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   BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15   

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BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15 (https://dejure.org/2017,22450)
BAG, Entscheidung vom 05.07.2017 - 4 AZR 866/15 (https://dejure.org/2017,22450)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 (https://dejure.org/2017,22450)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 22, 23 BAT, Anlage 1a zum BAT, § 22 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 1 BAT, § 22 Abs. 2 BAT, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Einzeltätigkeiten eines Arbeitsvorgangs und Arbeitsergebnis als Grundlage der Eingruppierung; Eingeschränkte Überprüfbarkeit von unbestimmten Rechtsbegriffen in der Revisionsinstanz; Anforderungen an das Tarifmerkmal der gründlichen, umfassenden Fachkenntnisse

  • bag-urteil.com

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Ordnungsamt

  • rechtsportal.de

    Einzeltätigkeiten eines Arbeitsvorgangs und Arbeitsergebnis als Grundlage der Eingruppierung

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streifenführer im Außendienst des Ordnungsamts - und seine Eingruppierung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 279/10

    Eingruppierung eines Außendienstmitarbeiters im Bezirklichen Ordnungsdienst

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 21. März 2012 - 4 AZR 279/10 - Rn. 41 mwN) .

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet zu stellenden Anforderungen ergeben (vgl. BAG 21. März 2012 - 4 AZR 279/10 - Rn. 41 mwN) .

  • BAG, 22.02.2017 - 4 AZR 514/16

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst eines

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Die nach § 256 Abs. 1 ZPO als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässige Klage (st. Rspr. siehe nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 13 mwN) ist unbegründet.

    Das Urteil des Landesarbeitsgerichts kann in der Revisionsinstanz nur dahingehend überprüft werden, ob es diesen Rechtsbegriff als solchen verkannt und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob es Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat, sowie darauf, ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des Senats, vgl. nur BAG 22. Februar 2017 - 4 AZR 514/16 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 221/96

    Eingruppierung - Daktyloskop in einem Landeskriminalamt

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (zum Ganzen vgl. BAG 10. Dezember 1997 - 4 AZR 221/96 - zu II 1 b bb (3) der Gründe mwN) .
  • BAG, 26.01.1972 - 4 AZR 104/71

    Angestellter im Justizdienst - Ausbilder von Kanzleilehrlingen - Angestellter im

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 - zu B II 4 der Gründe) , wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (vgl. BAG 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 25, 268; 26. Januar 1992 - 4 AZR 104/71 -) .
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Alle diesem Arbeitsvorgang zugeordneten Einzeltätigkeiten dienen hiernach einem einheitlichen Arbeitsergebnis, nämlich der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote sowie der Gefahrenabwehr (ebenso für Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216) .
  • BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 58/97

    Eingruppierung von Sachbearbeiterin in Lohn- und Gehaltsbuchhaltung

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 - zu B II 4 der Gründe) , wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (vgl. BAG 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 25, 268; 26. Januar 1992 - 4 AZR 104/71 -) .
  • BAG, 05.09.1973 - 4 AZR 509/72

    Justizangestellter - Ausbilder - Kanzleilehrlinge - Angestellter im sonstigen

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Das ist zum Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen (vgl. zur VergGr. IVb Fallgr. 1 des BMT-AW II, der insoweit geringere Anforderungen stellt, als lediglich eine Steigerung der Breite oder Tiefe nötig ist, BAG 11. November 1998 - 4 ABR 58/97 - zu B II 4 der Gründe) , wobei Fachkenntnisse iSd. VergGr. Vb Fallgr. 1a BAT nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (vgl. BAG 5. September 1973 - 4 AZR 509/72 - zu IV 3 der Gründe, BAGE 25, 268; 26. Januar 1992 - 4 AZR 104/71 -) .
  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 507/03

    Eingruppierung - Angestellter Servicegruppe Innensta

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Alle diesem Arbeitsvorgang zugeordneten Einzeltätigkeiten dienen hiernach einem einheitlichen Arbeitsergebnis, nämlich der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote sowie der Gefahrenabwehr (ebenso für Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.; 7. Juli 2004 - 4 AZR 507/03 - zu I 4 c der Gründe, BAGE 111, 216) .
  • LAG Düsseldorf, 30.11.2015 - 14 Sa 817/15

    Keine höhere Vergütung für OSD-Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 05.07.2017 - 4 AZR 866/15
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 30. November 2015 - 14 Sa 817/15 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.10.2019 - 4 AZR 284/18

    Eingruppierung eines Mitarbeiters im Außendienst eines Straßenverkehrsamts -

    Sämtliche hierbei anfallenden Tätigkeiten dienen der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem ruhenden Straßenverkehr und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote (vgl. zu einem Streifenführer im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18; zu einem Ordnungsdienstmitarbeiter im Außendienst der Stadt Hamburg BAG 21. März 2012 - 4 AZR 266/10 - Rn. 22 ff.) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2020 - 7 Sa 50/20

    Eingruppierung eines Leiters der kommunalen Vollstreckungsstelle

    Im Hinblick auf das einheitliche Arbeitsergebnis können die verschiedenen Aufgaben des Klägers nach tatsächlichen Gesichtspunkten nicht weiter aufgeteilt werden (vgl. zur Eingruppierung eines Streifenführers im Außendienst des Ordnungs- und Servicedienstes BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 18, juris; zur Eingruppierung eines kommunalen Angestellten im Aufgabenfeld des städtischen "Vollziehungsbeamten" LAG Hamm 7. Juli 2016 - 8 Sa 306/16 - Rn. 36, juris).

    Es sind Fachkenntnisse von nicht ganz unerheblichem Ausmaß und nicht nur oberflächlicher Art zu verlangen (BAG 27. Februar 2019 - 4 AZR 562/17 - Rn. 34; 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 jeweils mwN., juris).

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet zu stellenden Anforderungen ergeben (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 mwN., juris).

    Nur dann, wenn eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 mwN., juris).

    Beispiel der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 24 mwN., juris).

  • LAG Hessen, 06.02.2018 - 8 Sa 594/17

    Eingruppierung eines Betriebsangestellten im Außendienst des Straßenverkehrsamtes

    Auf die seit dem 1. Januar 2017 geltenden Neuregelungen aufgrund des Änderungstarifvertrags vom 29. April 2016, welche die Einführung einer neuen Entgeltordnung zum Gegenstand haben, kommt es nach der vom Kläger erklärten zulässigen Beschränkung seiner Klage auf den Streitzeitraum bis zum 31. Dezember 2016 nicht mehr an (vgl. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - ZTR 2018, 78 ff.) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2018 - 3 Sa 206/17

    Eingruppierung eines Mitarbeiters in der unteren Abfallbehörde - gründliche,

    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (BAG vom 05.07.2017 - 4 AZR 866/15 - juris Rn. 23).

    Das ist z. B. der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (BAG vom 05.07.2017, a. a. O.; Rn. 24).

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 123/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

    (1)Für die gleichlautenden und ebenfalls aufeinander aufbauenden Vergütungsgruppen VII, VIb, Vc und Vb Fallgruppe 1a BAT gilt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Folgendes (vgl. zuletzt BAG 05.07.2017 - 4 AZR 866/15, Rn. 23 f., juris): Nach der tariflichen Regelung bedeuten "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" gegenüber denen in der Fallgruppe 1a der VergGr.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 16.04.2019 - 6 Sa 56/17

    Eingruppierung - Außendienst Ordnungsamt - Bildung eines Arbeitsvorgangs -

    Alle diesem Arbeitsvorgang zugeordneten Einzeltätigkeiten dienen hiernach einem einheitlichen Arbeitsergebnis, nämlich der Durchsetzung ordnungsrechtlicher Vorschriften und damit einhergehend der Ahndung von Verstößen gegen Gebote und Verbote sowie der Gefahrenabwehr (vgl. dazu BAG, Urteil vom 05. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 -, juris Rn 18, zu einem Streifenführer im Außendienst).
  • ArbG Solingen, 17.12.2019 - 2 Ca 1522/18
    Dies ist z.B. der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse nicht ausschließlich Rechtskenntnisse seien müssen (BAG 05.07.2017, 4 AZR 866/15).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 53/17

    Eingruppierung einer Bußgeldsachbearbeiterin nach BAT-O - Selbstständige

    Dies kann sich beispielsweise aufgrund der Menge der anzuwendenden Vorschriften und Bestimmungen oder der Verschiedenartigkeit der sich aus einem Fachgebiet stellenden Anforderungen ergeben (BAG, Urteil vom 05. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23, juris = ZTR 2018, 78).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2019 - 3 Sa 201/18

    Eingruppierung - öffentlicher Dienst - umfassende Fachkenntnisse

    Nur wenn dann eine entsprechende Steigerung nach Tiefe und Breite, also nach Qualität und Quantität, gegenüber dem Tätigkeitsmerkmal "gründliche und vielseitige Fachkenntnisse" festgestellt werden kann, ist das Tätigkeitsmerkmal "gründliche, umfassende Fachkenntnisse" erfüllt (BAG v. 05.07.2017 - 4 AZR 866/15 -, juris Rn 23).

    Das ist z. B. der Fall, wenn über die nähere Kenntnis der erforderlichen Bestimmungen hinaus rechtliche Zusammenhänge erkannt oder wichtige gerichtliche Entscheidungen nicht nur übernommen, sondern in eigener Gedankenarbeit verwertet werden müssen, wobei Fachkenntnisse nicht ausschließlich Rechtskenntnisse sein müssen (BAG v. 05.07.2017, a.a.O., Rn 24).

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 495/21

    Eingruppierung einer Fallmanagerin in einem Jobcenter - Aufbaufallgruppen -

    (aa) Für ihre Tätigkeit ist ein Fachwissen erforderlich, welches als Grundlage für analysierende, zur Entscheidung von Zweifelsfällen notwendige Denkvorgänge dient (zum Begriff ausf. BAG 5. Juli 2017 - 4 AZR 866/15 - Rn. 23 f.) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.01.2020 - 5 Sa 118/19

    Eingruppierung einer Qualitätsmanagement-Mitarbeiterin in einem

  • LAG Düsseldorf, 19.08.2020 - 4 Sa 124/20

    Eingruppierung; Lebensmittelkontrolleur; Höhergruppierung; Überleitung;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.10.2018 - 10 Sa 633/18

    Eingruppierung - Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete - gründliche

  • ArbG Solingen, 17.12.2019 - 2 Ca 1524/18
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.11.2020 - 1 Sa 55/20

    Eingruppierung eines Teamleiters "Leistungsgewährung" in einem Jobcenter

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17

    Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 09.10.2018 - 5 Sa 223/17

    Tarifliche Eingruppierung - Sachbearbeiterin an Hochschule

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2023 - 3 Sa 53/23

    Eingruppierung â€" öffentlicher Dienst â€" abgeschlossene Hochschulausbildung und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.03.2020 - 5 Sa 266/19

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • LAG Hamm, 19.05.2021 - 3 Sa 1262/20

    Feststellungsinteresse bei Eingruppierungsfeststellungklage; Kein Anspruch auf

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 8 Sa 365/18

    Eingruppierung - Schadensersatz - Schmerzensgeld - Mobbing

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 41/18

    Eingruppierung - Darlegungslast - Tarifvertragsauslegung - selbständige

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2019 - 5 Sa 367/18

    Eingruppierung - Auslegung eines Überleitungstarifvertrags

  • ArbG Solingen, 17.12.2019 - 2 Ca 1523/18
  • LAG Nürnberg, 20.12.2019 - 8 Sa 170/19

    Eingruppierung - nautischer Beschäftigter - nautisches Befähigungszeugnis -

  • ArbG Düsseldorf, 11.05.2018 - 14 Ca 6504/17
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