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   BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79   

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BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79 (https://dejure.org/1982,624)
BAG, Entscheidung vom 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79 (https://dejure.org/1982,624)
BAG, Entscheidung vom 05. August 1982 - 2 AZR 1136/79 (https://dejure.org/1982,624)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 1
  • NJW 1983, 779
  • DB 1983, 1102
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 512/79

    Politische Treuepflicht - Angestellter Lehranwärter - Übertragenes Amt

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (Bestätigung des Urteils des Fünften Senates vom 9.12.1981 - 5 AZR 512/79).

    Bei der Prüfung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, ist das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (BAG 28, 62; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO. und BAG vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334; BAG AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG und BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) gelten hier folgende Grundsätze :.

    Bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1975 (aaO., zu C IV 2 der Gründe) haben das Bundesverfassungsgericht und im Anschluß hieran auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 -) unmißverständlich klargestellt, daß der Staat einen nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst bereitzustellen hat, der zu demselben Ausbildungsziel führt wie der beamtete Vorbereitungsdienst, wozu insbesondere gehört, daß der Lehramtsanwärter in zeitlich begrenztem Umfang selbständig Unterricht erteilt.

    b) Da der Vorbereitungsdienst beim beklagten Land Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ist, ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß an die Verfassungstreue eines Lehramtsanwärters im Vorbereitungsdienst geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Verfassungstreue eines angestellten Lehrers (BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 --; BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 576/79 -- nicht veröffentlicht).

    Denn damit würde er bereits nicht den Mindestanforderungen genügen, die nach der ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 39, 334; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) auch an einen Lehrer in einem nicht beamtenrechtlich ausgestalteten Vorbereitungsdienst zu stellen sind.

    Zu diesen Mindestanforderungen gehört, daß der Bewerber nicht darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder gar zu beseitigen (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 -- zu III 1 c und 4 der Gründe) .

    Damit steht das formale und allgemeine Bekenntnis der DKP zum Grundgesetz und seinen demokratischen Prinzipien nach wie vor in einem unauflösbaren Widerspruch zu den politischen Zielen dieser Partei (vgl. BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.).

    bb) Der MSB-Spartakus, den die DKP als eine ihr freundschaftlich verbundene marxistische Jugendorganisation bezeichnet, die sie unterstütze und für die sie sich besonderes einsetze (vgl. These VI des DKP-Programms) verfolgt die gleichen Ziele wie die DKP selbst (BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.).

    aa) Der Fünfte Senat hat in den beiden Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - und - 5 AZR 576/79 - (aaO.) angenommen, auch Tatsachen wie Mitgliedschaft und Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche Partei bzw. Organisation könnten bei vernünftiger Würdigung bereits ausreichen, um ernsthaft vertretbare Zweifel an dem von einem Bewerber für den Vorbereitungsdienst zu fordernden Mindestmaß an Verfassungstreue zu begründen.

    Dem hat der Fünfte Senat in der Entscheidung vom 9. Dezember 1981 (aaO.) im Grundsatz auch entsprochen, indem er für den Vorbereitungsdienst eine gleichsam neutrale Einstellung zu Staat und Verfassung hat genügen lassen.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Nach der ständigen Rechtsprechung (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Mai 1975, BVerfGE 39, 334; BAG AP Nr. 6 zu Art. 33 Abs. 2 GG und BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) gelten hier folgende Grundsätze :.

    Bereits in seinem Urteil vom 22. Mai 1975 (aaO., zu C IV 2 der Gründe) haben das Bundesverfassungsgericht und im Anschluß hieran auch das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 -) unmißverständlich klargestellt, daß der Staat einen nicht diskriminierenden Vorbereitungsdienst bereitzustellen hat, der zu demselben Ausbildungsziel führt wie der beamtete Vorbereitungsdienst, wozu insbesondere gehört, daß der Lehramtsanwärter in zeitlich begrenztem Umfang selbständig Unterricht erteilt.

    Denn damit würde er bereits nicht den Mindestanforderungen genügen, die nach der ständigen Rechtsprechung (BVerfGE 39, 334; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO.) auch an einen Lehrer in einem nicht beamtenrechtlich ausgestalteten Vorbereitungsdienst zu stellen sind.

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 576/79
    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    b) Da der Vorbereitungsdienst beim beklagten Land Ausbildungsstätte im Sinne von Art. 12 Abs. 1 GG ist, ist mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts davon auszugehen, daß an die Verfassungstreue eines Lehramtsanwärters im Vorbereitungsdienst geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Verfassungstreue eines angestellten Lehrers (BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 512/79 --; BAG vom 9. Dezember 1981 -- 5 AZR 576/79 -- nicht veröffentlicht).

    aa) Der Fünfte Senat hat in den beiden Urteilen vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - und - 5 AZR 576/79 - (aaO.) angenommen, auch Tatsachen wie Mitgliedschaft und Aktivitäten für eine verfassungsfeindliche Partei bzw. Organisation könnten bei vernünftiger Würdigung bereits ausreichen, um ernsthaft vertretbare Zweifel an dem von einem Bewerber für den Vorbereitungsdienst zu fordernden Mindestmaß an Verfassungstreue zu begründen.

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1093/79

    Einstellungsbehörde - Verfassungstreue - Beurteilungsspielraum - Eignung

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Bei der Prüfung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, ist das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (BAG 28, 62; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO. und BAG vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 -).

    Dabei dürfen die aus den zu berücksichtigenden tatsächlichen Umständen gezogenen Schlußfolgerungen nicht nur theoretisch möglich sein, sondern sie müssen auch ernsthaft vertretbar sein (dazu ausführlich BAG vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - unter B IV 2 a - d der Gründe).

  • BAG, 06.02.1980 - 5 AZR 848/77

    Bewerberin - Einstellende Behörde - Angestellte Kunsterzieherin - Städtischer

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, die aktive Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sei an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für ein Amt im öffentlichen Dienst zu begründen (BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43; BAG 34, 1 und BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, die aktive Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sei an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für ein Amt im öffentlichen Dienst zu begründen (BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43; BAG 34, 1 und BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 05.03.1980 - 5 AZR 604/78

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Verfassungsfeindliche Organisation -

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, die aktive Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sei an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für ein Amt im öffentlichen Dienst zu begründen (BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43; BAG 34, 1 und BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 1241/79

    Arbeitsvertrag: Zustimmung des Personalrats - Fehlen - Verweigerung

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts ist das Landesarbeitsgericht zunächst zutreffend davon ausgegangen, die aktive Mitgliedschaft in einer Partei mit verfassungsfeindlicher Zielsetzung sei an sich geeignet, Zweifel an der aktiven Verfassungstreue eines Bewerbers für ein Amt im öffentlichen Dienst zu begründen (BAG vom 6. Februar 1980 - 5 AZR 848/77 - AP Nr. 5 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG 33, 43; BAG 34, 1 und BVerwG vom 27. November 1980 - 2 C 38.79 - AP Nr. 10 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 31.03.1976 - 5 AZR 104/74

    Öffentlicher Dienst: Eignung - Befähigung - fachliche Leistung - Lehrer -

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Bei der Prüfung, ob dem Kläger ein Anspruch auf Einstellung in den Schuldienst des beklagten Landes zusteht, ist das Landesarbeitsgericht von den Grundsätzen ausgegangen, die das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat (BAG 28, 62; BAG vom 9. Dezember 1981, aaO. und BAG vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 -).
  • BAG, 26.11.1955 - 2 AZR 209/55

    Arbeitsgerichtsverfahren: Berücksichtigung von Rechtsänderungen im

    Auszug aus BAG, 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79
    Für die hier infrage stehende Einstellung des Klägers ist aber allein das nach Erlaß des angefochtenen Urteils in Kraft getretene neue Recht -- hier der Erlaß der GHPO II -- maßgeblich (BAG 2, 226, 267; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 144 Anm. VIII m. w. N.), denn nach dem Geltungswillen des Gesetzgebers in Bad.-Würt.
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Würde man für alle Angehörigen des öffentlichen Dienstes gleichmäßig und unabhängig von ihrer Funktion das Bestehen einer besonderen politischen Treuepflicht annehmen, so würden damit politische Grundrechte der Arbeitnehmer - die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Freiheit, sich in einer Partei politisch zu betätigen (Art. 21 Abs. 1 GG)  - unnötig und unverhältnismäßig eingeschränkt (BAG 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu II 4 a und III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1; 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - zu B IV 2 c der Gründe, BAGE 39, 235) .

    b) Unterliegt der Kläger deshalb "nur" einer sog. einfachen politischen Loyalitätspflicht, verlangt diese von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst aktiv verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder darauf auszugehen, den Staat, die Verfassung oder ihre Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen (BAG 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1) .

  • BAG, 06.09.2012 - 2 AZR 372/11

    Ordentliche Kündigung - mangelnde Verfassungstreue

    Die "einfache" politische Loyalitätspflicht verlangt von ihm lediglich die Gewähr, nicht selbst verfassungsfeindliche Ziele zu verfolgen oder aktiv zu unterstützen (BAG 12. Mai 2011 - 2 AZR 479/09 - Rn. 61, AP BGB § 123 Nr. 69 = EzA BGB 2002 § 123 Nr. 10; 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - zu III 1 b der Gründe, BAGE 40, 1) .
  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 383/85

    Anspruch auf Abschluss eines privatrechtlichen Ausbildungsvertrages zwecks

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (im Anschluß an BAGE 36, 344 = NJW 82, 2396 und 40, 1 = NJW 83, 779).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - (BAGE 40, 1, 13 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 3 c bb der Gründe), das dem beklagten Land am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, im einzelnen dargelegt, welche politischen Betätigungen eines Lehramtsanwärters geeignet sind, eine negative Prognose hinsichtlich der ihm obliegenden geringeren Verfassungstreuepflicht zu rechtfertigen.

    Da dem beklagten Land das Urteil des Zweiten Senats vom 5. August 1982 (aaO) bereits am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, hätte es seinen Tatsachenvortrag nach den dort aufgestellten Grundsätzen ausrichten können.

  • BAG, 05.03.1996 - 1 AZR 590/92

    Bremer Frauenquote verstößt gegen EG-Recht

    Ein unmittelbarer Anspruch auf Einstellung oder Beförderung kann sich allerdings ausnahmsweise dann ergeben, wenn sich nach den Verhältnissen im Einzelfall jede andere Entscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt und mithin die Berücksichtigung dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BAG Urteil vom 31. März 1976 - 5 AZR 104/74 - BAGE 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1 = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; Urteil vom 9. November 1994 - 7 AZR 19/94 - AP Nr. 33 zu Art. 33 Abs. 2 GG).
  • BAG, 02.12.1997 - 9 AZR 445/96

    Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage

    Der weitergehende Anspruch auf Einstellung oder Beförderung setzt voraus, daß sich jede andere Auswahlentscheidung als rechtswidrig oder ermessensfehlerhaft darstellt, weil die Auswahl zugunsten dieses Bewerbers die einzig rechtmäßige Entscheidung wäre (vgl. BAGE 28, 62 = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAGE 40, 1 = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 5. März 1996 - 1 AZR 590/90 (A) - AP Nr. 226 zu Art. 3 GG; sowie das Senatsurteil vom 2. Dezember 1997 - 9 AZR 668/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

    Daran ist festzuhalten (vgl. dazu auch schon die Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe sowie vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Gemessen an diesen Kriterien ist allerdings vom Bundesarbeitsgericht auch von Lehrern und Erziehern im allgemeinen die Einhaltung einer - jedenfalls bei Daueranstellung - gesteigerten politischen Treuepflicht verlangt worden (so BAGE 28, 62, 71 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 e der Gründe; BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - AP Nr. 16, aa0, zu III 1 der Gründe; BAGE 40, 1, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18, aa0, zu III 1 b der Gründe; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu II 2 a cc der Gründe).

    Dabei sind die Mitgliedschaft des Klägers in der DKP, seine Kandidatur für diese Partei bei der Kommunalwahl am 27. September 1981 und die Annahme des Ratsmandats im Oktober 1983 zunächst einmal als Indizien dafür zu werten, daß der Kläger sich auch von den für verfassungsfeindlich erachteten Zielen dieser Partei (so ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. etwa BAGE 28, 62 [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74]; 33, 43; 34, 1; 36, 344; 40, 1; 39, 180 = AP Nr. 2, 6, 9, 16, 18 und 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG; BAG Urteil vom 6. Juni 1984 - 7 AZR 456/82 - AP Nr. 11 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung und des Bundesverwaltungsgerichts: vgl. BVerwGE 73, 263, 280 m.w.N.; Urteil vom 1. Februar 1989 - 1 D 2.86 - DVBl 1989, 763; dies gelte auch (noch) unter den gewandelten Umständen der letzten Zeit: Niedersächs.

    Wie der Senat bereits im Urteil vom 5. August 1982 (- 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG) dargelegt hat, enthält das Programm der DKP zwar nach wie vor verfassungsfeindliche Elemente als Fernziele, während sich die tagespolitischen Nahziele dieser Partei noch in dem vom Grundgesetz gesetzten Rahmen bewegen.

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 41/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst - Fragliche Treue zur

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (vgl. BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - (BAGE 40, 1, 13 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 3 c bb der Gründe), das dem beklagten Land am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, im einzelnen dargelegt, welche politischen Betätigungen eines Lehramtsanwärters geeignet sind, eine negative Prognose hinsichtlich der ihm obliegenden geringeren Verfassungstreuepflicht zu rechtfertigen.

    Da dem beklagten Land das Urteil des Zweiten Senats vom 5. August 1982 (aaO) bereits am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, hätte es seinen Tatsachenvortrag nach den dort aufgestellten Grundsätzen ausrichten können.

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 141/85

    Einstellungsanspruch eines Lehrers im Vorbereitungsdienst im Wege der

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung in Fällen der vorliegenden Art einen wie hier formulierten Klageantrag als hinreichend bestimmt angesehen (BAGE 28, 62, 65 f. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter I der Gründe; BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe; BAGE 39, 180, 184 = AP Nr. 20 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - (BAGE 40, 1, 13 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 3 c bb der Gründe), das dem beklagten Land am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, im einzelnen dargelegt, welche politischen Betätigungen eines Lehramtsanwärters geeignet sind, eine negative Prognose hinsichtlich der ihm obliegenden geringeren Verfassungstreuepflicht zu rechtfertigen.

    Da dem beklagten Land das Urteil des Zweiten Senats vom 5. August 1982 (aaO) bereits am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, hätte es seinen Tatsachenvortrag nach den dort aufgestellten Grundsätzen ausrichten können.

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 296/84

    Abschluss eines Ausbildungsvertrages zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes für

    Die Auffassung des Landesarbeitsgerichts, der Klageantrag sei hinreichend bestimmt i. S. des § 253 Abs. 2 ZPO, entspricht im Ergebnis der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 512/79 - BAGE 36, 344, 347 = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter A der Gründe; Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 7 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II 1 der Gründe, jeweils m.w.N.).

    Im Anschluß an diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die den juristischen Vorbereitungsdienst betraf, hat das Bundesarbeitsgericht wiederholt entschieden, daß diese Grundsätze auch für den Lehrerberuf gelten und der Staat demzufolge auch hierfür einen Vorbereitungsdienst außerhalb eines Beamtenverhältnisses anbieten muß, damit auch solche Bewerber, die die für einen Beamten zu fordernde Gewähr jederzeitigen Eintretens für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht bieten, ihre Berufsausbildung abschließen können (BAGE 36, 344, 349 f. = AP Nr. 16 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu B III 2 der Gründe; BAGE 40, 1, 9 f. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 1 der Gründe; Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 576/79 -, zu B III 2 der Gründe, nicht veröffentlicht).

    Es genügt, wenn er gegenüber Staat und Verfassung eine gleichsam neutrale Haltung einnimmt und nicht zu erwarten ist, daß er im Unterricht die Grundwerte der Verfassung in Zweifel ziehen wird (BAGE 36, 344; 40, 1 = AP Nr. 16 und 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG).

    Zur Eignung i.S. von Art. 33 Abs. 2 GG zählt auch die Bereitschaft des Bewerbers, der für das erstrebte Amt erforderlichen politischen Treuepflicht zu genügen (vgl. etwa BAGE 28, 62, 66 ff. [BAG 31.03.1976 - 5 AZR 104/74] = AP Nr. 2 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe; BAGE 40, 1, 7 ff. [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis IV der Gründe; Urteil vom 16. Dezember 1982 - 2 AZR 144/81 - AP Nr. 19 zu Art. 33 Abs. 2 GG, unter II bis V der Gründe).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in dem Urteil vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - (BAGE 40, 1, 13 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 3 c bb der Gründe), das dem beklagten Land am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, im einzelnen dargelegt, welche politischen Betätigungen eines Lehramtsanwärters geeignet sind, eine negative Prognose hinsichtlich der ihm obliegenden geringeren Verfassungstreuepflicht zu rechtfertigen.

    Da dem beklagten Land das Urteil des Zweiten Senats vom 5. August 1982 (aaO) bereits am 20. Dezember 1982 zugestellt worden ist, hätte es bereits bei der am 12. Januar 1983 durchgeführten Anhörung der Klägerin den in dieser Entscheidung enthaltenen Grundsätzen Rechnung tragen und seinen Tatsachenvortrag in den beiden Vorinstanzen danach ausrichten können.

  • BAG, 20.07.1989 - 2 AZR 114/87

    Änderungskündigung eines Fernmeldehandwerkers wegen DKP-Zugehörigkeit -

    An dieser auch schon früher vom Senat vertretenen Auffassung ist festzuhalten (vgl. dazu Senatsurteile vom 29. Juli 1982 - 2 AZR 1093/79 - BAGE 39, 235, 253 = AP Nr. 17 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu IV 2 c der Gründe und vom 5. August 1982 - 2 AZR 1136/79 - BAGE 40, 1, 8, 10 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79]= AP Nr. 18, aaO, zu II 4 a und III 1 b der Gründe).

    Sie verlangt von ihm keinen aktiven Einsatz für den Staat und seine Verfassung, sondern die Gewähr, insoweit eine "gleichsam neutrale Haltung" einzunehmen und nicht darauf auszugehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen oder zu beeinträchtigen (vgl. BAGE 40, 1, 12 [BAG 05.08.1982 - 2 AZR 1136/79] = AP Nr. 18 zu Art. 33 Abs. 2 GG, zu III 2 c der Gründe).

  • BAG, 01.10.1986 - 7 AZR 613/85
  • ArbG Berlin, 12.09.2022 - 22 Ca 223/22

    Kündigung wegen Verwendung eines Bildes des Tores eines Konzentrationslagers mit

  • BAG, 08.12.1983 - 2 AZR 318/82
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 41/88

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im

  • BAG, 28.02.1991 - 2 AZR 357/90

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Arglistige Täuschung des Dienstherrn durch

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 664/85

    Rechtsanspruch auf Einstellung als Angestellter in den Vorbereitungsdienst zur

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 785/85

    Vorbereitungsdienst für Lehramt an Volksschulen - Anforderungen an die

  • BAG, 15.05.1987 - 7 AZR 337/86
  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 19/94

    Einstellungsanspruch; Berufliche Rehabilitierung

  • BSG, 10.07.2003 - B 11 AL 63/02 R

    Versicherungsfreiheit von Studienreferendaren im Beamtenverhältnis auf Widerruf -

  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

  • BVerwG, 20.01.1987 - 1 D 114.85

    Beamtenrecht - Treuepflicht - DKP - Verfassungstreue - Internationale

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

  • LAG München, 18.07.2023 - 7 Sa 71/23

    Personenbedingte Kündigung; mangelnde Eignung

  • LAG Bremen, 16.06.1998 - 1 Sa 131/97

    Voraussetzungen der beamtenrechtlichen Konkurrentenklage; Erledigung der

  • BAG, 27.07.1984 - 7 AZN 376/84

    Beamtenrecht - Lehramtsanwärter - Einstellungsanspruch - Vorbereitungsdienst

  • ArbG Hamm, 06.09.1984 - 4 Ca 1076/82

    Schmerzensgeld wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • BAG, 11.12.1990 - 7 AZR 186/89

    Einstellungsanspruch in den öffentlichen Dienst

  • BAG, 23.08.1984 - 6 AZR 519/82

    Weiterbeschäftigungsanspruch: Mitgliedschaft in einem Ausbildungspersonalrat,

  • LAG Berlin, 27.08.1991 - 11 Sa 30/91

    Kündigung: außerordentliche Kündigung eines vormaligen Obersten des Ministeriums

  • LAG Sachsen, 17.09.2021 - 2 Sa 341/20

    Konkurrentenstreit - Ernsthaftigkeit der Bewerbung

  • BAG, 29.07.1982 - 2 AZR 1158/79
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.06.1985 - NDH a (1) 4/84
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