag), vom 25. Januar 1980 (7 AZR 69/78 - AP Nr. 52, aaO), vom 19. August 1.981 (BAG 36, 179 = AP Nr. 59, aaO) und vom 30. September 1981 (BAG 36, 229 = AP Nr. 61, aaO) entnehmen zu können.
  • BAG, 14.01.1982 - 2 AZR 245/80

    Voraussetzungen für die Annahme eines sachlichen Grundes zur Befristung von

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Grundlegend ist vielmehr das Urteil vom 29. August 1979 (aaO), dessen Bedeutung der erkennende Senat bereits in dem vom Arbeitsgericht erwähnten, aber nicht ausgewerteten Urteil vom I1. Januar 1982 (BAG 37, 283) näher dargestellt hat und dessen Grundsätze nach dem Urteil des Siebten Senates vom 25. Januar 1980 (aaO) auch im Bereich der sogenannten Drittmittelfinanzierung im Hochschulbereich anzuwenden sind.
  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.1983 - 2 (3) Sa 629/82

    Sachlicher Grund für die Dauer der Befristung eines Arbeitsvertrages im

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    hat der Zweite Senat des Rundesarbeitsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 5. Juli 1989 durch den Vorsitzenden Richter Hillebrecht, die Richter Professor Dr. Röhsler und Triebfürst, sowie die ehrenamtlichen Richter Thieß und Pr. Bensinger für Recht erkannt: 1. Auf die Revision des Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 24. März 1983 - 2 (3) Sa 629/82 - aufgehoben.
  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 224/82
    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Der Kläger hat nämlich mit der vorliegenden Klage deutlich seinen Vorbehalt erkennen lassen, durch eine spätere Befristung - zudem nur im Rahmen eines Werkvertrages - seinen aufgrund der unwirksamen Befristungen erworbenen Bestandsschutz nicht aufgeben zu wollen (vgl. das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 224/82 - sowie BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 07.03.1980 - 7 AZR 177/78

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Zeitablauf - Unwirksamkeit der Befristung -

    Auszug aus BAG, 05.07.1984 - 2 AZR 282/83
    Der Kläger hat nämlich mit der vorliegenden Klage deutlich seinen Vorbehalt erkennen lassen, durch eine spätere Befristung - zudem nur im Rahmen eines Werkvertrages - seinen aufgrund der unwirksamen Befristungen erworbenen Bestandsschutz nicht aufgeben zu wollen (vgl. das Urteil des Senates vom 7. Juni 1984 - 2 AZR 224/82 - sowie BAG Urteil vom 7. März 1980 - 7 AZR 177/78 - AP Nr. 54 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht