Rechtsprechung
BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitsrechtlicher Status einer Fernsehmitarbeiterin - Anspruch auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsverhältnisses - Abhängigkeit als Indikator für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 02.12.1992 - 18 Ca 1898/92
- LAG Baden-Württemberg, 12.05.1993 - 3 Sa 29/93
- BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54 und Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Die Inanspruchnahme eines derartigen Weisungsrechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis nicht vereinbar (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit und Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O.).
Wegen der Begründung im einzelnen wird auf das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Senatsurteil vom 20. Juli 1994 (- 5 AZR 627/93 -, a.a.O.) verwiesen.
Auch insoweit wird auf das vorgenannte Urteil des Senats vom 20. Juli 1994 (a.a.O.) bezug genommen.
- BAG, 24.06.1981 - 7 AZR 198/79
Hotelgewerbe - Gaststättengewerbe - West-Berlin - Konstitutives …
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Tarifbestimmungen, nach denen Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, können einer gesetzlichen Formvorschrift im Sinne der §§ 125 Satz 1 und 126 Abs. 1 BGB gleichstehen (BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; Urteil vom 24. Juni 1981 - 7 AZR 198/79 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Formvorschriften).Durch Auslegung der Tarifnorm ist zu ermitteln, ob sie ein konstitutives oder lediglich ein deklaratorisches Schriftformerfordernis aufstellt, d.h. ob die Rechtsfolge seiner Nichtbeachtung in der Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes besteht oder nicht (BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT; Urteil vom 24. Juni 1981, a.a.O.).
Gegen eine konstitutive Schriftform spricht hier schon der Umstand, daß die Form nicht notwendig vor Arbeitsaufnahme erfüllt werden muß (Birk, Anm. II zu EzA § 397 BGB Nr. 3; offen gelassen im Urteil des BAG vom 24. Juni 1981, a.a.O.).
- BAG, 03.10.1975 - 5 AZR 427/74
Arbeitnehmerstatus: "Freier Mitarbeiter" einer Orchestergesellschaft
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Bereits in seinem Urteil vom 3. Oktober 1975 (- 5 AZR 427/74 - AP Nr. 16 zu § 611 BGB Abhängigkeit) hat der Senat ausgeführt, daß die Aufstellung von Dienstplänen auch dann ein Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ist, wenn die Betreffenden ihr Erscheinen zu den vorgesehenen Terminen jeweils durch ein Kreuz hinter ihrem Namen zu bestätigen haben.
- BAG, 30.11.1994 - 5 AZR 704/93
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats, der auch das Landesarbeitsgericht gefolgt ist, sind die dazu entwickelten Grundsätze auch im Bereich Funk und Fernsehen maßgebend (vgl. das ebenfalls einen Mitarbeiter der Beklagten betreffende Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 - AP Nr. 73 zu § 611 BGB Abhängigkeit = EzA § 611 BGB Arbeitnehmerbegriff Nr. 54 und Urteil vom 30. November 1994 - 5 AZR 704/93 -, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 24.06.1992 - 5 AZR 384/91
Arbeitsrechtlicher Status eines Musikschullehrers
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Die Inanspruchnahme eines derartigen Weisungsrechts ist aber mit einem freien Mitarbeiterverhältnis nicht vereinbar (BAG Urteil vom 24. Juni 1992 - 5 AZR 384/91 - AP Nr. 61 zu § 611 BGB Abhängigkeit …und Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 627/93 -, a.a.O.). - BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93
Zulässigkeit einer Statusklage
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Für das Feststellungsinteresse ist unschädlich, daß die Klägerin ihre Klage auf die Statusbeurteilung beschränkt und weitere Umstände, etwa den zeitlichen Umfang, in dem sie zu beschäftigen ist, nicht zum Streitgegenstand gemacht hat (BAG Urteil vom 20. Juli 1994 - 5 AZR 169/93 - AP Nr. 26 zu § 256 ZPO 1977 = EzA § 256 ZPO Nr. 43). - BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 149/71
Nebenabreden - Schriftliche Vereinbarung - Schriftform - Nörvenicherlasse - …
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Tarifbestimmungen, nach denen Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen, können einer gesetzlichen Formvorschrift im Sinne der §§ 125 Satz 1 und 126 Abs. 1 BGB gleichstehen (BAG Urteil vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 149/71 - AP Nr. 1 zu § 4 BAT; Urteil vom 24. Juni 1981 - 7 AZR 198/79 - AP Nr. 2 zu § 4 TVG Formvorschriften). - BAG, 06.09.1972 - 4 AZR 422/71
Zusage einer höheren Vergütung - Nebenabrede - Arbeitsvertrag - Konstitutive …
Auszug aus BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 69/94
Durch Auslegung der Tarifnorm ist zu ermitteln, ob sie ein konstitutives oder lediglich ein deklaratorisches Schriftformerfordernis aufstellt, d.h. ob die Rechtsfolge seiner Nichtbeachtung in der Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes besteht oder nicht (BAG Urteil vom 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP Nr. 2 zu § 4 BAT;… Urteil vom 24. Juni 1981, a.a.O.).
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 560/99
Widerruf einer Fahrvereinbarung
Im übrigen spricht viel dafür, daß dem Schriftformerfordernis für die Fahrvereinbarung in § 7.2.2 BMTV 1980 nur deklaratorische Bedeutung zukommen solle (vgl. dazu BAG 5. Juli 1995 - 5 AZR 69/94 - nv.; 6. September 1972 - 4 AZR 422/71 - AP BAT § 4 Nr. 2).