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   BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16   

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https://dejure.org/2016,22700
BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 (https://dejure.org/2016,22700)
BAG, Entscheidung vom 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 (https://dejure.org/2016,22700)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 (https://dejure.org/2016,22700)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO, § 117 Abs 2 ZPO
    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • IWW

    § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 78 Satz 1 ArbGG, § 575 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 575 Abs. 3 ZPO, § 575 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 133 BGB, § 117 Abs. 2 ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 114 Satz 1 ZPO, § 78 ArbGG, § 577 Abs. 4 ZPO, § 577 Abs. 5 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Auslegung prozessualer Willenserklärungen; Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung und ohne Darlegung der Erfolgsaussichten des Klage- oder Berufungsverfahrens zulässig

  • bag-urteil.com

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • Betriebs-Berater

    Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • rewis.io

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung; Antragsauslegung; Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

  • rechtsportal.de

    Auslegung prozessualer Willenserklärungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auslegung von Prozessanträgen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH-Antrag für eine einzulegende Berufung - und die Frage der sachlichen Begründung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung - Antragsauslegung - Prozesskostenhilfeantrag ohne sachliche Begründung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2100
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Eine solche Begründung kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - zu II der Gründe) .

    Ein Zwang zur Begründung eines in der Berufungsinstanz angebrachten Prozesskostenhilfegesuchs wäre mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der Chancengleichheit von bemittelten und mittellosen Parteien nicht zu vereinbaren (BGH 8. Mai 2007 - VIII ZB 113/06 - Rn. 12; 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - aaO) .

    Im Übrigen läuft die Rechtsauffassung des Landesarbeitsgerichts darauf hinaus, dass eine mittellose Partei innerhalb der Frist zur Einlegung der Berufung eine, wenn auch überschlägige Prüfung der Aussichten des beabsichtigten Rechtsmittels vornehmen müsste, während der bemittelten Partei zur Begründung der Berufung eine Frist von mindestens einem weiteren Monat zur Verfügung steht, die auf Antrag verlängert werden kann (so grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe).

    Wird darüber hinaus - wie hier - Prozesskostenhilfe uneingeschränkt beantragt, kann das Berufungsgericht aus diesem Umstand zudem entnehmen, dass das erstinstanzliche Urteil auf der Grundlage des bisherigen Streitstandes im Rahmen der jeweiligen Beschwer zur Überprüfung gestellt wird (vgl. BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe) .

    Dann ist das Berufungsgericht in der Lage und gehalten, auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu beurteilen (vgl. etwa BGH 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - aaO) .

  • LAG Köln, 15.12.2015 - 4 Sa 848/15

    Voraussetzungen der Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine noch einzulegende

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 15. Dezember 2015 - 4 Sa 848/15 - aufgehoben.

    Mit Beschluss vom 15. Dezember 2015 (- 4 Sa 848/15 -) , der dem Kläger am 6. Januar 2016 zugestellt wurde, wies das Landesarbeitsgericht den Prozesskostenhilfeantrag des Klägers zurück.

    Der Kläger hat in der Rechtsbeschwerde ausgeführt, dass er unter "Abänderung" des Beschlusses des Landesarbeitsgerichts vom 15. Dezember 2015 (- 4 Sa 848/15 -) die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt.

  • BAG, 02.11.1955 - 1 AZR 285/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bedingte Revisionseinlegung, Begriff der Divergenz

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Mit anwaltlichem Schriftsatz vom 19. August 2015, der per Telefax am 20. August 2015 beim Landesarbeitsgericht eingegangen ist, legte der Kläger "im Rahmen des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens Berufung" gegen das arbeitsgerichtliche Urteil ein, beantragte, "dem Kläger und Berufungskläger für das durchzuführende Berufungsverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen" und bat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1955 (- 1 AZR 285/55 -) darum, "die Berufung erst nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe in den Geschäftseingang zu nehmen".

    Vor diesem Hintergrund folgt auch aus der Inbezugnahme des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 2. November 1955 (- 1 AZR 285/55 -) durch den Kläger nichts Abweichendes.

    Im Übrigen hat der Kläger in seinem Antragsschriftsatz vom 19. August 2015 - anders als dies in dem vom Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 2. November 1955 (- 1 AZR 285/55 -) entschiedenen Verfahren der Fall war - nicht darum gebeten, die Berufung erst nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe "in den Geschäftsgang", sondern sie "in den Geschäftseingang" zu nehmen.

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    (1) Art. 3 Abs. 1 iVm. Art. 20 Abs. 3 GG gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (ua. BVerfG 15. Oktober 2015 - 1 BvR 1790/13 - Rn. 19; 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - zu C I 1 der Gründe mwN, BVerfGE 81, 347) .

    Danach darf Prozesskostenhilfe nur verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (BVerfG 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 - zu C I 2 b der Gründe, aaO) .

  • BGH, 06.12.2000 - XII ZB 193/00

    Versäumung der Berufungsfrist nach Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Eine solche Begründung kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - zu II der Gründe) .

    Dann ist das Berufungsgericht in der Lage und gehalten, auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu beurteilen (vgl. etwa BGH 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - aaO) .

  • BAG, 22.11.1968 - 1 AZB 31/68

    Einlegung einer Berufung - Armenrecht - Bedingte Berufungseinlegung

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Wird über den Antrag nach Ablauf der Berufungsfrist entschieden, ist dem Antragsteller Wiedereinsetzung in die versäumte Frist aber nur dann zu gewähren, wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wird oder - im Falle ihrer Versagung - der Antragsteller vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung seines Antrags wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen musste und die versäumte Prozesshandlung - hier: die Einlegung der Berufung - innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist ( § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO ) , die regelmäßig nicht vor der Bekanntgabe der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu laufen beginnt, nachgeholt wird (vgl. etwa BGH 5. Februar 2013 - VIII ZB 38/12 - Rn. 10; vgl. auch BAG 22. November 1968 - 1 AZB 31/68 - zu II 2 der Gründe) .
  • BGH, 18.10.2000 - IV ZB 9/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist bei

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Eine solche Begründung kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (grundlegend BGH 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - zu II 2 der Gründe; vgl. auch 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - zu II 2 der Gründe; 18. Oktober 2000 - IV ZB 9/00 - zu II der Gründe) .
  • BVerwG, 13.09.1989 - 1 ER 619.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    dd) Auch soweit nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einer anwaltlich vertretenen Partei Prozesskostenhilfe zu versagen ist, wenn das Prozesskostenhilfegesuch nicht ein Mindestmaß an Begründung enthält (vgl. BVerwG 13. September 1989 - 1 ER 619.89 -) , und vom Bundesarbeitsgericht verlangt wurde, dass wenigstens im Kern deutlich gemacht wurde, welche Beanstandungen gegen die anzufechtende Entscheidung vorgebracht werden sollen (vgl. BAG 17. Januar 2007 - 5 AZA 15/06 - Rn. 2; 9. Mai 2005 - 10 AZA 1/05 - zu II 2 c der Gründe; offengelassen 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 19) , führt dies zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 29.01.2009 - VII ZR 187/08

    Anforderungen an die Versagung der Prozesskostenhilfe mit der Erwägung der

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint, hat das Gericht unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt von Amts wegen zu prüfen (vgl. etwa BVerfG 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 - zu II 2 a bb der Gründe; vgl. für die Nichtzulassungsbeschwerde: BGH 25. Oktober 2011 - X ZR 3/11 - Rn. 11 mwN; 29. Januar 2009 - VII ZR 187/08 - Rn. 11, BGHZ 179, 315) .
  • BFH, 08.08.1990 - X S 18/90

    Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem

    Auszug aus BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16
    cc) Etwas anderes folgt auch nicht aus den vom Landesarbeitsgericht zur Stützung seiner Rechtsansicht angeführten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH 22. Mai 2003 - I S 2/03 (PKH) - zu II 2 der Gründe; 20. Januar 1999 - IV S 3/98 - zu 2 der Gründe; 22. August 1994 - III S 3/94 - zu 2 der Gründe; 8. August 1990 - X S 18/90 -) .
  • BFH, 20.01.1999 - IV S 3/98

    Nichtbeachtung der Aufforderung des FG, Unterlagen und Urkunden vorzulegen

  • BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10

    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

  • BFH, 22.05.2003 - I S 2/03

    PKH, Wiedereinsetzung

  • BFH, 22.08.1994 - III S 3/94

    Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen - Abgabe von

  • BVerfG, 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 25.10.2011 - X ZR 3/11

    Levitationsanlage

  • BAG, 10.07.2015 - 10 AZB 23/15

    Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten - Rechtsbeschwerde

  • BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00

    Zur Gebührenfreiheit für Entschädigungsklagen ehemaliger Zwangsarbeiter

  • BGH, 05.02.2013 - VIII ZB 38/12

    Berufungseinlegung unter der Bedingung der Prozesskostenhilfebewilligung:

  • BGH, 08.05.2007 - VIII ZB 113/06

    Verfahrensrecht - Versäumen der Berufungsbegründungsfrist trotz PKH-Antrags?

  • BGH, 12.04.2016 - VI ZB 63/14

    Berufungssumme bei teilweiser Klageabweisung: Anrechnung bereits geleisteter

  • LAG Köln, 23.03.2010 - 4 Sa 101/10
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 665/11

    Nichtverlängerungsmitteilung - Anhörung

  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 421/11

    Auslegung eines Rechtsmittels: Unbedingte Einlegung eines Rechtsmittels;

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

  • BGH, 20.07.2005 - XII ZB 31/05

    Zulässigkeit einer an die Bewilligung von Prozesskostenhilfe geknüpften Berufung

  • BAG, 07.07.2015 - 10 AZR 416/14

    Drittschuldnerklage - Zulässigkeitsanforderungen

  • BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 951/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 U 54/21

    1. Bei einem Start-Up Unternehmen müssen im Rahmen der Überschuldungsprüfung die

    Das PKH-Gesuch muss keine sachliche Begründung für eine beabsichtigte Berufung enthalten, so dass sich die bedürftige Prozesspartei darauf beschränken kann, innerhalb der Berufungsfrist lediglich einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beifügung der nach § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO erforderlichen Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst den notwendigen Belegen beim Prozessgericht einzureichen (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2018 - VIII ZB 22/18, NJW-RR 2018, 1271 Rn. 8; BAG, Beschluss vom 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 Rn. 16 ff. m.w.N.).
  • OVG Thüringen, 31.07.2018 - 4 ZKO 269/18

    Fehlende Kausalität zwischen Bedürftigkeit einer Partei und der Nichteinhaltung

    Entgegen der Auffassung des Klägers kann aus dem von ihm in Bezug genommenen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2016 (Az.: 8 AZB 1/16) nicht geschlussfolgert werden, dass die Stellung eines Prozesskostenhilfeantrages in jedem Fall von der Pflicht zur Begründung (zunächst) befreit bzw. die erforderliche Kausalität zwischen Bedürftigkeit und fehlender Begründung eines Zulassungsantrages herstellt.

    Da das Oberverwaltungsgericht im Stadium des Zulassungsverfahrens auf die Prüfung der i. S. d. § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO dargelegten Gründe beschränkt ist, kann es nicht darauf verwiesen werden, nur auf Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrages die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels zu beurteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - XII ZB 193/00 - juris Rn. 10 und BAG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 - juris Rn. 19 für das zivilprozessuale und arbeitsgerichtliche Berufungsverfahren).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2019 - 12 U 13/19

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Dabei hat der Senat von Amts wegen unter jedem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt zu prüfen, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BAG, Beschl. v. 05.07.2016 - 8 AZB 1/16, Rn. 17, juris m.w.N.).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.09.2021 - 4 Sa 524/21

    Keine Bewilligung von PKH bei mangelnden Erfolgsaussichten eines

    Eine solche sachliche Begründung ist zwar zweckmäßig und erwünscht, sie kann jedoch aus verfassungsrechtlichen Gründen von der mittellosen Partei nicht verlangt werden (BAG 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 Rn. 16).

    b) Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, hat das Berufungsgericht vielmehr auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrages zu beurteilen (BAG 05.07.2016 - 8 AZB 1/16 Rn. 16).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der

    Sie beschränkt sich - unter Hinweis insbesondere auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Juli 2016, die jedoch nicht einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes Zulassungsverfahren, sondern für eine beabsichtigte Berufung betraf, und in der ausdrücklich offen gelassen wird, ob und ggf. welche Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind -, vgl. BAG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 -, juris Rn. 20 f., auf Ausführungen dazu, dass es verfassungswidrig sei, von den Prozessbevollmächtigten des Klägers eine (auch nur rudimentäre) Begründung in der Sache vor einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu verlangen.
  • LAG Köln, 03.03.2017 - 9 Ta 313/16

    Prozesskostenhilfeantrag für beabsichtigte Kündigungsschutzklage; Erfolgsaussicht

    Zudem sind die schutzwürdigen Belange des Erklärungsadressaten zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 -, BAGE 133, 28-33, Rn. 12; BAG, Beschluss vom 05. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 -, Rn. 9, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 A 4247/18
    Zudem ist darin ausdrücklich offen gelassen, ob und ggf. welche Anforderungen an die Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde zu stellen sind, vgl. BAG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 -, juris Rn. 20 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2019 - 11 A 3552/19

    Antrag auf (isolierte) Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Soweit der Prozessbevollmächtigte der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. BAG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 8 AZB 1.16 -, JurBüro 2016, 592 = juris, Rn. 15 ff., geltend macht, dass es verfassungswidrig sei, von mittellosen Antragstellern zu verlangen, ein Prozesskostenhilfegesuch zu begründen, vielmehr sei es Aufgabe des Gerichts, auf der Grundlage der erstinstanzlichen Entscheidung und der Gerichtsakten im Wege einer zwar nicht erschöpfenden, aber doch eingehenden Prüfung des gestellten Antrags die Erfolgsaussicht des Rechtsmittels zu beurteilen, führen auch diese Ausführungen nicht zum Erfolg des Prozesskostenhilfeantrags.
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2023 - 3 Ta 31b/23

    Einreichung der Erklärung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst

    Dabei sind - ggf. - die schutzwürdigen Belange des Prozessgegners zu berücksichtigen (BAG 5. Juli 2016 - 8 AZB 1/16 - Rn. 9, juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 07.06.2023 - 3 Ta 41/23

    Kein Nachholen von Angaben im Beschwerdeverfahren, wenn Einreichungsfristen nach

    Dies ist aus Sicht des Klägers nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig und entspricht der wohlverstandenen Interessenlage (vgl. BAG 5.Juli 2016 - 8 AZB 1/16 - Rn. 9, juris).
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